Deutschland - Computeranlagen und Zubehör - Lieferung von interaktiven Displays inkl. Halterung und Mini-PCs für Schulen des Landkreises Oberhavel - 3 Lose

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oberhavel
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Lieferung von interaktiven Displays inkl. Halterung und Mini-PCs für Schulen des Landkreises Oberhavel - 3 Lose
Beschreibung: Der Landkreis Oberhavel beschafft mit Zuwendungen aus dem Förderprogramm "DigitalPakt Schule 2019-2024" interaktive Displays inkl. Halterung und Mini-PCs für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel. Los 1: Die Besonderheit der hier ausgeschriebenen Leistung liegt in der produktspezifischen Ausschreibung als Ergänzungs- bzw. Ersatzausstattung zu den bereits vorhandenen interaktiven Displays -ausschließlich des Herstellers Promethean- im Alexander S. Puschkin Gymnasium. Die Schule ist bereits mit 29 Geräten ausgestattet. Die Forderung nach einer expliziten Software liegt im Wesentlichen darin begründet, dass zur Ansteuerung, Bedienung und Erstellung der Lehrmaterialen zur Unterrichtsvorbereitung und -durchführung in der o.g. Schule die Software "ActiveInspire" bereits langjährig genutzt wird. Für die Software "ActiveInspire" des Herstellers Promethean gibt es die Lizenzierungsform "Standortlizenzen" nicht, wie z.B. bei der Software "Smart-Notebook". Promethean lizenziert die Software pro Gerät, wobei für Bildungseinrichtungen ein besonderes Schullizenzmodell gilt, welches rechtssicher die Nutzung der Software nicht nur auf dem Gerät selbst, sondern auch für sämtliche zur Unterrichtsführung oder -vorbereitung genutzten Geräte aktueller und künftiger Lehrkräfte ermöglicht. Die Lizenzbedingungen des Herstellers schließen die Nutzung der Software an interaktiven Displays von Drittherstellern weitgehend aus. Deshalb ist es für diese Schule unverzichtbar, die Software vom Gerätelieferanten der interaktiven Displays mit zu erwerben. Die Software "ActiveInspire" ist sowohl für die Bestandsdisplays als auch für die Computer der o.g. Schule und der Lehrenden bereits vorhanden und hat sich bewährt. Durch den Einsatz der bereits etablierten Software soll die gewohnte Handhabung für die Nutzer im Schulalltag gewährleistet bleiben und bereits einmal vorbereitete Unterrichtsmaterialien auch weiterhin ohne Funktionseinbußen und zusätzlichen Aufwand in allen Räumlichkeiten genutzt werden können. Ein Parallelbetrieb (Mischbetrieb) von interaktiven Displays mit unterschiedlicher Tafelbildsoftware in verschiedenen Räumlichkeiten der Schule ist in Hinblick auf die notwendige Unterrichtsvorbereitung hingegen nicht praktikabel. Los 2 und Los 3: Auch Los 2 und 3 werden in Abweichung vom Grundsatz einer produkt- und herstellerneutralen Ausschreibung hinsichtlich der Displays produktspezifisch ausgeschrieben. Der Landkreis Oberhavel hat im Rahmen früherer Ausschreibungen, z.B. offenes Verfahren in 2022 (Vergabenr. OV005.22), für einen großen Teil der Schulen in Trägerschaft des Landkreises, die nicht mit der Software "ActiveInspire" ausstattet waren, das Produkt Newline Display Lyra TT-8621Q 86 Zoll IR Touch Display beschafft. Die Schulen verfügen daher über eine umfangreiche Ausstattung mit diesen Displays. Die vorliegende Beschaffung stellt eine Ergänzungs- bzw. Ersatzausstattung dar, welche bereits aufgrund der in den Schulen vorhandenen und bewährten IT-Infrastruktur und der etablierten Geräte entsprechend dem vorhandenen Bestand produktscharf erfolgen soll (sog. "Ein-Hersteller-Strategie"). Durch den Einsatz der bereits etablierten IT-Ausstattung soll die gewohnte Handhabung für die Nutzer (Lehrer, Schüler) im Schulalltag gewährleistet bleiben, der Schulungsbedarf minimiert und bereits einmal vorbereitete Unterrichtsmaterialien auch weiterhin, risikofrei, ohne Funktionsbeeinträchtigungen und ohne erheblichen zusätzlichen Mitteleinsatz, Konvertierungs- oder Überarbeitungsbedarf genutzt werden können. Ein Parallelbetrieb von interaktiven Displays unterschiedlicher Hersteller in verschiedenen Räumlichkeiten der jeweiligen Schule ist im Hinblick auf eine einheitliche verlässliche Handhabung, die Zuverlässigkeit der Unterrichtsvorbereitung, zur Vermeidung eines zusätzlichen Schulungsbedarfs, den Ausschluss neuer Fehlerquellen sowie den Erfordernissen der zentralen Fernadministration nicht praktikabel. Die sog. "Ein-Hersteller-Strategie" dient dazu, auch in diesen Schulen einen einheitlichen Standard für die Bildungsausstattung zu gewährleisten.
Kennung des Verfahrens: 659a12dc-3ec5-4ed8-94ec-0caf2eab3a4b
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 30200000Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung(cpv): 30213000Personalcomputer
Zusätzliche Einstufung(cpv): 30230000Computerbezogene Geräte
Zusätzliche Einstufung(cpv): 39292000Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel(DE40A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Lieferorte siehe Angaben zu den Losen
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP9YB56KGZ
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0002
Titel: Lieferung interaktive Displays (Promethean) inkl. Halterung und Mini-PCs (Hennigsdorf)
Beschreibung: Lieferung, Montage, Installation und Inbetriebnahme von 10 Stück Promethean ActivPanel Titanium mit USB-C oder ActivPanel 9 Premium inkl. Halterung und Mini-PCs
Interne Kennung: 1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 30200000Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung(cpv): 30213000Personalcomputer
Zusätzliche Einstufung(cpv): 30230000Computerbezogene Geräte
Zusätzliche Einstufung(cpv): 39292000Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Alexander S. Puschkin GymnasiumRathenaustr. 43
Stadt: Hennigsdorf
Postleitzahl: 16761
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel(DE40A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: 1. Ergänzung zur Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Die Lieferung, Montage, Installation und Inbetriebnahme hat schnellstmöglich, jedoch spätestens 8 Wochen nach Auftragserteilung zu erfolgen. 2. Bindefristende: 01.03.2024 3. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Zertifizierung des Herstellers Promethean
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot einen Nachweis über eine aktuelle Zertifizierung des Herstellers Promethean für den Vertrieb der angebotenen digitalen Displays für das Kalenderjahr vorzulegen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-25+01:0008:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 39DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-25+01:0008:01:00+01:00
Zusätzliche Informationen: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-25+01:0008:01:00+01:00
Zusätzliche Informationen: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Geschäftssprache: Deutsch Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel
5.1 Los: LOT-0003
Titel: Lieferung interaktive Displays (Newline) inkl. Halterung und Mini-PCs (Velten und Oranienburg)
Beschreibung: Lieferung, Montage, Installation und Inbetriebnahme von 19 Stück Newline Display Lyra TT-8621Q 86 Zoll IR Touch Display inkl. Halterung und Mini-PCs.
