5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Grundschule Germendorf Wiesenweg 4a
Stadt: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hort Grundschule Germendorf Wiesenweg 4a
Stadt: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Sporthalle Grundschule Germendorf Germendorfer Dorfstraße 57
Stadt: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Jugendclub Germendorf Germendorfer Dorfstraße 55
Stadt: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Feuerwache Germendorf Germendorfer Dorfstraße 58
Stadt: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus den vorhergehenden fünf Zuschlagskriterien gilt als das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag (Auftrag).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Angebotspreis ergibt sich aus dem Gesamtpreis des Leistungsverzeichnisses VgV-0405/2023-65 "Reinigungsdienstleistungen städtischer Einrichtungen im Ortsteil Germendorf & Kita Krümelhausen für den Zeitraum vom 01.05.2024 bis 30.04.2029". Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 40 Punkte. Die anderen Angebotspreise werden nach der folgenden Dreisatz-Formel in Punkte umgerechnet -> (geringster Preis / eigener Preis) x 40. Angemessenheit des Preises seitens des Auftraggebers erfolgt die Prüfung der Angebotspreise, inwieweit das eingereichte Angebot ein Missverhältnis von Preis und Leistung aufweist. Der Kalkulationszuschlag ist gem. RAL so zu wählen, dass dieser mind. 70% des aktuell gültigen Mindestlohns betragen muss. Sollte der Bieter die Zweifel an der Angemessenheit der Angebotspreise nicht ausräumen können, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltigkeitskonzept
Beschreibung: Im Nachhaltigkeitskonzept sollen die im Auftragsfall vom Bieter vorgesehenen Maßnahmen zur Nachhaltigkeit klar beschrieben werden. Es werden Angaben zu Maßnahmen zur Nachhaltigkeit, z.B. ergonomische Reinigungsgeräte, eingesetzte Reinigungsmittel, eingesetzte Reinigungsmaterialien, Methoden der Reinigung von Reinigungsmaterialien, Methoden zur Einsparung von Ressourcen (Wasser, Strom, Reinigungschemie usw.) verlangt. a) Der Bieter soll Maßnahmen zur Nachhaltigkeit, z.B. ergonomische Reinigungsgeräte, eingesetzte Reinigungsmittel, eingesetzte Reinigungsmaterialien, Methoden der Reinigung von Reinigungsmaterialien beschreiben. Gewichtung 2. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 2 = max. 6 Pkt. b) Der Bieter soll Methoden zur Einsparung von Ressourcen (Wasser, Strom, Reinigungschemie usw.) beschreiben. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. Für die Bewertung des Nachhaltigkeitskonzeptes wendet der Auftraggeber je Unterkriterium folgenden Maßstab an: - 3 Punkte: die Fachthematik ist besonders treffend dargestellt - 2 Punkte: die Fachthematik ist treffend dargestellt - 1 Punkt: die Fachthematik ist mit Einschränkungen treffend dargestellt - 0 Punkte: die Fachthematik ist unzutreffend bzw. gar nicht dargestellt. Bewertungshinweise: Fehlende Angaben/ Unterlagen führen zur Bewertung mit 0 Punkten, teilweise fehlende Unterlagen/ Angaben führen zu Punktabzügen. Der Detailierungsgrad ist zu berücksichtigen. Leere Worthülsen ohne Bezug zum vorliegenden Projekt führen ebenso zu Punktabzügen. Die Plausibilität der Angaben und die Umsetzungs-/Realisierungschancen sind zu berücksichtigen. Die vergebenen Punkte für das Nachhaltigkeitskonzept (max. 9 Punkte möglich) werden für die Bewertung des Zuschlagskriteriums genommen. Das Nachhaltigkeitskonzept mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird mit 10 Punkten (Dreisatz) gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet. Formel: (eigene Punktzahl / höchste Punktzahl) x 10. Es sind max. 5 DIN A4 Seiten zzgl. Anlagen dem Angebot beizufügen, z.B. unternehmenseigene Musterformulare, Datenblätter usw. Wenn das Nachhaltigkeitskonzept eingereicht wird, werden die Konzeptinhalte Vertragsgegenstand, d.h. dass die darin versprochenen Leistungen zu Leistungspflichten werden, insofern das Angebot bezuschlagt wird.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Reinigungskonzept
Beschreibung: Im Reinigungskonzept sollen die im Auftragsfall vom Bieter vorgesehenen Reinigungsmethoden und Reinigungstechnologien klar beschrieben werden. Es werden Angaben zu folgenden Punkten verlangt: a) Der Bieter soll die Maßnahmen zur Beschaffung des Reinigungspersonals vor und während des Auftrages sowie die Maßnahmen für die Einarbeitung des eingesetzten Reinigungspersonals darstellen. Gewichtung 2. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 2 = max. 6 Pkt. b) Der Bieter soll die Häufigkeit sowie die Art und Weise der Kontrollen des eingesetzten Reinigungspersonals beschreiben, insbesondere zur Feststellung von Schulungsbedarf. Gewichtung 2. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 2 = max. 6 Pkt. c) Der Bieter soll die Qualifikation der dann eingesetzten Vorarbeiter/-innen, Objektleiter/-innen und des Reinigungspersonals darstellen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. d) Der Bieter soll Angaben über die Thematiken, Häufigkeit, Vielzahl und Dokumentation von Schulungen tätigen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. Für die Bewertung des Reinigungskonzeptes wendet der Auftraggeber je Unterkriterium folgenden Maßstab an: - 3 Punkte: die Fachthematik ist besonders treffend dargestellt - 2 Punkte: die Fachthematik ist treffend dargestellt - 1 Punkt: die Fachthematik ist mit Einschränkungen treffend dargestellt - 0 Punkte: die Fachthematik ist unzutreffend bzw. gar nicht dargestellt. Bewertungshinweise: Fehlende Angaben/ Unterlagen führen zur Bewertung mit 0 Punkten, teilweise fehlende Unterlagen/ Angaben führen zu Punktabzügen. Der Detailierungsgrad ist zu berücksichtigen. Leere Worthülsen ohne Bezug zum vorliegenden Projekt führen ebenso zu Punktabzügen. Die Plausibilität der Angaben und die Umsetzungs-/Realisierungschancen sind zu berücksichtigen. Die vergebenen Punkte für das Reinigungskonzept (max. 18 Punkte möglich) werden für die Bewertung des Zuschlagskriteriums genommen. Das Reinigungskonzept mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird mit 20 Punkten (Dreisatz) gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet. Formel: (eigene Punktzahl / höchste Punktzahl) x 20. Es sind max. 5 DIN A4 Seiten zzgl. Anlagen dem Angebot beizufügen, z.B. unternehmenseigene Musterformulare, Datenblätter usw. Wenn das Reinigungskonzept eingereicht wird, werden die Konzeptinhalte Vertragsgegenstand, d.h. dass die darin versprochenen Leistungen zu Leistungspflichten werden, insofern das Angebot bezuschlagt wird.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept Beschwerdemanagement
Beschreibung: Im Konzept "Beschwerdemanagement" soll der Bieter den Ablauf von Beschwerden beschreiben, die im Auftragsfalle ggf. anfallen. Das Konzept soll neben einer detaillierten Ablaufbeschreibung auch lösungsorientierte Maßnahmen beinhalten, die in Problem- bzw. Beschwerdefällen angewandt werden. Es werden Angaben zu folgenden Punkten verlangt: a) Schnelligkeit der Reaktion: Der Bieter soll möglichst schnell auf Beschwerden reagieren, um die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. b) Vorortzeit bei Beschwerden: Der Bieter soll für die Mängelbeseitigung eine schnelle Vorortzeit bereithalten. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. c) Klare Verantwortlichkeiten: Der Bieter soll festlegen, wer in der Firma für das Beschwerdemanagement verantwortlich ist und welche Schritte unternommen werden, um die Beschwerde zu lösen. Es sind sowohl die Objektleitung als auch die stellvertretende Objektleitung zu benennen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. d) Kommunikation während des Beschwerdefalls: Der Bieter soll im Beschwerdefall über eine strukturierte Kommunikation verfügen, indem lösungsorientierte Kommunikationskanäle (z.B. persönliches Gespräch, Telefon, E-Mail, Online-Formular) sowie Kommunikationswege angewandt werden. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. e) Kommunikation nach Lösung des Beschwerdefalls: Nach der Lösung der Beschwerde soll der Bieter sicherstellen, dass der Auftraggeber mit der Lösung zufrieden ist und sich um Rückmeldungen zur Verbesserung bemühen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. f) Dokumentation und Verfolgung der Beschwerde: Alle Beschwerden sollen durch den Bieter dokumentiert und verfolgt werden, um sicherzustellen, dass sie angemessen behandelt werden. Der Auftraggeber soll regelmäßig über den Fortschritt der Beschwerdebehandlung informiert werden, insbesondere wenn es zu Verzögerungen kommt. Die Zufriedenheit des Auftraggebers wird nach der Maßnahme überprüft. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. g) Eskalationsverfahren: Der Bieter soll über ein klar definiertes Verfahren verfügen, wie Beschwerden deeskaliert werden, wenn sie nicht auf Anhieb gelöst werden können. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. h) Maßnahmen zur Beschwerdeprävention: Der Bieter soll nach der Lösung des Beschwerdefalls festlegen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um ähnliche Probleme in Zukunft zu verhindern. Jede Beschwerde wird analysiert, um die Ursachen zu identifizieren. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. Für die Bewertung des Konzeptes "Beschwerdemanagement" wendet der Auftraggeber je Unterkriterium folgenden Maßstab an: - 3 Punkte: die Fachthematik ist besonders treffend dargestellt - 2 Punkte: die Fachthematik ist treffend dargestellt - 1 Punkt: die Fachthematik ist mit Einschränkungen treffend dargestellt - 0 Punkte: die Fachthematik ist unzutreffend bzw. gar nicht dargestellt. Bewertungshinweise: Fehlende Angaben/ Unterlagen führen zur Bewertung mit 0 Punkten, teilweise fehlende Unterlagen/ Angaben führen zu Punktabzügen. Der Detailierungsgrad ist zu berücksichtigen. Leere Worthülsen ohne Bezug zum vorliegenden Projekt führen ebenso zu Punktabzügen. Die Plausibilität der Angaben und die Umsetzungs-/Realisierungschancen sind zu berücksichtigen. Die vergebenen Punkte für das Konzept "Beschwerdemanagement" (max. 24 Punkte möglich) werden für die Bewertung des Zuschlagskriteriums genommen. Das Konzept "Beschwerdemanagement" mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird mit 20 Punkten (Dreisatz) gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet. Formel: (eigene Punktzahl / höchste Punktzahl) x 20. Es sind max. 5 DIN A4 Seiten zzgl. Anlagen dem Angebot beizufügen. Wenn das Konzept "Beschwerdemanagement" eingereicht wird, werden die Konzeptinhalte Vertragsgegenstand, d.h. dass die darin versprochenen Leistungen zu Leistungspflichten werden, insofern das Angebot bezuschlagt wird.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept Objektübernahme, Qualitätsmanagement und -sicherung
Beschreibung: Im Konzept "Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung soll der Bieter das Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung vom Zeitraum vor Auftragsbeginn bis zu den ersten Einsatzwochen nachvollziehbar und zeitlich gestaffelt beschreiben. Es werden Angaben zu folgenden Punkten verlangt: a) Der Bieter soll die Auftragsplanung, Vorbereitung und Durchführung mit dem Einsatz von Mitarbeitern, Material und Maschinen beschreiben. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. b) Der Bieter soll den Vorgang der Objektübernahme darstellen und beschreiben. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. c) Der Bieter soll die Vorgehensweise bei der Unterweisung und Einarbeitung der vorgesehenen Vorarbeiter/-innen, Objektleiter/-innen und des Reinigungspersonals beschreiben. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. d) Der Bieter soll angeben, in welchem Umfang die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter (Leitungs- und Reinigungskräfte) zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass die vorgesehenen Mitarbeiter in anderen Aufträgen gebunden oder noch nicht im Unternehmen beschäftigt sind, ist die Personalakquisition darzustellen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. e) Der Bieter soll die Maßnahmen für die Qualitätssicherung unter Verwendung eines elektronischen QS-Systems beschreiben und die unternehmensbezogenen Qualitätssicherungssysteme darstellen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. f) Der Bieter soll Angaben über den Umfang und die Häufigkeit von Kontrollen durch die Vorarbeiter/-innen und Objektleiter/-innen tätigen. Darüber hinaus sind auch die sich daraus ergebenen Kosten und die Verteilung auf die kalkulierten Stundenverrechnungssätze zu nennen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. g) Der Bieter soll darstellen, wie der Auftraggeber in die Qualitätskontrollen einbezogen werden soll. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. Für die Bewertung des Konzeptes "Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung" wendet der Auftraggeber je Unterkriterium folgenden Maßstab an: - 3 Punkte: die Fachthematik ist besonders treffend dargestellt - 2 Punkte: die Fachthematik ist treffend dargestellt - 1 Punkt: die Fachthematik ist mit Einschränkungen treffend dargestellt - 0 Punkte: die Fachthematik ist unzutreffend bzw. gar nicht dargestellt. Bewertungshinweise: Fehlende Angaben/ Unterlagen führen zur Bewertung mit 0 Punkten, teilweise fehlende Unterlagen/ Angaben führen zu Punktabzügen. Der Detailierungsgrad ist zu berücksichtigen. Leere Worthülsen ohne Bezug zum vorliegenden Projekt führen ebenso zu Punktabzügen. Die Plausibilität der Angaben und die Umsetzungs-/Realisierungschancen sind zu berücksichtigen. Die vergebenen Punkte für das Konzept "Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung" (max. 21 Punkte möglich) werden für die Bewertung des Zuschlagskriteriums genommen. Das Konzept "Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung" mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird mit 10 Punkten (Dreisatz) gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet. Formel: (eigene Punktzahl / höchste Punktzahl) x 10. Es sind max. 5 DIN A4 Seiten zzgl. Anlagen dem Angebot beizufügen, z.B. unternehmenseigene Musterformulare, Datenblätter usw. Wenn das Konzept "Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung" eingereicht wird, werden die Konzeptinhalte Vertragsgegenstand, d.h. dass die darin versprochenen Leistungen zu Leistungspflichten werden, insofern das Angebot bezuschlagt wird.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energi
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister