Deutschland – Schulbücher – Lieferung Schulbücher, Arbeitshefte und Druckwerke 2025/2026 mit der Option auf Verlängerung um drei weitere Schuljahre

236139-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Schulbücher – Lieferung Schulbücher, Arbeitshefte und Druckwerke 2025/2026 mit der Option auf Verlängerung um drei weitere Schuljahre
OJ S 72/2025 11/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oberhavel
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung Schulbücher, Arbeitshefte und Druckwerke 2025/2026 mit der Option auf Verlängerung um drei weitere Schuljahre
Beschreibung: Schulbuchlieferung für kreiseigene Schulen im Schuljahr 2025/2026 mit Option auf Verlängerung für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029 verteilt auf 4 Lose
Kennung des Verfahrens: e4fa973a-e111-487e-b235-cce505529ff7
Interne Kennung: OV006.25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 22111000 Schulbücher
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel siehe Angaben zu den Losen
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 594 846,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5HH04
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Betrugsbekämpfung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los A
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern, Arbeitsheften und Druckwerken gemäß Lernmittelverordnung / Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 22111000 Schulbücher
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: - Alexander-S.-Puschkin-Gymnasium, Hennigsdorf - Eduard-Maurer-Oberstufenzentrum, Hennigsdorf - Hedwig-Bollhagen-Gymnasium, Velten - Barbara-Zürner-Oberschule, Velten
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029 verteilt auf 4 Lose.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 142 348,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Bindefristende: 14.07.2025 2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 6) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Erklärung zu Angaben zum Umsatz aus vergleichbaren Aufträgen des Unternehmens mit einem Mindestjahresumsatz von 50.000,00 EUR Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 6) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert zu erklären/erbringen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 6) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Eigenerklärung, dass die Verpflichtungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz bekannt sind und beachtet werden, insbesondere die geforderten Erklärungen auf Verlangen des Auftraggebers vor Beendigung des Vergabeverfahrens abgegeben werden - Eigenerklärung, dass gegen den Bieter keine Liefersperren verhängt sind und er alle Bücher sämtlicher Verlage beschaffen kann Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise/Erklärungen von jedem Mitglied zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 2) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Unterzeichnete Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie Umstände nach §§ 123, 124 GWB Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert zu erklären/erbringen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 4) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen derselben Branche; zusätzlich zu Anlage 4: Auszug aus dem Handelsregister (in Kopie) sofern auf Grund der Rechtsform möglich mit Benennung des Geschäftsführers und sämtlicher Gesellschafter oder bei Einzelunternehmen die Gewerbeanmeldung mit sämtlichen Änderungen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise/Erklärungen von jedem Mitglied zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Kriterien für den Zuschlag sind für jedes Los die unter Ziff. 3 des Angebotsschreibens (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) aufgeführten Serviceleistungen: - Anlieferung der Schulbücher zur Anlieferungsstelle nach terminlicher Abstimmung mit der Schule an eine durch die Schule zu bestimmende Stelle - Bibliographische Nachweise - Entsorgung des Verpackungsmaterials der angelieferten Bücher - Fachliche Beratung mit entsprechenden Anschauungsmaterial vor Ort - Telefonische Hotline (gebührenfreie Telefonnummer) - Lieferung frei Haus - Lieferung sortiert und verpackt nach Klassen in die einzelnen Schulen / Klassenräume - Literaturlisten, Zusammenstellung von Nachbestellungen werden entsprechend der Lieferbedingungen der Verlage durchgeführt - Nachbestellungen - auch Einzeltitel - werden über das Jahr hinweg durchgeführt - Rechnungsstellung nach Vorgabe des Auftraggebers / getrennt nach einzelnen Schulen - Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen Den Kriterien kommt im Verhältnis zueinander das gleiche Gewicht zu.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/05/2025 08:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tage
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/05/2025 08:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Zusätzliche Informationen: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Geschäftssprache: Deutsch Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los B
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern, Arbeitsheften und Druckwerken gemäß Lernmittelverordnung / Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 22111000 Schulbücher
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: - Margeriten-Schule, Borgsdorf - Marie-Curie-Gymnasium, Hohen Neuendorf - Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, Mühlenbeck - Regine-Hildebrandt-Gesamtschule, Birkenwerder
