5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Berliner Vorstadt
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Das untersuchende Betrachtungsgebiet befindet sich im Nordosten der Stadt Potsdam. Der Stadtteil ist von drei Seiten mit Wasser umschlossen: der Jungfernsee im Norden, der Tiefe See in Osten und der Heilige See im Westen. Im Nordosten befindet sich die Glienicker Brücke, welche Potsdam mit Berlin verbindet. Das Betrachtungsgebiet hat eine Fläche von ca. 100 ha. Es ist geprägt durch Wohnbebauung, die sich in Villen-, Einzel- und Reihenhausbebauung aufteilt. Zusätzlich gibt es auf zwei Flächen Kleingartenanlangen. Die Flächencharakteristik zeigt viele unversiegelte Bereiche, auf denen grundsätzlich Wasser versickert werden könnte.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Für die Teilnahme am Verfahren ist eine Vertraulichkeitserklärung bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen - siehe Anlage Teilnahmeunterlagen unter "Vertraulichkeitserklaerung_VI+GSC(1)". avisierte Ausführungsfrist: 07/2025 bis 07/2026 Grundlaufzeit: 12 Monate Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Bieter können ihre Fragen bis spätestens zum 10.02.2025, 10:00 Uhr stellen (Bieterkommunikation). Die für die Erstellung des Angebotes relevanten Antworten auf Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren werden allen beteiligten Bietern zeitnah und anonymisiert durch den Auftraggeber am Vergabemarktplatz Brandenburg bekannt gegeben (Bieterkommunikation). Über grundlegende Änderungen im Vergabeverfahren (z.B. Fristverlängerung oder Aufhebung des Verfahrens) werden die Bieter zusätzlich schriftlich informiert. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. gemittelter Gesamtumsatz
Beschreibung: 1. Gemittelter Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (EUR) Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, Mittelwert): 2
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 2. gemittelter Umsatz vergleichbarer Leistungen
Beschreibung: 2. gemittelter Umsatz vergl. Leistg. der letzten 3 Geschäftsjahre [EUR] Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, Mittelwert): 5
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 3.Quotient aus 2. zu 1.
Beschreibung: 3. Quotient aus 2. zu 1. Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, Mittelwert): 5
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 4. gemittelte Anzahl der Mitarbeiter mittechnischer Ausbildung oder Studium mit Arbeitsschwerpunkt "Siedlungswasserwirtschaft"
Beschreibung: 4. gemittelte Anzahl der Mitarbeiter mittechnischer Ausbildung oder Studium mit Arbeitsschwerpunkt "Siedlungswasserwirtschaft" Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, Mittelwert): 2,5
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 5. Berufserfahrung in JahrenProjektleiter*in
Beschreibung: 5. Berufserfahrung in JahrenProjektleiter*in Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, Mittelwert): 12,5
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 6. Berufserfahrung in Jahren stellv.Projektleiter*in
Beschreibung: 6. Berufserfahrung in Jahren stellv.Projektleiter*in Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, Mittelwert): 10
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 7. Referenzen Projektleiter*in (Anzahl der kurz dargestellten Projekte)
Beschreibung: 7. Referenzen Projektleiter*in (Anzahl der kurz dargestellten Projekte) Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, Mittelwert): 20
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 8. Referenzen stellv. Projektleiter*in(Anzahl der kurz dargestellten Projekte)
Beschreibung: 8.Referenzen stellv. Projektleiter*in(Anzahl der kurz dargestellten Projekte) Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, Mittelwert): 15
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 9. Schwerpunkt dezentrale Entwässerung bei Referenzen aus 7. und 8. (Anzahl der kurz dargestellten Projekte)
Beschreibung: 9.Schwerpunkt dezentrale Entwässerungbei Referenzen aus 7. und 8. (Anzahl der kurz dargestellten Projekte) Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, Mittelwert): 20
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 10. Angaben zur Qualitätssicherung nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar
Beschreibung: 10. Angaben zur Qualitätssicherung nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, Mittelwert): 7,5
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: (1) Unternehmensdarstellung (Firma, Anschrift, Land, Rechtsform, gesetzlicher Vertreter bei juristischen Personen, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, Ansprechpartner). (2) Eigenerklärungen, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen des Bewerbers mit anderen Unternehmen bestehen sowie ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen mit anderen zusammenarbeitet. (3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB. (4) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 GWB. (5) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: (6) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (7) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024). (8) Eigenerklärung über den Umsatz (netto) für die der anstehenden Aufgabe entsprechenden Dienstleistungen bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: (9) Angaben über die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024), sowie die Anzahl der Mitarbeiter mit einer technischen Ausbildung oder Studium mit dem Arbeitsschwerpunkt Siedlungswasserwirtschaft im selben Zeitraum. (10) Organigramm der vorgesehenen Mitarbeiter des Projektteams unter Benennung der vorgesehenen Funktion im Projekt. Das Projektteam muss wenigstens aus dem Projektleiter, dem stellvertretenden Projektleiter und einem Verfahrenstechniker bestehen. (11) Angaben zu den vorgesehenen, im Organigramm benannten Mitarbeitern des Projektteams unter Angabe der/ des: - Namens, - fachlichen Lebenslaufs, - Berufsausbildung, - Qualifikationen/Abschlüsse, - Berufsjahre nach Abschluss, - Berufserfahrungen in Jahren in