Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Angaben über die Ausführung
von Leistungen, welche in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt
worden sind, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (mindestens 3 Referenzen).
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer entsprechenden Referenzliste mit Angaben
zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner mit Telefon-Nr. oder E-Mail-Adresse, zu Art
und Umfang der ausgeführten Leistung, zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl genommenen Bietern Bescheinigungen
über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis zu verlangen 2. Erklärung über
die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
Beschäftigten (aufgeschlüsselt nach gewerblich und angestellten Mitarbeitern), tabellarisch
dargestellt 3. Benennung der technischen Ausrüstung, die dem Unternehmen für die Ausführung
der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung steht. Bei präqualifizierten Bietern genügt
anstelle der Eigenerklärungen zu 1. und 2. der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen
Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben
aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Bieter kann sich zu 1. im Wege der Eignungsleihe
zum Nachweis der Ausführung auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 6d Abs. 1 Satz
3 EU VOB/A nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst
ausführen. Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die Eignung ist mit
dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V. (Präqualifikationsverzeichnis oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer
EU-Mitgliedsstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung
mit Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot
eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen,
ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland
haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache
übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter,
der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (in
deutscher Übersetzung) vorzulegen. - Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister oder der Handwerksrolle/IHK. Ausländische Bieter haben gleichwertige
Nachweise ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) vorzulegen. - Bieter bzw.
die Bietergemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bieter noch bei einem Mitglied
der Bietergemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und 124 GWB (Eigenerklärung)
vorliegen Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die Eignung ist mit dem
Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V. (Präqualifikationsverzeichnis oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer
EU-Mitgliedsstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung
mit Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot
eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen,
ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland
haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache
übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter,
der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (in
deutscher Übersetzung) vorzulegen. - Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister oder der Handwerksrolle/IHK. Ausländische Bieter haben gleichwertige
Nachweise ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) vorzulegen. - Bieter bzw.
die Bietergemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bieter noch bei einem Mitglied
der Bietergemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und 124 GWB (Eigenerklärung)
vorliegen