Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet
worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat, - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich
eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird, - das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen
hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken, - kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
- keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen keine wesentliche
Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags
erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung,
zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen
in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung
begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen
Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen nicht versucht, die Entscheidungsfindung
des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht,
vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren
erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen
übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich
beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Ferner
wird erklärt, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Mindestlohngesetz
(MiLoG) nicht vorliegen und die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung
und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingehalten werden. Wir erklären,
dass wir als Bieter über eine gültige Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung
verfügen, die eine Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens 2.000.000,00
Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 1.000.000,00 Euro für Vermögensschäden
absichert. Die Obergrenze für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist
dabei auf jeweils mindestens 2.000.000,00 Euro (oder höher) festgesetzt. Die nachfolgende
Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab: 1. Der / die Auftragnehmer gehört / gehören
nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung
des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland
im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des
Auftragnehmers oder dessen Niederlassung in Russland, b) durch die Beteiligung einer
natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe
a) zutrifft, am Auftragnehmer über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als
50%, c) durch das Handeln des Auftragnehmers im Namen oder auf Anweisung von Personen
oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen 2.
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten
im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden,
beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören
ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu
Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch
während der weiteren Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises
in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr
als 10 % des Auftragswerts entfällt.