Deutschland – Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen – Grün- und Grauflächenpflege Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH

512160-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen – Grün- und Grauflächenpflege Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
OJ S 166/2024 27/08/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStrausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelGrün- und Grauflächenpflege Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
BeschreibungGegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung der Grün- und Grauflächenpflege durch einen qualifizierten Auftragnehmer für die Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH. Das Vergabeverfahren umfasst die Lose I, II, III und IV im Stadtgebiet Strausberg/Brandenburg. Die Angebotsabgabe kann sich erstrecken auf alle Lose, mehrere Lose oder nur ein Los. Gegenstand der einzelnen Lose I bis IV sind jeweils Pflegearbeiten (z.B. Rasen, Wiesen, Hecken, Rabatten, Beete, Blühwiesen, begrünte Zufahrten, Lichtraumprofilschnitt Bäume) sowie Reinigungsarbeiten (z.B. Sandkasten-Spielplätze, Bolzplatz, Sandkasten-Spielplatz - Kontrolle/Verkehrssicherung, Gehwege, Straßen, Parkplätze, Müll/Unrat aufsammeln, Müllplätze, öffentliche Mülleimer, Laubaufnahme, Traufkies, Entwässerungsrinnen, Regeneinläufe, Silvesterreinigung). Der Vertrag bzw. die Verträge beginnen am 03.03.2025 und enden am 26.02.2027. Es ist eine zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 1 Jahr vorgesehen.
Kennung des Verfahrensb1000000-c0de-4000-a000-00d455323586
Interne KennungGRÜN-GRAU-PFLEGE2024
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste, 77320000 Pflegearbeiten für Sportplätze, 77340000 Baum- und Heckenschnitt
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Märkisch-Oderland (DE409)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenGegenstand des Vergabeverfarhens sind die Lose I, II, III und IV. Die Angebotsabgabe kann sich erstrecken auf alle Lose, mehrere Lose oder nur ein Los. Zuschlagskriterium ist der Preis (netto) für das jeweilige Los. Maßgeblich ist insofern der „Angebotspreis“ gemäß beigefügter Anlage(n) 7.2.2 für das/die jeweilige(n) Los(e).
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
ZahlungsunfähigkeitSiehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensSiehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsSiehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Entrichtung von SteuernSiehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeSiehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenSiehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenSiehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenSiehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitSiehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Rein innerstaatliche AusschlussgründeSiehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123,124 GWB.
VergleichsverfahrenSiehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenSiehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsSiehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenSiehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenSiehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterSiehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenSiehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungSiehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Einstellung der gewerblichen TätigkeitSiehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
BetrugsbekämpfungSiehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
KorruptionSiehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen).
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: LOS I
Beschreibung: Pflegeleistungen: Rasen- und Wiesenflächen, Hecken bis 2,00 m, Rabatte und Beet, Blühwiese, begrünte Feuerwehrzufahrt/-stellfläche, Lichtraumprofilschnitt Bäume; Reinigungsleistungen: Sandkasten-Spielplatz (Laub, Blüten etc.), Sandkasten-Spielplatz - Kontrolle/Verkehrssicherung, Sandkasten-Spielplatz (zertifiziertes Reinigungsverfahren), Sandkasten-Spielplatz (alter Sand entfernen) Gehweg, Straße, Parkplatz; Müll/Unrat aufsammeln, Müllplatz/-box, öffentlicher Mülleimer/Papierkorb, Laubaufnahme, Traufkies (Unkraut), Entwässerungsrinne auf Gehwegen/Ein- und Auffahrten, Regeneinlauf/Gully, Silvesterreinigung
Interne Kennung: Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77340000 Baum- und Heckenschnitt, 90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Strausberg
Postleitzahl: 15344
Land, Gliederung (NUTS): Märkisch-Oderland (DE409)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns03/03/2025
Enddatum der Laufzeit26/02/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungFügen Sie dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen bei: 1. Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug. Die Dokumente dürfen zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen gemäß Formular 4.1 EU. 3. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist. Die Erklärung darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 5.Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Beiträge (soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt), ordnungsgemäß erfüllt hat. Die Erklärung darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Die Erklärung darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 7. Eigenerklärung gemäß Sonderformular Russland-Sanktionen (Anlage 8).
