Deutschland – Straßentransport/-beförderung – Dialysefahrten Mecklenburg-Vorpommern

393657-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Straßentransport/-beförderung – Dialysefahrten Mecklenburg-Vorpommern
OJ S 127/2024 02/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelDialysefahrten Mecklenburg-Vorpommern
BeschreibungKrankenfahrten zur Dialyse nach § 133 SGB V i. V. m. dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) mit Mietwagen mit behindertengerechter Ausstattung und für Versicherte, die sitzend befördert werden können, im Taxi oder Mietwagen in Dialysepraxen innerhalb Mecklenburg-Vorpommern
Kennung des Verfahrens47556784-2216-4d19-bcdf-fd7d44e63e5a
Interne Kennung2024-06-28-Nordost-WAL
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60120000 Taxiverkehr, 60130000 Personensonderbeförderung (Straße), 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Nordwestmecklenburg (DE80M)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen Die Leistungen sind im Gebiet von Mecklenburg-Vorpommern zu erbringen, anhängig vom Wohnort der Versicherten und Standort der jeweiligen Dialysepraxis innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4YDKHXV0
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0002
Titel: MVZ Diaverum Stralsund - Sitzende Fahrten - mit Taxi (§ 47 PBefG) und Mietwagen (§ 49 PBefG)
Beschreibung: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben gemäß § 60 Sozialgesetz-buch (SGB V) in Verbindung mit § 133 SGB V Anspruch auf Krankentransportleistungen für Fahrten zur stationären und im Ausnahmefall zur ambulanten Behandlung. Ausnahmefälle der ambulanten Behandlung sind unter anderem Fahrten zur Dialysebehandlung, sogenannte Serienfahrten. Dialysekrankenfahrten sind vorab durch die jeweilige Krankenkasse zu genehmigen. Eine Fahrt beginnt am Wohnort des Versicherten und endet am Zielort (z.B. Arztpraxis, Krankenhaus oder Dialysezentrum). Der Anspruch besteht ebenfalls für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnort. Die betreffenden Patienten müssen mehrmals in der Woche zur Dialyse gefahren werden. Die konkreten Tage und Zeiten werden von der Dialyseeinrichtung koordiniert. Die Versorgung der Versicherten erfolgt durch Leistungserbringer, die die Voraussetzungen des Personenbeförderungsgesetztes erfüllen und die entsprechenden Fahrzeuge vorhalten. Die Leistungen werden aufgrund ärztlicher Verordnungen erbracht. Während der Fahrt ist keine medizinisch fachliche Betreuung notwendig, sodass der qualifizierte Krankentransportwagen nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Zu diesem Zweck wird je anzufahrender Dialysepraxis eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Leistungserbringern geschlossen. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet auch die Regelungen für Einzelverträge i. S. von § 133 Abs. 1 SGB V i. V. m. § 60 SGB V und den Krankentransportrichtlinien. Bei den ausgeschriebenen Verträgen handelt es sich um Rahmenverträge, die die Auftraggeberin zum Abruf der Krankenfahrten für deren versicherte Dialysepatienten vom Auftragnehmer/ von der Auftragnehmerin berechtigt. Die Auftraggeberin ist zur Versorgung der Versicherten verpflichtet. Um eine ausreichende Versorgung über den Rahmenvertag auch für neu hinzukommende anspruchsberechtigte Versicherte abzusichern, beträgt die Höchstmenge im Sinne der EuGH-Rechtsprechung 200% der geschätzten Menge je Los. Die geschätzten Mengen je Los sind identisch mit den anonymisierten Angaben zur Anzahl der Versicherten in der Übersicht zu den Losen
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nordwestmecklenburg (DE80M)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind im Gebiet von Mecklenburg-Vorpommern zu erbringen, anhängig vom Wohnort der Versicherten und Standort der jeweiligen Dialysepraxis innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin bis zu zwei Mal um je ein Jahr für alle Versorgungsfälle verlängert werden. Diese Option muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: (1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet), sofern eine Eintragung verpflichtend vorgesehen ist. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt und keine Sanktionen bestehen (vgl. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen). (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft einzureichen und es sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe oder Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern und/oder der Eignungsleihe ist dies im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer anzugeben. Zusätzlich sind folgende Unterlagen von jedem Unterauftragnehmer und/oder Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - die Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt und - die Verpflichtungserklärung zur Erbringung der Leistungen/Kapazitäten gegenüber dem Bieter.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflicht
Beschreibung: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 2 Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sachschäden in Höhe von 1 Million Euro und Personen- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens drei Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Referenzen: Es sind Erklärungen zur Referenzaufträgen über Leistungen, die nach Art und Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) erbracht wurden, einzureichen. Vergleichbar sind Aufträge über die Durchführung von Krankenfahrten unter Einsatz von Fahrzeugen mit der für das jeweilige Los, auf das ein Angebot abgegeben wird, erforderlichen Ausstattung. (2) Erklärung über die technische Ausstattung unter Angabe -zur Art und Anzahl der Fahrzeuge für die Durchführung von Krankenfahrten; -Standorten; - zur aktuellen Anzahl der Mitarbeitenden mit gültiger Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Unternehmen, die bereits bei der Auftraggeberin als Leistungserbringer, einsehbar unter https://www.aok.de/gp/fileadmin/user_upload/Krankenbefoerderung/MV_Krankenfahrten_TaxiMietwagen_sitzend_nicht_umsetzbar_aus_Rollstuhl_Tragestuhl_liegend.pdf gelistet sind, brauchen diese Nachweise und Erklärungen nicht beibringen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Beitritt zum Mehrpartner-Rahmenvertrag ist allen geeigneten Bietern, die ein form- und fristgerecht ein Angebot abgeben möglich. Der Preis ist für die Vergabe der Einzelaufträge ausschlaggebend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKHXV0/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKHXV0
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Ort: Es findet keine öffentliche Submission statt.
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Vertreter des Bieters zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsI. Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" II. durchgängig gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung der zur Beförderung eingesetzten Personen III. Erfüllung der Abrechnungsvoraussetzungen gemäß § 302 SGB V (elektronischer Datenaustausch), selbstständig oder über einen Abrechnungsdienstleister
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Nordost - Die Gesundheitskasse
BeschaffungsdienstleisterAOK-Bundesverband eGbR Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: MVZ Diaverum Stralsund - Fahrten mit Mietwagen mit behindertengerechter Ausstattung
Beschreibung: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben gemäß § 60 Sozialgesetz-buch (SGB V) in Verbindung mit § 133 SGB V Anspruch auf Krankentransportleistungen für Fahrten zur stationären und im Ausnahmefall zur ambulanten Behandlung. Ausnahmefälle der ambulanten Behandlung sind unter anderem Fahrten zur Dialysebehandlung, sogenannte Serienfahrten. Dialysekrankenfahrten sind vorab durch die jeweilige Krankenkasse zu genehmigen. Eine Fahrt beginnt am Wohnort des Versicherten und endet am Zielort (z.B. Arztpraxis, Krankenhaus oder Dialysezentrum). Der Anspruch besteht ebenfalls für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnort. Die betreffenden Patienten müssen mehrmals in der Woche zur Dialyse gefahren werden. Die konkreten Tage und Zeiten werden von der Dialyseeinrichtung koordiniert. Die Versorgung der Versicherten erfolgt durch Leistungserbringer, die die Voraussetzungen des Personenbeförderungsgesetztes erfüllen und die entsprechenden Fahrzeuge vorhalten. Die Leistungen werden aufgrund ärztlicher Verordnungen erbracht. Während der Fahrt ist keine medizinisch fachliche Betreuung notwendig, sodass der qualifizierte Krankentransportwagen nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Zu diesem Zweck wird je anzufahrender Dialysepraxis eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Leistungserbringern geschlossen. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet auch die Regelungen für Einzelverträge i. S. von § 133 Abs. 1 SGB V i. V. m. § 60 SGB V und den Krankentransportrichtlinien. Bei den ausgeschriebenen Verträgen handelt es sich um Rahmenverträge, die die Auftraggeberin zum Abruf der Krankenfahrten für deren versicherte Dialysepatienten vom Auftragnehmer/ von der Auftragnehmerin berechtigt. Die Auftraggeberin ist zur Versorgung der Versicherten verpflichtet. Um eine ausreichende Versorgung über den Rahmenvertag auch für neu hinzukommende anspruchsberechtigte Versicherte abzusichern, beträgt die Höchstmenge im Sinne der EuGH-Rechtsprechung 200% der geschätzten Menge je Los. Die geschätzten Mengen je Los sind identisch mit den anonymisierten Angaben zur Anzahl der Versicherten in der Übersicht zu den Losen
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nordwestmecklenburg (DE80M)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind im Gebiet von Mecklenburg-Vorpommern zu erbringen, anhängig vom Wohnort der Versicherten und Standort der jeweiligen Dialysepraxis innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin bis zu zwei Mal um je ein Jahr für alle Versorgungsfälle verlängert werden. Diese Option muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: (1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet), sofern eine Eintragung verpflichtend vorgesehen ist. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt und keine Sanktionen bestehen (vgl. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen). (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft einzureichen und es sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe oder Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern und/oder der Eignungsleihe ist dies im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer anzugeben. Zusätzlich sind folgende Unterlagen von jedem Unterauftragnehmer und/oder Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - die Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt und - die Verpflichtungserklärung zur Erbringung der Leistungen/Kapazitäten gegenüber dem Bieter.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflicht
Beschreibung: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 2 Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sachschäden in Höhe von 1 Million Euro und Personen- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens drei Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Referenzen: Es sind Erklärungen zur Referenzaufträgen über Leistungen, die nach Art und Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) erbracht wurden, einzureichen. Vergleichbar sind Aufträge über die Durchführung von Krankenfahrten unter Einsatz von Fahrzeugen mit der für das jeweilige Los, auf das ein Angebot abgegeben wird, erforderlichen Ausstattung. (2) Erklärung über die technische Ausstattung unter Angabe -zur Art und Anzahl der Fahrzeuge für die Durchführung von Krankenfahrten; -Standorten; - zur aktuellen Anzahl der Mitarbeitenden mit gültiger Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Unternehmen, die bereits bei der Auftraggeberin als Leistungserbringer, einsehbar unter https://www.aok.de/gp/fileadmin/user_upload/Krankenbefoerderung/MV_Krankenfahrten_TaxiMietwagen_sitzend_nicht_umsetzbar_aus_Rollstuhl_Tragestuhl_liegend.pdf gelistet sind, brauchen diese Nachweise und Erklärungen nicht beibringen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Beitritt zum Mehrpartner-Rahmenvertrag ist allen geeigneten Bietern, die ein form- und fristgerecht ein Angebot abgeben möglich. Der Preis ist für die Vergabe der Einzelaufträge ausschlaggebend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKHXV0/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKHXV0
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Ort: Es findet keine öffentliche Submission statt.
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Vertreter des Bieters zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsI. Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" II. durchgängig gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung der zur Beförderung eingesetzten Personen III. Erfüllung der Abrechnungsvoraussetzungen gemäß § 302 SGB V (elektronischer Datenaustausch), selbstständig oder über einen Abrechnungsdienstleister
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Nordost - Die Gesundheitskasse
BeschaffungsdienstleisterAOK-Bundesverband eGbR Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
Titel: MVZ Diaverum Pasewalk - Fahrten mit Mietwagen mit behindertengerechter Ausstattung
Beschreibung: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben gemäß § 60 Sozialgesetz-buch (SGB V) in Verbindung mit § 133 SGB V Anspruch auf Krankentransportleistungen für Fahrten zur stationären und im Ausnahmefall zur ambulanten Behandlung. Ausnahmefälle der ambulanten Behandlung sind unter anderem Fahrten zur Dialysebehandlung, sogenannte Serienfahrten. Dialysekrankenfahrten sind vorab durch die jeweilige Krankenkasse zu genehmigen. Eine Fahrt beginnt am Wohnort des Versicherten und endet am Zielort (z.B. Arztpraxis, Krankenhaus oder Dialysezentrum). Der Anspruch besteht ebenfalls für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnort. Die betreffenden Patienten müssen mehrmals in der Woche zur Dialyse gefahren werden. Die konkreten Tage und Zeiten werden von der Dialyseeinrichtung koordiniert. Die Versorgung der Versicherten erfolgt durch Leistungserbringer, die die Voraussetzungen des Personenbeförderungsgesetztes erfüllen und die entsprechenden Fahrzeuge vorhalten. Die Leistungen werden aufgrund ärztlicher Verordnungen erbracht. Während der Fahrt ist keine medizinisch fachliche Betreuung notwendig, sodass der qualifizierte Krankentransportwagen nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Zu diesem Zweck wird je anzufahrender Dialysepraxis eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Leistungserbringern geschlossen. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet auch die Regelungen für Einzelverträge i. S. von § 133 Abs. 1 SGB V i. V. m. § 60 SGB V und den Krankentransportrichtlinien. Bei den ausgeschriebenen Verträgen handelt es sich um Rahmenverträge, die die Auftraggeberin zum Abruf der Krankenfahrten für deren versicherte Dialysepatienten vom Auftragnehmer/ von der Auftragnehmerin berechtigt. Die Auftraggeberin ist zur Versorgung der Versicherten verpflichtet. Um eine ausreichende Versorgung über den Rahmenvertag auch für neu hinzukommende anspruchsberechtigte Versicherte abzusichern, beträgt die Höchstmenge im Sinne der EuGH-Rechtsprechung 200% der geschätzten Menge je Los. Die geschätzten Mengen je Los sind identisch mit den anonymisierten Angaben zur Anzahl der Versicherten in der Übersicht zu den Losen
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nordwestmecklenburg (DE80M)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind im Gebiet von Mecklenburg-Vorpommern zu erbringen, anhängig vom Wohnort der Versicherten und Standort der jeweiligen Dialysepraxis innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin bis zu zwei Mal um je ein Jahr für alle Versorgungsfälle verlängert werden. Diese Option muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: (1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet), sofern eine Eintragung verpflichtend vorgesehen ist. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt und keine Sanktionen bestehen (vgl. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen). (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft einzureichen und es sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe oder Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern und/oder der Eignungsleihe ist dies im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer anzugeben. Zusätzlich sind folgende Unterlagen von jedem Unterauftragnehmer und/oder Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - die Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt und - die Verpflichtungserklärung zur Erbringung der Leistungen/Kapazitäten gegenüber dem Bieter.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflicht
Beschreibung: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 2 Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sachschäden in Höhe von 1 Million Euro und Personen- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens drei Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Referenzen: Es sind Erklärungen zur Referenzaufträgen über Leistungen, die nach Art und Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) erbracht wurden, einzureichen. Vergleichbar sind Aufträge über die Durchführung von Krankenfahrten unter Einsatz von Fahrzeugen mit der für das jeweilige Los, auf das ein Angebot abgegeben wird, erforderlichen Ausstattung. (2) Erklärung über die technische Ausstattung unter Angabe -zur Art und Anzahl der Fahrzeuge für die Durchführung von Krankenfahrten; -Standorten; - zur aktuellen Anzahl der Mitarbeitenden mit gültiger Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Unternehmen, die bereits bei der Auftraggeberin als Leistungserbringer, einsehbar unter https://www.aok.de/gp/fileadmin/user_upload/Krankenbefoerderung/MV_Krankenfahrten_TaxiMietwagen_sitzend_nicht_umsetzbar_aus_Rollstuhl_Tragestuhl_liegend.pdf gelistet sind, brauchen diese Nachweise und Erklärungen nicht beibringen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Beitritt zum Mehrpartner-Rahmenvertrag ist allen geeigneten Bietern, die ein form- und fristgerecht ein Angebot abgeben möglich. Der Preis ist für die Vergabe der Einzelaufträge ausschlaggebend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKHXV0/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKHXV0
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Ort: Es findet keine öffentliche Submission statt.
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Vertreter des Bieters zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsI. Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" II. durchgängig gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung der zur Beförderung eingesetzten Personen III. Erfüllung der Abrechnungsvoraussetzungen gemäß § 302 SGB V (elektronischer Datenaustausch), selbstständig oder über einen Abrechnungsdienstleister
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Nordost - Die Gesundheitskasse
BeschaffungsdienstleisterAOK-Bundesverband eGbR Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0005
Titel: MVZ Diaverum Grimmen - Fahrten mit Mietwagen mit behindertengerechter Ausstattung
Beschreibung: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben gemäß § 60 Sozialgesetz-buch (SGB V) in Verbindung mit § 133 SGB V Anspruch auf Krankentransportleistungen für Fahrten zur stationären und im Ausnahmefall zur ambulanten Behandlung. Ausnahmefälle der ambulanten Behandlung sind unter anderem Fahrten zur Dialysebehandlung, sogenannte Serienfahrten. Dialysekrankenfahrten sind vorab durch die jeweilige Krankenkasse zu genehmigen. Eine Fahrt beginnt am Wohnort des Versicherten und endet am Zielort (z.B. Arztpraxis, Krankenhaus oder Dialysezentrum). Der Anspruch besteht ebenfalls für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnort. Die betreffenden Patienten müssen mehrmals in der Woche zur Dialyse gefahren werden. Die konkreten Tage und Zeiten werden von der Dialyseeinrichtung koordiniert. Die Versorgung der Versicherten erfolgt durch Leistungserbringer, die die Voraussetzungen des Personenbeförderungsgesetztes erfüllen und die entsprechenden Fahrzeuge vorhalten. Die Leistungen werden aufgrund ärztlicher Verordnungen erbracht. Während der Fahrt ist keine medizinisch fachliche Betreuung notwendig, sodass der qualifizierte Krankentransportwagen nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Zu diesem Zweck wird je anzufahrender Dialysepraxis eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Leistungserbringern geschlossen. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet auch die Regelungen für Einzelverträge i. S. von § 133 Abs. 1 SGB V i. V. m. § 60 SGB V und den Krankentransportrichtlinien. Bei den ausgeschriebenen Verträgen handelt es sich um Rahmenverträge, die die Auftraggeberin zum Abruf der Krankenfahrten für deren versicherte Dialysepatienten vom Auftragnehmer/ von der Auftragnehmerin berechtigt. Die Auftraggeberin ist zur Versorgung der Versicherten verpflichtet. Um eine ausreichende Versorgung über den Rahmenvertag auch für neu hinzukommende anspruchsberechtigte Versicherte abzusichern, beträgt die Höchstmenge im Sinne der EuGH-Rechtsprechung 200% der geschätzten Menge je Los. Die geschätzten Mengen je Los sind identisch mit den anonymisierten Angaben zur Anzahl der Versicherten in der Übersicht zu den Losen
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nordwestmecklenburg (DE80M)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind im Gebiet von Mecklenburg-Vorpommern zu erbringen, anhängig vom Wohnort der Versicherten und Standort der jeweiligen Dialysepraxis innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin bis zu zwei Mal um je ein Jahr für alle Versorgungsfälle verlängert werden. Diese Option muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: (1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet), sofern eine Eintragung verpflichtend vorgesehen ist. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt und keine Sanktionen bestehen (vgl. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen). (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft einzureichen und es sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe oder Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern und/oder der Eignungsleihe ist dies im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer anzugeben. Zusätzlich sind folgende Unterlagen von jedem Unterauftragnehmer und/oder Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - die Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt und - die Verpflichtungserklärung zur Erbringung der Leistungen/Kapazitäten gegenüber dem Bieter.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflicht
Beschreibung: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 2 Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sachschäden in Höhe von 1 Million Euro und Personen- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens drei Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Referenzen: Es sind Erklärungen zur Referenzaufträgen über Leistungen, die nach Art und Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) erbracht wurden, einzureichen. Vergleichbar sind Aufträge über die Durchführung von Krankenfahrten unter Einsatz von Fahrzeugen mit der für das jeweilige Los, auf das ein Angebot abgegeben wird, erforderlichen Ausstattung. (2) Erklärung über die technische Ausstattung unter Angabe -zur Art und Anzahl der Fahrzeuge für die Durchführung von Krankenfahrten; -Standorten; - zur aktuellen Anzahl der Mitarbeitenden mit gültiger Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Unternehmen, die bereits bei der Auftraggeberin als Leistungserbringer, einsehbar unter https://www.aok.de/gp/fileadmin/user_upload/Krankenbefoerderung/MV_Krankenfahrten_TaxiMietwagen_sitzend_nicht_umsetzbar_aus_Rollstuhl_Tragestuhl_liegend.pdf gelistet sind, brauchen diese Nachweise und Erklärungen nicht beibringen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Beitritt zum Mehrpartner-Rahmenvertrag ist allen geeigneten Bietern, die ein form- und fristgerecht ein Angebot abgeben möglich. Der Preis ist für die Vergabe der Einzelaufträge ausschlaggebend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKHXV0/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKHXV0
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Ort: Es findet keine öffentliche Submission statt.
