1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Grün- und Grauflächenpflege Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung der Grün- und Grauflächenpflege durch einen qualifizierten Auftragnehmer für die Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH. Das Vergabeverfahren umfasst die Lose I, II, III und IV im Stadtgebiet Strausberg/Brandenburg. Die Angebotsabgabe kann sich erstrecken auf alle Lose, mehrere Lose oder nur ein Los. Gegenstand der einzelnen Lose I bis IV sind jeweils Pflegearbeiten (z.B. Rasen, Wiesen, Hecken, Rabatten, Beete, Blühwiesen, begrünte Zufahrten, Lichtraumprofilschnitt Bäume) sowie Reinigungsarbeiten (z.B. Sandkasten-Spielplätze, Bolzplatz, Sandkasten-Spielplatz - Kontrolle/Verkehrssicherung, Gehwege, Straßen, Parkplätze, Müll/Unrat aufsammeln, Müllplätze, öffentliche Mülleimer, Laubaufnahme, Traufkies, Entwässerungsrinnen, Regeneinläufe, Silvesterreinigung). Der Vertrag bzw. die Verträge beginnen am 03.03.2025 und enden am 26.02.2027. Es ist eine zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 1 Jahr vorgesehen.
Kennung des Verfahrens: b1000000-c0de-4000-a000-00d455323586
Interne Kennung: GRÜN-GRAU-PFLEGE2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste, 77320000 Pflegearbeiten für Sportplätze, 77340000 Baum- und Heckenschnitt
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Märkisch-Oderland (DE409)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Gegenstand des Vergabeverfarhens sind die Lose I, II, III und IV. Die Angebotsabgabe kann sich erstrecken auf alle Lose, mehrere Lose oder nur ein Los. Zuschlagskriterium ist der Preis (netto) für das jeweilige Los. Maßgeblich ist insofern der „Angebotspreis“ gemäß beigefügter Anlage(n) 7.2.2 für das/die jeweilige(n) Los(e).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: LOS I
Beschreibung: Pflegeleistungen: Rasen- und Wiesenflächen, Hecken bis 2,00 m, Rabatte und Beet, Blühwiese, begrünte Feuerwehrzufahrt/-stellfläche, Lichtraumprofilschnitt Bäume; Reinigungsleistungen: Sandkasten-Spielplatz (Laub, Blüten etc.), Sandkasten-Spielplatz - Kontrolle/Verkehrssicherung, Sandkasten-Spielplatz (zertifiziertes Reinigungsverfahren), Sandkasten-Spielplatz (alter Sand entfernen) Gehweg, Straße, Parkplatz; Müll/Unrat aufsammeln, Müllplatz/-box, öffentlicher Mülleimer/Papierkorb, Laubaufnahme, Traufkies (Unkraut), Entwässerungsrinne auf Gehwegen/Ein- und Auffahrten, Regeneinlauf/Gully, Silvesterreinigung
Interne Kennung: Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77340000 Baum- und Heckenschnitt, 90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Strausberg
Postleitzahl: 15344
Land, Gliederung (NUTS): Märkisch-Oderland (DE409)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 03/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 26/02/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Organisation, die die Zahlung ausführt: Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los II
Beschreibung: Pflegeleistungen: Rasen- und Wiesenflächen, Hecken bis 2,00 m, Rabatte und Beet, Blühwiese, begrünte Feuerwehrzufahrt/-stellfläche, Lichtraumprofilschnitt Bäume; Reinigungsleistungen: Sandkasten-Spielplatz (Laub, Blüten etc.), Sandkasten-Spielplatz - Kontrolle/Verkehrssicherung, Sandkasten-Spielplatz (zertifiziertes Reinigungsverfahren), Sandkasten-Spielplatz (alter Sand entfernen) Gehweg, Straße, Parkplatz; Müll/Unrat aufsammeln, Müllplatz/-box, öffentlicher Mülleimer/Papierkorb, Laubaufnahme, Traufkies (Unkraut), Entwässerungsrinne auf Gehwegen/Ein- und Auffahrten, Regeneinlauf/Gully, Silvesterreinigung
Interne Kennung: Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77340000 Baum- und Heckenschnitt, 90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Strausberg
Postleitzahl: 15344
Land, Gliederung (NUTS): Märkisch-Oderland (DE409)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 03/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 26/02/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Organisation, die die Zahlung ausführt: Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: LOS III
Beschreibung: Pflegeleistungen: Rasen- und Wiesenflächen, Hecken bis 2,00 m, Rabatte und Beet, Blühwiese, begrünte Feuerwehrzufahrt/-stellfläche, Lichtraumprofilschnitt Bäume; Reinigungsleistungen: Sandkasten-Spielplatz (Laub, Blüten etc.), Sandkasten-Spielplatz - Kontrolle/Verkehrssicherung, Sandkasten-Spielplatz (zertifiziertes Reinigungsverfahren), Sandkasten-Spielplatz (alter Sand entfernen) Gehweg, Straße, Parkplatz; Müll/Unrat aufsammeln, Müllplatz/-box, öffentlicher Mülleimer/Papierkorb, Laubaufnahme, Traufkies (Unkraut), Entwässerungsrinne auf Gehwegen/Ein- und Auffahrten, Regeneinlauf/Gully, Silvesterreinigung
Interne Kennung: Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77340000 Baum- und Heckenschnitt, 90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Strausberg
Postleitzahl: 15344
Land, Gliederung (NUTS): Märkisch-Oderland (DE409)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 03/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 26/02/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Organisation, die die Zahlung ausführt: Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los IV
Beschreibung: Pflegeleistungen: Rasen- und Wiesenflächen, Hecken bis 2,00 m, Rabatte und Beet, Blühwiese, begrünte Feuerwehrzufahrt/-stellfläche, Lichtraumprofilschnitt Bäume; Reinigungsleistungen: Sandkasten-Spielplatz (Laub, Blüten etc.), Sandkasten-Spielplatz - Kontrolle/Verkehrssicherung, Sandkasten-Spielplatz (zertifiziertes Reinigungsverfahren), Sandkasten-Spielplatz (alter Sand entfernen) Gehweg, Straße, Parkplatz; Müll/Unrat aufsammeln (auch Bolzplatz), Müllplatz/-box, öffentlicher Mülleimer/Papierkorb, Laubaufnahme, Traufkies (Unkraut), Entwässerungsrinne auf Gehwegen/Ein- und Auffahrten, Regeneinlauf/Gully, Silvesterreinigung
Interne Kennung: Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77340000 Baum- und Heckenschnitt, 90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste, 77320000 Pflegearbeiten für Sportplätze
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Strausberg
Postleitzahl: 15344
Land, Gliederung (NUTS): Märkisch-Oderland (DE409)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 03/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 26/02/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Organisation, die die Zahlung ausführt: Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: KGS Kreitlow GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 455 869,74 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Informationen zum Auftrag:
Datum der Auswahl des Gewinners: 06/12/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 23/12/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: WISAG Garten- und Landschaftspflege Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: 413 100,26 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Informationen zum Auftrag:
Datum der Auswahl des Gewinners: 06/12/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 23/12/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Apleona Property Services GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert der Ausschreibung: 386 550,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Informationen zum Auftrag:
Datum der Auswahl des Gewinners: 06/12/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 23/12/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: KGS Kreitlow GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert der Ausschreibung: 440 878,28 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Informationen zum Auftrag:
Datum der Auswahl des Gewinners: 06/12/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 23/12/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Registrierungsnummer: t:00493341345260
Postanschrift: Kastanienallee 40
Stadt: Strausberg
Postleitzahl: 15344
Land, Gliederung (NUTS): Märkisch-Oderland (DE409)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Steffen Schuster
Telefon: +49(3341)345260
Fax: +49(3341)345299
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Registrierungsnummer: t:00493318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Postdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49(331)8661719
Fax: +49(331)8661652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: KGS Kreitlow GmbH
Registrierungsnummer: t:004933413084470
Postanschrift: Märkische Straße 3
Stadt: Strausberg
Postleitzahl: 15344
Land, Gliederung (NUTS): Märkisch-Oderland (DE409)
Land: Deutschland
Telefon: +49(3341)3084470
Fax: +49(3341)3084478
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0004
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: WISAG Garten- und Landschaftspflege Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: t:00493067806710
Postanschrift: Bürknersfelder Straße 7 A
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13053
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49(30)67806710
Fax: +49(30)678067129
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Apleona Property Services GmbH
Registrierungsnummer: t:0049304467077277
Postanschrift: Paul-Robeson-Straße 37
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10439
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49(30)4467077277
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0003
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 076f810b-6f7f-4869-b4d6-7d2de1383d81 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/01/2025 15:21:29 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 25294-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 9/2025
Datum der Veröffentlichung: 14/01/2025