der vorgesehenen Funktion, - Dauer der Unternehmenszugehörigkeit. (12) Angabe von mindestens einem - zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrages - abgeschlossenen Referenzprojekt für den im Teilnahmeantrag angegebenen Projektleiter aus den Jahren 2015 - 2025 für die Projektleitung vergleichbarer Projekte von Entflechtungs- und Entkopplungsmaßnahmen von Wohn- und Gewerbegebieten mit Gesamtkosten (Planung und Bau) von mindestens 2.000.000 EUR unter Angabe: - des Auftraggebers und Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse), - des Planungs- und Bauausführungszeitraumes, - des Ortes, - des Projektnamens, - der Gesamtkosten (netto) in EUR, - der Kurzbeschreibung des Projekts, - der Kurzbeschreibung der wesentlichen Aufgabenbereiche in der Projektleitung, - der erbrachten Leistungsbilder und -phasen gemäß HOAI. (13) Angabe von mindestens einem - im Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrages - abgeschlossenen Referenzprojekt für den im Teilnahmeantrag angegebenen stellvertretenden Projektleiter aus den Jahren 2015 - 2025 für die Mitarbeit in der Projektleitung vergleichbarer Projekte von Entflechtungs- und Entkopplungsmaßnahmen von Wohn- und Gewerbegebieten mit Gesamtkosten (Planung und Bau) von mindestens 1.000.000 EUR unter Angabe: - des Auftraggebers und Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon, Telefax, eMailAdresse), - des Planungs- und Bauausführungszeitraumes, - des Ortes, - des Projektnamens, - der Gesamtkosten (netto) in EUR, - der Kurzbeschreibung des Projekts, - der Kurzbeschreibung der wesentlichen Aufgabenbereiche in der Projektleitung, - der erbrachten Leistungsbilder und -phasen gemäß HOAI. (14) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitätssicherung.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1.1 Darstellung der Arbeitsschritte
Beschreibung: 1. Vorgehensweise zur Erstellung der Studie 1.1 Darstellung der Arbeitsschritte (z. B. Umfang, Gebietsbearbeitung, Herangehensweise, beteilige Mitarbeitende, Aufgabenverteilung) (siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2) 1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix 1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala: - ausgezeichnet: 5 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf) - sehr gut: 4 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße) - gut: 3 Punkte (die Leistung entspricht voll den Anforderungen) - befriedigend: 2 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen) - ausreichend: 1 Punkte (die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen) - keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte 1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt. - 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt - 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt. - 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt. - 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt. - 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt. 1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl. 1.1.4. Gesamtergebnis: Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Gewichtung (Punkte, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1.2 Einschätzung zu vorgeschlagenen Varianten
Beschreibung: 1. Vorgehensweise zur Erstellung der Studie 1.2 Erste Einschätzung zu vorgeschlagenen Varianten inkl. erste Vorschläge zu V.3; Erwägung von Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Nutzung der vorhandenen baulichen Anlagen, Bewertung der vorgeschlagenen Varianten (siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2) 1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix 1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala: - ausgezeichnet: 5 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf) - sehr gut: 4 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße) - gut: 3 Punkte (die Leistung entspricht voll den Anforderungen) - befriedigend: 2 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen) - ausreichend: 1 Punkte (die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen) - keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte 1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt. - 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt - 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt. - 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt. - 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt. - 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt. 1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl. 1.1.4. Gesamtergebnis: Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1.3 Darstellung Kommunikation zwischen AG und AN in Planungsphase
Beschreibung: 1. Vorgehensweise zur Erstellung der Studie 1.3 Darstellung der Kommunikation zwischen AG und AN in der Planungsphase (z. B. Zwischenstände) (siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2) 1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix 1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala: - ausgezeichnet: 5 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf) - sehr gut: 4 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße) - gut: 3 Punkte (die Leistung entspricht voll den Anforderungen) - befriedigend: 2 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen) - ausreichend: 1 Punkte (die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen) - keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte 1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt. - 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt - 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt. - 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt. - 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt. - 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt. 1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl. 1.1.4. Gesamtergebnis: Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2.1 Herangehensweise inkl. optimale Zeitplanung
