Deutschland - Reinigungsdienste - Reinigungsdienstleistungen städtischer Einrichtungen im Ortsteil Germendorf & Kita Krümelhausen für den Zeitraum vom 01.05.2024 bis 30.04.2029

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Reinigungsdienstleistungen städtischer Einrichtungen im Ortsteil Germendorf & Kita Krümelhausen für den Zeitraum vom 01.05.2024 bis 30.04.2029
Beschreibung: Reinigungsdienstleistungen Grundschule, Hort, Sporthalle, Feuerwache und Jugendclub Germendorf & Kita Krümelhausen für den Zeitraum vom 01.05.2024 bis 30.04.2029
Kennung des Verfahrens: eec76627-359c-434f-acfb-467507b56271
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90910000Reinigungsdienste
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel(DE40A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP9YR16NFF 1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 12.02.2024, um 23:59 Uhr, über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. 2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden. Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und zeitnahen Kommunikation innerhalb des Angebotsverfahrens empfohlen. Anderenfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellungen, Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von Leistungsanforderungen. 3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z. B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss. 4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung des Angebotes). 5. Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0002
Titel: Ortsteil Germendorf
Beschreibung: Reinigungsdienstleistungen Grundschule, Hort, Sporthalle, Jugensclub und Feuerwache Germendorf für den Zeitraum vom 01.05.2024 bis 30.04.2029
Interne Kennung: 1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90910000Reinigungsdienste
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Grundschule GermendorfWiesenweg 4a
Stadt: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel(DE40A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Hort Grundschule GermendorfWiesenweg 4a
Stadt: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel(DE40A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Sporthalle Grundschule GermendorfGermendorfer Dorfstraße 57
Stadt: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel(DE40A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Jugendclub GermendorfGermendorfer Dorfstraße 55
Stadt: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel(DE40A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Feuerwache GermendorfGermendorfer Dorfstraße 58
Stadt: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel(DE40A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-01+02:00
Enddatum: 2029-04-30+02:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus den vorhergehenden fünf Zuschlagskriterien gilt als das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag (Auftrag).
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. - Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten nach § 6 VgV (Neutralitätserklärung). Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt 1.12 EU zu verwenden. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer. Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder, ob keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister besteht. Hierzu ist ein Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister vorzulegen (Kopie, max. 1 Jahr alt) 2. Erklärung, dass - keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen, - in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde, - ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt - falls zutreffend, - zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde - falls zutreffend. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. 2. Erklärung, dass - ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend. 3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. 4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 3) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Zusätzlich ist ein Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1 Jahr) inkl. Angabe der Deckungssummen für - Personenschäden (mind. 2,5 Mio. EUR), - Sachschäden (mind. 2,5 Mio. EUR), - Vermögensschäden (mind. 2,5 Mio. EUR), - Obhut- und Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] EUR und - Schlüsselverlustrisiko 50.000 EUR pro Versicherungsfall vorzulegen. Es genügt jeweils die Vorlage einer unbeglaubigten Kopie. Alternativ: Vorlage einer verbindlichen Absichtserklärungdes Versicherungsgebers für den Auftragsfall (in Kopie ausreichend). Bei einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn lediglich ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft den Nachweis ausreichender Deckungssummen vorlegt. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärungen, dass in den LETZTEN FÜNF KALENDERJAHREN vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. zu 1) Drei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben: - Auftraggeber/in, - Ansprechpartner/in / Telefon/E-Mail, - Gesamtgröße des Objekts in m², - Einrichtung und Art der ausgeführten Leistung, - Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs, - Ausführungszeitraum und - Auftragssumme. in der Eigenerklärung zur Eignung benennen. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: 2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. zu 2) Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Sofern und soweit die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar bzw. aktuell sind, müssen präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen die Referenzen jeweils mit nachfolgenden Angaben Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. A. - Erklärung, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht, wenn a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, ODER c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln. - Erklärung, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der vorgenannten Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - Erklärung, dass das Unternehmen bestätigt und sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. B. Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung. C. Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern. D. Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt im Vergabeverfahren eine bieterbezogene Auskunft bei einem Vergabe- bzw. Korruptionsregister einzuholen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Angebotspreis ergibt sich aus dem Gesamtpreis des Leistungsverzeichnisses VgV-0405/2023-65 "Reinigungsdienstleistungen städtischer Einrichtungen im Ortsteil Germendorf & Kita Krümelhausen für den Zeitraum vom 01.05.2024 bis 30.04.2029". Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 40 Punkte. Die anderen Angebotspreise werden nach der folgenden Dreisatz-Formel in Punkte umgerechnet -> (geringster Preis / eigener Preis) x 40. Angemessenheit des Preises seitens des Auftraggebers erfolgt die Prüfung der Angebotspreise, inwieweit das eingereichte Angebot ein Missverhältnis von Preis und Leistung aufweist. Der Kalkulationszuschlag ist gem. RAL so zu wählen, dass dieser mind. 70% des aktuell gültigen Mindestlohns betragen muss. Sollte der Bieter die Zweifel an der Angemessenheit der Angebotspreise nicht ausräumen können, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltigkeitskonzept
Beschreibung: Im Nachhaltigkeitskonzept sollen die im Auftragsfall vom Bieter vorgesehenen Maßnahmen zur Nachhaltigkeit klar beschrieben werden. Es werden Angaben zu Maßnahmen zur Nachhaltigkeit, z.B. ergonomische Reinigungsgeräte, eingesetzte Reinigungsmittel, eingesetzte Reinigungsmaterialien, Methoden der Reinigung von Reinigungsmaterialien, Methoden zur Einsparung von Ressourcen (Wasser, Strom, Reinigungschemie usw.) verlangt. a) Der Bieter soll Maßnahmen zur Nachhaltigkeit, z.B. ergonomische Reinigungsgeräte, eingesetzte Reinigungsmittel, eingesetzte Reinigungsmaterialien, Methoden der Reinigung von Reinigungsmaterialien beschreiben. Gewichtung 2. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 2 = max. 6 Pkt. b) Der Bieter soll Methoden zur Einsparung von Ressourcen (Wasser, Strom, Reinigungschemie usw.) beschreiben. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. Für die Bewertung des Nachhaltigkeitskonzeptes wendet der Auftraggeber je Unterkriterium folgenden Maßstab an: - 3 Punkte: die Fachthematik ist besonders treffend dargestellt - 2 Punkte: die Fachthematik ist treffend dargestellt - 1 Punkt: die Fachthematik ist mit Einschränkungen treffend dargestellt - 0 Punkte: die Fachthematik ist unzutreffend bzw. gar nicht dargestellt. Bewertungshinweise: Fehlende Angaben/ Unterlagen führen zur Bewertung mit 0 Punkten, teilweise fehlende Unterlagen/ Angaben führen zu Punktabzügen. Der Detailierungsgrad ist zu berücksichtigen. Leere Worthülsen ohne Bezug zum vorliegenden Projekt führen ebenso zu Punktabzügen. Die Plausibilität der Angaben und die Umsetzungs-/Realisierungschancen sind zu berücksichtigen. Die vergebenen Punkte für das Nachhaltigkeitskonzept (max. 9 Punkte möglich) werden für die Bewertung des Zuschlagskriteriums genommen. Das Nachhaltigkeitskonzept mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird mit 10 Punkten (Dreisatz) gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet. Formel: (eigene Punktzahl / höchste Punktzahl) x 10. Es sind max. 5 DIN A4 Seiten zzgl. Anlagen dem Angebot beizufügen, z.B. unternehmenseigene Musterformulare, Datenblätter usw. Wenn das Nachhaltigkeitskonzept eingereicht wird, werden die Konzeptinhalte Vertragsgegenstand, d.h. dass die darin versprochenen Leistungen zu Leistungspflichten werden, insofern das Angebot bezuschlagt wird.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Reinigungskonzept
Beschreibung: Im Reinigungskonzept sollen die im Auftragsfall vom Bieter vorgesehenen Reinigungsmethoden und Reinigungstechnologien klar beschrieben werden. Es werden Angaben zu folgenden Punkten verlangt: a) Der Bieter soll die Maßnahmen zur Beschaffung des Reinigungspersonals vor und während des Auftrages sowie die Maßnahmen für die Einarbeitung des eingesetzten Reinigungspersonals darstellen. Gewichtung 2. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 2 = max. 6 Pkt. b) Der Bieter soll die Häufigkeit sowie die Art und Weise der Kontrollen des eingesetzten Reinigungspersonals beschreiben, insbesondere zur Feststellung von Schulungsbedarf. Gewichtung 2. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 2 = max. 6 Pkt. c) Der Bieter soll die Qualifikation der dann eingesetzten Vorarbeiter/-innen, Objektleiter/-innen und des Reinigungspersonals darstellen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. d) Der Bieter soll Angaben über die Thematiken, Häufigkeit, Vielzahl und Dokumentation von Schulungen tätigen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. Für die Bewertung des Reinigungskonzeptes wendet der Auftraggeber je Unterkriterium folgenden Maßstab an: - 3 Punkte: die Fachthematik ist besonders treffend dargestellt - 2 Punkte: die Fachthematik ist treffend dargestellt - 1 Punkt: die Fachthematik ist mit Einschränkungen treffend dargestellt - 0 Punkte: die Fachthematik ist unzutreffend bzw. gar nicht dargestellt. Bewertungshinweise: Fehlende Angaben/ Unterlagen führen zur Bewertung mit 0 Punkten, teilweise fehlende Unterlagen/ Angaben führen zu Punktabzügen. Der Detailierungsgrad ist zu berücksichtigen. Leere Worthülsen ohne Bezug zum vorliegenden Projekt führen ebenso zu Punktabzügen. Die Plausibilität der Angaben und die Umsetzungs-/Realisierungschancen sind zu berücksichtigen. Die vergebenen Punkte für das Reinigungskonzept (max. 18 Punkte möglich) werden für die Bewertung des Zuschlagskriteriums genommen. Das Reinigungskonzept mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird mit 20 Punkten (Dreisatz) gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet. Formel: (eigene Punktzahl / höchste Punktzahl) x 20. Es sind max. 5 DIN A4 Seiten zzgl. Anlagen dem Angebot beizufügen, z.B. unternehmenseigene Musterformulare, Datenblätter usw. Wenn das Reinigungskonzept eingereicht wird, werden die Konzeptinhalte Vertragsgegenstand, d.h. dass die darin versprochenen Leistungen zu Leistungspflichten werden, insofern das Angebot bezuschlagt wird.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept Beschwerdemanagement
Beschreibung: Im Konzept "Beschwerdemanagement" soll der Bieter den Ablauf von Beschwerden beschreiben, die im Auftragsfalle ggf. anfallen. Das Konzept soll neben einer detaillierten Ablaufbeschreibung auch lösungsorientierte Maßnahmen beinhalten, die in Problem- bzw. Beschwerdefällen angewandt werden. Es werden Angaben zu folgenden Punkten verlangt: a) Schnelligkeit der Reaktion: Der Bieter soll möglichst schnell auf Beschwerden reagieren, um die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. b) Vorortzeit bei Beschwerden: Der Bieter soll für die Mängelbeseitigung eine schnelle Vorortzeit bereithalten. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. c) Klare Verantwortlichkeiten: Der Bieter soll festlegen, wer in der Firma für das Beschwerdemanagement verantwortlich ist und welche Schritte unternommen werden, um die Beschwerde zu lösen. Es sind sowohl die Objektleitung als auch die stellvertretende Objektleitung zu benennen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. d) Kommunikation während des Beschwerdefalls: Der Bieter soll im Beschwerdefall über eine strukturierte Kommunikation verfügen, indem lösungsorientierte Kommunikationskanäle (z.B. persönliches Gespräch, Telefon, E-Mail, Online-Formular) sowie Kommunikationswege angewandt werden. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. e) Kommunikation nach Lösung des Beschwerdefalls: Nach der Lösung der Beschwerde soll der Bieter sicherstellen, dass der Auftraggeber mit der Lösung zufrieden ist und sich um Rückmeldungen zur Verbesserung bemühen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. f) Dokumentation und Verfolgung der Beschwerde: Alle Beschwerden sollen durch den Bieter dokumentiert und verfolgt werden, um sicherzustellen, dass sie angemessen behandelt werden. Der Auftraggeber soll regelmäßig über den Fortschritt der Beschwerdebehandlung informiert werden, insbesondere wenn es zu Verzögerungen kommt. Die Zufriedenheit des Auftraggebers wird nach der Maßnahme überprüft. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. g) Eskalationsverfahren: Der Bieter soll über ein klar definiertes Verfahren verfügen, wie Beschwerden deeskaliert werden, wenn sie nicht auf Anhieb gelöst werden können. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. h) Maßnahmen zur Beschwerdeprävention: Der Bieter soll nach der Lösung des Beschwerdefalls festlegen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um ähnliche Probleme in Zukunft zu verhindern. Jede Beschwerde wird analysiert, um die Ursachen zu identifizieren. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. Für die Bewertung des Konzeptes "Beschwerdemanagement" wendet der Auftraggeber je Unterkriterium folgenden Maßstab an: - 3 Punkte: die Fachthematik ist besonders treffend dargestellt - 2 Punkte: die Fachthematik ist treffend dargestellt - 1 Punkt: die Fachthematik ist mit Einschränkungen treffend dargestellt - 0 Punkte: die Fachthematik ist unzutreffend bzw. gar nicht dargestellt. Bewertungshinweise: Fehlende Angaben/ Unterlagen führen zur Bewertung mit 0 Punkten, teilweise fehlende Unterlagen/ Angaben führen zu Punktabzügen. Der Detailierungsgrad ist zu berücksichtigen. Leere Worthülsen ohne Bezug zum vorliegenden Projekt führen ebenso zu Punktabzügen. Die Plausibilität der Angaben und die Umsetzungs-/Realisierungschancen sind zu berücksichtigen. Die vergebenen Punkte für das Konzept "Beschwerdemanagement" (max. 24 Punkte möglich) werden für die Bewertung des Zuschlagskriteriums genommen. Das Konzept "Beschwerdemanagement" mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird mit 20 Punkten (Dreisatz) gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet. Formel: (eigene Punktzahl / höchste Punktzahl) x 20. Es sind max. 5 DIN A4 Seiten zzgl. Anlagen dem Angebot beizufügen. Wenn das Konzept "Beschwerdemanagement" eingereicht wird, werden die Konzeptinhalte Vertragsgegenstand, d.h. dass die darin versprochenen Leistungen zu Leistungspflichten werden, insofern das Angebot bezuschlagt wird.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept Objektübernahme, Qualitätsmanagement und -sicherung
Beschreibung: Im Konzept "Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung soll der Bieter das Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung vom Zeitraum vor Auftragsbeginn bis zu den ersten Einsatzwochen nachvollziehbar und zeitlich gestaffelt beschreiben. Es werden Angaben zu folgenden Punkten verlangt: a) Der Bieter soll die Auftragsplanung, Vorbereitung und Durchführung mit dem Einsatz von Mitarbeitern, Material und Maschinen beschreiben. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. b) Der Bieter soll den Vorgang der Objektübernahme darstellen und beschreiben. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. c) Der Bieter soll die Vorgehensweise bei der Unterweisung und Einarbeitung der vorgesehenen Vorarbeiter/-innen, Objektleiter/-innen und des Reinigungspersonals beschreiben. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. d) Der Bieter soll angeben, in welchem Umfang die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter (Leitungs- und Reinigungskräfte) zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass die vorgesehenen Mitarbeiter in anderen Aufträgen gebunden oder noch nicht im Unternehmen beschäftigt sind, ist die Personalakquisition darzustellen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. e) Der Bieter soll die Maßnahmen für die Qualitätssicherung unter Verwendung eines elektronischen QS-Systems beschreiben und die unternehmensbezogenen Qualitätssicherungssysteme darstellen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. f) Der Bieter soll Angaben über den Umfang und die Häufigkeit von Kontrollen durch die Vorarbeiter/-innen und Objektleiter/-innen tätigen. Darüber hinaus sind auch die sich daraus ergebenen Kosten und die Verteilung auf die kalkulierten Stundenverrechnungssätze zu nennen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. g) Der Bieter soll darstellen, wie der Auftraggeber in die Qualitätskontrollen einbezogen werden soll. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. Für die Bewertung des Konzeptes "Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung" wendet der Auftraggeber je Unterkriterium folgenden Maßstab an: - 3 Punkte: die Fachthematik ist besonders treffend dargestellt - 2 Punkte: die Fachthematik ist treffend dargestellt - 1 Punkt: die Fachthematik ist mit Einschränkungen treffend dargestellt - 0 Punkte: die Fachthematik ist unzutreffend bzw. gar nicht dargestellt. Bewertungshinweise: Fehlende Angaben/ Unterlagen führen zur Bewertung mit 0 Punkten, teilweise fehlende Unterlagen/ Angaben führen zu Punktabzügen. Der Detailierungsgrad ist zu berücksichtigen. Leere Worthülsen ohne Bezug zum vorliegenden Projekt führen ebenso zu Punktabzügen. Die Plausibilität der Angaben und die Umsetzungs-/Realisierungschancen sind zu berücksichtigen. Die vergebenen Punkte für das Konzept "Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung" (max. 21 Punkte möglich) werden für die Bewertung des Zuschlagskriteriums genommen. Das Konzept "Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung" mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird mit 10 Punkten (Dreisatz) gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet. Formel: (eigene Punktzahl / höchste Punktzahl) x 10. Es sind max. 5 DIN A4 Seiten zzgl. Anlagen dem Angebot beizufügen, z.B. unternehmenseigene Musterformulare, Datenblätter usw. Wenn das Konzept "Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung" eingereicht wird, werden die Konzeptinhalte Vertragsgegenstand, d.h. dass die darin versprochenen Leistungen zu Leistungspflichten werden, insofern das Angebot bezuschlagt wird.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-19+01:0011:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 6WEEKS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen gemäß § 56 VgV. Für den Bieter, dessen Angebot in Zuschlagsnähe liegt, wird das Formblatt " Eigenerklärung Informationen zum Bieter" vor Zuschlagserteilung abgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-19+01:0011:01:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-19+01:0011:01:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe unter technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energi
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister
5.1 Los: LOT-0003
Titel: Kita Krümelhausen
Beschreibung: Reinigungsdienstleistungen Kita Krümelhausen für den Zeitraum vom 01.05.2024 bis 30.04.2029
Interne Kennung: 2
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90910000Reinigungsdienste
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Kita KrümelhausenWernigeroder Straße 26a
Stadt: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel(DE40A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-01+02:00
Enddatum: 2029-04-30+02:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus den vorhergehenden fünf Zuschlagskriterien gilt als das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag (Auftrag).