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungFügen Sie dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen bei: 1. Angaben zu realisierten Referenzprojekten ab dem 01.01.2021, die nach Art (d.h. Grün- und Graupflege) und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. 2. Erklärung über die Anzahl der im Unternehmen in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungFügen Sie dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen bei: Angaben zum Umsatz in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 mit Leistungen, die nach der Art (d.h. Grün- und Graupflege) und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/10/2024 11:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird grundsätzlich von ihrem Recht zur Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV Gebrauch machen. Nicht nachgefordert werden das Angebotsschreiben (Formular 3.3 EU) sowie das/die Leistungsverzeichnis(se) als Excel-Dateien einschließlich der darin von den Bietern vorzunehmenden Preisangaben (Anlage(n) 7.2.2).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/10/2024 11:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Brandenburg
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Los II
Beschreibung: Pflegeleistungen: Rasen- und Wiesenflächen, Hecken bis 2,00 m, Rabatte und Beet, Blühwiese, begrünte Feuerwehrzufahrt/-stellfläche, Lichtraumprofilschnitt Bäume; Reinigungsleistungen: Sandkasten-Spielplatz (Laub, Blüten etc.), Sandkasten-Spielplatz - Kontrolle/Verkehrssicherung, Sandkasten-Spielplatz (zertifiziertes Reinigungsverfahren), Sandkasten-Spielplatz (alter Sand entfernen) Gehweg, Straße, Parkplatz; Müll/Unrat aufsammeln, Müllplatz/-box, öffentlicher Mülleimer/Papierkorb, Laubaufnahme, Traufkies (Unkraut), Entwässerungsrinne auf Gehwegen/Ein- und Auffahrten, Regeneinlauf/Gully, Silvesterreinigung
Interne Kennung: Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77340000 Baum- und Heckenschnitt, 90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Strausberg
Postleitzahl: 15344
Land, Gliederung (NUTS): Märkisch-Oderland (DE409)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns03/03/2025
Enddatum der Laufzeit26/02/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungFügen Sie dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen bei: 1. Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug. Die Dokumente dürfen zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen gemäß Formular 4.1 EU. 3. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist. Die Erklärung darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 5.Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Beiträge (soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt), ordnungsgemäß erfüllt hat. Die Erklärung darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Die Erklärung darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 7. Eigenerklärung gemäß Sonderformular Russland-Sanktionen (Anlage 8).
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungFügen Sie dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen bei: 1. Angaben zu realisierten Referenzprojekten ab dem 01.01.2021, die nach Art (d.h. Grün- und Graupflege) und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. 2. Erklärung über die Anzahl der im Unternehmen in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungFügen Sie dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen bei: Angaben zum Umsatz in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 mit Leistungen, die nach der Art (d.h. Grün- und Graupflege) und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/10/2024 11:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird grundsätzlich von ihrem Recht zur Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV Gebrauch machen. Nicht nachgefordert werden das Angebotsschreiben (Formular 3.3 EU) sowie das/die Leistungsverzeichnis(se) als Excel-Dateien einschließlich der darin von den Bietern vorzunehmenden Preisangaben (Anlage(n) 7.2.2).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/10/2025 11:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Brandenburg
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: LOS III
Beschreibung: Pflegeleistungen: Rasen- und Wiesenflächen, Hecken bis 2,00 m, Rabatte und Beet, Blühwiese, begrünte Feuerwehrzufahrt/-stellfläche, Lichtraumprofilschnitt Bäume; Reinigungsleistungen: Sandkasten-Spielplatz (Laub, Blüten etc.), Sandkasten-Spielplatz - Kontrolle/Verkehrssicherung, Sandkasten-Spielplatz (zertifiziertes Reinigungsverfahren), Sandkasten-Spielplatz (alter Sand entfernen) Gehweg, Straße, Parkplatz; Müll/Unrat aufsammeln, Müllplatz/-box, öffentlicher Mülleimer/Papierkorb, Laubaufnahme, Traufkies (Unkraut), Entwässerungsrinne auf Gehwegen/Ein- und Auffahrten, Regeneinlauf/Gully, Silvesterreinigung
Interne Kennung: Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77340000 Baum- und Heckenschnitt, 90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Strausberg
Postleitzahl: 15344
Land, Gliederung (NUTS): Märkisch-Oderland (DE409)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns03/03/2025
Enddatum der Laufzeit26/02/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungFügen Sie dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen bei: 1. Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug. Die Dokumente dürfen zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen gemäß Formular 4.1 EU. 3. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist. Die Erklärung darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 5.Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Beiträge (soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt), ordnungsgemäß erfüllt hat. Die Erklärung darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Die Erklärung darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 7. Eigenerklärung gemäß Sonderformular Russland-Sanktionen (Anlage 8).
