Deutschland – Elektrizität – Lieferung von elektrischer Energie und Erdgas zur Heizungs- und Warmwasserversorgung )

318251-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Elektrizität – Lieferung von elektrischer Energie und Erdgas zur Heizungs- und Warmwasserversorgung )
OJ S 103/2024 29/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Falkensee, Dezernat Bauverwaltung , Grundstücks- und Gebäudemanagement
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung von elektrischer Energie und Erdgas zur Heizungs- und Warmwasserversorgung )
Beschreibung: Die Stadt Falkensee (Auftraggeberin) schreibt mit vorliegender Ausschreibung folgende Lieferleistungen aus: Die Lieferung von 100% Ökostrom in drei Losen. Die Lieferung von Erdgas in einem Los.
Kennung des Verfahrens: 188f477a-f9e2-41a8-be26-381e4ad7d0cd
Interne Kennung: SF2024/075
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
Zusätzliche Einstufung (cpv): 09123000 Erdgas
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Falkensee Falkenhagener Straße 43/49 
Stadt: Falkensee
Postleitzahl: 14612
Land, Gliederung (NUTS): Havelland (DE408)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXT9YYDY1XDZHJLM 1) Vergabeunterlagen in elektronischer Form: Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe Bekanntmachung. 2) Kommunikation: Anfragen zum Verfahren können elektronisch als registrierter Nutzer gestellt werden. 3) Angebotsabgabe: Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, das Angebot ist zusammen mitden Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist als registrierter Nutzer einzureichen. 4) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen, 5) Die vorstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern oder den Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. d.h., dass im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zwingend ein Bieterfragebogen auszufüllen ist sowie alle geforderten Nachweise eingereicht werden müssen, 6) Sofern der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Bieterfragebogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird, 7) Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben, sind Art und Umfang der Leistungen über das entsprechende Formular im Rahmen des Angebotes anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vor Zuschlagserteilung vorzulegen, in der sich die benannten Unterauftragnehmer verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter die erforderliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Eignungsnachweise auch für Nachunternehmen abzufordern, 8) Erfüllt der Bieter selbst nicht alle Eignungsvoraussetzungen und bedient sichdeswegen der Kapazitäten anderer Unternehmen ("Eignungsleihe"), so muss er dessen Eignung bereits mit Angebotsabgabe nachweisen, die geforderten Eignungsnachweise - soweit er sich auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, 9) Registrierte Bieter werden auf Änderungen automatisch hingewiesen. Es obliegt nicht registrierten Bietern, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen. 11) Bieterfragen können bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin gestellt werden 12) Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. 12) Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. 13) Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern bzw. Bieterinnen, die in Zuschlagsnähe kommen, kurzfristige Aufklärungsgespräche zu führen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Ökostrom - Einzelabnehmer und Wärmepumpenstrom
Beschreibung: Ökostrom - Einzelabnehmer und Wärmepumpenstrom (i.d.R. unter 100.000 kWh/a je Messstelle) mit einem geschätzten Umfang von 1.550.000 KWh p.a. (68 Messstellen)
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
Zusätzliche Einstufung (cpv): 09123000 Erdgas
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Falkensee Falkenhagener Straße 43/49 
Stadt: Falkensee
Postleitzahl: 14612
Land, Gliederung (NUTS): Havelland (DE408)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zu einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung zu erbringen. [2.] Erklärung zum Netto-Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre sowie zum spezifischen Umsatz (Lieferung von Strom).

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: [1.] Es ist ein Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bzw. eine Gewerbeanmeldung beizufügen. [2.] Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen. [3.] Es sind Angaben zu machen, ob beabsichtigt ist - bezogen auf den Auftrag - in relevanter Weise mit anderen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben. [4.] Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.a] Angabe von 3 Referenzen über die laufende Belieferung energiewirtschaftlich vergleichbarer Einrichtungen mit Ökostrom bzw. Erdgas aus den vergangenen 3 Jahren. Die Mindestanforderungen an die Referenzenbetragen wie folgt: a. Die Leistungen müssen sich auf die Lieferung von Ökostrom (bei Angeboten auf die Lose 1 - 3) bzw. Erdgas (bei Angeboten auf Los 4) beziehen. b. Das Lieferende darf max. 3 Jahre zurückliegen (Bezug: Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). c. Die Leistungen müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Eine Referenz wird auch gewertet, wenn die Lieferung mindestens 24 Monaten ohne Unterbrechungen erfolgt (Bezug: Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). d. Die Jahresmenge an geliefertem Ökostrom (bei Angeboten auf die Lose 1 - 3) muss mindestens 1.000.000 kWh betragen, die Jahresmenge an geliefertem Erdgas (bei Angeboten auf Los 4) mindestens 1.500.000 kWh.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/06/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 23 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Ort: elektronische Eröffnung
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme von Bietern bei der Angebotsöffnung ist gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Angebotspreiskorrektur Tabelle (Ökostrom und Erdgas) ist mit dem Angebot einzureichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen ab Eingang der "Nichtabhilfe - Mitteilung" beim Bieter/ Bewerber eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 14.00 Uhr (freitags und an Tagen vor Feiertagen nach 13.00 Uhr) bei der Vergabekammer eingehen, ggf. erst am darauffolgenden Arbeitstag an den Auftraggeber übermittelt werden können. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Übermittlung des Nachprüfungsantrags in Textform an den Auftraggeber ausgelöst. § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Falkensee, Dezernat Bauverwaltung , Grundstücks- und Gebäudemanagement
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Falkensee, Dezernat Bauverwaltung , Grundstücks- und Gebäudemanagement
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Ökostrom - Wandlermessung
Beschreibung: Ökostrom - Wandlermessung (i.d.R. größer 100.000 kWh/a je Messstelle) mit einem geschätzten Umfang von 1.680.000 KWh p.a. (8 Messstellen)
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
Zusätzliche Einstufung (cpv): 09123000 Erdgas
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Falkensee Falkenhagener Straße 43/49 
Stadt: Falkensee
Postleitzahl: 14612
Land, Gliederung (NUTS): Havelland (DE408)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zu einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung zu erbringen. [2.] Erklärung zum Netto-Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre sowie zum spezifischen Umsatz (Lieferung von Strom).

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: [1.] Es ist ein Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bzw. eine Gewerbeanmeldung beizufügen. [2.] Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen. [3.] Es sind Angaben zu machen, ob beabsichtigt ist - bezogen auf den Auftrag - in relevanter Weise mit anderen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben. [4.] Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.a] Angabe von 3 Referenzen über die laufende Belieferung energiewirtschaftlich vergleichbarer Einrichtungen mit Ökostrom bzw. Erdgas aus den vergangenen 3 Jahren. Die Mindestanforderungen an die Referenzenbetragen wie folgt: a. Die Leistungen müssen sich auf die Lieferung von Ökostrom (bei Angeboten auf die Lose 1 - 3) bzw. Erdgas (bei Angeboten auf Los 4) beziehen. b. Das Lieferende darf max. 3 Jahre zurückliegen (Bezug: Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). c. Die Leistungen müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Eine Referenz wird auch gewertet, wenn die Lieferung mindestens 24 Monaten ohne Unterbrechungen erfolgt (Bezug: Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). d. Die Jahresmenge an geliefertem Ökostrom (bei Angeboten auf die Lose 1 - 3) muss mindestens 1.000.000 kWh betragen, die Jahresmenge an geliefertem Erdgas (bei Angeboten auf Los 4) mindestens 1.500.000 kWh.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/06/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 23 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Ort: elektronische Eröffnung
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme von Bietern bei der Angebotsöffnung ist gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Angebotspreiskorrektur Tabelle (Ökostrom und Erdgas) ist mit dem Angebot einzureichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen ab Eingang der "Nichtabhilfe - Mitteilung" beim Bieter/ Bewerber eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 14.00 Uhr (freitags und an Tagen vor Feiertagen nach 13.00 Uhr) bei der Vergabekammer eingehen, ggf. erst am darauffolgenden Arbeitstag an den Auftraggeber übermittelt werden können. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Übermittlung des Nachprüfungsantrags in Textform an den Auftraggeber ausgelöst. § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Falkensee, Dezernat Bauverwaltung , Grundstücks- und Gebäudemanagement
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Falkensee, Dezernat Bauverwaltung , Grundstücks- und Gebäudemanagement
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Ökostrom - Straßenbeleuchtung/Ampelanlagen
Beschreibung: Ökostrom - Straßenbeleuchtung/Ampelanlagen mit einem geschätzten Umfang von 1.590.000 KWh p.a. (90 Messstellen)
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
Zusätzliche Einstufung (cpv): 09123000 Erdgas
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Falkensee Falkenhagener Straße 43/49 
Stadt: Falkensee
Postleitzahl: 14612
Land, Gliederung (NUTS): Havelland (DE408)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zu einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung zu erbringen. [2.] Erklärung zum Netto-Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre sowie zum spezifischen Umsatz (Lieferung von Strom).

