Deutschland – Bau von geothermischen Kraftwerken – Geothermie Neuruppin - Los 1: Wärmepumpenanlage und Los 2: Thermalwassertechnik

64291-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Bau von geothermischen Kraftwerken – Geothermie Neuruppin - Los 1: Wärmepumpenanlage und Los 2: Thermalwassertechnik
OJ S 21/2025 30/01/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Neuruppin GmbH
E-Mail: info@swn.de
Tätigkeit des Auftraggebers: Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Geothermie Neuruppin - Los 1: Wärmepumpenanlage und Los 2: Thermalwassertechnik
Beschreibung: Die Stadtwerke Neuruppin GmbH verfügen über ein Fernwärmenetz, dass derzeit ausschließlich mit Kesseln und BHKWs versorgt wird. Zur Dekarbonisierung soll eine geothermische Energiezentrale am Standort Heinrich-Rau-Straße errichtet werden. Das dazu zu nutzende Erlaubnisfeld besitzt eine Fläche von ca. 13.448.600 m² und befindet sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Aufgrund von zahlreichen Bohrungen in direkter Nähe zum vorgesehenen Bohrungsstandort, die eine außergewöhnlich gute Datenlage abbilden, wurde im Rahmen der geologischen Kenntnisstandsanalyse der Aalen-Sandsteinaquifer in ca. 1.700 m vertikaler Tiefe als bevorzugtes Target ausgewählt. Aufbauend auf dem Produktivitätsindex von ca. 160 m3/h*MPa kann eine Förderung von 330 m³/h geothermischer Sole mit einer Fördertemperatur von ca. 60 °C realisiert werden. Aufbauend auf den Verbrauchskennwerten des gesamten Heiznetzes der Neuruppiner Innenstadt wurde eine energetische Bilanzierung durchgeführt. Im Ergebnis kann mit dem Einsatz von Hochtemperatur-Wärmepumpen ca. bis zu 76.000 MWh/ a geothermische Wärme in das Fernwärmenetz eingespeist werden. Die erforderlichen Leistungen zur Bohrung wurden durch die SWN bereits vergeben. Im Anschluss erfolgt nun die Errichtung der Anlagen zur Einspeisung der geothermischen Wärme in das Fernwärmenetz der Stadt Neuruppin.
Kennung des Verfahrens: 7f637715-ac7a-495c-912e-ce2948a1b4e5
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45251141 Bau von geothermischen Kraftwerken
Zusätzliche Einstufung (cpv): 42511110 Wärmepumpen, 45251100 Bauarbeiten für Kraftwerke
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ostprignitz-Ruppin (DE40D)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber/ dem Mitglied der Bewerberge-meinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im oben benannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber/ dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 89c des Strafgesetzbuches oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuches zu begehen; - § 261 des Strafgesetzbuches. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im oben benannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Betrugsbekämpfung: Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber/ dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 263 des Strafgesetzbuches, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; - § 264 des Strafgesetzbuches, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im oben benannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Korruption: Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber/ dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - §§ 299, 299a und 299b des Strafgesetzbuches; - § 108e des Strafgesetzbuches; - §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, jeweils auch in Verbindung mit § 335 a des Strafgesetzbuches; - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationalerBestechung. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im oben benannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber/ dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§ 232, 232 a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im oben benannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Entrichtung von Steuern: Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
Konkurs: Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmer ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer oder eine Person, die für das den Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ den Nachunternehmer verantwortlich handelt, hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmers infrage gestellt wird. Schwere Verfehlungen in diesem Sinne können beispielweise rechtskräftige Verurteilungen mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen sowie Geldbußen von mehr als € 2.500,00 wegen §§ 242, 246, 253, 266, 267, 268, 283 bis 283d, 298 StGB darstellen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer hat Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer - hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegen-de Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten; - hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzu-lässiger Weise zu beeinflussen; - hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte; - hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass kein Ausschlussgrund gemäß: - § 21 AEntG; - § 98c AufenthG; - § 19 MiLoG; - § 21SchwarzArbG; und/oder - § 22 LkSorgPflG; vorliegt.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Geothermie Neuruppin - Los 1: Wärmepumpenanlage
Beschreibung: Die Leistung umfasst die Ausführungsplanung, Herstellung, Lieferung, betriebsfertige Montage sowie Inbetriebnahme einer Wärmepumpen-Anlage (Wärmequelle Thermalwasser) als vollständige Maschine (lt. EU-Maschinenrichtlinie) mit insgesamt ca. 12 MW thermischer Leistung in bestehenden und neuen Gebäuden. Dies schließt sämtliche peripheren Anlagen und Ausrüstungen ein, die für die bestimmungsgemäße Funktion der Gesamtanlage erforderlich sind, inklusive PLT-Schutzsystemen (DIN EN 378-2; Peripherie mindestens SIL 2 nach EN 61508 oder EN 62061). Außerdem sind eine freistehende, begehbare Mittelspannungsstation inkl. Schaltanlagen und Elektroausbau, fünf Drehstrom-Transformatoren mit Leistungen von jeweils bis zu ca. 4 MVA, sowie sonstige Starkstrom- und EMSR-Anlagen einschl. Softwareprogrammierung von SPS-Systemen enthalten. Zum Leistungsumfang gehören zudem der Anschluss an die Thermalwasseranlage, die Einbindung in das bestehende System der Fernwärmeversorgung (zul. Betriebstemperatur bis 120 °C, zulässiger Betriebsdruck 10 bar(Ü)) und an weitere vorhandene Systeme.
Interne Kennung: Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45251141 Bau von geothermischen Kraftwerken
Zusätzliche Einstufung (cpv): 42511110 Wärmepumpen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ostprignitz-Ruppin (DE40D)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrags verwenden müssen; 2. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen; 3. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung); 4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Teilnahmeunterlagen und Angebote; 5. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen; 6. Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben; 7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Bewerbungen und Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig; 8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet; 9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen; 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt; 11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Geothermie Neuruppin - Los 1“ zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (EMail: ralf.jedecke@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 7. Februar 2025 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen; 12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen; 13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen; 14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bewerber und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft auftritt. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers; 15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung); 16.Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer; 17. Die Auftraggeberin behält sich vor auch ohne Verhandlung den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen; 18. Die Reduktion der Zahl der Bieter während der Angebotsphase bleibt vorbehalten; 19. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf der Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Eignungskriterien sind dabei: I) Gesamtumsatz des Bewerbers (10 %), II) Umsatz des Bewerbers für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (10 %), III) Referenzen (Einschlägigkeit, Anzahl) mit bestimmten Anforderungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind (60 %) - davon a) Wärmepumpen-/ Kältemaschinen (35 %) und b) Mittelspannungsstation (25 %), IV) Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters und Bauleiters (20 %); 20. Sofern ein Bieter für beide Lose ein Angebot einreicht, kann er einen Rabatt für den Fall anbieten, dass ihm der Zuschlag auf beide Lose erteilt wird („Kopplungsrabatt“).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014; 2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen; 3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSorgPflG vorliegen; 4. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder) 5. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 24. Juni 2024 betreffend Sanktionen gegen Russland.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2. Eigenerklärungen über den Umsatz des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind; 3. Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der festangestellten Arbeitskräfte in den letzten 3 Jahren; 4. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des des Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vom 29. September 2016 (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG); 5. Nachweis des Versicherungsschutzes, der sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit abdeckt. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen: a) Personenschäden: 5 Mio. EUR, b) Sachschäden: 5 Mio. EUR und c) Vermögensschäden und sonstige Schäden: 1 Mio. EUR. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird. Mindeststandards: zu 1. Gesamtumsatz: Im weiteren Verfahren werden nur diejenigen Bewerber berücksichtigt, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Gesamtumsatz von mindestens 3 Mio. € (netto, je Geschäftsjahr) erzielt haben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes, der Laufzeit und der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter; 2. Tabellarische Aufstellung/ Namentliche Benennung des für die Auftragsausführung vorgesehenen verantwortlichen Projektleiters und Bauleiters nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung der der letzten 10 Jahre (Projektleiter) bzw. der letzten 5 Jahre (Bauleiter) im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen und Sprachkenntnissen; 3. Tabellarische Aufstellung der für die Auftragsausführung vorgesehenen verantwortlichen technischen Mitarbeiter nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen; 4. Nachweis (Zertifikat) über die über die Durchführung von jeweils mindestens einem Konformitätsprüfungsverfahren nach EU-DGRL für Rohrleitungen (mind. Kategorie I) durch entsprechende Konformitätsbescheinigungen mit CE-Kennzeichen inkl. Kennnummer der benannten Stelle innerhalb der letzten 5 Jahre oder gleichwertig; 5. Nachweis (Zertifikat) über die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems entsprechend der Norm EN ISO 9001 oder gleichwertig; 6. Erläuterung über die Einrichtung und Vorhaltung eines Arbeitsschutzmanagementsystems wie bspw. OHSAS18001 oder entsprechend der Norm ISO 45001 oder gleichwertig; 7. Nachweis (Zertifikat) Schweißbetrieb gemäß AD 2000 und DIN EN ISO 3834 Teil 3 oder Teil 2 oder gleichwertig; 8. Eigenerklärung über die Ausführung nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Genehmigungen und technischen Regelwerken; 9. Eigenerklärung des Bewerbers über ausreichende eigene 3D-CAD-Kompetenzen und Ausstattung; 10. Eigenerklärung über die Verwendung des SI-Einheitensystems für alle technischen Angaben und Dokumentationen; 11. Eigenerklärung zur Abwicklung des Projekts in deutscher Sprache. Geforderte Mindeststandards: I) Mindeststandard Referenzen: a) Mindestens 1 Referenzprojekt Wärmepumpen-/ Kältemaschinen, welches folgende Anforderung kumulativ erfüllt: im Zeitraum 2019-2024 innerhalb der EU erbracht; vergleichbare Leistungen der Ausführungsplanung, Herstellung, Lieferung, betriebsfertigen Montage und Inbetriebnahme als GU sowie Wartung und Instandhaltung. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn mindestens die Ausführungsplanung, Projektleitung/Bauleitung und Inbetriebnahme in Eigenleistung erbracht wurden und die Referenzanlage: - eine Mehrmodulanlage mit insgesamt mindestens 6,0 MW Heiz- oder Kälteleistung und mehr als 1,0 MW Heiz- oder Kälteleistung pro Einzelaggregat ist und - eine vollständige Maschine gemäß EU-Maschinenrichtlinie ist und - der Normenreihe DIN EN 378 entspricht und - die Nutzwärme / -kälte in ein vorhandenes Nah- oder Fernwärme- bzw. -kältenetz (Fernwärme: Betriebstemperatur ≥110°C; zulässiger Betriebsdruck ≥10 bar(Ü)) auskoppelt und - abgenommen ist und - sich im Dauerbetrieb befindet. b) Mindestens 1 Referenzprojekt Mittelspannungsstation, welches folgende Anforderung kumulativ erfüllt: im Zeitraum 2019-2024 innerhalb der EU erbracht; vergleichbare Leistungen der Herstellung, Lieferung und betriebsfertige Montage. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn mindestens die Projektleitung/Bauleitung in Eigenleistung erbracht wurde und die Referenzanlage: - frei stehend und begehbar ist und - der Norm IEC / DIN EN 62271-202 entspricht und - mehrere separate 24-kV-Schaltanlagen vergleichbarer Größe beinhaltet und - abgenommen ist und - sich im Dauerbetrieb befindet. II) Mindeststandard Projektleiter und Bauleiter: - Jeweils mindestens 2 verantwortliche Projektleiter und Bauleiter und deren Stellvertreter, sind alle beim Bewerber beschäftigt und stehen in dieser Funktion für die Leistungserbringung zur Verfügung; - Berufliche Qualifikation Projektleiter: Dipl.Ing.(FH)/ B.Eng. in der jeweiligen Fachrichtung; - Berufliche Qualifikation Bauleiter: Facharbeiter in der jeweiligen Fachrichtung III) Mindeststandard technische Mitarbeiter: - Jeweils 1 verantwortlicher technischer Mitarbeiter und jeweils 1 Stellvertreter pro Arbeitsgebiet (Rohrleitungsplanung/ Rohrleitungsbau, Verfahrenstechnik, Elektrotechnik, Prozessautomatisierung, Qualitätssicherung und Inbetriebnahme) sind für die Leistungserbringung qualifiziert und stehen dafür zur Verfügung.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.subreport.de/E66797929
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E66797929
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen." ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bewerbe/- Bieterunterlagen" nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 52 Abs. 3 SektVO).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -
Finanzielle Vereinbarung: -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Neuruppin GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Geothermie Neuruppin - Los 2: Thermalwassertechnik
Beschreibung: Das Thermalwasser aus dem Speicher wird über die Förderbohrung Gt N 4 an die Erdoberfläche transportiert, über Wärmeübertrager ausgekühlt und über die Injektionsbohrung Gt N 3 wieder im Speicher verpresst. Die geothermische Ressource wird als Wärmequelle für eine Wärmepumpenanlage (Los 1) genutzt. Das Thermalwassersystem verfügt u.A. über vier Beutelfiltern, vier Plattenwärmeübertragern und einer Druckhaltung mit einem GFK-Behälter (12 m). Die Haupt-Thermalwasserrohrleitung mit einer Rohrlänge von ca. 185 m wird in GFK mit Nennweite DN 200 ausgeführt. Es kommt eine Thermalwasser-Injektionspumpe zum Einsatz, die Druckstufe vor der Injektionspumpe ist PN 10 und danach PN 40. Die Stickstoffversorgungsleitungen in DN 8 bis DN 50 mit einer Gesamtrohrlänge von ca. 120 m werden in Edelstahl ausgeführt. Die Ausführung erfolgt in einem wettergeschützten Technikgebäude sowie in zwei nicht wettergeschützen Bohrkellern. Die Bohrkellern sind in unmittelbarer Nähe (ca. 20 m) vom Technikgebäude angeordnet. Folgende Gewerke sind wesentliche Bestandteile der Ausschreibung: - Maschinen und Zubehör (u.A. Heizlüfter, Ventilatoren); - Apparate und Zubehör (u.A. Behälter, Wärmeübertrager, Filter, Stickstoffübergabestation); - Armaturen und Zubehör (u.A. Kükenhähne mit und ohne Auskleidung, Membranventile); - Rohre und Zubehör (u.A. Rohrmaterial in GFK und Edelstahl); - Messgeräte und Zubehör (u.A. Thermometer, Manometer); - Feldgeräte (u.A. Volumenstrom- und Druckmessaufnehmer, Gaswarntechnik, Lecküberwachung); - Stahlbau (u.A. Rohrhalterungen, Gitterroste); - Isolierung. Der maßgeblichen MSR- und Elt.-Leistungen sind Teil vom Los 1. Jegliche Erdarbeiten sind bauseitig.
Interne Kennung: Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45251141 Bau von geothermischen Kraftwerken
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45251100 Bauarbeiten für Kraftwerke
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ostprignitz-Ruppin (DE40D)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrags verwenden müssen; 2. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen; 3. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung); 4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Teilnahmeunterlagen und Angebote; 5. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen; 6. Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben; 7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Bewerbungen und Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig; 8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet; 9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen; 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt; 11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Geothermie Neuruppin - Los 2“ zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (EMail: ralf.jedecke@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 7. Februar 2025 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen; 12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen; 13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen; 14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bewerber und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft auftritt. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers; 15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung); 16.Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer; 17. Die Auftraggeberin behält sich vor auch ohne Verhandlung den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen; 18. Die Reduktion der Zahl der Bieter während der Angebotsphase bleibt vorbehalten; 19. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf der Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Eignungskriterien sind dabei: I) Gesamtumsatz des Bewerbers (10 %), II) Umsatz des Bewerbers für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (10 %), III) Referenzen (Einschlägigkeit, Anzahl) mit bestimmten Anforderungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind (60 %), IV) Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters (20 %); 20. Sofern ein Bieter für beide Lose ein Angebot einreicht, kann er einen Rabatt für den Fall anbieten, dass ihm der Zuschlag auf beide Lose erteilt wird („Kopplungsrabatt“).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014; 2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen; 3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSorgPflG vorliegen; 4. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder) 5. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 24. Juni 2024 betreffend Sanktionen gegen Russland.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2. Eigenerklärungen über den Umsatz des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind; 3. Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der festangestellten Arbeitskräfte in den letzten 3 Jahren; 4. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des des Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vom 29. September 2016 (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG); 5. Nachweis des Versicherungsschutzes, der sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit abdeckt. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen: a) Personenschäden: 5 Mio. EUR, b) Sachschäden: 5 Mio. EUR und c) Vermögensschäden und sonstige Schäden: 1 Mio. EUR. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird. Mindeststandards: zu 1. Gesamtumsatz: Im weiteren Verfahren werden nur diejenigen Bewerber berücksichtigt, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Gesamtumsatz von mindestens 3 Mio. € (netto, je Geschäftsjahr) erzielt haben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes, der Laufzeit und der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter; 2. Namentliche Benennung des für die Auftragsausführung vorgesehenen verantwortlichen Projektleiters nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen und Sprachkenntnissen; 3. Nachweis (Zertifikat) über die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems entsprechend der Norm EN ISO 9001 oder gleichwertig; 4. Erläuterung über die Einrichtung und Vorhaltung eines Arbeitsschutzmanagementsystems wie bspw. OHSAS18001 oder entsprechend der Norm ISO 45001 oder gleichwertig; 5. Nachweis (Zertifikat) Schweißbetrieb gemäß AD 2000 und DIN EN ISO 3834 Teil 3 oder Teil 2 oder gleichwertig; 6. Eigenerklärung über die Ausführung nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Genehmigungen und technischen Regelwerken; 7. Eigenerklärung über die Verwendung des SI-Einheitensystems für alle technischen Angaben und Dokumentationen; 8. Nachweis der Zertifizierung des Unternehmens als Fachbetrieb nach dem Wasser-haushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 62 AwSV durch Vorlage eines gültigen, durch eine anerkannte SVO oder GÜG gemäß §§ 52 und 57 AwSV, ausgestellten Zertifikats oder gleichwertig; 9. Eigenerklärung zur Abwicklung des Projekts in deutscher Sprache. Geforderte Mindeststandards: I) Mindeststandard Referenzen: Mindestens 3 Referenzprojekte, welche folgende Anforderung kumulativ erfüllen: - GFK-Druckrohrleitungen mit Nennweite von mind. DN 100, - Auftragswert ≥ 50.000 € und - Ausführung innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ende Teilnahmefrist). II) Mindeststandard Projektleiter: - Berufliche Erfahrung von mindestens 5 Jahren im Bereich Planung und Ausführung von Anlagenbauprojekten und - Vorlage von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen. Eine Vergleichbarkeit liegt insbesondere bei Anlagenbauprojekten mit Wärmeleistungen > 1 MW vor.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.subreport.de/E66797929
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E66797929
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen." ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bewerbe/- Bieterunterlagen" nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 52 Abs. 3 SektVO).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -
Finanzielle Vereinbarung: -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Neuruppin GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Neuruppin GmbH
Registrierungsnummer: HRB 2296 (Amtsgerichts Neuruppin (Registergericht))
Postanschrift: Heinrich-Rau-Str. 3
Stadt: Neuruppin
Postleitzahl: 16816
Land, Gliederung (NUTS): Ostprignitz-Ruppin (DE40D)
Land: Deutschland
E-Mail: info@swn.de
Telefon: +49 33 9151 13 20
Internetadresse: https://www.swn.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331 8661719
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 437477b0-5382-4284-996b-e1a7615ff42f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/01/2025 09:11:15 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 64291-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 21/2025
Datum der Veröffentlichung: 30/01/2025

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