2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55523000 Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 15000000 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse, 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Fredersdorf-Vogelsdorf
Postleitzahl: 15370
Land, Gliederung (NUTS): Märkisch-Oderland (DE409)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXUFYYDY1SDFBKLT Die Konzession wird in zwei Losen vergeben. Es steht den Bietern frei, Angebote für ein oder für zwei Lose abzugeben. Das Angebot ist elektronisch in Textform ohne elektronische Signatur, als pdf-Dokument mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten auf der Vergabeplattform hochzuladen. Auch nachgeforderte Unterlagen können nur über die Vergabeplattform eingereicht werden. Die Einreichung per Email oder Post etc. führt dazu, dass diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden. Die Vergabestelle behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung von Originalen zu verlangen. Die Bieter reichen innerhalb der Angebotsfrist die für den Nachweis der Eignung und das Angebot geforderten Nachweise und Erklärungen ein. Die Vergabestelle überprüft die eingegangenen Unterlagen auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Die Vergabestelle prüft, ob die Bieter die für den Nachweis der Eignung geforderten Mindest-standards einhalten und wertet die Angebote anhand der Zuschlagsmatrix. Bieter, die die für die Eignung geforderten Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus. Die Ausschreibung erfolgt einstufig in Anlehnung an die Vorgaben der KonzVgV (§§ 12 ff.) und des offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Da es sich bei dem hiesigen Auftrag nach Auffassung der Vergabestelle um eine Konzession handelt, findet die VgV keine direkte Anwendung. Da der Auftrag nach den Berechnungen der Vergabestelle den Schwellenwert von [Betrag gelöscht] EUR netto nicht erreicht, findet auch die KonzVgV keine direkte Anwendung. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgt ausschließlich, um größtmögliche Transparenz sicherzustellen. Insbesondere der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß §§ 155 GWB ist demnach nicht eröffnet. Die Teilnehmer an der Ausschreibung haben nach Auffassung der Vergabestelle keine Möglichkeit, ein Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einzuleiten. Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe einer Konzession im Unterschwellenbereich und außerhalb der KonzVgV) für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle aber naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Gleiches gilt für die Frage, ob der erforderliche Schwellenwert für die Zuständigkeit der Vergabekammer für Dienstleis-tungskonzessionen tatsächlich erreicht ist, vgl. § 2 KonzVgV. Angaben zum Ablauf des Verfahrens, entnehmen Sie bitte auch den Vergabeunterlagen (Teil A - Verfahrensbedingungen, Teil B - Leistungsbeschreibung, Teil C - Vertrag, Teil D - Preisblatt und Teil E - Angebotsvordruck). Vorzulegende Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig. Die Kommunikation erfolgt in allen Phasen des Vergabeverfahrens ausschließlich über die Vergabeplattform. Bitte stellen Sie Rückfragen möglichst frühzeitig. Es werden keine Kosten für die Verfahrensteilnahme erstattet.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB