Beschreibung: Der Auftragnehmer hat folgende Leistungsschritte zu erbringen: a) Plausibilitätsprüfung
von Förderanträgen für Gebäude, Straßen, Wege, Plätze, Grünflächen, Stadtparkflächen,
Kinderspielplätze, private Freiflächen und Ordnungsmaßnahmen > Prüfung der Vollständigkeit
der Antragsunterlagen, > Beratung der Antragsteller zum Förderprogramm und zur Förderrichtlinie,
> Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten, > Bausubstanzuntersuchung bzw. Prüfung
des geplanten Leistungsumfanges, > Berücksichtigung von städtebaulichen/denkmalpflegerischen
Stellungnahmen, > Ermittlung der förderfähigen Baukosten entsprechend den vom Land
Brandenburg vorgegebenen Kostenansätzen, > Ermittlung der förderfähigen Baunebenkosten
im Rahmen eines pauschalen Ansatzes, > Berücksichtigung von Vorteilen aus der Mehrwertsteueroption,
> Erarbeitung von Empfehlungen an die Bewilligungsbehörde zur Entscheidung über Ausnahmeregelungen
oder zur Einzelfallentscheidung, > Ermittlung der Förderbeträge (Baukostenzuschüsse,
abgezinste Aufwendungszuschüsse) und des Zuwendungsbedarfs, > Bearbeitung von Kostenerhöhungsanträgen
und Änderungsanträgen auch während der Realisierungsphase, > Abstimmung der Kostenübersicht
und Terminpläne mit den Antragstellern, Fotodokumentation, > Zusammenfassung der Unterlagen
und Erstellung eines Prüfberichtes. b) Begleitende Baukontrolle bei Weitergabe der
Fördermittel an Dritte > Begehung der Objekte zur stichprobenhaften Überprüfung der
Ausführung der unter a) beschriebenen und vertraglich vereinbarten Maßnahmen, > Erfassung
von verdeckten Bauleistungen und Prüfung von Mehrkosten- und Änderungsanträgen, >
auf Grundlage von Zahlungsabforderungen der Förderungsempfänger: Feststellung des
aktuellen Bautenstandes als Voraussetzung für die Freigabe von Fördermitteln (in der
Regel vier Zahlungen), > Information der Bewilligungsbehörde bei wesentlichen Abweichungen
der Bauausführung gegenüber den in a) beschriebenen Maßnahmen, > baufachliche Begleitung
zu Vergabefragen gemäß vergaberechtlichen Regelungen. c) Prüfung von Schlussrechnungen
gemäß VV zu § 44 LHO > Schlussabnahme der Bauleistungen vor Ort, > Prüfung der Vollständigkeit
der eingereichten Belege und Unterlagen, > Prüfung der rechnerischen Richtigkeit der
Rechnungsübersicht, > Überprüfung der Förderfähigkeit der in Rechnung gestellten Bauleistungen,
ggf. Ermittlung der förderfähigen Rechnungspositionen, > formale Prüfung der eingereichten
Belege gemäß vergaberechtlichen Regelungen, > Feststellung, ob die gemäß a) beschriebenen
Bauleistungen vollständig durch Rechnungen belegt sind und die gemäß Architektenvertrag
vereinbarten Leistungsphasen durch Rechnungen nachgewiesen sind, > Überprüfung der
Vergabeart gemäß dem aktuellen Vergaberecht, > Feststellung von nicht förderfähigen
Rabatten, Skonti u. a. nicht förderfähigen Positionen, > Kennzeichnung der Rechnungen
mit einem Prüfvermerk, > Feststellung der förderfähigen Baukosten und abschließende
Berechnung der Förderbeträge, > Überprüfung, ob die Stellungnahmen beteiligter Fachämter
bei der Bauausführung berücksichtigt wurden, und Einbeziehung der Stellungnahmen in
das Prüfergebnis, > Darstellung der Prüfergebnisse und Erstellung eines Prüfberichtes.