Beschreibung: 2. Konzept zur Aufgabenstellung des Baugrundgutachtens 2.1 Herangehensweise inkl. optimale Zeitplanung (z.B. ein oder parallele Baugrundgutachten oder Zwischenstände für einzelne Gebiete) (siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2) 1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix 1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala: - ausgezeichnet: 5 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf) - sehr gut: 4 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße) - gut: 3 Punkte (die Leistung entspricht voll den Anforderungen) - befriedigend: 2 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen) - ausreichend: 1 Punkte (die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen) - keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte 1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt. - 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt - 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt. - 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt. - 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt. - 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt. 1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl. 1.1.4. Gesamtergebnis: Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Gewichtung (Punkte, genau): 7,5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2.2 Beachtung und Einhaltung von Richtlinien
Beschreibung: 2. Konzept zur Aufgabenstellung des Baugrundgutachtens 2.2 Beachtung und Einhaltung von Richtlinien (Checkliste aus Regelwerk) (siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2) 1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix 1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala: - ausgezeichnet: 5 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf) - sehr gut: 4 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße) - gut: 3 Punkte (die Leistung entspricht voll den Anforderungen) - befriedigend: 2 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen) - ausreichend: 1 Punkte (die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen) - keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte 1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt. - 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt - 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt. - 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt. - 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt. - 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt. 1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl. 1.1.4. Gesamtergebnis: Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2.3 Anordnung der Bohrungen (z.B. Anzahl, Verteilung)
Beschreibung: 2. Konzept zur Aufgabenstellung des Baugrundgutachtens 2.3 Anordnung der Bohrungen (z.B. Anzahl, Verteilung) (siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2) 1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix 1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala: - ausgezeichnet: 5 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf) - sehr gut: 4 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße) - gut: 3 Punkte (die Leistung entspricht voll den Anforderungen) - befriedigend: 2 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen) - ausreichend: 1 Punkte (die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen) - keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte 1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt. - 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt - 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt. - 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt. - 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt. - 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt. 1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl. 1.1.4. Gesamtergebnis: Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Gewichtung (Punkte, genau): 2,5
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3.1 Honorarermittlung (auf Stundenbasis)
Beschreibung: 3 Honorar 3.1 Honorarermittlung (auf Stundenbasis) (siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2) 1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix 1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala: - ausgezeichnet: 5 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf) - sehr gut: 4 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße) - gut: 3 Punkte (die Leistung entspricht voll den Anforderungen) - befriedigend: 2 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen) - ausreichend: 1 Punkte (die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen) - keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte 1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt. - 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt - 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt. - 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt. - 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt. - 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt. 1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl. 1.1.4. Gesamtergebnis: Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Gewichtung (Punkte, genau): 35
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen können bei Bedarf durch die Vergabestelle nach Einreichung der Teilnahmeanträge sowie Angebotsabgabe nachgefordert werden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Folgende Unterlagen sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: - siehe Anlage Teilnahmeunterlagen "1. Stufe_Anschreiben" Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Die Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben, - in der alle Mitglieder mit Namen und Adressen benannt sind, - in der ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist, - wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und für den Fall der Auftragserteilung bei der Vertragsdurchführung rechtsverbindlich vertritt, - mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: gemäß § 160 GWB
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Energie und Wasser Potsdam GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)