Herstellung und Lieferung von dreiundzwanzig (23) Niederflurelektrobussen Referenznummer der Bekanntmachung: 04_230531_ViP-EU_DM_Elektrobusse
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Fritz-Zubeil-Straße 96
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3316619409
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vip-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von dreiundzwanzig (23) Niederflurelektrobussen
Die ViP Potsdam beabsichtigt dreiundzwanzig (23) Niederflurelektrobusse zu beschaffen. Gegenstand des Auftrags ist die Herstellung und Lieferung der Elektrobusse. Hierbei handelt es sich um 10 Solo- und um 13 Gelenkbusse.
Der Auftraggeber beabsichtigt dreiundzwanzig (23) Niederflurelektrobusse zu beschaffen. Hierbei handelt es sich sowohl um Solo- als auch um Gelenkbusse.
Die Lieferung der Niederflurelektrobusse erfolgt in zwei Lieferchargen:
- zehn (10) Solobusse (12 m Fahrzeuglänge) bis Ende März 2025
- dreizehn (13) Gelenkbusse (18 m Fahrzeuglänge) bis Ende Mai 2025
Zweck der Beschaffung ist die langfristige Ausstattung des Auftraggebers mit nach aktuell geltendem deutschem Recht zugelassenen Elektrobussen mit hoher Lebensdauer und Laufleistung, geringem Energieverbrauch und optimierten Instandhaltungskosten für den Einsatz im gesamten Streckennetz des Auftraggebers.
Die zu beschaffenden Elektrobusse haben dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen, einen hohen Fahrgastkomfort zu bieten, barrierefrei zu sein, eine große Anzahl an Multifunktionsbereichen aufzuweisen und einen wirtschaftlichen Betrieb durch den Auftraggeber zu ermöglichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herstellung und Lieferung von dreiundzwanzig (23) Niederflurelektrobussen
Postanschrift: Vuurijzer 23
Ort: Deurne
NUTS-Code: NL414 Zuidoost-Noord-Brabant
Postleitzahl: 5753 SV
Land: Niederlande
Internet-Adresse: www.ebusco.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661719
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten. § 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bewerbers oder Bieters, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebotes eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661719