Deutschland – Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle – Verwertung von Restabfall und Sperrmüll aus dem Landkreis Potdam-Mittelmark

516053-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle – Verwertung von Restabfall und Sperrmüll aus dem Landkreis Potdam-Mittelmark
OJ S 167/2024 28/08/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Potsdam-Mittelmark
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVerwertung von Restabfall und Sperrmüll aus dem Landkreis Potdam-Mittelmark
BeschreibungGegenstand der Leistung ist die Übernahme und die Verwertung der dem Landkreis Potsdam-Mittelmark in seiner Eigenschaft als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassenen Mengen an Restabfall (gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können) und Sperrmüll, gemäß den Kriterien des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die ausgeschriebenen Abfälle sind zu übernehmen, ggf. zu transportieren und einer überwiegend energetischen Verwertung nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung zuzuführen. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Fachlosen: Los 1: Verwertung von Restabfall, Los 2: Verwertung von Sperrmüll. Beide Lose werden mit jeweils zwei Laufzeitalternativen (Alternative A: Laufzeit 4 Jahre, vom 01.06.2025 bis zum 31.05.2029, Alternative B: Laufzeit 10 Jahre, vom 01.06.2025 - 31.05.2035) ausgeschrieben.
Kennung des Verfahrens6af407a8-7210-404c-81c8-f1d746505e90
Interne Kennung46-2024 EU Los 1-2
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam-Mittelmark (DE40E)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP9Y4B68N8 Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Die Verfahrenskommunikation wird ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist freiwillig. Beim Unterlassen der freiwilligen Registrierung trägt das Unternehmen das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. Bieterfragen müssen bis spätestens 20.08.2024 gestellt werden, damit eine Beantwortung bzw. Bereitstellung der Information gesichert rechtzeitig möglich ist.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Verwertung von Restabfall
Beschreibung: Die Leistung umfasst die Verwertung der dem Landkreis Potsdam-Mittelmark überlassenen Mengen an Restabfall (gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können), ca. 20.800 Mg/a bis 35.100 Mg/a, nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Abfälle sind zu übernehmen, ggf. zu transportieren und einer energetischen oder, wenn möglich, auch stofflichen Verwertung (gemäß Ziffer D.0.6.2 der Leistungsbeschreibung) zuzuführen. Die Leistung wird in zwei Laufzeitenalternativen ausgeschrieben: Alternative A: Laufzeit 4 Jahre (d.h. 01.06.2025 bis 31.05.2029) und Alternative B: Laufzeit 10 Jahre (d.h. 01.06.2025 bis 31.05.2035)
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Abfälle sind an einer durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle (Umladestation oder Entsorgungsanlage) zu übernehmen. Die Übernahmestelle muss im Gebiet der BRD liegen. Eine Abfallverbringung ins Ausland ist ausgeschlossen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/06/2025
Enddatum der Laufzeit31/05/2035
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungMit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG); - Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; - Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat; - Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat; - Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt; - Angaben zur Rechtsform des Bieters; - aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate). Auf Verlangen sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen: - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist); - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate); - aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Allgemein gilt für die Vorlage der im Verfahren geforderten Unterlagen: - Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen. - Die Bieter haben mit dem Angebot anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern (mit Ausnahme der geforderten Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig, soweit der Bieter selbst entsprechend zertifiziert ist). - Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z.B. amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer/ des Unternehmenscodes und des Zugangscodes zum Abruf auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert, sofern die Nachweise dort auch enthalten sind. Für Referenzen gelten jedoch die in der Bekanntmachung genannten speziellen Mindestanforderungen. - Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. - Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB und die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen werden die Nachweise in Summe bewertet.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungMit dem Angebot sind vorzulegen: - Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; - Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen; - Nachweis einer bestehenden Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe, - Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haben der Bieter/Auftragnehmer und das andere Unternehmen zu erklären, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungMit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird; - Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für mit den angebotenen Leistungen vergleichbare Leistungen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (entsorgte Abfallmenge pro Jahr). Es sind Referenzen für die Entsorgung von Restabfall oder Sperrmüll i. S. dieser Ausschreibung (Sperrmüll oder sonstige Restabfälle) vorzulegen. Anforderungen an die Referenzen: Als Mindestanforderung ist für Los 1 eine Referenz vorzulegen, die einen gültigen Vertragszeitraum von mindestens 3 Jahren und eine Entsorgungsmenge von mindestens 10.000 Mg/ a an gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01) oder Sperrmüll (AVV 20 03 07) umfasst. - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistungen der Behandlung, Entsorgung oder Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01); - Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre).

