Fenster- und Tischlerarbeiten
55892-2024 - ErgebnisDeutschland-Potsdam: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
OJ S 20/2024 29/01/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: ProPotsdam GmbH
Offizielle Bezeichnung: ProPotsdam GmbH
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ProPotsdam.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunales Wohnungsunternehmen
Andere: Kommunales Wohnungsunternehmen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Fenster- und Tischlerarbeiten
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45421100 Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
45421100 Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Fenster- und Tischlerarbeiten
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Stadtteil "Waldstadt II" sollen bei drei Plattenbau Wohnhäusern mit insgesamt 100 Wohnungen mit 6 unterschiedlichen WE - Typen, sowie unterschiedlichen Wohnungsgrößen und Grundrissen die Balkonanlagen erneuert werden und eine Hüllsanierung erfolgen. Die Arbeiten der Fassaden-/ bzw. Hüllsanierung umfassen den Austausch der Fenster- und Türen. Zudem werden die Eingangs- und Balkonvorbauten erneuert. Die Wohnhäuser wurden im Jahr 1979 errichtet. Haus 1 (Kiefernring 19-25u) Haus 2 (Kiefernring 27-29u) Haus 3 (Sonnentaustraße 6-10g) Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Gebäuden grundsätzlich um den Plattenbautyp Typ IW 75 P handelt. Bei dem Plattenbautyp Typ IW 75 P verfügen die Giebelwände über einen dreischaligen Aufbau (Tragschale / Dämmung / Wetterschale). Die sonstigen Wände sind im Bestand monolithisch. Die Gebäude wurden in Fertigteilbetonbauweise errichtet. Die Baumaßnahme soll im bewohnten Zustand erfolgen. Ein-Zimmer-Wohnungen werden im Zuge der Erneuerung der Heizungsstränge temporär freigezogen. Aufgrund der geplanten Baumaßnahme erfolgen Umbau- und Anpassungsmaßnahmen in bewohnten Wohnungen. Die bestehende Bebauung wurde in aus Betonfertigteilelementen errichtet. Bei Arbeiten am Rohbau ist die Schädigung der Bestandsbewehrung zu verhindern. Bei den Geschossdecken handelt es sich um Spannbetondecken. Eine Schädigung der bestehenden Tragstruktur ist zu verhindern. Jegliche Eingriffe in den Decken und Wänden müssen vorab mit dem (Prüf-) Statiker abgestimmt werden. Hierüber hinaus ist zu beachten, dass im Bereich der Geschossdecken alle Bohrungen nur mit Nachweis der Lage der Spannglieder der Decken und in Abstimmung mit dem Statiker ausgeführt werden dürfen. Die Verortung der Lage der Spannglieder kann bspw. über Kabelsuchgeräte erfolgen. Hilfskonstruktionen zur Überbrückung sind ggf. auszuführen. erforderliche Leistungen gemäß funktionaler Leistungsbeschreibung - Fensterkonstruktionen - Innentürkonstruktionen - Einbauten
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: 6110142692
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/01/2024
22/01/2024
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: E.Pritzkow Fensterbau GmbH
Offizielle Bezeichnung: E.Pritzkow Fensterbau GmbH
Ort: Nauen
NUTS-Code: DE408 Havelland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntniserlangung gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24/01/2024
24/01/2024