1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umwelt
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: EU-WRRL N2-Argon-Analytik an Grundwasserproben im Land Brandenburg im Herbst 2024 und Frühjahr 2025
Beschreibung: EU-WRRL N2-Argon-Analytik an Grundwasserproben im Land Brandenburg im Herbst 2024 und Frühjahr 2025 Erfüllung der Pflichten nach EU-WRRL: Erstellung einer belastbaren und repräsentativen Datengrundlage für die chemische Zustandsbewertung sowie Erfüllung der Pflichten nach §13 DüV / AVV GeA: Bestimmung der denitrifizierenden Bedingungen im Grundwasser und Bestimmung des bereits abgebauten Nitratgehaltes Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie Richtlinie 2000/60/EG ) eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands für das Grundwasser bis 2027. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (letztmalige Änderung am 12. Oktober 2022). Darin sind bundesweit die Anf orderungen für die Überwachung und Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers geregelt. Nach der Grundwasserverordnung (GrwV 2010) ermittelt die zuständige Behörde (Landesamt für Umwelt Brandenburg LfU) bei Überschreitungen von Schwellenwerten die flächenhafte Ausdehnung der Belastung. In Grundwasserkörpern (GWK), kann es zu Belastungen durch Schadstoffe n im Grundwasser (GW) kommen. Bisherige Untersuchungen zeigen, dass in Brandenburg GWK vor allem aufgrund diffuser Belastungen durch Nitrat und Ammonium in den schlechten chemischen Zustand eingestuft werden. In einem Teil der Grundwassermessstellen (GWM) des Landes Brandenburg sind die Nitratgehalte durch Denitrifikation teilweise oder ganz reduziert. Anhand dieses Parameters ist somit keine Aussage über die tatsächlichen Nitrateinträge möglich. An diesen Messstellen soll daher auf Basis der Stickstoff/Argon Seite 4/6 (N2/Ar) (N2/Ar)--Methode der Gehalt des ExzessMethode der Gehalt des Exzess-- Stickstoffs bestimmt werden, um Rückschlüsse auf die ursprüngliche Stickstoffs bestimmt werden, um Rückschlüsse auf die ursprüngliche Menge an eingetragenem Nitrat ziehen zu können. Weiterhin lässt sich der Sulfatanteil ableiten, der aus dem ziehen zu können. Weiterhin lässt sich der Sulfatanteil ableiten, der aus dem Nitratabbau stammt. Mittels dieser Ergebnisse ist es möglich Belastungsquellen nach den Erfordernissen der Nitratabbau stammt. Mittels dieser Ergebnisse ist es möglich Belastungsquellen nach den Erfordernissen der WRRL besser einzugrenzen und gezielte Bewirtschaftungsmaßnahmen in GruWRRL besser einzugrenzen und gezielte Bewirtschaftungsmaßnahmen in Grundwasserkörpern im schlechten ndwasserkörpern im schlechten Zustand besser zu planen und umzusetzen. Hierzu ist eine qualifizierte Probennahme einschließlich der Zustand besser zu planen und umzusetzen. Hierzu ist eine qualifizierte Probennahme einschließlich der Analytik der Gase Stickstoff (N2) und Argon (Ar) im Grundwasser nötig.Analytik der Gase Stickstoff (N2) und Argon (Ar) im Grundwasser nötig.
Kennung des Verfahrens: 12993918-dbcf-4dd0-8a5e-cec19d85126f
Interne Kennung: VB-24-062
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71900000 Labordienste, 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz, 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90733700 Steuerung oder Eindämmung von Grundwasserverschmutzung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Umwelt Seeburger Chaussee 2
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14476
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDY1S7DUM1T Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächsigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter Eignung aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien.Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlagskriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: EU-WRRL N2-Argon-Analytik an Grundwasserproben im Land Brandenburg im Herbst 2024 und Frühjahr 2025
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags sind die Organisation des Probenversands sowie die chemische Analytik der Proben im Labor, die Überprüfung der ermittelten Analysenwerte auf Plausibilität und die Übergabe der Werte an das LfU. Es sind insgesamt 1800 Proben auf Stickstoff und Argon zu analysieren. Davon die erste Hälfte (900 Proben) im Anschluss an die Herbstbeprobung 2024 (September bis Oktober) und die zweite Hälfte (weitere 900 Proben) im Anschluss an die Frühjahrsbeprobung 2025 (März bis April).
