Deutschland – Installation von kältetechnischen Anlagen – Umbau und Sanierung Hyparschale LOS 18 Kälteinstallation

583493-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Installation von kältetechnischen Anlagen – Umbau und Sanierung Hyparschale LOS 18 Kälteinstallation
OJ S 189/2024 27/09/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Templin
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelUmbau und Sanierung Hyparschale LOS 18 Kälteinstallation
Beschreibung1 St. Niedertemperaturkühler 81 bis 121 kW (je nach Betriebspunkt), 1 St. MAG 250 Liter, 1 St. 1000 Liter Pufferspeicher Kälte, Ca. 190 m Rohrleitung Edelstahl DN50 - 65 inkl. Isolierung, Ca. 46 St. Formstück Edelstahl DN50 - 65, 2 St.Kältemengenzähler
Kennung des Verfahrens32ce8087-1125-474b-a4df-58010bcc1690
Interne KennungTP/24 365 103/018
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45331231 Installation von kältetechnischen Anlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftHyparschale Templin Am Bürgergarten 1 
StadtTemplin
Postleitzahl17268
Land, Gliederung (NUTS)Uckermark (DE40I)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP9YCP6801 1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Bieterfragen sollen rechtzeitig über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. 2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden. Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und zeitnahen Kommunikation innerhalb des Angebotsverfahrens empfohlen. Anderenfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellungen, Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von Leistungsanforderungen. 3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z. B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss. 4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung des Angebotes). 5. Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Umbau und Sanierung Hyparschale LOS 18 Kälteinstallation
Beschreibung: 1 St. Niedertemperaturkühler 81 bis 121 kW (je nach Betriebspunkt), 1 St. MAG 250 Liter, 1 St. 1000 Liter Pufferspeicher Kälte, Ca. 190 m Rohrleitung Edelstahl DN50 - 65 inkl. Isolierung, Ca. 46 St. Formstück Edelstahl DN50 - 65, 2 St.Kältemengenzähler
Interne Kennung: TP/24 365 103/018
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45331231 Installation von kältetechnischen Anlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hyparschale Templin Am Bürgergarten 1 
Stadt: Templin
Postleitzahl: 17268
Land, Gliederung (NUTS): Uckermark (DE40I)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung der Berufsausübung
BeschreibungPRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis AKTUELL hinterlegt ist. NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen. 1. Erklärung zur Eintragung im Handelsregister, für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle, bei der Industrie- und Handwerkskammer oder ob keine Verpflichtung zur Eintragung in die genannten Register besteht. 2. Erklärung, dass - keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, - in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde, - ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt - falls zutreffend, - zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde - falls zutreffend. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Templin innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 1. Handelsregisterauszug ODER Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie und Handelskammer. Falls zutreffend sind folgende Formulare zu verwenden: a) Werden Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) aus dem sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter (federführend) ergeben, auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. b) Werden Unterauftragnehmer eingesetzt, müssen diese den jeweiligen Leistungsbereich oder Teile davon übernehmen. Der Bieter hat das Formblatt 233 (Verzeichnis Nachunternehmer-leistungen) einzureichen.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungPRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis AKTUELL hinterlegt ist. NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen. 1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen2. Erklärung, dass - ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend. 3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. 4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Templin innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, zu 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Des Weiteren ist der folgende Nachweis einzureichen: - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr)

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungPRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis AKTUELL hinterlegt ist. Präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen müssen dann keine Referenzen gesondert benennen, wenn die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen jeweils Leistungen umfassen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die geforderte Mindestanzahl der einzureichenden Referenzen hierdurch erreicht wird. Sofern und soweit die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, müssen präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen die Referenzen jeweils mit Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes des auf sein Unternehmen entfallenden Anteils, des Ausführungszeitraums und des Auftraggebers in der Eigenerklärung zur Eignung benennen. NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen. 1. Erklärungen, dass in den LETZTEN FÜNF ABGESCHLOSSENEN KALENDERJAHREN vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. 2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Templin innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 1. Drei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben: - Bezeichnung des Bauvorhabens, - Art der ausgeführten Leistung, - Auftraggeber/in, - Ansprechpartner/in - Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners bzw. der Ansprechpartnerin, - Ausführungszeitraum und - Auftragssumme. zu 2. Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibung- ERKLÄRUNG, dass der Bewerber nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht, wenn a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, ODER c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln. - ERKLÄRUNG, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der vorgenannten Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - ERKLÄRUNG, dass das Unternehmen bestätigt und sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. B. Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung. C. Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern. D. Die Urkalkulation wird nur vom Bieter abgefordert, dessen Auftrag in die engere Wahl der Beauftragung kommt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen18/10/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/10/2024 11:30:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss14 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das Leistungsverzeichnis (LV) und das Angebotsschreiben (Formblatt 213) sind mit Angebotsabgabe einzureichen und werden nicht nachgefordert! Die Stadt Templin behält sich vor, Unterlagen, Erklärungen und Nachweise u. a. gemäß der Eigenerklärung im Rahmen der Prüfung und Wertung der Angebote nachzufordern. Die Frist hierfür bemisst sich nach der VOB/A-EU. Nachforderungen erfolgen gemäß § 16a VOB/A-EU.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/10/2024 11:30:00 (UTC+2)
Ort: Stadt Templin, Prenzlauer Allee 7, 17268 Templin
Zusätzliche Informationen: Bieter oder andere Bevollmächtigten sind bei der Öffnung nicht zugelassen, da die Angebotsabgabe auf dem elektronischen Wege erfolgt (§ 14 Abs. 1 S. 1 VOB/A-EU).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsBrandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf der Grunde des § 6 Abs. 2 BbgVergG von zzt. 13,00 EUR brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindesten ein Bruttoentgelt von 13,00 EUR für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Landes Brandenburg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Templin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Templin
Registrierungsnummer: 12-12992262176183-88
Postanschrift: Prenzlauer Allee 7  
Stadt: Templin
Postleitzahl: 17268
Land, Gliederung (NUTS): Uckermark (DE40I)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 39872030-153
Fax: +49 39872030-104
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Brandenburg
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107  
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Uckermark (DE40I)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1719
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung73899e52-ba0c-4e34-9a5e-d2db13ef51ef-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Beschaffer
BeschreibungÄnderung der Bindefrist, der Angebotsfrist und Frist für die Einreichung von Bieterfragen und Austausch bzw. Hinzufügen/Entfernen von Formularen auf Grund von Veränderungen
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenSehr geehrte Damen und Herren, es wurden folgende Veränderungen vorgenommen: - Bindefrist: 14 Wochen - Anpassung der Angebotsfrist entsprechend den Unterlagen: 24.10.2024 um 11:30 Uhr - Anpassung der Frist zur Einreichung von Bieterfragen : 18.10.2024 - Austausch von folgenden Formularen: 210 und 216 auf Grund von Veränderungen - Entfernung der Formulare 225 und 228 wegen Nichtrelevanz - Zufügen der folgenden Formularen: Eigenerklärung Sanktionspakt Russland, Eigenerklärung Informationen zum Bieter, Hinweise bei eVergabe, Informationen nach EU-Datenschutzverordnung, Ergänzende Vergabebedingungen (5.1) und Mängelansprüchebürgschaft (422) Wir bitten Sie, die neu eingestellten Formulare für die Abgabe Ihres Angebotes zu verwenden. Bitte beachten Sie auch die Änderung der Angebotsfrist.
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2d77ef82-710d-4037-8b47-bc72c423112e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/09/2024 17:17:01 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 583493-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 189/2024
Datum der Veröffentlichung: 27/09/2024

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