Beschreibung: NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für
die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung
zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen
Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins
für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter
Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten
anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung
zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung
zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum
Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärungen, dass in den LETZTEN
FÜNF KALENDERJAHREN vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. zu 1) Drei Referenznachweise
mit den nachfolgenden Angaben: - Auftraggeber/in, - Ansprechpartner/in / Telefon/E-Mail,
- Gesamtgröße des Objekts in m², - Einrichtung und Art der ausgeführten Leistung,
- Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs, - Ausführungszeitraum und - Auftragssumme.
in der Eigenerklärung zur Eignung benennen. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung
der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen
Frist vorzulegen: 2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen
Beschäftigten zur Verfügung stehen. zu 2) Angabe über die Zahl der in den letzten
drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN
den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste
des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse
präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV)
mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für
die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass
als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht
immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis
hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis
aktuell hinterlegt ist. Sofern und soweit die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen
nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar bzw. aktuell sind, müssen präqualifizierte
Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen die Referenzen jeweils mit
nachfolgenden Angaben Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied
der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. A. - Erklärung, dass
der Bieter nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in
der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage
in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug
zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Ein Bezug zu Russland im Sinne
der Vorschrift besteht, wenn a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische
Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar
oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden,
ODER c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die
im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen
handeln. - Erklärung, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen,
deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der vorgenannten Vorschrift genannten Personenkreis
mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - Erklärung, dass das
Unternehmen bestätigt und sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine
als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang
mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten
Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, die
zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne
der Vorschrift gehören. B. Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen
für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung. C. Der Auftraggeber
wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro, auf dessen Angebot der
Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs.
1 WRegG beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern. D. Der Auftraggeber behält
sich vor, zu jedem Zeitpunkt im Vergabeverfahren eine bieterbezogene Auskunft bei
einem Vergabe- bzw. Korruptionsregister einzuholen.