1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung Sand- und Kiesreinigung auf kommunalen Spielflächen in Potsdam
Beschreibung: Derzeit befinden sich in Potsdam 152 kommunale Spielflächen in Zuständigkeit des Bereiches Grünflächen der Landeshauptstadt Potsdam (AG). Auf 75 der 152 kommunalen Spielflächen befinden sich zu reinigende Sand- und Kiesflächen. Eine detaillierte Auflistung ist aus der Anlage (Standortliste) zu entnehmen. Die Bearbeitungsfläche beträgt derzeit 15.274 m² pro Jahr (Stand: September 2024). Grundsätzlich sind alle Standorte mit Sand- und/ oder Kiesflächen Leistungsgegenstand der jährlich auszuführenden Reinigungsarbeiten. Die AG ist jedoch berechtigt, für einzelne Flächen die jährliche Reinigungsleistung abzuwählen bzw. eine Mehrfachreinigung zu beauftragen, wenn hierfür kein bzw. ein zusätzlicher Bedarf besteht. Kein Bedarf besteht insbesondere im Fall von Spielplatzsanierungen. Ein zusätzlicher Bedarf besteht insbesondere in Folge von Vandalismus (Eintrag von Glas etc. in die Fläche). Die Leistungen sind erst nach Aufforderung und Zusendung einer aktualisierten Standortliste vorzunehmen. Abweichend gilt für das Vertragsjahr 2025 die dem Leistungsverzeichnis beigefügte Standortliste. Eines gesonderten Abrufs bedarf es in 2025 nicht. Die AG kann die Abarbeitung der zu reinigenden Flächen priorisieren, insbesondere bei Havarien/ Vandalismus durch bspw. Eintrag von gefährlichem Abfall.
Kennung des Verfahrens: beb4cdfc-7155-423b-b6fe-e18344ccdf7a
Interne Kennung: OV-L-453-311-24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50870000 Reparatur und Wartung von Spielplatzeinrichtungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77320000 Pflegearbeiten für Sportplätze, 92000000 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Spielflächen gemäß der zugrundeliegenden Standortliste. Die konkrete Einzelleistung bestimmt sich nach dem jeweiligen Abruf, der mindestens einen Monat vor Beginn des Leistungszeitraums erfolgt. Die Standortliste beinhaltet alle notwendigen Informationen, die der Auftragnehmer für die Leistungserbringung benötigt. Für das Vertragsjahr 2025 gilt hiervon abweichend die dem Leistungsverzeichnis beigefügte Standortliste. Eines gesonderten Abrufs bedarf es nicht.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHHAT (1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung Sand- und Kiesreinigung auf kommunalen Spielflächen in Potsdam
Beschreibung: Auf den Spielflächen ist jährlich eine biologisch-mechanische Tiefenreinigung von Sand- (Spielsand, Fallschutzsand) und Kiesflächen mit automatisch-elektronischer Dokumentation durchzuführen. Die Reinigungstiefe muss bei ausreichender Schütttiefe konstant 40 cm betragen, um eine Sauerstoffzufuhr der anaeroben Mikroflora zu gewährleisten. Gleichzeitig findet eine Auflockerung des verdichteten Sandes/ Kieses zur Wiederherstellung des Fallschutzes statt. Sicherzustellen ist ferner die Beseitigung von organischen und anorganischen Verunreinigungen (z.B. Zigarettenkippen, Glasscherben, Drogenspritzen, etc.) ab einer Partikelgröße von acht Millimetern. Insbesondere sind Tierexkremente auszufiltern. Die automatisch-elektronische Dokumentation erfolgt durch ein Aufzeichnungs- und Messelement an der Reinigungsmaschine, welches die gereinigte Flächengröße und durchschnittliche Reinigungstiefe elektronisch ermittelt. Im Ergebnis erhält die AG ein automatisiertes Protokoll, dass Reinigungstiefe und Flächengröße dokumentiert, womit der Dokumentationspflicht gemäß DIN EN 1176 nachgekommen wird. Anhand dieser Daten kann eine ausreichende Fallschutzmenge festgestellt oder Folgemaßnahmen geplant werden. Grundsätzliche Spezifikation: Um im Zuge der biologisch-mechanischen Tiefenreinigung auch eine ausreichende Belüftung der anaeroben Fallschutzmaterialbereiche mit Luftsauerstoff zu gewährleisten, ist eine Reinigungstechnik anzuwenden, bei der die Belüftung innerhalb der gesamten Reinigungstiefe zu belegen ist. Sicherzustellen ist, dass organische und anorganische Verunreinigungen (z.B. Zigarettenkippen, Glasscherben, Drogenspritzen, Laub und Pflanzenteile etc.), einschließlich Tier-Exkrementen jeglicher Konsistenz möglichst vollständig aus dem Material entfernt werden. Die ausreichende Belüftung und Reinigung des Fallschutzmaterials sind durch einen unabhängigen Nachweis zu belegen. Technische Spezifikation: Für die technische Umsetzung der ausreichenden Belüftung und Reinigung sind Sandreinigungsgeräte einzusetzen, bei welchen der Sand durch ein schräg oder senkrecht stehendes Sieb geworfen wird und somit ein Zerfleddern von Weichsubstanzen beim Aufprall vermieden wird. Der Einsatz von chemischen und thermischen Behandlungen sowie Fräsen ist nicht zulässig. Für die Sandreinigungsgeräte muss eine EU-Konformitätsbescheinigung (CE-Zertifizierung) nach den neuesten Maschinenrichtlinien vorliegen, um die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Weiter muss ein Nachweis existieren, der belegt, dass die Maschinen durch die Berufsgenossenschaft abgenommen sind. Orientiert an bestehenden Zuwegungen und Spielgeräteabständen wird eine maximale Gesamtbreite des Reinigungsgeräten von 100 cm gefordert, damit auch zwischen eng stehenden Spielgeräten wirksam maschinell gereinigt werden kann (ohne Handbetrieb). Die vertragsgemäßen Leistungen sind mittels eines automatisch-elektronischen Mess- und Aufzeichnungsverfahrens bis in eine Tiefe von konstant 40 cm (bei ausreichender Schütttiefe) zu überwachen und durch Computer-Ausdruck nachzuweisen. Das vom automatisch-elektronischen Tiefenmesssystem erstellte Messprotokoll, muss mindestens die tatsächlich gereinigte Sandmenge (in m³), die durchschnittliche Reinigungstiefe (in cm) sowie die Flächengröße (in m²) je Sand-/Kiesfläche enthalten. Die Wirksamkeit der Reinigungsmethodik ist durch einen unabhängigen Nachweis anhand folgender Parameter zu belegen: -Reinigungstiefe von konstant 40 cm bei ausreichender Schütttiefe -maschinelle Beseitigung von organischen und anorganischen Verunreinigungen ab einer Partikelgröße von acht Millimetern, insbesondere Tierexkremente -automatisch-elektronische Dokumentation zum gereinigten Material (Tiefe, Fläche, Menge) in Form von automatisierten Protokollen je Einzelfläche -(hygienische) Verbesserung des Materials (Wassergehalt, Luftporengehalt, organische und anorganische Verunreinigungen) -die Sandreinigung kann den Sandaustausch im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ersetzen Darüber hinaus sind folgende Nachweise mit Abgabe des Angebotes einzureichen, -technische Beschreibung des Reinigungsverfahrens -Beschreibung des Mess- und Aufzeichnungsverfahrens -beispielhafte Messprotokolle -Nachweis, das ein Steuerungskonzept vorliegt, das die Fahrbewegung der Maschine nur im Handbetrieb ohne Selbsthaltung erlaubt (z.B. anhand einer regelkonformen Totmannschaltung) (z.B. Produktdatenblatt) Im Leistungsumfang eingeschlossen sind sämtliche Nebenarbeiten, wie das Freischaufeln von Rändern und der in der Sand-/Kiesfläche installierten Spielgeräte. Der von der Spezialmaschine ausgesonderte Unrat/ ggf. Steine ist vom Auftragnehmer (AN) ordnungsgemäß (mit schriftlichem Nachweis) zu entsorgen. Für die Einzelabrufe gelten üblicherweise folgende Ausführungsfristen: Beachvolleyballanlagen: 01.03. bis 31.03. alle anderen Sand-/ Kiesflächen: 01.03. bis 30.06. des jeweiligen Jahres. Abweichend gilt für das Vertragsjahr 2025 umgehend nach Zuschlagserteilung mit der Reinigungsleistung zu beginnen.
Interne Kennung: OV-L-453-311-24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50870000 Reparatur und Wartung von Spielplatzeinrichtungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77320000 Pflegearbeiten für Sportplätze, 92000000 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
Optionen:
Beschreibung der Optionen: siehe Verlängerung des Auftrags.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Spielflächen gemäß der zugrundeliegenden Standortliste. Die konkrete Einzelleistung bestimmt sich nach dem jeweiligen Abruf, der mindestens einen Monat vor Beginn des Leistungszeitraums erfolgt. Die Standortliste beinhaltet alle notwendigen Informationen, die der Auftragnehmer für die Leistungserbringung benötigt. Für das Vertragsjahr 2025 gilt hiervon abweichend die dem Leistungsverzeichnis beigefügte Standortliste. Eines gesonderten Abrufs bedarf es nicht.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag beginnt am Tag nach Zuschlagserteilung (ca. Mitte März 2025) und endet am 31.12.2025. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht die Auftraggeberin zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag endet jedoch spätestens am 31.12.2028. Die Landeshauptstadt Potsdam geht derzeit von einem Flächenzuwachs der Gesamtbearbeitungsfläche von insgesamt bis zu 1.000 m² jährlich aus. Die Höchstmenge für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung, liegt bei einer Gesamtbearbeitungsfläche von 64.096 m² (Rahmenobergrenze). Bei Erreichen der Rahmenobergrenze endet der Vertrag ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über das Erreichen der Rahmenobergrenze schriftlich informieren.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bruttogesamtpreis
Beschreibung: Wertungspreis ist der Bruttogesamtpreis. Er dient nur zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: §160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in diesem Verfahren: 281 944,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: hammer SHM GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: e3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: OV-L-453-311-24
Datum des Vertragsabschlusses: 04/04/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Registrierungsnummer: 12-12992262150119-98
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331289-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Registrierungsnummer: 12-121096894457006-49
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1719
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: hammer SHM GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE180643039
Postanschrift: Rietzer Berg 15
Stadt: Kloster Lehnin OT Rietz
Postleitzahl: 14797
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
Telefon: 03381 723800
Fax: 03381 723829
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a1efaa0f-a599-41b0-8054-242daaaa757e - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/04/2025 11:08:31 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 238181-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 72/2025
Datum der Veröffentlichung: 11/04/2025