2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDY1NETULDG Grundsätzlich ist schon an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der bzw. die sich als privater Partner für Gründung, Aufbau und Entwicklung des gemischtwirtschaftlichen Unternehmens bewirbt, selbst über die erforderliche Eignung im Sinne der oben angeführten Eignungskriterien verfügen muss. Überdies soll das gemeinsam zu gründende Unter-nehmen so aufgebaut und eingerichtet werden, dass es leistungsfähig und damit in der Lage ist, die Leistungen langfristig und weitestgehend (unter Berücksichtigung definierter Ausnahmen) selbstständig, d.h. ohne Rückgriff auf Unterauftragnehmer, zu erbringen. Eine Eignungsleihe im Rahmen der Bewerbung ist jedoch nicht ausgeschlossen, aber im folgenden Sinne zu verstehen: Ein Bewerber kann nach § 47 Absatz 1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Bei einer Eignungsleihe zum Aus-gleich von Defiziten des Bieters bei der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit im Sinne von Erfahrung (Referenzen) wird dieser Nachweis als erbracht angesehen, wenn - der private Partner entweder nachweisen kann, dass die von der Referenz erfasste Leistungserbringung maßgeblich auf seine Beiträge bei Aufbau und Steuerung der dortigen Gesellschaft zurückzuführen ist, - oder aber das in der Referenz genannte Unternehmen/ damaliger Leistungserbringer den privaten Partner in der Organisation und Ausführung der hiesigen Leistung durch die zu gründende Gesellschaft hins. Personal, Know-How oder Ähnlichem unterstützen wurde. Soweit ein Bewerber sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen beabsichtigt (z.B. hins. der Mindestumsätze eines Jahres), verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Auf Aufforderung der Vergabestelle sind vom Bewerber für den Eignungsleiher Verpflichtungserklärungen entsprechend Formular 3 zum Teilnahmeantrag abzugeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB