Beschreibung: Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. oder gleichwertig anderer EU-Mitgliedsstaaten), soweit die
geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt 124 VHB
(Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die
engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6
Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des
Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis
anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124
auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz
nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen
von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug
aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische
Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung)
vorzulegen. - Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder
der Handwerksrolle/IHK. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes
(in deutscher Übersetzung) vorzulegen. - Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss erklären,
dass weder beim Bieter noch bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft Ausschlussgründe
im Sinne von § 123 und 124 GWB (Eigenerklärung) vorliegen Die Eignung ist mit dem
Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V. (Präqualifikationsverzeichnis oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer
EU-Mitgliedsstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung
mit Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten
Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen
innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter
zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige
Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben,
haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache übersetzt)
ihres Herkunftslandes vorzulegen. Mit den Angebotsunterlagen sind weiterhin vorzulegen:
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, welche mindestens folgende
Deckungssummen pro Schadenfall aufweisen muss: Personenschäden 2,0 Mio. EUR, Sachschäden
2,0 Mio. EUR und Vermögensschäden 1,0 Mio. EUR. Sollte die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Berufs-oder
Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet,
im Falle einer Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw.
eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen
abzuschließen - Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gem. § 48 b Abs. 1 S. 1 EStG
- Eigenerklärungen über Zahlungen an Krankenkassen und Sozialkassen - Eigenerklärungen
über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern - Eigenerklärungen
über die ordnungsgemäße Eintragung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung
der gesetzlichen Beiträge bei der Berufsgenossenschaft Werden anstelle von Eigenerklärungen
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in den
keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen an diesen Stichtag nicht
älter als ein Jahr sein. Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter,
dessen Angebot in die engere Wahl kommt, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung
durch die Vergabestelle durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen
Stelle zu bestätigen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes
(in deutscher Übersetzung) einzureichen. - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens
jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen
und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlich
und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen ( § 6 d EU
VOB/A), so wird gemäß § 6 d Abs. 2 EU VOB/A vorgeschrieben, dass diese Unternehmen
gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften. 1. Angaben über die Ausführung
von Leistungen, welche in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt
worden sind, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (mindestens 3 Referenzen).
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer entsprechenden Referenzliste mit Angaben
zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner mit Telefon-Nr. oder E-Mail-Adresse, zu Art
und Umfang der ausgeführten Leistung, zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl genommenen Bietern Bescheinigungen
über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis zu verlangen 2. Erklärung über
die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
Beschäftigten (aufgeschlüsselt nach gewerblich und angestellten Mitarbeitern), tabellarisch