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Vertreter des Bieters zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsI. Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" II. durchgängig gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung der zur Beförderung eingesetzten Personen III. Erfüllung der Abrechnungsvoraussetzungen gemäß § 302 SGB V (elektronischer Datenaustausch), selbstständig oder über einen Abrechnungsdienstleister
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Nordost - Die Gesundheitskasse
BeschaffungsdienstleisterAOK-Bundesverband eGbR Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0006
Titel: MVZ Diaverum Anklam - Sitzende Fahrten - mit Taxi (§ 47 PBefG) und Mietwagen (§ 49 PBefG)
Beschreibung: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben gemäß § 60 Sozialgesetz-buch (SGB V) in Verbindung mit § 133 SGB V Anspruch auf Krankentransportleistungen für Fahrten zur stationären und im Ausnahmefall zur ambulanten Behandlung. Ausnahmefälle der ambulanten Behandlung sind unter anderem Fahrten zur Dialysebehandlung, sogenannte Serienfahrten. Dialysekrankenfahrten sind vorab durch die jeweilige Krankenkasse zu genehmigen. Eine Fahrt beginnt am Wohnort des Versicherten und endet am Zielort (z.B. Arztpraxis, Krankenhaus oder Dialysezentrum). Der Anspruch besteht ebenfalls für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnort. Die betreffenden Patienten müssen mehrmals in der Woche zur Dialyse gefahren werden. Die konkreten Tage und Zeiten werden von der Dialyseeinrichtung koordiniert. Die Versorgung der Versicherten erfolgt durch Leistungserbringer, die die Voraussetzungen des Personenbeförderungsgesetztes erfüllen und die entsprechenden Fahrzeuge vorhalten. Die Leistungen werden aufgrund ärztlicher Verordnungen erbracht. Während der Fahrt ist keine medizinisch fachliche Betreuung notwendig, sodass der qualifizierte Krankentransportwagen nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Zu diesem Zweck wird je anzufahrender Dialysepraxis eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Leistungserbringern geschlossen. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet auch die Regelungen für Einzelverträge i. S. von § 133 Abs. 1 SGB V i. V. m. § 60 SGB V und den Krankentransportrichtlinien. Bei den ausgeschriebenen Verträgen handelt es sich um Rahmenverträge, die die Auftraggeberin zum Abruf der Krankenfahrten für deren versicherte Dialysepatienten vom Auftragnehmer/ von der Auftragnehmerin berechtigt. Die Auftraggeberin ist zur Versorgung der Versicherten verpflichtet. Um eine ausreichende Versorgung über den Rahmenvertag auch für neu hinzukommende anspruchsberechtigte Versicherte abzusichern, beträgt die Höchstmenge im Sinne der EuGH-Rechtsprechung 200% der geschätzten Menge je Los. Die geschätzten Mengen je Los sind identisch mit den anonymisierten Angaben zur Anzahl der Versicherten in der Übersicht zu den Losen
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nordwestmecklenburg (DE80M)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind im Gebiet von Mecklenburg-Vorpommern zu erbringen, anhängig vom Wohnort der Versicherten und Standort der jeweiligen Dialysepraxis innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin bis zu zwei Mal um je ein Jahr für alle Versorgungsfälle verlängert werden. Diese Option muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: (1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet), sofern eine Eintragung verpflichtend vorgesehen ist. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt und keine Sanktionen bestehen (vgl. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen). (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft einzureichen und es sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe oder Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern und/oder der Eignungsleihe ist dies im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer anzugeben. Zusätzlich sind folgende Unterlagen von jedem Unterauftragnehmer und/oder Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - die Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt und - die Verpflichtungserklärung zur Erbringung der Leistungen/Kapazitäten gegenüber dem Bieter.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflicht
Beschreibung: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 2 Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sachschäden in Höhe von 1 Million Euro und Personen- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens drei Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Referenzen: Es sind Erklärungen zur Referenzaufträgen über Leistungen, die nach Art und Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) erbracht wurden, einzureichen. Vergleichbar sind Aufträge über die Durchführung von Krankenfahrten unter Einsatz von Fahrzeugen mit der für das jeweilige Los, auf das ein Angebot abgegeben wird, erforderlichen Ausstattung. (2) Erklärung über die technische Ausstattung unter Angabe -zur Art und Anzahl der Fahrzeuge für die Durchführung von Krankenfahrten; -Standorten; - zur aktuellen Anzahl der Mitarbeitenden mit gültiger Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Unternehmen, die bereits bei der Auftraggeberin als Leistungserbringer, einsehbar unter https://www.aok.de/gp/fileadmin/user_upload/Krankenbefoerderung/MV_Krankenfahrten_TaxiMietwagen_sitzend_nicht_umsetzbar_aus_Rollstuhl_Tragestuhl_liegend.pdf gelistet sind, brauchen diese Nachweise und Erklärungen nicht beibringen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Beitritt zum Mehrpartner-Rahmenvertrag ist allen geeigneten Bietern, die ein form- und fristgerecht ein Angebot abgeben möglich. Der Preis ist für die Vergabe der Einzelaufträge ausschlaggebend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKHXV0/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKHXV0
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Ort: Es findet keine öffentliche Submission statt.