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungFügen Sie dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen bei: 1. Angaben zu realisierten Referenzprojekten ab dem 01.01.2021, die nach Art (d.h. Grün- und Graupflege) und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. 2. Erklärung über die Anzahl der im Unternehmen in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungFügen Sie dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen bei: Angaben zum Umsatz in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 mit Leistungen, die nach der Art (d.h. Grün- und Graupflege) und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/10/2024 11:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird grundsätzlich von ihrem Recht zur Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV Gebrauch machen. Nicht nachgefordert werden das Angebotsschreiben (Formular 3.3 EU) sowie das/die Leistungsverzeichnis(se) als Excel-Dateien einschließlich der darin von den Bietern vorzunehmenden Preisangaben (Anlage(n) 7.2.2).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/10/2025 11:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Brandenburg
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
Titel: Los IV
Beschreibung: Pflegeleistungen: Rasen- und Wiesenflächen, Hecken bis 2,00 m, Rabatte und Beet, Blühwiese, begrünte Feuerwehrzufahrt/-stellfläche, Lichtraumprofilschnitt Bäume; Reinigungsleistungen: Sandkasten-Spielplatz (Laub, Blüten etc.), Sandkasten-Spielplatz - Kontrolle/Verkehrssicherung, Sandkasten-Spielplatz (zertifiziertes Reinigungsverfahren), Sandkasten-Spielplatz (alter Sand entfernen) Gehweg, Straße, Parkplatz; Müll/Unrat aufsammeln (auch Bolzplatz), Müllplatz/-box, öffentlicher Mülleimer/Papierkorb, Laubaufnahme, Traufkies (Unkraut), Entwässerungsrinne auf Gehwegen/Ein- und Auffahrten, Regeneinlauf/Gully, Silvesterreinigung
Interne Kennung: Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77340000 Baum- und Heckenschnitt, 90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste, 77320000 Pflegearbeiten für Sportplätze
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Strausberg
Postleitzahl: 15344
Land, Gliederung (NUTS): Märkisch-Oderland (DE409)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns03/03/2025
Enddatum der Laufzeit26/02/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungFügen Sie dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen bei: 1. Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug. Die Dokumente dürfen zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen gemäß Formular 4.1 EU. 3. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist. Die Erklärung darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 5.Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Beiträge (soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt), ordnungsgemäß erfüllt hat. Die Erklärung darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Die Erklärung darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 7. Eigenerklärung gemäß Sonderformular Russland-Sanktionen (Anlage 8).
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungFügen Sie dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen bei: 1. Angaben zu realisierten Referenzprojekten ab dem 01.01.2021, die nach Art (d.h. Grün- und Graupflege) und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. 2. Erklärung über die Anzahl der im Unternehmen in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungFügen Sie dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen bei: Angaben zum Umsatz in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 mit Leistungen, die nach der Art (d.h. Grün- und Graupflege) und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/10/2024 11:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird grundsätzlich von ihrem Recht zur Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV Gebrauch machen. Nicht nachgefordert werden das Angebotsschreiben (Formular 3.3 EU) sowie das/die Leistungsverzeichnis(se) als Excel-Dateien einschließlich der darin von den Bietern vorzunehmenden Preisangaben (Anlage(n) 7.2.2).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/10/2025 11:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Brandenburg
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Registrierungsnummer: t:00493341345260
Postanschrift: Kastanienallee 40  
Stadt: Strausberg
Postleitzahl: 15344
Land, Gliederung (NUTS): Märkisch-Oderland (DE409)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Steffen Schuster
Telefon: +49(3341)345260
Fax: +49(3341)345299
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Registrierungsnummer: t:00493318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107  
Stadt: Postdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: 00493318661719
Fax: 00493318661652
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 22fbc4d2-2047-4da0-b6c0-e2329639e344 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/08/2024 10:13:29 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 512160-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 166/2024
Datum der Veröffentlichung: 27/08/2024

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