Kriterium
ArtSonstiges
BeschreibungMit dem Angebot zusätzlich vorzulegende Unterlagen: - Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen: - Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung je angebotener Alternative (jeweils separate Darstellung) a) Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungskonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Entsorgungskonzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben. b) Beschreibung des Energieflusskonzeptes der Entsorgungsanlage in Bezug zum vertragsgegenständlichen Abfall, es sind insbesondere die erzeugten und verwerteten Energieanteile für Strom, Fernwärme und Prozessdampf darzustellen sowie die für die Aufrechterhaltung des Anlagenbetriebes eigenverwerteten Energiemengen und fremdbezogenen Energiemengen c) Beschreibung des Energievermarktungskonzeptes der Abfallverwertungsanlage. Es ist die geplante Vermarktungsstruktur der verschiedenen Energieströme, die aus den angelieferten Abfällen erzeugt werden, darzustellen. d) Ausdruck eines Luftbildes (google-maps, bing o.ä.) des Standortes der Übernahmestelle und der vorgesehenen Entsorgungsanlagen, jeweils mit Kennzeichnung des Standortes der Eingangswaage.; - Darstellung der Verwertungsverfahren in den vorgesehenen Entsorgungsanlagen für den zu übernehmenden Abfall je Alternative unter Einhaltung von Ziffer D.0.6.2 der Leistungsbeschreibung; - Angaben zum Endverbleib der zu übernehmenden Abfälle (prozentuale Aufteilung der zu übernehmenden Gesamtmenge auf die Entsorgungsanlagen) je Alternative unter Einhaltung von Ziffer D.0.6.2 der Leistungsbeschreibung; - Angaben zu der/ den vorgesehenen Anlage/n zur Entsorgung der Abfälle je Alternative (Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, Anlagendurchsatz, Status als Verwertungsanlage, Art der Behandlung, genehmigten Abfallarten); - Angaben zu ggf. zusätzlich vorgesehenen Übernahmestellen zur Übernahme der Abfälle je Alternative (Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, genehmigten Abfallarten); - Angaben zum vorgesehenen Ausfallverbund: a) vorgesehenes Ausfallverbundkonzept im Falle längerer Betriebsstörungen, b) vorgesehene Anlagen zur Bereitstellung eines Ausfallverbundes mit Benennung des Standortes der Anlagen und der Anlagenbetreiber, bei Bestehen von Ausfallverbundrahmenverträgen reicht die beispielhafte Benennung einer der hiervon umfassten Anlagen; - Falls vorgesehene Anlagen zur Entsorgung der Abfälle im Ausland liegen: Darstellung und Nachweis der Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland. Auf Verlangen vorzulegende Unterlagen - Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bezüglich der benannten Entsorgungsanlagen bzw. Umladestationen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte; - Genehmigungen sowie Bereitschaftserklärungen der als Ausfallverbund benannten Anlagenbetreiber zur Übernahme der Abfälle oder Verträge über den Ausfallverbund und im Rahmen der Aufklärung ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise bzgl. der benannten Anlagen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: prognostizierte spezifische Bruttogesamtkosten
Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen29/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/09/2024 11:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss105 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung gemäß § 56 VgV, Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 06/09/2024 11:01:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags- Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG); - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen) - Es bestehen Mindestanforderungen an die Verwertung der Abfälle gemäß Ziffer D.0.6.2 der Leistungsbeschreibung. - Bei Angeboten auf die Laufzeitalternative B (Laufzeit 10 Jahre) werden nur Angebote in die Wertung einbezogen, die die in Teil E der Vergabeunterlagen spezifizierten Obergrenzen nicht überschreiten (Wirtschaftlichkeitsvorbehalt).
