2231165 Starkstromanlagen und Sicherheitsbeleuchtung, ZES Neubau Skulpturendepot Referenznummer der Bekanntmachung: 2231165
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Allee nach Sanssouci 6
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3319694-0
Fax: +49 3319694-373
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.spsg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2231165 Starkstromanlagen und Sicherheitsbeleuchtung, ZES Neubau Skulpturendepot
Errichtung eine Starkstromanlage
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg Friedrich Engels Str. 78/79 14473 Potsdam
Errichtung eine Starkstromanlage bestehend aus
- 1 Haupt- und 3 Unterverteilungen
- ca. 10.000m Verkabelung mehrheitlich in Aufputz- installation
- 680 Leuchtkörper und 120 Installationsgeräte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Starkstromanlagen und Sicherheitsbeleuchtung, ZES Neubau Skulpturendepot
Postanschrift: Freienwalder Str. 16
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1719
Fax: +49 331866-1652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/.
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Allee nach Sanssouci 6
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14471
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: www.spsg.de