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. - Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten nach § 6 VgV (Neutralitätserklärung). Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt 1.12 EU zu verwenden. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer. Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder, ob keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister besteht. Hierzu ist ein Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister vorzulegen (Kopie, max. 1 Jahr alt) 2. Erklärung, dass - keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen, - in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde, - ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt - falls zutreffend, - zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde - falls zutreffend. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. 2. Erklärung, dass - ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend. 3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. 4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 3) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Zusätzlich ist ein Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1 Jahr) inkl. Angabe der Deckungssummen für - Personenschäden (mind. 2,5 Mio. EUR), - Sachschäden (mind. 2,5 Mio. EUR), - Vermögensschäden (mind. 2,5 Mio. EUR), - Obhut- und Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] EUR und - Schlüsselverlustrisiko 50.000 EUR pro Versicherungsfall vorzulegen. Es genügt jeweils die Vorlage einer unbeglaubigten Kopie. Alternativ: Vorlage einer verbindlichen Absichtserklärungdes Versicherungsgebers für den Auftragsfall (in Kopie ausreichend). Bei einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn lediglich ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft den Nachweis ausreichender Deckungssummen vorlegt. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärungen, dass in den LETZTEN FÜNF KALENDERJAHREN vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. zu 1) Drei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben: - Auftraggeber/in, - Ansprechpartner/in / Telefon/E-Mail, - Gesamtgröße des Objekts in m², - Einrichtung und Art der ausgeführten Leistung, - Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs, - Ausführungszeitraum und - Auftragssumme. in der Eigenerklärung zur Eignung benennen. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: 2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. zu 2) Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Sofern und soweit die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar bzw. aktuell sind, müssen präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen die Referenzen jeweils mit nachfolgenden Angaben Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. A. - Erklärung, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht, wenn a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, ODER c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln. - Erklärung, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der vorgenannten Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - Erklärung, dass das Unternehmen bestätigt und sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. B. Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung. C. Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern. D. Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt im Vergabeverfahren eine bieterbezogene Auskunft bei einem Vergabe- bzw. Korruptionsregister einzuholen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Angebotspreis ergibt sich aus dem Gesamtpreis des Leistungsverzeichnisses VgV-0405/2023-65 "Reinigungsdienstleistungen städtischer Einrichtungen im Ortsteil Germendorf & Kita Krümelhausen für den Zeitraum vom 01.05.2024 bis 30.04.2029". Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 40 Punkte. Die anderen Angebotspreise werden nach der folgenden Dreisatz-Formel in Punkte umgerechnet -> (geringster Preis / eigener Preis) x 40. Angemessenheit des Preises seitens des Auftraggebers erfolgt die Prüfung der Angebotspreise, inwieweit das eingereichte Angebot ein Missverhältnis von Preis und Leistung aufweist. Der Kalkulationszuschlag ist gem. RAL so zu wählen, dass dieser mind. 70% des aktuell gültigen Mindestlohns betragen muss. Sollte der Bieter die Zweifel an der Angemessenheit der Angebotspreise nicht ausräumen können, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltigkeitskonzept
Beschreibung: Im Nachhaltigkeitskonzept sollen die im Auftragsfall vom Bieter vorgesehenen Maßnahmen zur Nachhaltigkeit klar beschrieben werden. Es werden Angaben zu Maßnahmen zur Nachhaltigkeit, z.B. ergonomische Reinigungsgeräte, eingesetzte Reinigungsmittel, eingesetzte Reinigungsmaterialien, Methoden der Reinigung von Reinigungsmaterialien, Methoden zur Einsparung von Ressourcen (Wasser, Strom, Reinigungschemie usw.) verlangt. a) Der Bieter soll Maßnahmen zur Nachhaltigkeit, z.B. ergonomische Reinigungsgeräte, eingesetzte Reinigungsmittel, eingesetzte Reinigungsmaterialien, Methoden der Reinigung von Reinigungsmaterialien beschreiben. Gewichtung 2. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 2 = max. 6 Pkt. b) Der Bieter soll Methoden zur Einsparung von Ressourcen (Wasser, Strom, Reinigungschemie usw.) beschreiben. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. Für die Bewertung des Nachhaltigkeitskonzeptes wendet der Auftraggeber je Unterkriterium folgenden Maßstab an: - 3 Punkte: die Fachthematik ist besonders treffend dargestellt - 2 Punkte: die Fachthematik ist treffend dargestellt - 1 Punkt: die Fachthematik ist mit Einschränkungen treffend dargestellt - 0 Punkte: die Fachthematik ist unzutreffend bzw. gar nicht dargestellt. Bewertungshinweise: Fehlende Angaben/ Unterlagen führen zur Bewertung mit 0 Punkten, teilweise fehlende Unterlagen/ Angaben führen zu Punktabzügen. Der Detailierungsgrad ist zu berücksichtigen. Leere Worthülsen ohne Bezug zum vorliegenden Projekt führen ebenso zu Punktabzügen. Die Plausibilität der Angaben und die Umsetzungs-/Realisierungschancen sind zu berücksichtigen. Die vergebenen Punkte für das Nachhaltigkeitskonzept (max. 9 Punkte möglich) werden für die Bewertung des Zuschlagskriteriums genommen. Das Nachhaltigkeitskonzept mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird mit 10 Punkten (Dreisatz) gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet. Formel: (eigene Punktzahl / höchste Punktzahl) x 10. Es sind max. 5 DIN A4 Seiten zzgl. Anlagen dem Angebot beizufügen, z.B. unternehmenseigene Musterformulare, Datenblätter usw. Wenn das Nachhaltigkeitskonzept eingereicht wird, werden die Konzeptinhalte Vertragsgegenstand, d.h. dass die darin versprochenen Leistungen zu Leistungspflichten werden, insofern das Angebot bezuschlagt wird.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Reinigungskonzept
Beschreibung: Im Reinigungskonzept sollen die im Auftragsfall vom Bieter vorgesehenen Reinigungsmethoden und Reinigungstechnologien klar beschrieben werden. Es werden Angaben zu folgenden Punkten verlangt: a) Der Bieter soll die Maßnahmen zur Beschaffung des Reinigungspersonals vor und während des Auftrages sowie die Maßnahmen für die Einarbeitung des eingesetzten Reinigungspersonals darstellen. Gewichtung 2. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 2 = max. 6 Pkt. b) Der Bieter soll die Häufigkeit sowie die Art und Weise der Kontrollen des eingesetzten Reinigungspersonals beschreiben, insbesondere zur Feststellung von Schulungsbedarf. Gewichtung 2. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 2 = max. 6 Pkt. c) Der Bieter soll die Qualifikation der dann eingesetzten Vorarbeiter/-innen, Objektleiter/-innen und des Reinigungspersonals darstellen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. d) Der Bieter soll Angaben über die Thematiken, Häufigkeit, Vielzahl und Dokumentation von Schulungen tätigen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. Für die Bewertung des Reinigungskonzeptes wendet der Auftraggeber je Unterkriterium folgenden Maßstab an: - 3 Punkte: die Fachthematik ist besonders treffend dargestellt - 2 Punkte: die Fachthematik ist treffend dargestellt - 1 Punkt: die Fachthematik ist mit Einschränkungen treffend dargestellt - 0 Punkte: die Fachthematik ist unzutreffend bzw. gar nicht dargestellt. Bewertungshinweise: Fehlende Angaben/ Unterlagen führen zur Bewertung mit 0 Punkten, teilweise fehlende Unterlagen/ Angaben führen zu Punktabzügen. Der Detailierungsgrad ist zu berücksichtigen. Leere Worthülsen ohne Bezug zum vorliegenden Projekt führen ebenso zu Punktabzügen. Die Plausibilität der Angaben und die Umsetzungs-/Realisierungschancen sind zu berücksichtigen. Die vergebenen Punkte für das Reinigungskonzept (max. 18 Punkte möglich) werden für die Bewertung des Zuschlagskriteriums genommen. Das Reinigungskonzept mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird mit 20 Punkten (Dreisatz) gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet. Formel: (eigene Punktzahl / höchste Punktzahl) x 20. Es sind max. 5 DIN A4 Seiten zzgl. Anlagen dem Angebot beizufügen, z.B. unternehmenseigene Musterformulare, Datenblätter usw. Wenn das Reinigungskonzept eingereicht wird, werden die Konzeptinhalte Vertragsgegenstand, d.h. dass die darin versprochenen Leistungen zu Leistungspflichten werden, insofern das Angebot bezuschlagt wird.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept Beschwerdemanagement
Beschreibung: Im Konzept "Beschwerdemanagement" soll der Bieter den Ablauf von Beschwerden beschreiben, die im Auftragsfalle ggf. anfallen. Das Konzept soll neben einer detaillierten Ablaufbeschreibung auch lösungsorientierte Maßnahmen beinhalten, die in Problem- bzw. Beschwerdefällen angewandt werden. Es werden Angaben zu folgenden Punkten verlangt: a) Schnelligkeit der Reaktion: Der Bieter soll möglichst schnell auf Beschwerden reagieren, um die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. b) Vorortzeit bei Beschwerden: Der Bieter soll für die Mängelbeseitigung eine schnelle Vorortzeit bereithalten. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. c) Klare Verantwortlichkeiten: Der Bieter soll festlegen, wer in der Firma für das Beschwerdemanagement verantwortlich ist und welche Schritte unternommen werden, um die Beschwerde zu lösen. Es sind sowohl die Objektleitung als auch die stellvertretende Objektleitung zu benennen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. d) Kommunikation während des Beschwerdefalls: Der Bieter soll im Beschwerdefall über eine strukturierte Kommunikation verfügen, indem lösungsorientierte Kommunikationskanäle (z.B. persönliches Gespräch, Telefon, E-Mail, Online-Formular) sowie Kommunikationswege angewandt werden. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. e) Kommunikation nach Lösung des Beschwerdefalls: Nach der Lösung der Beschwerde soll der Bieter sicherstellen, dass der Auftraggeber mit der Lösung zufrieden ist und sich um Rückmeldungen zur Verbesserung bemühen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. f) Dokumentation und Verfolgung der Beschwerde: Alle Beschwerden sollen durch den Bieter dokumentiert und verfolgt werden, um sicherzustellen, dass sie angemessen behandelt werden. Der Auftraggeber soll regelmäßig über den Fortschritt der Beschwerdebehandlung informiert werden, insbesondere wenn es zu Verzögerungen kommt. Die Zufriedenheit des Auftraggebers wird nach der Maßnahme überprüft. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. g) Eskalationsverfahren: Der Bieter soll über ein klar definiertes Verfahren verfügen, wie Beschwerden deeskaliert werden, wenn sie nicht auf Anhieb gelöst werden können. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. h) Maßnahmen zur Beschwerdeprävention: Der Bieter soll nach der Lösung des Beschwerdefalls festlegen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um ähnliche Probleme in Zukunft zu verhindern. Jede Beschwerde wird analysiert, um die Ursachen zu identifizieren. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. Für die Bewertung des Konzeptes "Beschwerdemanagement" wendet der Auftraggeber je Unterkriterium folgenden Maßstab an: - 3 Punkte: die Fachthematik ist besonders treffend dargestellt - 2 Punkte: die Fachthematik ist treffend dargestellt - 1 Punkt: die Fachthematik ist mit Einschränkungen treffend dargestellt - 0 Punkte: die Fachthematik ist unzutreffend bzw. gar nicht dargestellt. Bewertungshinweise: Fehlende Angaben/ Unterlagen führen zur Bewertung mit 0 Punkten, teilweise fehlende Unterlagen/ Angaben führen zu Punktabzügen. Der Detailierungsgrad ist zu berücksichtigen. Leere Worthülsen ohne Bezug zum vorliegenden Projekt führen ebenso zu Punktabzügen. Die Plausibilität der Angaben und die Umsetzungs-/Realisierungschancen sind zu berücksichtigen. Die vergebenen Punkte für das Konzept "Beschwerdemanagement" (max. 24 Punkte möglich) werden für die Bewertung des Zuschlagskriteriums genommen. Das Konzept "Beschwerdemanagement" mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird mit 20 Punkten (Dreisatz) gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet. Formel: (eigene Punktzahl / höchste Punktzahl) x 20. Es sind max. 5 DIN A4 Seiten zzgl. Anlagen dem Angebot beizufügen. Wenn das Konzept "Beschwerdemanagement" eingereicht wird, werden die Konzeptinhalte Vertragsgegenstand, d.h. dass die darin versprochenen Leistungen zu Leistungspflichten werden, insofern das Angebot bezuschlagt wird.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept Objektübernahme, Qualitätsmanagement und -sicherung
