Deutschland – Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten – Sicherheitsdienstleistungen 2 Jahre mit Option auf Verlängerung

61861-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten – Sicherheitsdienstleistungen 2 Jahre mit Option auf Verlängerung
OJ S 21/2024 30/01/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Sicherheitsdienstleistungen 2 Jahre mit Option auf Verlängerung
Beschreibung: Zur Bewachung stehen das Grundstück der Stadtverwaltung Potsdam (nachfolgend Campus genannt), gelegen im Norden der Landeshauptstadt, die Außenstelle am Palais Lichtenau 1-5 , das Objekt Behlertstraße 3a, Jägerallee 23 (DKB), sowie die Gebäude in der Helene Lange Straße 6-7, der Yorckstraße 22-24, der Edisonalle 5-9 und Räume in der Wilhelmgalerie am Platz der Einheit, weiterhin Bereiche auf der Freundschaftsinsel und im Foerster-Garten. Ebenfalls Bestandteil der geforderten Bewachungsleistungen ist die Geflüchtetenunterkunft in der Pieschkerstraße 14-17. Bei Bedarf kann sich der Umfang der zu bewachenden Gebäude und Liegenschaften während der Vertragslaufzeit erhöhen oder verringern. Die angegebenen Mengen Positionen 1.2 - 1.5, sowie 1.11 stellen keine Mindestabnahmemengen dar und dienen lediglich zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.
Kennung des Verfahrens: 1ec625c9-1498-4c1c-ad35-ace74ff282b7
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79700000 Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten, 79713000 Bewachungsdienste, 79715000 Streifendienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6SXA (1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registirierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen- unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: 1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen; 2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden; 3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt; 4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Sicherheitsdienstleistungen 2 Jahre mit Option auf Verlängerung
Beschreibung: Der Campus ist umgeben von der Hegelallee, der Friedrich-Ebert-Straße, der Jägerallee und der Helene-Lange-Straße. Direkt an den Campus angrenzende Nachbargrundstücke sind: - Justizzentrum Potsdam, Jägerallee 10-12, 14467 Potsdam - Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam - Haus mit Mehrfachnutzung (Gaststätte und Rechtsanwaltskanzleien), - Hegelallee 5, 14467 Potsdam - Parkhaus für das Kaufhaus Karstadt, unmittelbar am Gelände zwischen Haus 1, 6 und 7 in 14467 Potsdam Der Campus hat eine Fläche von ca. 47.500 m². Auf dem Campus befinden sich Bürohäuser in denen ein großer Teil der Struktureinheiten der Stadtverwaltung untergebracht ist. Anteilig geringe Büroflächen sind an gemeinnützige Vereine und Gewerbetreibende vermietet.
Interne Kennung: #1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79700000 Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten, 79713000 Bewachungsdienste, 79715000 Streifendienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, eine einmalige Verlängerung des Vertrages um 2 weitere Jahre vorzunehmen. Das Optionsrecht ist spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Bei Ausübung der Option endet der Vertrag spätestens am 30.04.2028, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen bei der Erfüllung von Leistungen des Auftrags eingesetzten Beschäftigten das jeweils geltende Mindestarbeitsentgelt im Sinne von § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes zu zahlen, soweit für die zu beschaffenden Leistungen nicht bereits durch das Mindestlohngesetz, aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder durch andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte im Sinne des § 2 Absatz 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes ein Mindestentgelt definiert ist, welches das Mindestarbeitsentgelt gemäß § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes erreicht oder übersteigt. Die anzubietende Leistung ist dem Geltungsbereich des Entgelttarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg zuzuordnen. Der Entgelttarifvertrag für Sicherheitsleistungen in Berlin und Brandenburg ist als gesetzliche Bestimmung über Mindestentgelte gem. § 2 Abs. 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes einzustufen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Unternehmensbezogene Referenzen
Beschreibung: Eigenerklärung über mindestens zwei (2) unternehmensbezogene geeignete Referenzen aus den letzten drei (3) Jahren (rückwirkend ab Ende Angebotsfrist), die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind: Vergleichbar meint hier, dass jede der zwei (2) Referenzen Objektbewachung und Separatbewachung nachweisen muss. Darüber hinaus muss jede der zwei (2) Referenzen einen Auftragswert von mindestens 1.000.000 Euro netto innerhalb eines Abrechnungszeitraums von maximal einem (1) Jahr belegen. Auch laufende Aufträge werden berücksichtigt, sofern ein Auftragswert von mindestens 1.000.000 Euro netto innerhalb eines Abrechnungszeitraums von maximal einem (1) Jahr zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erreicht wurde. Die Einreichung von mehr als zwei (2) Referenzen führt zu keiner besseren Bewertung. Anzugeben sind für jede der mindestens zwei (2) Referenzen: Auftragsgegenstand, Leistungszeitraum (von-bis), Auftragswert netto pro Abrechnungszeitraum (maximal einem Jahr) EUR/ Abrechnungszeitraum (von-bis), Beschreibung der Leistung, Auftraggeber, Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail u. Telefonnummer), Vorgangsnummer (sofern bekannt). (Formular 4.6 Referenzen Unternehmen)

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Bietergemeinschaft
Beschreibung: ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden (Formular 4.2 EU Bewerber- Bietergemeinschaftserklärung) sowie ggf. Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) (sofern einschlägig)

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eignungsleihe
Beschreibung: Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem Unternehmen (Eignungsverleiher) welche Eignungsanforderungen beabsichtigt sind zu leihen (Formular 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe), ferner sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise der/des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) sowie dessen/deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) und Verpflichtungserklärung (Formular 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) beizubringen. (sofern einschlägig)

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachunternehmerschaft
Beschreibung: ggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Nachunternehmerleistungen. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formular 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe) (sofern einschlägig), ggf. Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer (Formular 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist), ggf. Erklärung durch Nachunternehmer zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe). (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bruttogesamtpreis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/02/2024 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 90 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das Angebot muss in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der rechtzeitige Eingang des Angebots bis zum Ablauf der angegebenen Frist erforderlich ist, um an dem Vergabeverfahren teilnehmen zu können. Das Angebot muss vollständig sein. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, keine Unterlagen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/02/2024 09:01:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 07/02/2024 09:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: (1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,124 GWB (Formular 4.1 EU)-für Bieter, ggf. Bietergemeinschaften, ggf. Nachunternehmmer, ggf. Eignungsverleiher (2) Brandenburgisches Vergabegesetz (3) Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung d.Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot d. Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. §150a I Nr. 4 GewO anzufordern. (4) Erklärung restriktive Maßnahmen (EU)2022/576 des Rates (bei einer Bietergemeinschaft v. allen Mitgliedern) (FB 4.12)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: §160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
8. Organisationen
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Registrierungsnummer: 12-12992262150119-98
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81  
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331289-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Registrierungsnummer: 12-121096894457006-49
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107  
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331 866 1719
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 002060c6-bdd5-4eef-bb7a-d511e6233a09-01
Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar
Beschreibung: Um den Bietern ihre Kalkulation zu erleichtern und Wagniszuschläge auszuschließen, hat sich die AG entschlossen, folgende Vereinbarungen als Vertragsbedingungen aufzunehmen und folgendes zu regeln: § 6 Abs. 2 des Vertragsentwurfs wird gestrichen und durch folgende vertragliche Regelung (die der Formulierung nach Formblatt 5.2 entspricht) ersetzt: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen bei der Erfüllung von Leistungen des Auftrags eingesetzten Beschäftigten das jeweils geltende Mindestarbeitsentgelt im Sinne von § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes zu zahlen, soweit für die zu beschaffenden Leistungen nicht bereits durch das Mindestlohngesetz, aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder durch andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte im Sinne des § 2 Absatz 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes ein Mindestentgelt definiert ist, welches das Mindestarbeitsentgelt gemäß § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes erreicht oder übersteigt. Mehraufwendungen des Auftragnehmers für Löhne und Gehälter werden erstattet, wenn sich der maßgebende Entgeltsatz durch Anpassung des Entgeltsatzes in Folge einer Änderung auf Grundlage des § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte im Sinne des § 2 Absatz 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes erhöht. Durch die sich unter Berücksichtigung des geänderten Mindestarbeitsentgelts ergebende Änderung der Vergütung der vertraglich vereinbarten Leistung sind alle unmittelbaren und mittelbaren Mehraufwendungen einschließlich derjenigen, die durch Änderungen der gesetzlichen Sozialaufwendungen entstehen, abgegolten. Der vereinbarte Änderungssatz gilt unabhängig davon, ob sich Art und Umfang der Leistungen ändern. Der Wert der bis zum Tage der Anpassung des Mindestarbeitsentgelts auf Grundlage des § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes, oder der Mindestentgelte im Sinne des § 2 Absatz 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes erbrachten Leistungen (Leistungsstand) ist unverzüglich durch eine gemeinsame Feststellung durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer - zumindest mit dem Genauigkeitsgrad einer geprüften Abschlagsrechnung - festzustellen. Dabei sind alle bis zu diesem Zeitpunkt - ggf. auch nur teilweise - erbrachten Leistungen zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Lohnänderung rechtzeitig schriftlich anzuzeigen und alle zur Prüfung des Leistungsstandes erforderlichen Nachweise zu erbringen. Vermeidbare Mehraufwendungen werden nicht erstattet. Vermeidbar sind insbesondere Mehraufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer Vertragsfristen überschritten oder die Ausführung der Leistung nicht angemessen gefördert hat. Von den so ermittelten Mehraufwendungen wird nur der über 0,5% der Abrechnungssumme (Vergütung für die insgesamt erbrachte Leistung) hinausgehende Teilbetrag erstattet (Bagatell- und Selbstbeteiligungsklausel). Dabei sind der Mehrbetrag ohne Umsatzsteuer, die Abrechnungssumme ohne die aufgrund von Gleitklauseln zu erstattenden Beträge ohne Umsatzsteuer anzusetzen. Ein Mehraufwand kann erst geltend gemacht werden, wenn der Bagatell- und Selbstbeteiligungsbetrag überschritten ist. Bis zur Feststellung der Abrechnungssumme wird 0,5% der Auftragssumme zugrunde gelegt. Zusätzlich wird das Formblatt 5.3 und 5.4 beigefügt, welches die Bieter als Bestandteil des Angebots einzureichen haben (Formblatt 5.4 nur im Falle des beabsichtigten Einsatzes von NU).
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Um den Bietern ihre Kalkulation zu erleichtern und Wagniszuschläge auszuschließen, hat sich die AG entschlossen, folgende Vereinbarungen als Vertragsbedingungen aufzunehmen und folgendes zu regeln: § 6 Abs. 2 des Vertragsentwurfs wird gestrichen und durch folgende vertragliche Regelung (die der Formulierung nach Formblatt 5.2 entspricht) ersetzt: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen bei der Erfüllung von Leistungen des Auftrags eingesetzten Beschäftigten das jeweils geltende Mindestarbeitsentgelt im Sinne von § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes zu zahlen, soweit für die zu beschaffenden Leistungen nicht bereits durch das Mindestlohngesetz, aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder durch andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte im Sinne des § 2 Absatz 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes ein Mindestentgelt definiert ist, welches das Mindestarbeitsentgelt gemäß § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes erreicht oder übersteigt. Mehraufwendungen des Auftragnehmers für Löhne und Gehälter werden erstattet, wenn sich der maßgebende Entgeltsatz durch Anpassung des Entgeltsatzes in Folge einer Änderung auf Grundlage des § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte im Sinne des § 2 Absatz 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes erhöht. Durch die sich unter Berücksichtigung des geänderten Mindestarbeitsentgelts ergebende Änderung der Vergütung der vertraglich vereinbarten Leistung sind alle unmittelbaren und mittelbaren Mehraufwendungen einschließlich derjenigen, die durch Änderungen der gesetzlichen Sozialaufwendungen entstehen, abgegolten. Der vereinbarte Änderungssatz gilt unabhängig davon, ob sich Art und Umfang der Leistungen ändern. Der Wert der bis zum Tage der Anpassung des Mindestarbeitsentgelts auf Grundlage des § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes, oder der Mindestentgelte im Sinne des § 2 Absatz 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes erbrachten Leistungen (Leistungsstand) ist unverzüglich durch eine gemeinsame Feststellung durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer - zumindest mit dem Genauigkeitsgrad einer geprüften Abschlagsrechnung - festzustellen. Dabei sind alle bis zu diesem Zeitpunkt - ggf. auch nur teilweise - erbrachten Leistungen zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Lohnänderung rechtzeitig schriftlich anzuzeigen und alle zur Prüfung des Leistungsstandes erforderlichen Nachweise zu erbringen. Vermeidbare Mehraufwendungen werden nicht erstattet. Vermeidbar sind insbesondere Mehraufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer Vertragsfristen überschritten oder die Ausführung der Leistung nicht angemessen gefördert hat. Von den so ermittelten Mehraufwendungen wird nur der über 0,5% der Abrechnungssumme (Vergütung für die insgesamt erbrachte Leistung) hinausgehende Teilbetrag erstattet (Bagatell- und Selbstbeteiligungsklausel). Dabei sind der Mehrbetrag ohne Umsatzsteuer, die Abrechnungssumme ohne die aufgrund von Gleitklauseln zu erstattenden Beträge ohne Umsatzsteuer anzusetzen. Ein Mehraufwand kann erst geltend gemacht werden, wenn der Bagatell- und Selbstbeteiligungsbetrag überschritten ist. Bis zur Feststellung der Abrechnungssumme wird 0,5% der Auftragssumme zugrunde gelegt. Zusätzlich wird das Formblatt 5.3 und 5.4 beigefügt, welches die Bieter als Bestandteil des Angebots einzureichen haben (Formblatt 5.4 nur im Falle des beabsichtigten Einsatzes von NU).
Änderung der Auftragsunterlagen am: 29/01/2024
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 247230a5-75eb-4458-b308-336477376a4c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/01/2024 14:08:35 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 61861-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 21/2024
Datum der Veröffentlichung: 30/01/2024

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Rüdersdorf bei Berlin
Ruhland
Schipkau
Schlieben
Schöneiche bei Berlin
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Schulzendorf
Schwarzheide
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