2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich um eine Berichtigung nach Art. 7 Abs. 2 Unterabs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 der Veröffentlichung 2022/S 213-612774 vom 04.11.2022. Aufgrund der Umstellung auf eForms war die Verwendung eines Berichtigungsformulars nicht möglich. Die Auftraggeber nehmen folgende Berichtigungen der Veröffentlichung 2022/S 213-612774 vom 04.11.2022 vor: In Abschnitt I.1) wird die Bezeichnung des Auftraggebers Land Berlin wie folgt berichtigt: "Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt" Abschnnitt II.2.4) wird wie folgt neu gefasst: "Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien: RE6: Wittenberge - Wittstock (Dosse) - Neuruppin West - Hennigsdorf - Berlin, RB55: Neuruppin West - Kremmen - Hennigsdorf. Die Leistungen umfassen damit ca. 3,2 Mio. Zug km p. a." Zudem wird Abschnitt VI.1 wie folgt neu gefasst: "Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung. Die anderslautende Angabe unter I.2 beruht ausschließlich darauf, dass das verwendete Onlineformular zwingend diese Angabe erfordert, möchte man bei mehreren zuständigen Behörden mehrere Abschnitte I.1. erstellen. Eine andere und zutreffende Angabe ist im Onlineformular auf Nachfrage beim TED Helpdesk nicht möglich. Für den gegenständlichen Auftrag wird es 2 Auftraggeber geben, welche jeweils für ihr Gebiet Vertragspartner werden. Die Beschaffung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages erfolgt im Wege eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 131 Abs. 1 Satz 1 GWB in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB, § 17 VgV. Es ist geplant, in den Vergabeunterlagen anhand des für die zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehenden Budgets eine finanzielle Obergrenze festzulegen, welche die Angebote nicht überschreiten dürfen. Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gemäß Art. 7 Abs. 2 Unterabs. 1 der Verordnung 1370/2007 begründen die Auftraggeber keine rechtliche Bindung." Die nachfolgenden Angaben unter den Gliederungspunkten "5 Los", "8 Organisationen" und "11 Informationen zur Bekanntmachung" sind nur erfolgt, weil das Computer-Formular in den betreffenden Gliederungspunkten jeweils eine Angabe vorsieht; eine Änderung der Veröffentlichung 2022/S 213-612774 vom 04.11.2022 ist damit nicht verbunden. Die Bezeichnung dieser Bekanntmachung als Vorinformation in der Überschrift sowie unter dem Gliederungspunkt 11.1 ist unzutreffend. Es handelt sich um die Berichtigung einer Veröffentlichung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Unterabs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: Keine Beschaffer aus verschiedenen Ländern