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: [1.] Es ist ein Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bzw. eine Gewerbeanmeldung beizufügen. [2.] Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen. [3.] Es sind Angaben zu machen, ob beabsichtigt ist - bezogen auf den Auftrag - in relevanter Weise mit anderen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben. [4.] Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.a] Angabe von 3 Referenzen über die laufende Belieferung energiewirtschaftlich vergleichbarer Einrichtungen mit Ökostrom bzw. Erdgas aus den vergangenen 3 Jahren. Die Mindestanforderungen an die Referenzenbetragen wie folgt: a. Die Leistungen müssen sich auf die Lieferung von Ökostrom (bei Angeboten auf die Lose 1 - 3) bzw. Erdgas (bei Angeboten auf Los 4) beziehen. b. Das Lieferende darf max. 3 Jahre zurückliegen (Bezug: Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). c. Die Leistungen müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Eine Referenz wird auch gewertet, wenn die Lieferung mindestens 24 Monaten ohne Unterbrechungen erfolgt (Bezug: Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). d. Die Jahresmenge an geliefertem Ökostrom (bei Angeboten auf die Lose 1 - 3) muss mindestens 1.000.000 kWh betragen, die Jahresmenge an geliefertem Erdgas (bei Angeboten auf Los 4) mindestens 1.500.000 kWh.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/06/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 23 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Ort: elektronische Eröffnung
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme von Bietern bei der Angebotsöffnung ist gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Angebotspreiskorrektur Tabelle (Ökostrom und Erdgas) ist mit dem Angebot einzureichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen ab Eingang der "Nichtabhilfe - Mitteilung" beim Bieter/ Bewerber eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 14.00 Uhr (freitags und an Tagen vor Feiertagen nach 13.00 Uhr) bei der Vergabekammer eingehen, ggf. erst am darauffolgenden Arbeitstag an den Auftraggeber übermittelt werden können. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Übermittlung des Nachprüfungsantrags in Textform an den Auftraggeber ausgelöst. § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Falkensee, Dezernat Bauverwaltung , Grundstücks- und Gebäudemanagement
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Falkensee, Dezernat Bauverwaltung , Grundstücks- und Gebäudemanagement
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Erdgas
Beschreibung: Einzelabnehmer mit einem geschätzten Umfang von 7.100.000 KWh p.a. (38 Messstellen)
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
Zusätzliche Einstufung (cpv): 09123000 Erdgas
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Falkensee Falkenhagener Straße 43/49 
Stadt: Falkensee
Postleitzahl: 14612
Land, Gliederung (NUTS): Havelland (DE408)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zu einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung zu erbringen. [2.] Erklärung zum Netto-Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre sowie zum spezifischen Umsatz (Lieferung von Strom).

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: [1.] Es ist ein Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bzw. eine Gewerbeanmeldung beizufügen. [2.] Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen. [3.] Es sind Angaben zu machen, ob beabsichtigt ist - bezogen auf den Auftrag - in relevanter Weise mit anderen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben. [4.] Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.a] Angabe von 3 Referenzen über die laufende Belieferung energiewirtschaftlich vergleichbarer Einrichtungen mit Ökostrom bzw. Erdgas aus den vergangenen 3 Jahren. Die Mindestanforderungen an die Referenzenbetragen wie folgt: a. Die Leistungen müssen sich auf die Lieferung von Ökostrom (bei Angeboten auf die Lose 1 - 3) bzw. Erdgas (bei Angeboten auf Los 4) beziehen. b. Das Lieferende darf max. 3 Jahre zurückliegen (Bezug: Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). c. Die Leistungen müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Eine Referenz wird auch gewertet, wenn die Lieferung mindestens 24 Monaten ohne Unterbrechungen erfolgt (Bezug: Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). d. Die Jahresmenge an geliefertem Ökostrom (bei Angeboten auf die Lose 1 - 3) muss mindestens 1.000.000 kWh betragen, die Jahresmenge an geliefertem Erdgas (bei Angeboten auf Los 4) mindestens 1.500.000 kWh.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/06/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 23 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Ort: elektronische Eröffnung
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme von Bietern bei der Angebotsöffnung ist gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Angebotspreiskorrektur Tabelle (Ökostrom und Erdgas) ist mit dem Angebot einzureichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen ab Eingang der "Nichtabhilfe - Mitteilung" beim Bieter/ Bewerber eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 14.00 Uhr (freitags und an Tagen vor Feiertagen nach 13.00 Uhr) bei der Vergabekammer eingehen, ggf. erst am darauffolgenden Arbeitstag an den Auftraggeber übermittelt werden können. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Übermittlung des Nachprüfungsantrags in Textform an den Auftraggeber ausgelöst. § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Falkensee, Dezernat Bauverwaltung , Grundstücks- und Gebäudemanagement
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Falkensee, Dezernat Bauverwaltung , Grundstücks- und Gebäudemanagement
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Falkensee, Dezernat Bauverwaltung , Grundstücks- und Gebäudemanagement
Registrierungsnummer: t03322 281402
Postanschrift: Falkenhagener Straße 43/49  
Stadt: Falkensee
Postleitzahl: 14612
Land, Gliederung (NUTS): Havelland (DE408)
Land: Deutschland
Telefon: +49 03322 281402
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Falkensee, Dezernat Bauverwaltung , Grundstücks- und Gebäudemanagement
Registrierungsnummer: t03322 281402
Postanschrift: Falkenhagener Straße 43/49  
Stadt: Falkensee
Postleitzahl: 14612
Land, Gliederung (NUTS): Havelland (DE408)
Land: Deutschland
Telefon: +49 03322 281402
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107  
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +493318661719
Fax: +493318661652
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107  
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +493318661719
Fax: +493318661652
Rollen dieser Organisation
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Stadt Falkensee, Dezernat Bauverwaltung , Grundstücks- und Gebäudemanagement
Registrierungsnummer: t03322 281402
Postanschrift: Falkenhagener Straße 43/49  
Stadt: Falkensee
Postleitzahl: 14612
Land, Gliederung (NUTS): Havelland (DE408)
Land: Deutschland
Telefon: +49 03322 281402
Rollen dieser Organisation
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: aa65e16a-e98a-4e62-b44a-a67e679c38c5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/05/2024 10:55:31 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 318251-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 103/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/05/2024

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