5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85311000 Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85321000 Verwaltungsdienste im Sozialwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg, Poststraße 72
Stadt: Eisenhüttenstadt
Postleitzahl: 15890
Land, Gliederung (NUTS): Oder-Spree (DE40C)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg, Am Halbleiterwerk 1
Stadt: Frankfurt (Oder)
Postleitzahl: 15236
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt (DE403)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg, Moscheestr. / Hauptstr.
Stadt: Zossen / Wünsdorf
Postleitzahl: 15806
Land, Gliederung (NUTS): Teltow-Fläming (DE40H)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es ist beabsichtigt, einen Dienstleistungsvertrag zunächst für die Dauer von vier Jahren abzuschließen, einschließlich dreier Verlängerungsoptionen um zweimal drei und einmal zwei Jahre.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angaben zu Registereintragungen, § 44 Abs. 1 VgV
Beschreibung: Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister (bei Bewerbung einer Kapitalgesellschaft); alternativ: Eigenerklärung, dass keine Verpflichtung zu einer entsprechenden Eintragung besteht.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Unternehmensdarstellung
Beschreibung: Angaben zum Leistungsbereich, Rechtsform, Hauptsitz, Niederlassung(en), Struktur und Aufbau
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über das Bestehen bzw. den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, § 45 Abs. 1 Nr. 3, § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV
Beschreibung: Nachweis über den Abschluss einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung (ggf. inkl. deutscher Übersetzung) für Sach- und Personenschäden i. H. v. 10.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden bei einer 5-fachen Jahresmaximierung, 2.000.000,00 EUR für Vermögensschäden bei einer 2-fachen Jahresmaximierung, 500.000,00 EUR für Bearbeitungsschäden, 200.000,00 EUR für das Abhandenkommen von Schlüsseln und 100.000,00 EUR für Obhutsschäden; alternativ entsprechende Eigenerklärung, dass im Falle der Beauftragung Versicherungen in entsprechender Höhe abgeschlossen werden.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Gesamtjahresumsatz des Bewerbers (in EUR brutto) bezogen auf die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2021, 2022, 2023
Beschreibung: Gesamtjahresumsatz des Bewerbers in EUR brutto bezogen auf die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Anteiliger Umsatz des Bewerbers im sachlichen Tätigkeitsbereich des Auftrags
Beschreibung: Umsatz des Bewerbers in EUR brutto mit Leistungen, die im Wesentlichen denen des Fachloses 1 entsprechen (vergleichbare Leistungen), bezogen auf die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2021, 2022, 2023; Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsatz in den drei Jahren i. H. v. EUR 3.500.000,00 brutto pro Jahr im Tätigkeitsbereich der zu vergebenden Leistung (vergleichbare Leistung). Bei der Bewertung sind die nachfolgenden Kriterien maßgeblich: - Durchschnittlicher Umsatz der drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags von EUR 3.500.000,00 brutto bis EUR 5.000.000,00 brutto = 1 Punkt; - Durchschnittlicher Umsatz der drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags von mehr als EUR 5.000.000,00 brutto bis EUR 7.500.000,00 brutto = 2 Punkte; - Durchschnittlicher Umsatz der drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags mehr als EUR 7.500.000,00 brutto = 3 Punkte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erklärung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahren hervorgeht
Beschreibung: Durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers (Gesamtmitarbeiteranzahl) bezogen auf die letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023; 2024); Anzugeben ist das jährliche Mittel aller fest angestellten Beschäftigten im Betrieb (ohne freie Mitarbeiter).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Anzahl und prozentualer Anteil der produktiv tätigen Fachkräfte oder produktiven Stellen des Bewerbers, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden können