Interne Kennung: VB-24-062
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71900000 Labordienste, 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz, 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90733700 Steuerung oder Eindämmung von Grundwasserverschmutzung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Umwelt Seeburger Chaussee 2
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14476
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie Richtlinie 2000/60/EG ) eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands für das Grundwasser bis 2027. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (letztmalige Änderung am 12. Oktober 2022). Darin sind bundesweit die Anf orderungen für die Überwachung und Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers geregelt. Nach der Grundwasserverordnung (GrwV 2010) ermittelt die zuständige Behörde (Landesamt für Umwelt Brandenburg LfU) bei Überschreitungen von Schwellenwerten die flächenhafte Ausdehnung der Belastung. In Grundwasserkörpern (GWK), kann es zu Belastungen durch Schadstoffe n im Grundwasser (GW) kommen. Bisherige Untersuchungen zeigen, dass in Brandenburg GWK vor allem aufgrund diffuser Belastungen durch Nitrat und Ammonium in den schlechten chemischen Zustand eingestuft werden.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Beschreibung: Methodik zur Untersuchung wird nicht vorgegeben
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Mindestanfordrungen Brandenburgisches Vergabegesetz
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Innovatives Ziel: Die in Auftrag gegebenen Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen umfassen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: entfällt
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: entfällt
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: entfällt
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Es ist eine Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 1 VgV dem Angebot beizulegen. Mindestens nachzuweisen sind: - Aktuelle Notifizierung als staatlich zugelassene Untersuchungsstelle für Gewässeruntersuchungen und Probenahmen in einem Land des Bundesrepublik Deutschland - Listung in der ReSyMeSa-Liste - Akkreditierung des mit der Untersuchung des Grundwassers beauftragten Labors nach DIN-EN-ISO 17025:2018-03 - Teilnahme am Laborvergleich des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Niedersachsen Die Nachweise müssen erbracht werden durch: - die aktuelle Notifizierung ist mit der Zertifizierungsurkunde nachzuweisen - die Listungsnummer zur Eintragung in der ReSyMeSa-Liste - die Akkreditierung ist mit der Akkreditierungsnummer und Nachweis Urkunde nachzuweisen - die Teilnahme am Laborvergleich ist durch einen Nachweis des LBEG zu belegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Laborqualifikation
Beschreibung: Eignung entsprechend der untergeordneten Kriterien
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Angebotssumme Netto zuzüglich Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer. Die Punktermittlung erfolgt per linearer Interpolation. Sollte das ermittelte Ergebnis im negativen Zahlenbereich (Minuswert) liegen, wird das Angebot in dieser Kategorie mit 0 Punkten bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einhaltung der Bestimmungsgrenzen
Beschreibung: > einzugeben in Anlage 3 (mit dem Angebot auszufüllende Dokumente) Einhaltung der vorgegebenen Bestimmungsgrenzen, wobei die Bewertung mit ansteigender Abweichung abnimmt. Stickstoff gesamt: 0,07 mg/l Ar: 0,05 mg/l Stickstoff-Exzess (Exzess-NÇ, 10"C, 1013 mbar): 2mg/l
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/04/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/05/2024 08:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 47 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen von unternehmens- und leistungsbezogenen Unterlagen werden jeweils entsprechend § 56 Abs. 2 ff. VgV durchgeführt.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Ort: elektronisch über VMP Brandenburg
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 17 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 17 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umwelt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umwelt
Registrierungsnummer: 12-121304900588392-28
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14476
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat S6 - Zentrale Vergabestelle
Telefon: 033201442192
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umwelt
Registrierungsnummer: 12-121304900588392-28
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14476
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat S6 - Zentrale Vergabestelle
Telefon: 033201442192
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Registrierungsnummer: t:03318667237
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-7232
Fax: +49 331866-7248
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umwelt
Registrierungsnummer: 12-121304900588392-28
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14476
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat S6 - Zentrale Vergabestelle
Telefon: 033201442192
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5848a93d-a01f-47fd-9ab2-dd3c6e793123 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/03/2024 08:17:05 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 188296-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 63/2024
Datum der Veröffentlichung: 28/03/2024