Interne Kennung: 2
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 30200000Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung(cpv): 30213000Personalcomputer
Zusätzliche Einstufung(cpv): 30230000Computerbezogene Geräte
Zusätzliche Einstufung(cpv): 39292000Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Barbara-Zürner-OberschuleBreite Str. 32
Stadt: Velten
Postleitzahl: 16727
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel(DE40A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Louise-Henriette-GymnasiumDr.-Kurt-Schumacher-Str. 8
Stadt: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel(DE40A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: 1. Ergänzung zur Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Die Lieferung, Montage, Installation und Inbetriebnahme hat schnellstmöglich, jedoch spätestens 8 Wochen nach Auftragserteilung zu erfolgen. 2. Bindefristende: 01.03.2024 3. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Angaben zum Gesamtnettoumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Gesamtnettoumsatz von mindestens: Los 1: 100.000,00 EUR Los 2: 150.000,00 EUR Los 3: 100.000,00 EUR je abgeschlossenem Geschäftsjahr. Bei Angebotsabgabe für mehrere Lose sind die geforderten Mindestumsätze für die jeweiligen angebotenen Lose zu addieren. Das bedeutet, z.B. bei Abgabe für alle Lose, dass ein Mindestumsatz i.H.v. 350.000,00 EUR netto je Geschäftsjahr, vorliegen muss. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. - Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssummen je Versicherungsfall - mind. 2-fach pro Kalenderjahr: Personenschäden 1,5 Mio. EUR; Sachschäden 500.000 EUR) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen: - Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft - Los 1: Angabe von mindestens drei (3) Referenzen zu vergleichbaren Leistungen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand aus den letzten drei (3) Jahren die spätestens bis zum Tag der Angebotsöffnung abgeschlossen worden sind oder bei längerfristigen Verträgen (z.B. Rahmenvertrag) mit einer bereits zurückgelegten Laufzeit von mindestens einem Jahr. Hierbei sind folgende Angaben zu tätigen: Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung des Leistungsumfangs, des Ausführungszeitraumes sowie des Auftragswertes. Vergleichbar meint die Lieferung und Montage von interaktiven Displays des Herstellers Promethean, Pylonensystemen und Mini-PCs in Schulen oder Bildungseinrichtungen. Jede Referenz muss einen Mindestauftragswert i.H.v. 20.000,00 EUR netto aufweisen. - Los 2 und 3: Angabe von mindestens drei (3) Referenzen zu vergleichbaren Leistungen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand aus den letzten drei (3) Jahren die spätestens bis zum Tag der Angebotsöffnung abgeschlossen worden sind oder bei längerfristigen Verträgen (z.B. Rahmenvertrag) mit einer bereits zurückgelegten Laufzeit von mindestens einem Jahr. Hierbei sind folgende Angaben zu tätigen: Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung des Leistungsumfangs, des Ausführungszeitraumes sowie des Auftragswertes. Vergleichbar meint die Lieferung und Montage von interaktiven Displays, Pylonensystemen und Mini-PCs in Schulen oder Bildungseinrichtungen. Jede Referenz muss einen Mindestauftragswert i.H.v. 20.000,00 EUR netto aufweisen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Mittels Formular 4.1 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" der Vergabeunterlagen: - Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Zuschlagsverbot bzgl. russischer Bieter / Beteiligter
Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-25+01:0008:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 39DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-25+01:0008:01:00+01:00
Zusätzliche Informationen: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-25+01:0008:01:00+01:00
Zusätzliche Informationen: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Geschäftssprache: Deutsch Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel
5.1 Los: LOT-0004
Titel: Lieferung interaktive Displays (Newline) inkl. Halterung und Mini-PCs (Gransee)
Beschreibung: Lieferung, Montage, Installation und Inbetriebnahme von 14 Stück Newline Display Lyra TT-8621Q 86 Zoll IR Touch Display inkl. Halterung und Mini-PCs.
Interne Kennung: 3
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 30200000Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung(cpv): 30213000Personalcomputer
Zusätzliche Einstufung(cpv): 30230000Computerbezogene Geräte
Zusätzliche Einstufung(cpv): 39292000Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Werner-von-Siemens-SchuleStraße des Friedens 4
Stadt: Gransee
Postleitzahl: 16775
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel(DE40A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: 1. Ergänzung zur Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Die Lieferung, Montage, Installation und Inbetriebnahme hat schnellstmöglich, jedoch spätestens 8 Wochen nach Auftragserteilung zu erfolgen. 2. Bindefristende: 01.03.2024 3. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Angaben zum Gesamtnettoumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Gesamtnettoumsatz von mindestens: Los 1: 100.000,00 EUR Los 2: 150.000,00 EUR Los 3: 100.000,00 EUR je abgeschlossenem Geschäftsjahr. Bei Angebotsabgabe für mehrere Lose sind die geforderten Mindestumsätze für die jeweiligen angebotenen Lose zu addieren. Das bedeutet, z.B. bei Abgabe für alle Lose, dass ein Mindestumsatz i.H.v. 350.000,00 EUR netto je Geschäftsjahr, vorliegen muss. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. - Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssummen je Versicherungsfall - mind. 2-fach pro Kalenderjahr: Personenschäden 1,5 Mio. EUR; Sachschäden 500.000 EUR) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen: - Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft - Los 1: Angabe von mindestens drei (3) Referenzen zu vergleichbaren Leistungen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand aus den letzten drei (3) Jahren die spätestens bis zum Tag der Angebotsöffnung abgeschlossen worden sind oder bei längerfristigen Verträgen (z.B. Rahmenvertrag) mit einer bereits zurückgelegten Laufzeit von mindestens einem Jahr. Hierbei sind folgende Angaben zu tätigen: Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung des Leistungsumfangs, des Ausführungszeitraumes sowie des Auftragswertes. Vergleichbar meint die Lieferung und Montage von interaktiven Displays des Herstellers Promethean, Pylonensystemen und Mini-PCs in Schulen oder Bildungseinrichtungen. Jede Referenz muss einen Mindestauftragswert i.H.v. 20.000,00 EUR netto aufweisen. - Los 2 und 3: Angabe von mindestens drei (3) Referenzen zu vergleichbaren Leistungen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand aus den letzten drei (3) Jahren die spätestens bis zum Tag der Angebotsöffnung abgeschlossen worden sind oder bei längerfristigen Verträgen (z.B. Rahmenvertrag) mit einer bereits zurückgelegten Laufzeit von mindestens einem Jahr. Hierbei sind folgende Angaben zu tätigen: Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung des Leistungsumfangs, des Ausführungszeitraumes sowie des Auftragswertes. Vergleichbar meint die Lieferung und Montage von interaktiven Displays, Pylonensystemen und Mini-PCs in Schulen oder Bildungseinrichtungen. Jede Referenz muss einen Mindestauftragswert i.H.v. 20.000,00 EUR netto aufweisen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Mittels Formular 4.1 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" der Vergabeunterlagen: - Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Zuschlagsverbot bzgl. russischer Bieter / Beteiligter
Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-25+01:0008:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 39DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-25+01:0008:01:00+01:00
Zusätzliche Informationen: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-25+01:0008:01:00+01:00
Zusätzliche Informationen: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Geschäftssprache: Deutsch Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel
8. Organisationen
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oberhavel
Registrierungsnummer: 12-12992262160023-68
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Stadt: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel(DE40A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Leitungsstab, StB Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 3301601-3500
Fax: +49 3301601-3519
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oberhavel
Registrierungsnummer: 12-12992262160023-68
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Stadt: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel(DE40A)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3301601-3500
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: d8cd9754-d5b1-42fc-85f3-e788a455a2a4-01
Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar
Beschreibung: Aufgrund von Fragen zur Ausschreibung wurden die Eignungskriterien, die Leistungsbeschreibung sowie die Angebotsfrist angepasst.
10.1 Änderung
Beschreibung der Änderungen: Los 2 und 3: Neben dem geforderten Display "Newline Lyra TT-8621Q" wird auch das Nachfolgemodell "Lyra TT-8623Q" zugelassen. Eignungskriterien: Eignungskriterium "Zertifizierung nach ISO 14001" wurde gelöscht, da die Anforderung entfällt. Die Angebotsfrist wurde geändert. Neuer Termin: 25.01.204, 8:00 Uhr.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 2024-01-19+01:00
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: eb17acdd-a0ab-4ac8-a8f8-269cb45eb3be- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-19+01:0012:49:33+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00042560-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 15/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-22Z

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Seddiner See
Seelow
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Stahnsdorf
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Strausberg
Teltow-Ruhlsdorf
Templin
Teupitz
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Treuenbrietzen
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Waldsieversdorf
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