Beschreibung: Es ist der Anteil (Anzahl und prozentualer Anteil) der produktiv tätigen Fachkräfte oder produktiven Stellen (z. B. Hausbetreuer, Sozialbetreuer und -berater, pädagogisches Personal, Haustechnik, Belegungsmanagement, etc.) zur Gesamtmitarbeiteranzahl anzugeben, die vergleichbare Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen ausführen - bezogen auf die letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahre. Nicht als produktiv im Sinne dieses Kriteriums gelten vorwiegend verwaltende oder mit repräsentativen Aufgaben befasste Mitarbeiter (z.B. Finanzen, Personal, Geschäftsleitung, Revision, etc.), die nicht unmittelbar zur Erbringung von drittbeauftragten Dienstleistungen eingesetzt werden. Bei der Bewertung des Antrags auf Teilnahme sind die nachfolgenden Kriterien maßgeblich: - Durchschnittlicher prozentualer Anteil an produktiv tätigen Fachkräften oder produktiven Stellen der letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags größer 25% bis 40% = 1 Punkt; - Durchschnittlicher prozentualer Anteil an produktiv tätigen Fachkräften oder produktiven Stellen der letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags von 41% bis 60% = 2 Punkte; - Durchschnittlicher prozentualer Anteil an produktiv tätigen Fachkräften oder produktiven Stellen der letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags von 61% bis 75% = 3 Punkte; - Durchschnittlicher prozentualer Anteil an produktiv tätigen Fachkräften oder produktiven Stellen der letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags von mehr als 75% = 4 Punkte; Mindestanforderung: Der durchschnittliche prozentuale Anteil an produktiv tätigen Fachkräften oder produktiven Stellen der letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mindestens 25% betragen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 16
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen über in den letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeführten Dienstleistungsaufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Beschreibung: Es werden Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gefordert. Es sind Referenzleistungen zugelassen, die in den Jahren 2021 bis 2024 entweder vollständig erbracht wurden oder in den letzten vier Jahren begonnen wurden und noch aktuell ausgeführt werden. Mindestanforderung sind drei Referenzen. Werden mehr als 3 Referenzen abgegeben, hat der Bewerber die aus seiner Sicht drei meistgeeigneten Referenzen für die Wertung zu kennzeichnen. Findet keine Kennzeichnung statt, wählt die Vergabestelle die drei erstgenannten Referenzen aus. Die Referenzprojekte haben mindestens die nachfolgenden Angaben zu umfassen: (1) Bezeichnung des Referenzprojektes, (2) Name, Branche und Standort des Auftraggebers, (3) Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Telefon und E-Mailadresse), (4) Vertragslaufzeit, (5) Auftragswert und (6) Beschreibung des Projektes nach: - Art der Unterbringungseinrichtung sowie - Kapazität der Unterbringungs- und Betreuungseinrichtung (Anzahl der betreuten Personen/Asylbewerber/Flüchtlinge (tatsächliche Belegung) sowie - Art und Umfang der erbrachten Leistungen insbesondere in Bezug auf die Vergleichbarkeitsmerkmale zur ausgeschriebenen Leistung. Bewertung der Referenzen: Bei der Bewertung des Antrags auf Teilnahme ist die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte in Bezug auf die nachfolgend benannten Kriterien maßgeblich. Die Bewertung erfolgt separat für jede Referenz nach dem folgenden Punktesystem: (1) Art der Unterbringungseinrichtung - Die Art der Unterbringungseinrichtung des Referenzprojektes ist vollumfänglich vergleichbar zur Unterbringungseinrichtung der ausgeschriebenen Leistung = 3 Punkte - Die Art der Unterbringungseinrichtung des Referenzprojektes ist überwiegend vergleichbar zur Unterbringungseinrichtung der ausgeschriebenen Leistung = 2 Punkte - Die Art der Unterbringungseinrichtung des Referenzprojektes ist nur teilweise vergleichbar zur Unterbringungseinrichtung der ausgeschriebenen Leistung = 1 Punkt - Die Art der Unterbringungseinrichtung des Referenzprojektes ist mit der Unterbringungseinrichtung der ausgeschriebenen Leistung nicht vergleichbar = 0 Punkte (2) Kapazität der Unterbringungs- und Betreuungseinrichtungen - Die im Rahmen des Referenzprojektes genutzten Einrichtungen haben kumulativ (alle Einrichtungsstandorte je Referenz) eine Belegungskapazität von mehr als 2.000 Personen = 3 Punkte - Die im Rahmen des Referenzprojektes genutzten Einrichtungen haben kumulativ (alle Einrichtungsstandorte je Referenz) eine Belegungskapazität von 1.000 bis 1.999 Personen = 2 Punkte - Die im Rahmen des Referenzprojektes genutzten Einrichtungen haben kumulativ (alle Einrichtungsstandorte je Referenz) eine Belegungskapazität von 500 bis 999 Personen = 1 Punkt - Die im Rahmen des Referenzprojektes genutzten Einrichtungen haben kumulativ (alle Einrichtungsstandorte je Referenz) eine Belegungskapazität von weniger als 500 Personen = 0 Punkte (3) Art und Umfang der Leistung - Die Art und der Umfang der im Rahmen des Referenzprojektes erbrachten Leistungen ist vollumfänglich vergleichbar zum Leistungsinhalt der ausgeschriebenen Leistung = 3 Punkte - Die Art und der Umfang der im Rahmen des Referenzprojektes erbrachten Leistungen ist überwiegend vergleichbar zum Leistungsinhalt der ausgeschriebenen Leistung = 2 Punkte - Die Art und der Umfang der im Rahmen des Referenzprojektes erbrachten Leistungen ist nur teilweise vergleichbar zum Leistungsinhalt der ausgeschriebenen Leistung = 1 Punkt - Die Art und der Umfang der im Rahmen des Referenzprojektes erbrachten Leistungen ist nicht mit dem Leistungsinhalt der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar = 0 Punkte; Für die Vergleichbarkeit der Art und des Umfangs der im Rahmen des Referenzprojektes erbrachten Leistungen kommt es maßgeblich darauf an, ob die wesentlichen Bestandteile der ausgeschriebenen Leistung, wie etwa: - Allgemeine Betriebssteuerung des Unterkunftsbetriebes sowie die mit der Unterbringung im Wohnheim im Zusammenhang stehenden Leistungen, - die Aufnahme, Erstorientierung und der Transfer von Asylbewerbern, - das Angebot von Arbeitsgelegenheiten für die Bewohner gem. § 5 Asylbewerberleistungsgesetz sowie - die Organisation und die Auszahlung von Geldbeträgen gem. § 3 Asylbewerberleistungsgesetz - die sozialen Betreuungs- und Beratungsleistungen, erbracht worden sind. Die Bewertung der Vergleichbarkeit der Referenzen erfolgt auf Basis der Projektbeschreibung des Bewerbers in der Unterlage "Teilnahmeantrag / Eigenerklärung zur Eignung Los 1" und kann durch Rückfragen bei dem jeweiligen Auftraggeber verifiziert werden. Die erreichten Gesamtpunktzahlen je Referenz werden addiert. Mindestanforderung: Es muss zwingend mindestens eine Referenz aufgeführt werden, die im Hinblick auf Art der Unterbringungseinrichtung (1), Kapazität (2) und Art und Umfang der Leistung (3) zumindest teilweise vergleichbar zur Unterbringungseinrichtung der Auftraggeberin (1), deren Kapazität (2) und dem ausgeschriebenen Leistungsinhalt (3) ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 54
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Bewertung der Angebote zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt mittels der erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB 2018.04. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Bietergespräche bzw. ggf. auf der Basis überarbeiteter Angebote wird zunächst für jedes Angebot die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) ermittelt. Die Kennzahl Z wird dabei aus den Leistungspunkten und dem Preis wie folgt gebildet: Z = L / P. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden anschließend anhand des Angebots mit der höchsten Kennzahl Z alle mit einer niedrigeren Kennzahl bewerteten Angebote innerhalb eines Schwankungsbereichs von 10 % ermittelt. Der Schwankungsbereich wird wie folgt berechnet: SB = (höchste ermittelte Kennzahl Z) - 10 %. Von allen innerhalb des Schwankungsbereichs liegenden Angeboten wird sodann das Angebot mit den höchsten Leistungspunkten ermittelt. Dieses Angebot erhält den Zuschlag.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/02/2025 23:59:59 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Vergabemarktplatz Brandenburg
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 21/03/2025 14:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 111 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, im vergaberechtlich zulässigen Umfang fehlende Angaben und Unterlagen aller Art nachzufordern. Es wird darauf hingewiesen, dass bestimmte fehlende Angaben und Unterlagen nicht nachgefordert werden dürfen (bspw. wesentliche Preisangaben) und in diesem Falle das betreffende Angebot ausgeschlossen werden muss.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Weitere Mindestanforderung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs: Diejenigen Anforderungen, die ausdrücklich als Mindestanforderungen benannt werden, müssen zwingend von jedem Mitglied der Bewerber- /Bietergemeinschaft eingehalten werden. Zur Auswahlentscheidung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs: Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl von maximal zu erreichenden 100 Wertungspunkten werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber im Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und übersteigt die Bewerberzahl auch nach der objektiven Auswahl entsprechend der benannten Eignungskriterien die Höchstzahl von drei Bewerbern, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden gleich geeigneten Bewerbern durch Losentscheid. Zur Betriebshaftpflichtversicherung: Zu Vertragsbeginn und einmal jährlich zum 01.06. weist der Auftragnehmer seine Versicherung in der genannten Höhe nach.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg
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