Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens – Zulassungsverfahren zum Qualitätsvertrag gemäß § 110a SGB V zur Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten

264671-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens – Zulassungsverfahren zum Qualitätsvertrag gemäß § 110a SGB V zur Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten
OJ S 87/2024 03/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Zulassungsverfahren zum Qualitätsvertrag gemäß § 110a SGB V zur Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten
Beschreibung: Die AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. plant die Förderung einer qualitativ hochwertigen stationären Versorgung im Rahmen der Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten. Insbesondere soll der Zugang von maschinell beatmeten und/oder tracheotomierten Patienten mit einem überwiegend pneumologischen Krankheitsbild zur prolongierten Beatmungsentwöhnung verbessert werden. Insbesondere soll erprobt werden, inwieweit sich eine weitere Verbesserung der Versorgung mit stationären Behandlungsleistungen, insbesondere durch die Vereinbarung von Anreizen sowie höherwertigen Qualitätsanforderungen erreichen lässt. Hierzu werden Verträge nach § 110a SGB V geschlossen. Zulassungsverfahren im Sinne des Erwägungsgrundes (4) der EU-Richtlinie (2014/24/EG) vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe. Jeder geeignete Interessent kann Vertragspartner werden. Unter Vorgabe einheitlicher Eignungsanforderungen und unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes (SGB V §§ 4 IV, 12, 70) wird allen geeigneten Leistungserbringern der Abschluss eines Vertrages nach § 110a SGB V angeboten. Auf Grund des begrenzten Zeitraums für die Interventionsmessung des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) ist der letztmögliche Vertragsabschluss zum 01.12.2025 möglich.
Kennung des Verfahrens: 28ac27ae-3a3c-45e7-89c0-cee8531e838e
Interne Kennung: ST601_01
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen, 85110000 Dienstleistungen von Krankenhäusern und zugehörige Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6MHFTK
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Zulassungsverfahren zum Qualitätsvertrag gemäß § 110a SGB V zur Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten
Beschreibung: Ziel von Qualitätsverträgen gemäß § 110a SGB V ist die Förderung einer qualitativ hochwertigen stationären Versorgung. Insbesondere soll erprobt werden, inwieweit sich eine weitere Verbesserung der Versorgung mit stationären Behandlungsleistungen, insbesondere durch die Vereinbarung von Anreizen sowie höherwertigen Qualitätsanforderungen erreichen lässt. Ziel des Vertrages ist die vollständige Ausschöpfung des Weaning- und/oder Dekanülierungspotentials von maschinell beatmeten bzw. tracheotomierten Patienten mit einem überwiegend pneumologischen Krankheitsbild durch die Behandlung in einem zertifizierten Weaningzentrum. Dabei soll die Nachhaltigkeit des Weaningerfolges bzw. der Dekanülierung durch eine fachärztliche sowie therapeutische Nachbetreuung gewährleistet werden. 1. Gegenstand des Vertrages sind die Regelungen gemäß § 110a SGB V für den Leistungsbereich "Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten" nach § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V (vgl. Beschluss der Leistungsbereiche). 2. Grundlage ist die Vereinbarung über die verbindlichen Rahmenvorgaben nach § 110a Abs. 2 SGB V für den Inhalt der Qualitätsverträge gemäß § 110a SGB V (Rahmenvereinbarung für Qualitätsverträge in der stationären Versorgung vom 16.07.2018 geändert durch 2. Änderungsvereinbarung vom 22.02.2023). Voraussetzungen zur Teilnahme: 1. Vertragspartner sind nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser, die bei Vertragsabschluss und während der gesamten Vertragslaufzeit ununterbrochen über eine gültige Zertifizierung zum Weaningzentrum von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V. oder der Deutschen Gesellschaft für Neurorehabilitation e. V. (fortan Weaningzentrum) verfügen. 2. Teilnehmer am Qualitätsvertrag können Versicherte der Krankenkasse ab dem vollendeten 18. Lebensjahr sein, die zum Zeitpunkt der Teilnahme: a) dem "prolongierten Weaning" im Rahmen einer akutstationären Behandlung unterliegen und gemäß den Regelungen der "Deutschen Kodierrichtlinien" i. d. a. F. (Abschnitt 1001s Maschinelle Beatmung) mehr als 350 Stunden maschinell beatmet wurden oder intensivpflegerisch im Rahmen der durch die Krankenkasse bereits genehmigten Folgeverordnung der außerklinischen Intensivpflege gem. § 37c SGB V (fortan AKI) stets in Verbindung mit einer maschinellen Dauerbeatmung und/oder angelegtem Tracheostoma versorgt werden b) eine ärztlich gesicherte Diagnose mindestens einer der unten aufgeführten ICD-10-Codes und folgende Indikationen bzw. Einschlusskriterien erfüllen: - Vorhandensein eines Tracheostomas (ICD-10: Z93.0) - Versorgung eines Tracheostomas (ICD-10: Z43.0) - chronische respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert (ICD-10: J96.1) - respiratorische Insuffizienz, nicht näher bezeichnet (ICD-10: J96.9) 3. Die Teilnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen für Versicherte, a) die innerhalb der letzten 12 Monate vor der Fallkonferenz gem. § 5 Abs. 1 in einem DGP oder DGNR-zertifizierten Weaningzentrum pneumologisch bzw. neurologisch behandelt wurden bzw. bei denen in diesem Zeitraum eine Fallkonferenz gem. § 5 Abs. 1 bis 4 ohne anschließende stationäre Krankenhausaufnahme durch den Vertragspartner durchgeführt wurde oder b) bei denen aufgrund folgender Grunderkrankungen ein erfolgreiches Weaning im Rahmen einer akutstationären Behandlung in den nächsten 6 Monaten nicht zu erwarten ist: - onkologische Erkrankungen und System- sowie Organerkrankungen, ohne Aussicht auf Stabilisierung und Entwöhnung z. B. unweigerlich progrediente neurologische Grunderkrankungen, die ausnahmslos mit einem Versagen der Atemmuskulatur einhergehen, z. B. Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Muskeldystrophien oder - unweigerlich progrediente pneumologische Erkrankungen, bei denen der natürliche Krankheitsverlauf ohne Akutereignis zur langfristigen Abhängigkeit vom Respirator geführt hat, z. B. COPD mit Beatmungspflichtigkeit.
Interne Kennung: ST601_01
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen, 85110000 Dienstleistungen von Krankenhäusern und zugehörige Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Den Teilnahmeantrag inklusive der erforderlichen Formblätter sind nach Registrierung im Portal verfügbar. Der Bewerber muss einreichen: die Interessensbekundung zur Teilnahme am Verfahren, die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Vordruck) sowie die Nachweise zu den angegebenen Eignungsanforderungen. Fragen zum Verfahren oder zu den Unterlagen sind ausschließlich über das Vergabeportal zu kommunizieren. Etwaige mündliche Auskünfte sind unverbindlich, gleich durch wen sie erteilt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Es ist ein Handelsregisterauszug einzureichen, der nicht älter als 2 Jahre ist.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bewerber hat einen gültigen Nachweis (Kopie genügt) einer aktuell bestehenden Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von insgesamt mindestens 3 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden und mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden inklusive Schäden durch Datenschutzverletzungen vorzulegen, oder für den Fall des Vertragsschlusses den Abschluss einer solchen Versicherung zuzusagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vertragspartner nach § 108 SGB V
Beschreibung: Der Bewerber erfüllt die Versorgungsvoraussetzungen an einen Vertragspartner nach § 108 SGB V.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Zertifizierung
Beschreibung: Der Bewerber verfügt über eine gültige Zertifizierung zum Weaningzentrum von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V. (DGP) oder der Deutschen Gesellschaft für Neurorehabilitation e. V. (DGNR).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Alle Kriterien sind nur in den "Vergabeunterlagen" aufgeführt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHFTK/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHFTK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/11/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe "Vergabeunterlagen"
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/11/2025 13:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind im Qualitätsvertrag enthalten, der bei den "Vergabeunterlagen" heruntergeladen werden kann. Jeder geeignete Interessent, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der geforderten Erklärungen und Unterlagen dokumentiert, kann Vertragspartner werden. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Rein vorsorglich, dass das Kartellrecht für anwendbar gehalten wird, wird außerdem hingewiesen auf: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) (...) § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. (...). (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. (...)."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
Registrierungsnummer: DE275390265
Postanschrift: Brandenburger Straße 72  
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Kontaktperson: ST/6/0/1
Telefon: +49 800265080-32116
Fax: +49 800265080-32082
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a57292c4-ece0-4585-943b-e57de1000167 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/04/2024 16:02:26 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 264671-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 87/2024
Datum der Veröffentlichung: 03/05/2024

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