Deutschland - Fernseh- und audiovisuelle Geräte - Sprachlabor für Schulen der Stadt Falkensee

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Falkensee
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Sprachlabor für Schulen der Stadt Falkensee
Beschreibung: Kauf und Lieferung eines Multimedia Computer Sprachlehrsystems für 2 Schulen der Stadt Falkensee inkl. 5 Jahre Wartung, Service und Support.
Kennung des Verfahrens: 3d929163-2fc0-4993-ad27-8cb7ecf6e3cc
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 32320000Fernseh- und audiovisuelle Geräte
Zusätzliche Einstufung(cpv): 39000000Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
Zusätzliche Einstufung(cpv): 48000000Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung(cpv): 48100000Branchenspezifisches Softwarepaket
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt FalkenseeFalkenhagener Straße 43/49
Stadt: Falkensee
Postleitzahl: 14612
Land, Gliederung (NUTS): Havelland(DE408)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXT9YYDY1A4UXTZ5 Das Formblatt FS 702 ist nur im Falle eines oder mehrerer Nachunternehmer auszufüllen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auch ohne vorherige Verhandlung auf ein Angebot zu erteilen (§ 12 Abs. 4 UVgO). Geforderte Nachweise (z.B. Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung) können in einfacher Kopie eingereicht werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Sprachlabor für Schulen der Stadt Falkensee
Beschreibung: Kauf und Lieferung eines Multimedia Computer Sprachlehrsystems für 2 Schulen der Stadt Falkensee inkl. 5 Jahre Wartung, Service und Support.
Interne Kennung: #1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 32320000Fernseh- und audiovisuelle Geräte
Zusätzliche Einstufung(cpv): 39000000Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
Zusätzliche Einstufung(cpv): 48000000Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung(cpv): 48100000Branchenspezifisches Softwarepaket
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt FalkenseeFalkenhagener Straße 43/49
Stadt: Falkensee
Postleitzahl: 14612
Land, Gliederung (NUTS): Havelland(DE408)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Eignung kann durch Eintragung in ein Präqualifizierungsverzeichnis oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD nachgewiesen werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 LD liegt den Unterlagen bei.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer gesetzten, angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 liegt den Unterlagen bei.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Eignung kann durch Eintragung in ein Präqualifizierungsverzeichnis oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD nachgewiesen werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 LD liegt den Unterlagen bei.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-21+01:0012:30:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 58DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-21+01:0013:00:00+01:00
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme von Bietern bei der Angebotsöffnung ist gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht zugelassen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-21+01:0013:00:00+01:00
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme von Bietern bei der Angebotsöffnung ist gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - Formblatt 124 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) bzw. kann durch Eintragung in ein Präqualifizierungsverzeichnis nachgewiesen werden. - FS 701 Mindestanforderungen nach BbgVergG mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen: Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz - FS 702 Mindestanforderungen BbgVergG (Nachunternehmer/Verleiher) mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz i.V.m. FS 707 Unterauftragnehmer - Eignungsleihe (mit dem Angebot) - FS 706 Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): nur zu verwenden, wenn das Unternehmen ggf. zur Angebotsabgabe keine gültige Haftpflichtversicherung vorlegen kann
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen ab Eingang der "Nichtabhilfe - Mitteilung" beim Bieter/ Bewerber eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 14.00 Uhr (freitags und an Tagen vor Feiertagen nach 13.00 Uhr) bei der Vergabekammer eingehen, ggf. erst am darauffolgenden Arbeitstag an den Auftraggeber übermittelt werden können. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Übermittlung des Nachprüfungsantrags in Textform an den Auftraggeber ausgelöst. § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Falkensee
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Falkensee
8. Organisationen
8.1 ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Falkensee
Registrierungsnummer: t:03322281777
Postanschrift: Falkenhagener Straße 43/49
Stadt: Falkensee
Postleitzahl: 14612
Land, Gliederung (NUTS): Havelland(DE408)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Fachbereich IT-Service
Telefon: +493322281777
Fax: +493322281603
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Falkensee
Registrierungsnummer: t:03322281777
Postanschrift: Falkenhagener Straße 43/49
Stadt: Falkensee
Postleitzahl: 14612
Land, Gliederung (NUTS): Havelland(DE408)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Fachbereich IT-Service
Telefon: +493322281777
Fax: +493322281603
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Stadt Falkensee
Registrierungsnummer: t:03322281777
Postanschrift: Falkenhagener Straße 43/49
Stadt: Falkensee
Postleitzahl: 14612
Land, Gliederung (NUTS): Havelland(DE408)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Fachbereich IT-Service
Telefon: +493322281777
Fax: +493322281603
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 00141779-18e4-4191-95d7-c61bce503ae3- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-15+01:0011:40:18+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00030362-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 11/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-16Z

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