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Potsdam-Mittelmark
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Verwertung von Sperrmüll
Beschreibung: Die Leistung umfasst die Verwertung der dem Landkreis Potsdam-Mittelmark überlassenen Mengen an Sperrmüll, ca. 6.600 Mg/a bis 11.200 Mg/a, nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Abfälle sind zu übernehmen, ggf. zu transportieren und einer energetischen oder, wenn möglich, auch stofflichen Verwertung (gemäß Ziffer D.0.6.2 der Leistungsbeschreibung) zuzuführen. Die Leistung wird in zwei Laufzeitenalternativen ausgeschrieben: Alternative A: Laufzeit 4 Jahre (d.h. 01.06.2025 bis 31.05.2029) und Alternative B: Laufzeit 10 Jahre (d.h. 01.06.2025 bis 31.05.2035)
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Abfälle sind an einer durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle (Umladestation oder Entsorgungsanlage) zu übernehmen. Die Übernahmestelle muss im Gebiet der BRD liegen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/06/2025
Enddatum der Laufzeit31/05/2035
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungMit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG); - Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; - Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat; - Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat; - Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt; - Angaben zur Rechtsform des Bieters; - aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate). Auf Verlangen sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen: - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist); - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate); - aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Allgemein gilt für die Vorlage der im Verfahren geforderten Unterlagen: - Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen. - Die Bieter haben mit dem Angebot anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern (mit Ausnahme der geforderten Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig, soweit der Bieter selbst entsprechend zertifiziert ist). - Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z.B. amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer/ des Unternehmenscodes und des Zugangscodes zum Abruf auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert, sofern die Nachweise dort auch enthalten sind. Für Referenzen gelten jedoch die in der Bekanntmachung genannten speziellen Mindestanforderungen. - Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. - Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB und die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen werden die Nachweise in Summe bewertet.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungMit dem Angebot sind vorzulegen: - Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; - Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen; - Nachweis einer bestehenden Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe, - Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haben der Bieter/Auftragnehmer und das andere Unternehmen zu erklären, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungMit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird; - Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für mit den angebotenen Leistungen vergleichbare Leistungen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (entsorgte Abfallmenge pro Jahr). Es sind Referenzen für die Entsorgung von Restabfall oder Sperrmüll i. S. dieser Ausschreibung (Sperrmüll oder sonstige Restabfälle) vorzulegen. Anforderungen an die Referenzen: Als Mindestanforderung ist für Los 2 eine Referenz vorzulegen, die einen gültigen Vertragszeitraum von mindestens 3 Jahren und eine Entsorgungsmenge von mindestens 4.000 Mg/ a an gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01) oder Sperrmüll (AVV 20 03 07) umfasst. - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistungen der Behandlung, Entsorgung oder Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01) oder Sperrmüll (AVV 20 03 07); - Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre).

