Ausschreibung von Objektplanungsleistungen und Freianlagenplanung für das Bauvorhaben: "Sanierung ehemalige Gesamtschule Dabendorf und Umbau Grundschule/ Hort "
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 20
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin
E-Mail:
Telefon: +49 3853031/273
Fax: +49 3853031/255
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Objektplanungsleistungen und Freianlagenplanung für das Bauvorhaben: "Sanierung ehemalige Gesamtschule Dabendorf und Umbau Grundschule/ Hort "
Architekten- und Ingenieurleistungen
Objekt- und Freianlagenplanung für die Baumaßnahme „Sanierung ehemalige Gesamtschule Dabendorf und Umbau Grundschule/ Hort“
Zossen/Dabendorf
INNERE UND ÄUßERE VOLLSANIERUNG EHEM. GESAMTSCHULE UND UMBAU GRUNDSCHULE/HORT
Objektplanungsleistungen der Leistungsbilder Gebäude und Innenräume (LPH 3-9), gem. §§ 34 i.V.m. Anlage 10, sowie Freianlagen (LPH 1-9), gem. § 39 i.V.m. Anlage 11 der HOAI 2021 entsprechend, für die Baumaßnahme „Sanierung ehemalige Gesamtschule Dabendorf und Umbau Grundschule/ Hort“
-Gebäudebestand aus den 1980er Jahren (weitestgehend im Originalzustand)
-Typenbau der DDR für Schulgebäude SR80 Erfurt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Platanenstrasse 10
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331/866-1719
Fax: +49 331/866-1652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de#accordion-tab-bb1c605270de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße VerstößegegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).