Deutschland – Oberirdische Vermessung – Reviernivellement Lausitz 2024 und 2025

402238-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Oberirdische Vermessung – Reviernivellement Lausitz 2024 und 2025
OJ S 130/2024 05/07/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelReviernivellement Lausitz 2024 und 2025
BeschreibungReviernivellement Lausitz 2024 und 2025
Kennung des Verfahrens9af12c8e-32ee-47f4-bbfc-d337098c0275
Interne KennungVergabe-Nr.: L24RN15711
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71353000 Oberirdische Vermessung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Oberspreewald-Lausitz (DE40B)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationen Sanierungsbereiche der LMBV mbH im Süden Brandenburgs und im Osten Sachsens
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDer Abschluss des Vertrages erfolgt frühestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Reviernivellement Lausitz 2024 und 2025
Beschreibung: Reviernivellement Lausitz 2024 und 2025
Interne Kennung: L24RN15711
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71353000 Oberirdische Vermessung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Oberspreewald-Lausitz (DE40B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Sanierungsbereiche der LMBV mbH im Süden Brandenburgs und im Osten Sachsens
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge274 181,04 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die LMBV mbH (LMBV) ist aus bergrechtlichen Gründen dazu verpflichtet, aufgrund der weiträumigen Grundwasserabsenkungen einen Höhenfestpunktriss mit Höhenverzeichnis anzufertigen und innerhalb der vorgeschriebenen Nachtragungsfristen fortzuführen. Grundlage für den Höhenfestpunktriss und das Höhenverzeichnis sind die Messung und Auswertung des Reviernivellements. Aufgrund der regionalen Beeinflussung durch die angrenzenden Zuständigkeitsbereiche von LMBV und LEAG ist nur eine gemeinsame Betrachtung der bergbaulichen Auswirkungen sinnvoll. Daher wurde 1994 im Rahmen der Spaltung beschlossen, dass die LBV mbH und die LAUBAG diese bergrechtliche Verpflichtung gemeinsam erfüllen. Dies wurde im "Schnittstellenvertrag Reviernivellement" vereinbart. LMBV und LEAG geben basierend auf den Messungen des Reviernivellements einen gemeinsamen Höhenfestpunktriss für das Lausitzer Braunkohlenrevier heraus. Diese Verfahrensweise ist mit den Bergbehörden (LBGR und SOBA) abgestimmt und wird durch die Landesvermessungsbehörden unterstützt. Auf der Grundlage des BBergG in Verbindung mit der MarkschBergV sowie dem Schnittstellenvertrag Nr. 28 vom 05.09.1994 wurde durch die Zentrale Markscheiderei der LBV im Jahr 1994 arbeitsteilig und in enger Kooperation mit LAUBAG/LEAG ein gemeinsames Nivellementsnetz für Präzisionshöhenmessungen der gesamten Lausitz konzipiert, aufgebaut und seither ununterbrochen erfolgreich betrieben. Desgleichen wurden auf der Basis der genannten Rechtsgrundlagen und Verträge ein Spezialmesstrupp „Motorisiertes Nivellement" aufgebaut und im Rahmen der Spaltung des Unternehmens 1994 bei LAUBAG/LEAG angesiedelt, der mit größter Präzision und Kontinuität für beide bergrechtlich verpflichteten Unternehmen LMBV und LEAG die Feinnivellementshöhenmessungen mehrerer Tausend Höhenfestpunkte im gesamten Lausitzer Braunkohlenrevier realisiert. Dabei zahlt die LMBV exakt den Teil der Leistung an die LEAG, der dem Betriebsterritorium bzw. dem Grundwasserbeeinflussungsbereich der LMBV entspricht. Die im gemeinsamen Reviernivellement erzeugten Ergebnisse fließen in den gemeinsamen Höhenfestpunktriss. Dieser ist ein Kartenwerk im Maßstab 1:50.000, welches in regelmäßigen Abständen bei den jeweiligen Bergbehörden einzureichen ist. Aufgrund der komplexen Bearbeitungsvorgänge und Abhängigkeiten ist eine Vergabe von Teilleistungen an Dritte daher nicht möglich. Aufgrund von Schnittstellenproblematiken wäre eine qualitätsgerechte Bearbeitung der sensiblen Daten nicht sicherzustellen. Um die zusammenhängende einheitliche Bearbeitung der angrenzenden Zuständigkeitsbereiche von LMBV und LEAG mit der durch die MarkschBergV vorgegebenen Genauigkeit zu gewährleisten, wurde der Schnittstellenvertrag geschlossen. Eine Teilvergabe und die damit einhergehende Verletzung des geschlossenen Schnittstellenvertrages Reviernivellement ist aufgrund der komplexen Bearbeitung aus den oben genannten technischen Gründen laut §14 Abs. 4 Nr. 2b VgV ausgeschlossen. Die Anwendung des Verhandlungsverfahrens im Sinne des geltenden Schnittstellenvertrags Reviernivellement ist gemäß §14 Abs. 6 VgV alternativlos.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: 992-80106-26
Postanschrift: Knappenstraße 1  
Stadt: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land, Gliederung (NUTS): Oberspreewald-Lausitz (DE40B)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: +49 3573 84-4643
Internetadresse: https://www.lmbv.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Villemombler Strasse 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 94990
Fax: +49 228 9499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Lausitz Energie Bergbau AG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: DE 164431732
Postanschrift: An der Heide  
Stadt: Spremberg
Postleitzahl: 03130
Land, Gliederung (NUTS): Spree-Neiße (DE40G)
Land: Deutschland
E-Mail: info@leag.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f2030ace-424b-4ee3-a8b0-9c46eb0e2eda  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 402238-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 130/2024
Datum der Veröffentlichung: 05/07/2024

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