Kriterium
ArtSonstiges
BeschreibungMit dem Angebot zusätzlich vorzulegende Unterlagen: - Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen: - Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung je angebotener Alternative (jeweils separate Darstellung) a) Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungskonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Entsorgungskonzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben. b) Beschreibung des Energieflusskonzeptes der Entsorgungsanlage in Bezug zum vertragsgegenständlichen Abfall, es sind insbesondere die erzeugten und verwerteten Energieanteile für Strom, Fernwärme und Prozessdampf darzustellen sowie die für die Aufrechterhaltung des Anlagenbetriebes eigenverwerteten Energiemengen und fremdbezogenen Energiemengen c) Beschreibung des Energievermarktungskonzeptes der Abfallverwertungsanlage. Es ist die geplante Vermarktungsstruktur der verschiedenen Energieströme, die aus den angelieferten Abfällen erzeugt werden, darzustellen. d) Ausdruck eines Luftbildes (google-maps, bing o.ä.) des Standortes der Übernahmestelle und der vorgesehenen Entsorgungsanlagen, jeweils mit Kennzeichnung des Standortes der Eingangswaage.; - Darstellung der Verwertungsverfahren in den vorgesehenen Entsorgungsanlagen für den zu übernehmenden Abfall je Alternative unter Einhaltung von Ziffer D.0.6.2 der Leistungsbeschreibung; - Angaben zum Endverbleib der zu übernehmenden Abfälle (prozentuale Aufteilung der zu übernehmenden Gesamtmenge auf die Entsorgungsanlagen) je Alternative unter Einhaltung von Ziffer D.0.6.2 der Leistungsbeschreibung; - Angaben zu der/ den vorgesehenen Anlage/n zur Entsorgung der Abfälle je Alternative (Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, Anlagendurchsatz, Status als Verwertungsanlage, Art der Behandlung, genehmigten Abfallarten); - Angaben zu ggf. zusätzlich vorgesehenen Übernahmestellen zur Übernahme der Abfälle je Alternative (Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, genehmigten Abfallarten); - Angaben zum vorgesehenen Ausfallverbund: a) vorgesehenes Ausfallverbundkonzept im Falle längerer Betriebsstörungen, b) vorgesehene Anlagen zur Bereitstellung eines Ausfallverbundes mit Benennung des Standortes der Anlagen und der Anlagenbetreiber, bei Bestehen von Ausfallverbundrahmenverträgen reicht die beispielhafte Benennung einer der hiervon umfassten Anlagen; - Falls vorgesehene Anlagen zur Entsorgung der Abfälle im Ausland liegen: Darstellung und Nachweis der Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland. Auf Verlangen vorzulegende Unterlagen - Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bezüglich der benannten Entsorgungsanlagen bzw. Umladestationen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte; - Genehmigungen sowie Bereitschaftserklärungen der als Ausfallverbund benannten Anlagenbetreiber zur Übernahme der Abfälle oder Verträge über den Ausfallverbund und im Rahmen der Aufklärung ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise bzgl. der benannten Anlagen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: prognostizierte spezifische Bruttogesamtkosten
Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen29/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/09/2024 11:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss105 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung gemäß § 56 VgV, Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 06/09/2024 11:01:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags- Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG); - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen) - Es bestehen Mindestanforderungen an die Verwertung der Abfälle gemäß Ziffer D.0.6.2 der Leistungsbeschreibung. - Bei Angeboten auf die Laufzeitalternative B (Laufzeit 10 Jahre) werden nur Angebote in die Wertung einbezogen, die die in Teil E der Vergabeunterlagen spezifizierten Obergrenzen nicht überschreiten (Wirtschaftlichkeitsvorbehalt).
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Potsdam-Mittelmark
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Potsdam-Mittelmark
Registrierungsnummer: 12-12992262167655-64
Postanschrift: Niemöllerstraße 1  
Stadt: Bad Belzig
Postleitzahl: 14806
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 33841910
Fax: +49 3384191450
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Registrierungsnummer: t:03318661719
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1719
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachungf0da99b5-cf5b-42a6-8860-fdce6fd82359-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
Beschreibung- Verlängerung der Angebotsfrist - Änderung Datum der Angebotsöffnung - Verlängerung der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen - Dauer der Bindefrist
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenDie Angebotsfrist wurde vom 03.09.2024; 13:00 Uhr auf den 06.09.2024; 11:00 Uhr verlegt. Die Angebotsöffnung wurde vom 03.09.2024; 13:01 Uhr auf den 06.09.2024; 11:01 verlegt. Die Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen wurde auf den 29.08.2024 verlegt. Die Dauer der Bindefrist wurde von 108 Tage auf 105 Tage verkürzt.
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 79589a9c-bb5d-4786-813a-72dbf9352a31 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/08/2024 08:38:22 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 516053-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 167/2024
Datum der Veröffentlichung: 28/08/2024

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