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Vertreter des Bieters zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsI. Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" II. durchgängig gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung der zur Beförderung eingesetzten Personen III. Erfüllung der Abrechnungsvoraussetzungen gemäß § 302 SGB V (elektronischer Datenaustausch), selbstständig oder über einen Abrechnungsdienstleister
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Nordost - Die Gesundheitskasse
BeschaffungsdienstleisterAOK-Bundesverband eGbR Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0007
Titel: MVZ Diaverum Anklam - Fahrten mit Mietwagen mit behindertengerechter Ausstattung
Beschreibung: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben gemäß § 60 Sozialgesetz-buch (SGB V) in Verbindung mit § 133 SGB V Anspruch auf Krankentransportleistungen für Fahrten zur stationären und im Ausnahmefall zur ambulanten Behandlung. Ausnahmefälle der ambulanten Behandlung sind unter anderem Fahrten zur Dialysebehandlung, sogenannte Serienfahrten. Dialysekrankenfahrten sind vorab durch die jeweilige Krankenkasse zu genehmigen. Eine Fahrt beginnt am Wohnort des Versicherten und endet am Zielort (z.B. Arztpraxis, Krankenhaus oder Dialysezentrum). Der Anspruch besteht ebenfalls für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnort. Die betreffenden Patienten müssen mehrmals in der Woche zur Dialyse gefahren werden. Die konkreten Tage und Zeiten werden von der Dialyseeinrichtung koordiniert. Die Versorgung der Versicherten erfolgt durch Leistungserbringer, die die Voraussetzungen des Personenbeförderungsgesetztes erfüllen und die entsprechenden Fahrzeuge vorhalten. Die Leistungen werden aufgrund ärztlicher Verordnungen erbracht. Während der Fahrt ist keine medizinisch fachliche Betreuung notwendig, sodass der qualifizierte Krankentransportwagen nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Zu diesem Zweck wird je anzufahrender Dialysepraxis eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Leistungserbringern geschlossen. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet auch die Regelungen für Einzelverträge i. S. von § 133 Abs. 1 SGB V i. V. m. § 60 SGB V und den Krankentransportrichtlinien. Bei den ausgeschriebenen Verträgen handelt es sich um Rahmenverträge, die die Auftraggeberin zum Abruf der Krankenfahrten für deren versicherte Dialysepatienten vom Auftragnehmer/ von der Auftragnehmerin berechtigt. Die Auftraggeberin ist zur Versorgung der Versicherten verpflichtet. Um eine ausreichende Versorgung über den Rahmenvertag auch für neu hinzukommende anspruchsberechtigte Versicherte abzusichern, beträgt die Höchstmenge im Sinne der EuGH-Rechtsprechung 200% der geschätzten Menge je Los. Die geschätzten Mengen je Los sind identisch mit den anonymisierten Angaben zur Anzahl der Versicherten in der Übersicht zu den Losen
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nordwestmecklenburg (DE80M)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind im Gebiet von Mecklenburg-Vorpommern zu erbringen, anhängig vom Wohnort der Versicherten und Standort der jeweiligen Dialysepraxis innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin bis zu zwei Mal um je ein Jahr für alle Versorgungsfälle verlängert werden. Diese Option muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: (1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet), sofern eine Eintragung verpflichtend vorgesehen ist. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt und keine Sanktionen bestehen (vgl. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen). (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft einzureichen und es sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe oder Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern und/oder der Eignungsleihe ist dies im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer anzugeben. Zusätzlich sind folgende Unterlagen von jedem Unterauftragnehmer und/oder Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - die Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt und - die Verpflichtungserklärung zur Erbringung der Leistungen/Kapazitäten gegenüber dem Bieter.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflicht
Beschreibung: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 2 Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sachschäden in Höhe von 1 Million Euro und Personen- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens drei Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Referenzen: Es sind Erklärungen zur Referenzaufträgen über Leistungen, die nach Art und Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) erbracht wurden, einzureichen. Vergleichbar sind Aufträge über die Durchführung von Krankenfahrten unter Einsatz von Fahrzeugen mit der für das jeweilige Los, auf das ein Angebot abgegeben wird, erforderlichen Ausstattung. (2) Erklärung über die technische Ausstattung unter Angabe -zur Art und Anzahl der Fahrzeuge für die Durchführung von Krankenfahrten; -Standorten; - zur aktuellen Anzahl der Mitarbeitenden mit gültiger Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Unternehmen, die bereits bei der Auftraggeberin als Leistungserbringer, einsehbar unter https://www.aok.de/gp/fileadmin/user_upload/Krankenbefoerderung/MV_Krankenfahrten_TaxiMietwagen_sitzend_nicht_umsetzbar_aus_Rollstuhl_Tragestuhl_liegend.pdf gelistet sind, brauchen diese Nachweise und Erklärungen nicht beibringen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Beitritt zum Mehrpartner-Rahmenvertrag ist allen geeigneten Bietern, die ein form- und fristgerecht ein Angebot abgeben möglich. Der Preis ist für die Vergabe der Einzelaufträge ausschlaggebend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKHXV0/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKHXV0
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Ort: Es findet keine öffentliche Submission statt.
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Vertreter des Bieters zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsI. Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" II. durchgängig gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung der zur Beförderung eingesetzten Personen III. Erfüllung der Abrechnungsvoraussetzungen gemäß § 302 SGB V (elektronischer Datenaustausch), selbstständig oder über einen Abrechnungsdienstleister
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Nordost - Die Gesundheitskasse
BeschaffungsdienstleisterAOK-Bundesverband eGbR Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0008
Titel: Dialyse Grevesmühlen - Sitzende Fahrten - mit Taxi (§ 47 PBefG) und Mietwagen (§ 49 PBefG)
Beschreibung: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben gemäß § 60 Sozialgesetz-buch (SGB V) in Verbindung mit § 133 SGB V Anspruch auf Krankentransportleistungen für Fahrten zur stationären und im Ausnahmefall zur ambulanten Behandlung. Ausnahmefälle der ambulanten Behandlung sind unter anderem Fahrten zur Dialysebehandlung, sogenannte Serienfahrten. Dialysekrankenfahrten sind vorab durch die jeweilige Krankenkasse zu genehmigen. Eine Fahrt beginnt am Wohnort des Versicherten und endet am Zielort (z.B. Arztpraxis, Krankenhaus oder Dialysezentrum). Der Anspruch besteht ebenfalls für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnort. Die betreffenden Patienten müssen mehrmals in der Woche zur Dialyse gefahren werden. Die konkreten Tage und Zeiten werden von der Dialyseeinrichtung koordiniert. Die Versorgung der Versicherten erfolgt durch Leistungserbringer, die die Voraussetzungen des Personenbeförderungsgesetztes erfüllen und die entsprechenden Fahrzeuge vorhalten. Die Leistungen werden aufgrund ärztlicher Verordnungen erbracht. Während der Fahrt ist keine medizinisch fachliche Betreuung notwendig, sodass der qualifizierte Krankentransportwagen nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Zu diesem Zweck wird je anzufahrender Dialysepraxis eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Leistungserbringern geschlossen. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet auch die Regelungen für Einzelverträge i. S. von § 133 Abs. 1 SGB V i. V. m. § 60 SGB V und den Krankentransportrichtlinien. Bei den ausgeschriebenen Verträgen handelt es sich um Rahmenverträge, die die Auftraggeberin zum Abruf der Krankenfahrten für deren versicherte Dialysepatienten vom Auftragnehmer/ von der Auftragnehmerin berechtigt. Die Auftraggeberin ist zur Versorgung der Versicherten verpflichtet. Um eine ausreichende Versorgung über den Rahmenvertag auch für neu hinzukommende anspruchsberechtigte Versicherte abzusichern, beträgt die Höchstmenge im Sinne der EuGH-Rechtsprechung 200% der geschätzten Menge je Los. Die geschätzten Mengen je Los sind identisch mit den anonymisierten Angaben zur Anzahl der Versicherten in der Übersicht zu den Losen
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nordwestmecklenburg (DE80M)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind im Gebiet von Mecklenburg-Vorpommern zu erbringen, anhängig vom Wohnort der Versicherten und Standort der jeweiligen Dialysepraxis innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin bis zu zwei Mal um je ein Jahr für alle Versorgungsfälle verlängert werden. Diese Option muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: (1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet), sofern eine Eintragung verpflichtend vorgesehen ist. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt und keine Sanktionen bestehen (vgl. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen). (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft einzureichen und es sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe oder Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern und/oder der Eignungsleihe ist dies im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer anzugeben. Zusätzlich sind folgende Unterlagen von jedem Unterauftragnehmer und/oder Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - die Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt und - die Verpflichtungserklärung zur Erbringung der Leistungen/Kapazitäten gegenüber dem Bieter.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflicht
Beschreibung: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 2 Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sachschäden in Höhe von 1 Million Euro und Personen- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens drei Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Referenzen: Es sind Erklärungen zur Referenzaufträgen über Leistungen, die nach Art und Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) erbracht wurden, einzureichen. Vergleichbar sind Aufträge über die Durchführung von Krankenfahrten unter Einsatz von Fahrzeugen mit der für das jeweilige Los, auf das ein Angebot abgegeben wird, erforderlichen Ausstattung. (2) Erklärung über die technische Ausstattung unter Angabe -zur Art und Anzahl der Fahrzeuge für die Durchführung von Krankenfahrten; -Standorten; - zur aktuellen Anzahl der Mitarbeitenden mit gültiger Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Unternehmen, die bereits bei der Auftraggeberin als Leistungserbringer, einsehbar unter https://www.aok.de/gp/fileadmin/user_upload/Krankenbefoerderung/MV_Krankenfahrten_TaxiMietwagen_sitzend_nicht_umsetzbar_aus_Rollstuhl_Tragestuhl_liegend.pdf gelistet sind, brauchen diese Nachweise und Erklärungen nicht beibringen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Beitritt zum Mehrpartner-Rahmenvertrag ist allen geeigneten Bietern, die ein form- und fristgerecht ein Angebot abgeben möglich. Der Preis ist für die Vergabe der Einzelaufträge ausschlaggebend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKHXV0/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKHXV0
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Ort: Es findet keine öffentliche Submission statt.
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Vertreter des Bieters zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsI. Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" II. durchgängig gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung der zur Beförderung eingesetzten Personen III. Erfüllung der Abrechnungsvoraussetzungen gemäß § 302 SGB V (elektronischer Datenaustausch), selbstständig oder über einen Abrechnungsdienstleister
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Nordost - Die Gesundheitskasse
BeschaffungsdienstleisterAOK-Bundesverband eGbR Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0009
Titel: Dialyse Grevesmühlen - Fahrten mit Mietwagen mit behindertengerechter Ausstattung
Beschreibung: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben gemäß § 60 Sozialgesetz-buch (SGB V) in Verbindung mit § 133 SGB V Anspruch auf Krankentransportleistungen für Fahrten zur stationären und im Ausnahmefall zur ambulanten Behandlung. Ausnahmefälle der ambulanten Behandlung sind unter anderem Fahrten zur Dialysebehandlung, sogenannte Serienfahrten. Dialysekrankenfahrten sind vorab durch die jeweilige Krankenkasse zu genehmigen. Eine Fahrt beginnt am Wohnort des Versicherten und endet am Zielort (z.B. Arztpraxis, Krankenhaus oder Dialysezentrum). Der Anspruch besteht ebenfalls für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnort. Die betreffenden Patienten müssen mehrmals in der Woche zur Dialyse gefahren werden. Die konkreten Tage und Zeiten werden von der Dialyseeinrichtung koordiniert. Die Versorgung der Versicherten erfolgt durch Leistungserbringer, die die Voraussetzungen des Personenbeförderungsgesetztes erfüllen und die entsprechenden Fahrzeuge vorhalten. Die Leistungen werden aufgrund ärztlicher Verordnungen erbracht. Während der Fahrt ist keine medizinisch fachliche Betreuung notwendig, sodass der qualifizierte Krankentransportwagen nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Zu diesem Zweck wird je anzufahrender Dialysepraxis eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Leistungserbringern geschlossen. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet auch die Regelungen für Einzelverträge i. S. von § 133 Abs. 1 SGB V i. V. m. § 60 SGB V und den Krankentransportrichtlinien. Bei den ausgeschriebenen Verträgen handelt es sich um Rahmenverträge, die die Auftraggeberin zum Abruf der Krankenfahrten für deren versicherte Dialysepatienten vom Auftragnehmer/ von der Auftragnehmerin berechtigt. Die Auftraggeberin ist zur Versorgung der Versicherten verpflichtet. Um eine ausreichende Versorgung über den Rahmenvertag auch für neu hinzukommende anspruchsberechtigte Versicherte abzusichern, beträgt die Höchstmenge im Sinne der EuGH-Rechtsprechung 200% der geschätzten Menge je Los. Die geschätzten Mengen je Los sind identisch mit den anonymisierten Angaben zur Anzahl der Versicherten in der Übersicht zu den Losen
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nordwestmecklenburg (DE80M)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind im Gebiet von Mecklenburg-Vorpommern zu erbringen, anhängig vom Wohnort der Versicherten und Standort der jeweiligen Dialysepraxis innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin bis zu zwei Mal um je ein Jahr für alle Versorgungsfälle verlängert werden. Diese Option muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: (1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet), sofern eine Eintragung verpflichtend vorgesehen ist. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt und keine Sanktionen bestehen (vgl. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen). (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft einzureichen und es sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe oder Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern und/oder der Eignungsleihe ist dies im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer anzugeben. Zusätzlich sind folgende Unterlagen von jedem Unterauftragnehmer und/oder Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - die Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt und - die Verpflichtungserklärung zur Erbringung der Leistungen/Kapazitäten gegenüber dem Bieter.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflicht
Beschreibung: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 2 Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sachschäden in Höhe von 1 Million Euro und Personen- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens drei Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Referenzen: Es sind Erklärungen zur Referenzaufträgen über Leistungen, die nach Art und Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) erbracht wurden, einzureichen. Vergleichbar sind Aufträge über die Durchführung von Krankenfahrten unter Einsatz von Fahrzeugen mit der für das jeweilige Los, auf das ein Angebot abgegeben wird, erforderlichen Ausstattung. (2) Erklärung über die technische Ausstattung unter Angabe -zur Art und Anzahl der Fahrzeuge für die Durchführung von Krankenfahrten; -Standorten; - zur aktuellen Anzahl der Mitarbeitenden mit gültiger Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Unternehmen, die bereits bei der Auftraggeberin als Leistungserbringer, einsehbar unter https://www.aok.de/gp/fileadmin/user_upload/Krankenbefoerderung/MV_Krankenfahrten_TaxiMietwagen_sitzend_nicht_umsetzbar_aus_Rollstuhl_Tragestuhl_liegend.pdf gelistet sind, brauchen diese Nachweise und Erklärungen nicht beibringen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Beitritt zum Mehrpartner-Rahmenvertrag ist allen geeigneten Bietern, die ein form- und fristgerecht ein Angebot abgeben möglich. Der Preis ist für die Vergabe der Einzelaufträge ausschlaggebend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKHXV0/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKHXV0
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Ort: Es findet keine öffentliche Submission statt.
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Vertreter des Bieters zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsI. Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" II. durchgängig gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung der zur Beförderung eingesetzten Personen III. Erfüllung der Abrechnungsvoraussetzungen gemäß § 302 SGB V (elektronischer Datenaustausch), selbstständig oder über einen Abrechnungsdienstleister
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Nordost - Die Gesundheitskasse
BeschaffungsdienstleisterAOK-Bundesverband eGbR Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE275390265
Postanschrift: Brandenburger Straße 72  
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8002650800
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: AOK-Bundesverband eGbR Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: GsR634B
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3034646-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c8d348b6-2c04-4218-9a57-1b56d972b294 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/06/2024 16:17:46 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 393657-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 127/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/07/2024

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