Deutschland - Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages - Verkehrsleistungen im Straßenbahnverkehr nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) 1370/2007 - hier: Straßenbahnlinie 88

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oder-Spree
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages - Verkehrsleistungen im Straßenbahnverkehr nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) 1370/2007 - hier: Straßenbahnlinie 88
Beschreibung: Die zuständige Behörde beabsichtigt, mit Wirkung zum 01.01.2025 einen Verkehrsvertrag über Verkehrsleistungen im Straßenbahnverkehr der Linie 88 (S-Bahnhof Berlin-Friedrichshagen bis Altrüdersdorf) für die Dauer von 15 Jahren zu vergeben.
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 60210000Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Oder-Spree
Stadt: Gemeinde Schöneiche bei Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Oder-Spree(DE40C)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Märkisch-Oderland
Stadt: Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Märkisch-Oderland(DE409)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Land Berlin
Stadt: Berlin-Friedrichshagen
Land, Gliederung (NUTS): Berlin(DE300)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP9YEJ6SZA Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um einen Aufruf zum Wettbewerb. Alle interessierten Unternehmen werden hiermit aufgefordert, ihr Interesse an dem zu vergebenden Auftrag mitzuteilen (Interessensbekundung). Der Auftraggeber fordert alle Unternehmen, die auf die Veröffentlichung dieser regelmäßigen nicht verbindlichen Bekanntmachung eine Interessensbekundung übermittelt haben, zur Bestätigung ihres Interesses an einer weiteren Teilnahme auf (Aufforderung zur Interessensbestätigung). Mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Die Frist für den Eingang der Interessensbestätigung beträgt 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Interessensbestätigung. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Gemäß § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Straßenbahnen etc. im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Bekanntmachung zu stellen. Die Anträge müssen die in dieser Bekanntmachung beschriebenen Anforderungen erfüllen. Andernfalls ist die Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2a S. 2 PBefG). Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG nach. Eigenwirtschaftlich sind gemäß § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG Verkehrsleistungen, deren Aufwand durch Beförderungserlöse, Ausgleichsleistungen auf Grundlage allgemeiner Vorschriften i. S. d. VO (EG) Nr. 1370/2007 und sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne, soweit diese keine Ausgleichsleistungen darstellen, gedeckt wird. Es gilt das ÖPNVG Brandenburg mit der dazu erlassenen ÖPNV- Finanzierungsverordnung. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zählt die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i. S. d. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, dann darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. In diesem wird darauf hingewiesen, dass die Erbringung der von der beabsichtigten Vergabe umfassten Verkehrsdienstleistung bislang nicht kostendeckend möglich war. Die zuständige Behörde geht davon aus, dass ein kostendeckender Betrieb auch in Zukunft nicht möglich sein wird.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
3. Teil
3.1 Teil: PAR-0001
Titel: Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages - Verkehrsleistungen im Straßenbahnverkehr nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) 1370/2007 - hier: Straßenbahnlinie 88
Beschreibung: Die Landkreise Oder-Spree und Märkisch-Oderland sind zuständige Behörde nach Art. 2 Buchst. c) VO (EG) 1370/2007. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf dem Bediengebiet der Gemeinden Rüdersdorf und Schöneiche bei Berlin sowie einem Teilgebiet von Berlin-Friedrichshagen. Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) ist die Erbringung von Beförderungsleistungen im Straßenbahnverkehr auf der Straßenbahnlinie 88 der Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH (rd. 560.000 Fahrplankilometer p. a.) im eigenen Namen und mindestens im heutigen Umfang mit den zu bedienenden Haltestellen: - S-Bahnhof Friedrichshagen, - Berlin, Brösener Str., - Schöneiche, Waldstraße - Schöneiche, Goethepark., - Schöneiche, Rahnsdorfer Straße - Schöneiche, Dorfstraße - Schöneiche, Dorfaue - Schöneiche, Schillerstraße - Schöneiche, Grätzwalde - Schöneiche, Jägerstraße - Schöneiche, Kalkberger Straße - Rüdersdorf, Berghof Weiche - Rüdersdorf, Berghof - Rüdersdorf,Torellplatz - Rüdersdorf, Museumspark - Rüdersdorf, Marktplatz - Rüdersdorf, Rathaus - Rüdersdorf, Breidscheidstraße - Rüdersdorf, Marienstraße - Alt Rüdersdorf Das zu erbringende Leistungsangebot entspricht dem aus den Vergabeunterlagen ersichtlichen Fahrplanangebot ab dem 1. Januar 2023. (Anlage 1) Für die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur kann mit der Schöneicher-Rüdersdorfer-Straßenbahn GmbH ein Nutzungsvertrag gemacht werden. Dies umfasst die nachfolgenden Betriebsanlagen und Fahrzeuge: - Betriebsgleis ca. 22 km incl. Fahrleitung - ruhendes Gleis ca. 0,6 km incl. Fahrleitung - 30 Weichen, davon 26 Weichen elektr. beheizt - Fahrstromversorgung 1 GUW mit 4 Streckenabgängen BJ 1990, 1 GUW mit 2 Streckenabgängen BJ 2005 - BÜ-Anlage Friedrichshagen - 2 Betriebsfahrzeuge M6Nf BJ 1977; 4 Betriebsfahrzeuge vom Typ KtNf6 BJ 1988-1990, 3 Betriebsfahrzeuge vom Typ artic BJ 2013/2020 - Aufenthaltsraum für Fahrpersonal Endstelle Friedrichshagen - Betriebshof incl. Fahrzeughalle mit Werkstätten, Büros, Aufenthalts- und Sanitärräume - Kleinbus, Pkw Weichenwart, Transporter Pritsche, Pkw Fahrdienstleiter, Mercedes Zweiwegefahrzeug mit Schörlingaufbau - Werkstatt nach Ansicht - Werkstatt Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge - Werkstattzug (Fahrleitung und Hilfgerätewagen) Weiterhin gelten die folgenden Rahmenbedingungen: - Neubeantragung der Liniengenehmigung für die Straßenbahnlinie 88 - Der künftige Betreiber übernimmt für alle mit der Auftragsdurchführung Beschäftigten, insbesondere das derzeitige Betriebspersonal (z. B. Straßenbahnfahrer, Werkstattmitarbeiter, Disponent, Verkehrsmeister, Vertriebsmitarbeiter). Er ist gemäß § 4 Brandenburgische Vergabegesetz verpflichtet, während der gesamten Auftragslaufzeit den Manteltarifvertrag und den Entgelttarifvertrag des Nahverkehrs im Land Brandenburg (TV-N BRB) sowie die von den Tarifparteien ausgehandelten Fortschreibungen dieses Tarifvertrages für alle Beschäftigten anzuwenden. Die betriebliche Altersversorgung der Arbeitnehmer, die bisher mit der Durchführung der Leistung betraut waren, ist mindestens in der gleichen Qualität fortzuführen. Um dies zu erreichen, wird der Betreiber Mitglied der Zusatzversorgungskasse (ZVK) des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg, wenn es noch kein Mitglied ist und keine schwerwiegenden Gründe, dazu gehören ausdrücklich nicht tatsächliche oder zukünftig etwaig drohende finanzielle Aufwendungen, gegen seine Mitgliedschaft vorliegen. Die Beitragszahlungen sind in diesem Fall mindestens in der gleichen Qualität fortzusetzen. Soweit das Unternehmen kein Mitglied der ZVK wird, weil sein Aufnahmeantrag von der ZVK abgelehnt wird, hat es mindestens gleichwertige Leistungen zu erbringen. Für die Gleichwertigkeit ist nicht die Höhe der arbeitgeberseitigen Aufwendungen entscheidend. Es kommt vielmehr auf die Gleichwertigkeit der Leistungen aus Sicht der Arbeitnehmer an und damit auf das, was ihnen im Versorgungsfall zufließen würde. Zu einem späteren Zeitpunkt zur Erbringung dieser Leistung neu eingestellte Arbeitnehmer erhalten ein adäquates Angebot für eine betriebliche Altersversorgung. - Für alle mit der Auftragsdurchführung Beschäftigten finden die bestehenden Dienstvereinbarungen Anwendung. - Es sind vertragliche Regelungen für den Betrieb, den Vertrieb einschließlich der daraus resultierenden Vertriebsaktivitäten, die Instandhaltung und die Abrechnungen der Verkehrs-leistungen und Einnahmen mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zu treffen. Es findet der gemeinsame Tarif der Länder Berlin und Brandenburg Anwendung. - Übernahme aller kaufmännischen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Betrieb der Straßenbahnlinie 88 unter besonderer Beachtung der kaufmännischen Trennung zur Sicherstellung der zweckgerichteten Zuwendungen der Aufgabenträger und der Gemeinden Rüdersdorf und Schöneiche bei Berlin ausschließlich für die Straßenbahnlinie 88.
3.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 60210000Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
3.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Oder-Spree
Stadt: Gemeinde Schöneiche bei Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Oder-Spree(DE40C)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
3.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Märkisch-Oderland
Stadt: Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Märkisch-Oderland(DE409)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
3.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Land Berlin
Stadt: Berlin-Friedrichshagen
Land, Gliederung (NUTS): Berlin(DE300)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
3.1.3 Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01+01:00
Enddatum: 2039-12-31+01:00
3.1.6 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
3.1.9 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Ministerium des Innern, Ref. II/4
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oder-Spree
8. Organisationen
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oder-Spree
Registrierungsnummer: 12-12992262163063-66
Postanschrift: Breitscheidstr. 7
Stadt: Beeskow
Postleitzahl: 15848
Land, Gliederung (NUTS): Oder-Spree(DE40C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: SB Ländliche Entwicklung/Mobilitätsplanung, Herr Tim Jurrmann
E-Mail: oepnv@l-os.de
Telefon: +49 3366-351806
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich Mann Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331 8661719
Fax: +49 331 8661652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Ministerium des Innern, Ref. II/4
Registrierungsnummer: entfällt
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331 866-0
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 939b7198-e325-49db-82b9-88fe8143d3ee- 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-15+01:0016:25:17+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00770317-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 244/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-19Z
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 2024-01-15+01:00

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