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029 verteilt auf 4 Lose.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 142 700,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Bindefristende: 14.07.2025 2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 6) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Erklärung zu Angaben zum Umsatz aus vergleichbaren Aufträgen des Unternehmens mit einem Mindestjahresumsatz von 50.000,00 EUR Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 6) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert zu erklären/erbringen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 6) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Eigenerklärung, dass die Verpflichtungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz bekannt sind und beachtet werden, insbesondere die geforderten Erklärungen auf Verlangen des Auftraggebers vor Beendigung des Vergabeverfahrens abgegeben werden - Eigenerklärung, dass gegen den Bieter keine Liefersperren verhängt sind und er alle Bücher sämtlicher Verlage beschaffen kann Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise/Erklärungen von jedem Mitglied zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 2) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Unterzeichnete Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie Umstände nach §§ 123, 124 GWB Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert zu erklären/erbringen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 4) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen derselben Branche; zusätzlich zu Anlage 4: Auszug aus dem Handelsregister (in Kopie) sofern auf Grund der Rechtsform möglich mit Benennung des Geschäftsführers und sämtlicher Gesellschafter oder bei Einzelunternehmen die Gewerbeanmeldung mit sämtlichen Änderungen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise/Erklärungen von jedem Mitglied zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Kriterien für den Zuschlag sind für jedes Los die unter Ziff. 3 des Angebotsschreibens (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) aufgeführten Serviceleistungen: - Anlieferung der Schulbücher zur Anlieferungsstelle nach terminlicher Abstimmung mit der Schule an eine durch die Schule zu bestimmende Stelle - Bibliographische Nachweise - Entsorgung des Verpackungsmaterials der angelieferten Bücher - Fachliche Beratung mit entsprechenden Anschauungsmaterial vor Ort - Telefonische Hotline (gebührenfreie Telefonnummer) - Lieferung frei Haus - Lieferung sortiert und verpackt nach Klassen in die einzelnen Schulen / Klassenräume - Literaturlisten, Zusammenstellung von Nachbestellungen werden entsprechend der Lieferbedingungen der Verlage durchgeführt - Nachbestellungen - auch Einzeltitel - werden über das Jahr hinweg durchgeführt - Rechnungsstellung nach Vorgabe des Auftraggebers / getrennt nach einzelnen Schulen - Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen Den Kriterien kommt im Verhältnis zueinander das gleiche Gewicht zu.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/05/2025 08:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tage
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/05/2025 08:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Zusätzliche Informationen: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Geschäftssprache: Deutsch Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los C
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern, Arbeitsheften und Druckwerken gemäß Lernmittelverordnung / Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 22111000 Schulbücher
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: - Louise-Henriette-Gymnasium, Oranienburg - Torhorst-Gesamtschule, Oranienburg - Oberschule Lehnitz, Oranienburg - Linden-Schule, Oranienburg - Friedlieb-F.-Runge-Gymnasium, Oranienburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029 verteilt auf 4 Lose.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 150 817,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Bindefristende: 14.07.2025 2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 6) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Erklärung zu Angaben zum Umsatz aus vergleichbaren Aufträgen des Unternehmens mit einem Mindestjahresumsatz von 50.000,00 EUR Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 6) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert zu erklären/erbringen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 6) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Eigenerklärung, dass die Verpflichtungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz bekannt sind und beachtet werden, insbesondere die geforderten Erklärungen auf Verlangen des Auftraggebers vor Beendigung des Vergabeverfahrens abgegeben werden - Eigenerklärung, dass gegen den Bieter keine Liefersperren verhängt sind und er alle Bücher sämtlicher Verlage beschaffen kann Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise/Erklärungen von jedem Mitglied zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 2) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Unterzeichnete Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie Umstände nach §§ 123, 124 GWB Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert zu erklären/erbringen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 4) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen derselben Branche; zusätzlich zu Anlage 4: Auszug aus dem Handelsregister (in Kopie) sofern auf Grund der Rechtsform möglich mit Benennung des Geschäftsführers und sämtlicher Gesellschafter oder bei Einzelunternehmen die Gewerbeanmeldung mit sämtlichen Änderungen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise/Erklärungen von jedem Mitglied zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Kriterien für den Zuschlag sind für jedes Los die unter Ziff. 3 des Angebotsschreibens (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) aufgeführten Serviceleistungen: - Anlieferung der Schulbücher zur Anlieferungsstelle nach terminlicher Abstimmung mit der Schule an eine durch die Schule zu bestimmende Stelle - Bibliographische Nachweise - Entsorgung des Verpackungsmaterials der angelieferten Bücher - Fachliche Beratung mit entsprechenden Anschauungsmaterial vor Ort - Telefonische Hotline (gebührenfreie Telefonnummer) - Lieferung frei Haus - Lieferung sortiert und verpackt nach Klassen in die einzelnen Schulen / Klassenräume - Literaturlisten, Zusammenstellung von Nachbestellungen werden entsprechend der Lieferbedingungen der Verlage durchgeführt - Nachbestellungen - auch Einzeltitel - werden über das Jahr hinweg durchgeführt - Rechnungsstellung nach Vorgabe des Auftraggebers / getrennt nach einzelnen Schulen - Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen Den Kriterien kommt im Verhältnis zueinander das gleiche Gewicht zu.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/05/2025 08:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tage
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/05/2025 08:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Zusätzliche Informationen: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Geschäftssprache: Deutsch Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los D
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern, Arbeitsheften und Druckwerken gemäß Lernmittelverordnung / Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 22111000 Schulbücher
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel siehe Angaben zu den Losen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029 verteilt auf 4 Lose.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 158 981,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Bindefristende: 14.07.2025 2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 6) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Erklärung zu Angaben zum Umsatz aus vergleichbaren Aufträgen des Unternehmens mit einem Mindestjahresumsatz von 50.000,00 EUR Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 6) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert zu erklären/erbringen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 6) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Eigenerklärung, dass die Verpflichtungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz bekannt sind und beachtet werden, insbesondere die geforderten Erklärungen auf Verlangen des Auftraggebers vor Beendigung des Vergabeverfahrens abgegeben werden - Eigenerklärung, dass gegen den Bieter keine Liefersperren verhängt sind und er alle Bücher sämtlicher Verlage beschaffen kann Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise/Erklärungen von jedem Mitglied zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 2) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Unterzeichnete Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie Umstände nach §§ 123, 124 GWB Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert zu erklären/erbringen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 4) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen derselben Branche; zusätzlich zu Anlage 4: Auszug aus dem Handelsregister (in Kopie) sofern auf Grund der Rechtsform möglich mit Benennung des Geschäftsführers und sämtlicher Gesellschafter oder bei Einzelunternehmen die Gewerbeanmeldung mit sämtlichen Änderungen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise/Erklärungen von jedem Mitglied zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Kriterien für den Zuschlag sind für jedes Los die unter Ziff. 3 des Angebotsschreibens (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) aufgeführten Serviceleistungen: - Anlieferung der Schulbücher zur Anlieferungsstelle nach terminlicher Abstimmung mit der Schule an eine durch die Schule zu bestimmende Stelle - Bibliographische Nachweise - Entsorgung des Verpackungsmaterials der angelieferten Bücher - Fachliche Beratung mit entsprechenden Anschauungsmaterial vor Ort - Telefonische Hotline (gebührenfreie Telefonnummer) - Lieferung frei Haus - Lieferung sortiert und verpackt nach Klassen in die einzelnen Schulen / Klassenräume - Literaturlisten, Zusammenstellung von Nachbestellungen werden entsprechend der Lieferbedingungen der Verlage durchgeführt - Nachbestellungen - auch Einzeltitel - werden über das Jahr hinweg durchgeführt - Rechnungsstellung nach Vorgabe des Auftraggebers / getrennt nach einzelnen Schulen - Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen Den Kriterien kommt im Verhältnis zueinander das gleiche Gewicht zu.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/05/2025 08:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tage
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/05/2025 08:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Zusätzliche Informationen: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Geschäftssprache: Deutsch Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oberhavel
Registrierungsnummer: 12-12992262160023-68
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Stadt: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Leitungsstab, StB Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 3301601-3500
Fax: +49 3301601-3519
Internetadresse: https://www.oberhavel.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bec46e1c-f4ae-466c-b637-d774f47aae12 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/04/2025 11:56:57 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 236139-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 72/2025
Datum der Veröffentlichung: 11/04/2025

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