Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP9YEJ6Z5K (1) Die insb. in Ziff. 5.1.9 geforderten Erklärungen
und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag [interaktive
PDF-Datei] und Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen [Formular 4.1
EU] sowie - sofern zutreffend - Bewerbergemeinschaftserklärung [Formular 4.2 EU],
Erklärungen für Nachunternehmer [Formulare 4.3 EU und 4.4 EU]) präzisiert und abgefordert
und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Die Formblätter sind in deutscher Sprache
vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift ist bei elektronischer Bewerbung nicht
erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person sowie der Name
des Unternehmens ist jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft
sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung
ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter füllt den Teilnahmeantrag
aus. Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools
auf der Vergabeplattform bis zu der in Ziff. 5.1.12 genannten Frist einzureichen,
ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Die
Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise
- auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss vom weiteren
Verfahren zur Folge. Eine Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über
den Umfang der Liste in Pkt. 5.1 des Teilnahmeantrages hinaus nicht vorgesehen. Die
Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung
besteht nicht. (2) Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er/sie sicherstellen, dass
die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss
nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt
eingereicht wird. (3) Unter der in Ziff. 5.1.11 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen
(Formblätter [s.o.] inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1 sowie Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix
Stufe 2 und die in Ziff. 2.1.4 "Optionen" aufgeführten Unterlagen) sowie Änderungen/
Ergänzungen zur Bekanntmachung und ähnliches wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen
werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
(4) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so rechtzeitig eingehen,
dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte
erteilen kann (VgV § 20 (3), Unterabsatz 1). Die Kommunikation erfolgt ausschließlich
über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. (5) Hinweis zu Ziff. 5.1.10
Zuschlagskriterien: Die Angebotsinhalte zu den nichtpreislichen Angebotsbestandteilen
werden nicht verhandelt. Die für die nichtpreisliche Bewertung relevanten Angebotsbestandteile
sind mit dem Erstangebot vorzulegen und werden auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung
einer vorgesehenen Präsentation (s.a. Hinweise in der Bewertungsmatrix) bewertet.
Je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben (näheres siehe Vergabeunterlagen).
Es können insgesamt maximal 255 Punkte erreicht werden. Bewertung Honorarangebote:
Die einzelnen Honorarangebote werden jeweils mit max. 5 Punkten bewertet. 5 Punkte
erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten Angebote mit dem 1,75-fachen
oder mehr als dem 1,75-fachen des niedrigsten Preises. Die Punktzahl errechnet sich
im Übrigen dann wie folgt: 0 + 5 x (niedrigster Preis x 1,75 - Preis) / (niedrigster
Preis x 1,75 - niedrigster Preis). (6) Der Bauherr beabsichtigt, i.R. der Verhandlung
(Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der finalen Honorarangebote im
Einvernehmen mit den Bietern auf 10 Tage festzulegen. Der Auftraggeber behält sich
vor, den Zuschlag gemäß VgV §17 (11) auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
(7) Mit Teilnahme an dem Vergabeverfahren erklärt sich der Bewerber einverstanden,
dass sämtliche, auch personenbezogene, vom Bewerber zur Verfügung gestellte Daten
im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Er erklärt ferner,
dass die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden
ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum
Datenschutz bitte an die in Ziff. 1.1 genannte Kontaktstelle wenden. Angaben zu Optionen
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller
Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages ist beabsichtigt, die Leistungsphasen
1 bis 2 gem. HOAI §55 (Leistungsstufe 1), soweit nach Ziff. 5.1 Bestandteil der beabsichtigten
Beauftragung, zu beauftragen. Die weiteren Stufen (Stufe 2: LP 3-4; Stufe 3: LP 5-7;
Stufe 4: LP 8-9) werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme
einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw.
Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer
auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere
Beauftragung sind insb. die Einhaltung der Kosten und Termine, die vorhandenen oder
sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen sowie die Genehmigungsfähigkeit. (2) Vergabe
Besonderer Leistungen, sofern und soweit diese erforderlich werden. (3) In der 2.
Stufe des Verfahrens werden den zur Teilnahme an der Stufe 2 des Verfahrens ausgewählten
Unternehmen weitere über die mit Veröffentlichung der Bekanntmachung bereits zur Verfügung
gestellten Unterlagen zur Verfügung gestellt, insb.: Vertragsentwurf inkl. Anlagen
sowie Formblatt für Honorarangebote. Im Falle der Einladung zur Verhandlung/Angebotsaufforderung
sind neben einem Honorarangebot (hierfür wird ein Formblatt herausgegeben) und einem
Konzept für die nichtpreislichen Zuschlagskriterien weitere Erklärungen unterzeichnet
vorzulegen, insbesondere: Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach
dem Brandenburgischen Vergabegesetz; Angaben für die Abfrage beim Wettbewerbsregister.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit: Laufzeit in Monaten: 45