Beschreibung: Die Landkreise Oder-Spree und Märkisch-Oderland sind zuständige Behörde nach Art.
2 Buchst. c) VO (EG) 1370/2007. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf dem Bediengebiet
der Gemeinden Rüdersdorf und Schöneiche bei Berlin sowie einem Teilgebiet von Berlin-Friedrichshagen.
Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) ist die
Erbringung von Beförderungsleistungen im Straßenbahnverkehr auf der Straßenbahnlinie
88 der Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH (rd. 560.000 Fahrplankilometer p.
a.) im eigenen Namen und mindestens im heutigen Umfang mit den zu bedienenden Haltestellen:
- S-Bahnhof Friedrichshagen, - Berlin, Brösener Str., - Schöneiche, Waldstraße - Schöneiche,
Goethepark., - Schöneiche, Rahnsdorfer Straße - Schöneiche, Dorfstraße - Schöneiche,
Dorfaue - Schöneiche, Schillerstraße - Schöneiche, Grätzwalde - Schöneiche, Jägerstraße
- Schöneiche, Kalkberger Straße - Rüdersdorf, Berghof Weiche - Rüdersdorf, Berghof
- Rüdersdorf,Torellplatz - Rüdersdorf, Museumspark - Rüdersdorf, Marktplatz - Rüdersdorf,
Rathaus - Rüdersdorf, Breidscheidstraße - Rüdersdorf, Marienstraße - Alt Rüdersdorf
Das zu erbringende Leistungsangebot entspricht dem aus den Vergabeunterlagen ersichtlichen
Fahrplanangebot ab dem 1. Januar 2023. (Anlage 1) Für die Nutzung der vorhandenen
Infrastruktur kann mit der Schöneicher-Rüdersdorfer-Straßenbahn GmbH ein Nutzungsvertrag
gemacht werden. Dies umfasst die nachfolgenden Betriebsanlagen und Fahrzeuge: - Betriebsgleis
ca. 22 km incl. Fahrleitung - ruhendes Gleis ca. 0,6 km incl. Fahrleitung - 30 Weichen,
davon 26 Weichen elektr. beheizt - Fahrstromversorgung 1 GUW mit 4 Streckenabgängen
BJ 1990, 1 GUW mit 2 Streckenabgängen BJ 2005 - BÜ-Anlage Friedrichshagen - 2 Betriebsfahrzeuge
M6Nf BJ 1977; 4 Betriebsfahrzeuge vom Typ KtNf6 BJ 1988-1990, 3 Betriebsfahrzeuge
vom Typ artic BJ 2013/2020 - Aufenthaltsraum für Fahrpersonal Endstelle Friedrichshagen
- Betriebshof incl. Fahrzeughalle mit Werkstätten, Büros, Aufenthalts- und Sanitärräume
- Kleinbus, Pkw Weichenwart, Transporter Pritsche, Pkw Fahrdienstleiter, Mercedes
Zweiwegefahrzeug mit Schörlingaufbau - Werkstatt nach Ansicht - Werkstatt Wartung
und Instandhaltung der Fahrzeuge - Werkstattzug (Fahrleitung und Hilfgerätewagen)
Weiterhin gelten die folgenden Rahmenbedingungen: - Neubeantragung der Liniengenehmigung
für die Straßenbahnlinie 88 - Der künftige Betreiber übernimmt für alle mit der Auftragsdurchführung
Beschäftigten, insbesondere das derzeitige Betriebspersonal (z. B. Straßenbahnfahrer,
Werkstattmitarbeiter, Disponent, Verkehrsmeister, Vertriebsmitarbeiter). Er ist gemäß
§ 4 Brandenburgische Vergabegesetz verpflichtet, während der gesamten Auftragslaufzeit
den Manteltarifvertrag und den Entgelttarifvertrag des Nahverkehrs im Land Brandenburg
(TV-N BRB) sowie die von den Tarifparteien ausgehandelten Fortschreibungen dieses
Tarifvertrages für alle Beschäftigten anzuwenden. Die betriebliche Altersversorgung
der Arbeitnehmer, die bisher mit der Durchführung der Leistung betraut waren, ist
mindestens in der gleichen Qualität fortzuführen. Um dies zu erreichen, wird der Betreiber
Mitglied der Zusatzversorgungskasse (ZVK) des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg,
wenn es noch kein Mitglied ist und keine schwerwiegenden Gründe, dazu gehören ausdrücklich
nicht tatsächliche oder zukünftig etwaig drohende finanzielle Aufwendungen, gegen
seine Mitgliedschaft vorliegen. Die Beitragszahlungen sind in diesem Fall mindestens
in der gleichen Qualität fortzusetzen. Soweit das Unternehmen kein Mitglied der ZVK
wird, weil sein Aufnahmeantrag von der ZVK abgelehnt wird, hat es mindestens gleichwertige
Leistungen zu erbringen. Für die Gleichwertigkeit ist nicht die Höhe der arbeitgeberseitigen
Aufwendungen entscheidend. Es kommt vielmehr auf die Gleichwertigkeit der Leistungen
aus Sicht der Arbeitnehmer an und damit auf das, was ihnen im Versorgungsfall zufließen
würde. Zu einem späteren Zeitpunkt zur Erbringung dieser Leistung neu eingestellte
Arbeitnehmer erhalten ein adäquates Angebot für eine betriebliche Altersversorgung.
- Für alle mit der Auftragsdurchführung Beschäftigten finden die bestehenden Dienstvereinbarungen
Anwendung. - Es sind vertragliche Regelungen für den Betrieb, den Vertrieb einschließlich
der daraus resultierenden Vertriebsaktivitäten, die Instandhaltung und die Abrechnungen
der Verkehrs-leistungen und Einnahmen mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zu
treffen. Es findet der gemeinsame Tarif der Länder Berlin und Brandenburg Anwendung.
- Übernahme aller kaufmännischen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Betrieb der Straßenbahnlinie
88 unter besonderer Beachtung der kaufmännischen Trennung zur Sicherstellung der zweckgerichteten
Zuwendungen der Aufgabenträger und der Gemeinden Rüdersdorf und Schöneiche bei Berlin
ausschließlich für die Straßenbahnlinie 88.