Neubau der Synagoge mit jüdischem Kultus- und Gemeindezentrum in Koblenz, Los 2 - Planungs- und Bauüberwachungsleistungen Technische Ausrüstung - HLS und Elektro Referenznummer der Bekanntmachung: 172/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlachthofstraße 5
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zentralratderjuden.de/vor-ort/landesverbaende/key//juedische-kultusgemeinde-koblenz-kdoer/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Synagoge mit jüdischem Kultus- und Gemeindezentrum in Koblenz, Los 2 - Planungs- und Bauüberwachungsleistungen Technische Ausrüstung - HLS und Elektro
Die Jüdische Kultusgemeinde Koblenz K.d.ö.R. möchte in Koblenz eine Synagoge mit jüdischem Kultus- & Gemeindezentrum errichten.
Die neue Synagoge soll die in der Vorkriegszeit zerstörte Synagoge ersetzen und die Jüdische Kultusgemeinde in die Lage versetzen, für alle Mitglieder - derzeit ca. 840 - neben dem Gottesdienst auch ausreichend Räumlichkeiten für das jeweilige kulturelle und gesellschaftliche Leben vorzuhalten.
Zur Verfügung steht ein Grundstück mit ca. 1.731 m², Gemarkung Koblenz, Flur 8, Flurstück 512/8, Weißer Gasse, 56068 Koblenz.
Folgende Räume werden in das Gebäude implementiert: Gebetsraum, Mikwe, Rabbinerwohnung, Bibliothek, Sozialberatung, Chor, Seniorengruppen, Unterrichtsräume, u.a. Der Gemeindesaal wird als Raum der religiösen Begegnung, für Konzerte, Ausstellungen, Vortragsveranstaltungen, Gedenktage und für Gestaltungen im Rahmen von jüdischen Feiertagen dienen.
Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Das Budget des Vorhabens ist fest vorgegeben.
Koblenz
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung HLS und Elektro nach § 55 i.V.m. Anlage 15 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9 (Los 2).
Die anrechenbaren Kosten ergeben sich voraussichtlich wie folgt:
AG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 186.674,80 EUR
AG 420 Wärmeversorgungsanlagen 257.521,26 EUR
AG 430 Raumlufttechnische Anlagen 110.205,61 EUR
AG 440 Elektrische Anlagen 369.975,96 EUR
AG 450 Kommunikationsanlagen 39.359,15 EUR
AG 460 Förderanlagen 76.469,20 EUR
AG 470 Nutzungsspezifische Anlagen 70.846,46 EUR
AG 480 Gebäude - und Anlageautomation 13.494,56 EUR
Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4, also bis zur Genehmigungsplanung beauftragt werden und anschließend die Leistungsphasen 5-9. Auf eine Weiterbeauftragung besteht kein Anspruch.
Parallel ausgeschrieben werden Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI und Projektsteuerungsleistungen nach der AHO.
Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.
Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4, im Sinne von § 55 HOAI also bis zur Genehmigungsplanung beauftragt werden und anschließend die Leistungsphasen 5-9. Auf eine Weiterbeauftragung besteht kein Anspruch. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung Bezug genommen, die zum Download zur Verfügung steht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Pfarrstraße 4
Ort: Ettringen
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56729
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 6131/162113
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.