Beschreibung: Im Konzept "Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung soll der Bieter das Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung vom Zeitraum vor Auftragsbeginn bis zu den ersten Einsatzwochen nachvollziehbar und zeitlich gestaffelt beschreiben. Es werden Angaben zu folgenden Punkten verlangt: a) Der Bieter soll die Auftragsplanung, Vorbereitung und Durchführung mit dem Einsatz von Mitarbeitern, Material und Maschinen beschreiben. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. b) Der Bieter soll den Vorgang der Objektübernahme darstellen und beschreiben. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. c) Der Bieter soll die Vorgehensweise bei der Unterweisung und Einarbeitung der vorgesehenen Vorarbeiter/-innen, Objektleiter/-innen und des Reinigungspersonals beschreiben. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. d) Der Bieter soll angeben, in welchem Umfang die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter (Leitungs- und Reinigungskräfte) zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass die vorgesehenen Mitarbeiter in anderen Aufträgen gebunden oder noch nicht im Unternehmen beschäftigt sind, ist die Personalakquisition darzustellen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. e) Der Bieter soll die Maßnahmen für die Qualitätssicherung unter Verwendung eines elektronischen QS-Systems beschreiben und die unternehmensbezogenen Qualitätssicherungssysteme darstellen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. f) Der Bieter soll Angaben über den Umfang und die Häufigkeit von Kontrollen durch die Vorarbeiter/-innen und Objektleiter/-innen tätigen. Darüber hinaus sind auch die sich daraus ergebenen Kosten und die Verteilung auf die kalkulierten Stundenverrechnungssätze zu nennen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. g) Der Bieter soll darstellen, wie der Auftraggeber in die Qualitätskontrollen einbezogen werden soll. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. Für die Bewertung des Konzeptes "Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung" wendet der Auftraggeber je Unterkriterium folgenden Maßstab an: - 3 Punkte: die Fachthematik ist besonders treffend dargestellt - 2 Punkte: die Fachthematik ist treffend dargestellt - 1 Punkt: die Fachthematik ist mit Einschränkungen treffend dargestellt - 0 Punkte: die Fachthematik ist unzutreffend bzw. gar nicht dargestellt. Bewertungshinweise: Fehlende Angaben/ Unterlagen führen zur Bewertung mit 0 Punkten, teilweise fehlende Unterlagen/ Angaben führen zu Punktabzügen. Der Detailierungsgrad ist zu berücksichtigen. Leere Worthülsen ohne Bezug zum vorliegenden Projekt führen ebenso zu Punktabzügen. Die Plausibilität der Angaben und die Umsetzungs-/Realisierungschancen sind zu berücksichtigen. Die vergebenen Punkte für das Konzept "Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung" (max. 21 Punkte möglich) werden für die Bewertung des Zuschlagskriteriums genommen. Das Konzept "Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung" mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird mit 10 Punkten (Dreisatz) gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet. Formel: (eigene Punktzahl / höchste Punktzahl) x 10. Es sind max. 5 DIN A4 Seiten zzgl. Anlagen dem Angebot beizufügen, z.B. unternehmenseigene Musterformulare, Datenblätter usw. Wenn das Konzept "Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung" eingereicht wird, werden die Konzeptinhalte Vertragsgegenstand, d.h. dass die darin versprochenen Leistungen zu Leistungspflichten werden, insofern das Angebot bezuschlagt wird.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-19+01:0011:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 6WEEKS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen gemäß § 56 VgV. Für den Bieter, dessen Angebot in Zuschlagsnähe liegt, wird das Formblatt " Eigenerklärung Informationen zum Bieter" vor Zuschlagserteilung abgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-19+01:0011:01:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-19+01:0011:01:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe unter technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energi
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister
Registrierungsnummer: 12-12992262160151-72
Postanschrift: Schloßplatz 1
Stadt: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel(DE40A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: 03301 600 647
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energi
Registrierungsnummer: 12-121096894457006-49
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661610
Fax: +49 3318661652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 28cd7991-6eda-4caa-b59b-c2228191abe5- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-19+01:0016:11:12+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00045300-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 16/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-23Z

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