5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32422000 Netzkomponenten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schillerstraße 29
Stadt: Lübben
Postleitzahl: 15907
Land, Gliederung (NUTS): Dahme-Spreewald (DE406)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Donatsring 20
Stadt: Freiberg
Postleitzahl: 14055
Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Starkenburgring 66
Stadt: Offenbach
Postleitzahl: 63069
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hackstraße 61
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70190
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Burger Straße 211
Stadt: Remscheid
Postleitzahl: 42859
Land, Gliederung (NUTS): Remscheid, Kreisfreie Stadt (DEA18)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Dickensweg 25-39
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 14055
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 12
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate mit der Option der einmaligen Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate auf maximal 36 Monate. Sie beginnt jeweils mit dem 1. Kalendertag des nächsten Monats, ausgehend von dem Monat, in dem der Zuschlag auf das Angebot des Bestbieters erteilt wird. Es bleibt dem einzelnen Auftraggeber und dem Auftragnehmer vorbehalten, nach Zuschlagserteilung einen geringfügig abweichenden Beginn der Laufzeit zu vereinbaren. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt alleine bei der Sana Einkauf & Logistik GmbH als Vertreterin aller teilnehmenden Einrichtungen. Die Sana Einkauf & Logistik GmbH erklärt spätestens 3 Monate vor Ablauf der geltenden Vertragslauf-zeit, ob eine Verlängerungsoption in Anspruch genommen wird.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Angabe über Ausschlussgründe
Beschreibung: Erklärung, dass für die Unternehmen keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht - gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurden. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Angaben zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Beschreibung: Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten im Unternehmen zuzurechnen ist, wegen eines im Folgenden genannten Straftatbestandes oder wegen mehrerer dieser Straftatbestände rechtskräftig verurteilt ist: a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Beschreibung: Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB Erklärung, dass keine der nachfolgenden fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs.1 Nr.1, Nr.3 - 9 GWB in Bezug auf eine Person/en oder das Unternehmen vorliegen. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor, wenn a) das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, b) das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, c) der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, d) ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, e) eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, f) das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, g) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder h) das Unternehmen a. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Angaben zu Maßnahmen zur Selbstreinigung (sofern zutreffend)
Beschreibung: Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen wurden. Sofern zutreffend, sind die Maßnahmen zur Selbstreinigung eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen sind auf gesonderter Anlage zu erläutern (ggf. unter Beifügung entsprechender Nachweise) und diese Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag und sofern kein Teilnahmewettbewerb erfolgt mit dem Angebot vorzulegen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Beschreibung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Erfüllung der oben genannten Verpflichtung ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Beschreibung: Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Oder: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird dieser vorgelegt. Die Erfüllung der oben genannten Erklärung ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Angaben zum Wettbewerbsregister
Beschreibung: Erklärung, dass für das Unternehmen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes (Registerbehörde) vorliegen. und sofern zutreffend: Verpflichtung, die vorstehende Erklärung auch von uns beauftragten Nach-und Verleihunternehmen zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nachweise
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot zusätzlich folgende Erklärung als Mindestanforderung einzureichen: - Erklärung Tarif- und Mindestlohn - Erklärung Antikorruption - Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 Diese Erklärungen sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eintragung in das Berufs-/Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Beschreibung: Die Erklärungen unter Ziffer II "Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Erklärung über einen Eintrag in einem Berufs-/Handelsregister mit Angabe der Registernummer und des Amtsgerichts. oder: Eine Pflicht zu Eintragung im Berufs-/Handelsregister besteht nicht, es kann aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachgewiesen werden. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung auf gesondertes Verlangen vorlegen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise Der Nachweis muss aktuell sein, d.h. im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Kalen-dertage seit dem Ausstellungsdatum erstellt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Beschreibung: Erklärung über Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers vorlegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nettojahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Beschreibung: Gefordert ist die Angabe des Jahresgesamtumsatzes netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Im Falle einer deutlichen negativen Umsatzentwicklung behält sich die Vergabestelle eine gesonderte Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Betätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorlegen. Hinweis: Die Erklärung zum Nettojahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer mit Eignungsleihe und von der Bietergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Angaben geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Mit der Abgabe eines Angebots erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir in den letzten drei Geschäftsjahren Leistungen erbracht habe(n), die mit der zu vergebenden Leistung (in Art und Umfang) vergleichbar sind. - Es müssen mindestens zwei nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen eingereicht werden. - Als in den letzten drei Jahren erbracht gelten Leistungen, die in diesem Zeitraum beendet, durchgeführt oder begonnen wurden. Sofern innerhalb der letzten drei Jahre mit der Leistung begonnen wurde, muss zumindest die Hälfte der Leistungen zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Erklärung erbracht worden sein. Für jede wertungsfähige Referenz sind in der Anlage 2.2 "Erklärung Referenzen" folgende Angaben zu machen: - Name des Referenzgebers mit Adresse - Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer - Art des Referenzgebers: öffentlicher oder privater Auftraggeber - Bettenanzahl der Referenzeinrichtung - Zeitraum der erbrachten Leistungen - Auftragswert des Referenzauftrags in EUR netto - Beteiligungsform des Bieters am Referenzprojekt - Kurzbeschreibung des Projekts Darstellung der Vergleichbarkeit zum Projekt der Vergabestelle Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebots.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Beschäftigtenzahl
Beschreibung: Erklärung, aus der die jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (eigene Beschäftigte, Vollzeitäquivalent) insgesamt in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ersichtlich ist ( Stichtag: jeweils der 31.12.) Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen. Hinweis: Die Erklärung zu den Beschäftigtenzahlen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer mit Eignungsleihe und von der Bietergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben/Nachweise Datenschutz
Beschreibung: Bestätigung des Unternehmens, die Inhalte der nachfolgenden Datenschutzdokumentente im Auftragsfall anzuerkennen und willige(n) ein, dass die Datenschutzdokumente im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden: - Erklärung zum Datenschutz. Vereinbarung Auftragsverarbeitung (bei personenbezogener Datenverarbeitung)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: BAS - Zertifizierung
Beschreibung: Bestätigung, dass mindestens einer der wesentlichen an der Beschaffung oder Umsetzung beteiligten Mitarbeiter nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns zertifiziert ist. Die Erfüllung der oben genannten Anforderung ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Der entsprechende Nachweis ist dem Auftraggeber spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns unaufgefordert vorzulegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100 % Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/10/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Einreichungsfrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten bestehen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/10/2024 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Besondere Bedingungen gemäß § 128 GWB. Eigenerklärung, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt bzw. Erklärung zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB Erklärung zur Einhaltung Tarif- u Mindestlohn Erklärung Antikorruption Erklärung Russland-Sanktion
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 4). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Dahme-Spreewald GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)