Beschreibung: Zwischen Ortsausgang Mahlenzien und Ortseingang Kirchmöser erstreckt sich über einen
Großteil der Trasse ein Wald. Nahezu der gesamte Trassenverlauf führt durch ein Landschaftsschutzgebiet,
es werden ein FFH-Gebiet und ein Naturschutzgebiet sowie ein Wasserschutzgebiet der
Zone IIIA gequert. Des Weiteren führt der Trassenverlauf durch Schutzgebiete u. A.
für diverse Vogelarten, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien. - Bodenverhältnisse
und Grundwasser Die örtlichen Böden sind überwiegend geprägt durch lockere bis mitteldichte,
schwach schluffige bis grobkörnige Sande. Die Sande sind in ihrer Gesamtheit, auf
Grund ihrer Kornverteilungen, als frostsichere Böden eizuordnen. Die gewonnenen sandigen
Aushubmassen sind, bis auf wenige Ausnahmen, bautechnisch als Rohrauflager und für
die Rohrzone geeignet. Nach vorliegendem Kenntnisstand sind, unter Beachtung der zu
erwartenden Wasserständen und der geplanten Verlegetiefe, keinen grundwasserhaltenden
Maßnahmen erforderlich. - Verlegeverfahren Die Rohrverlegung erfolgt grundsätzlich
in offener Bauweise. Auf Grund des fein- bis mittelsandigen anstehenden Bodens (umlagerungswilliger
Sand) und der lockeren Lagerungsdichten sowie der Breite des zur Verfügung stehenden
Arbeitstreifen ist die Ausbildung eines geböschten Rohrgrabens ausgeschlossen. Die
Rohrgräben und Baugruben sind ab einer Tiefe über 1,25 m fachgerecht zu verbauen Für
die Rohrgräben wird ein Normverbau nach Wahl des AN vorgesehen. 1. Allgemeine Hinweise:
- Trassenlänge: ca. 4,5 km - Ausführungszeitraum: 3. Quartal 2024 - 2. Quartal 2025
2. Druckrohr Hauptleitung - Rohrmaterial: HDPE-Rohr nach DIN 8074/8075 und DIN EN
12201-2 der Dimension 450 x 40,9 mm 3. Kabelleerrohr Zur nachträglichen Verlegung
eines Steuer- und Informationskabels ist mit der Trinkwasserleitung ein Kabelleerrohr
zu verlegen. - Rohrmaterial: HDPE-Rohr nach DIN 8074/8075 der Dimension: 50 x 4,6
mm 4. Mantelrohr Im Bereich der unbefestigten Zufahrten ist die Rohrverlegung im Schutzrohr
vorgesehen. - Rohrmaterial: geschweißtes Stahlrohr nach DIN EN 10217-1, 610,0 x 6,3
mm Im Zuge der Bauausführung kann es, auf Grund von Behinderungen durch archäologische
Maßnahmen und Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Flora und Fauna sowie den Forderungen
und Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde, abschnittweise zu Störungen und Unterbrechungen
des Bauablaufes kommen. Der AN ist verpflichtet selbständig alle Maßnahmen und nach
besonderer Anordnung des AG sowie deren Beauftragten zu ergreifen, um Baustillstände
zu vermeiden und die Weiterführung der Arbeiten zu ermöglichen. Ist in einem Abschnitt
keine Bautätigkeit möglich bzw. kann die Bautätigkeit nicht fortgeführt werden, so
ist der AN verpflichtet die Bautätigkeit an anderer Stelle fortzuführen bzw. aufzunehmen.
Der AN ist aufgefordert entsprechende Vorschläge, zur Fortführung der Arbeiten, zu
unterbreiten. Den Anordnungen und Festlegungen des AG oder deren Beauftragten ist
Folge zu leisten. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um keine mehrkostenpflichtige
Beschleunigungsmaßnahme handelt. Vielmehr sind die Maßnahmen bei der Preisermittlung
zu berücksichtigen und Bestandteil des Bauvertrages.