Beschreibung: Wir erklären, dass wir als Bieter über eine gültige Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung
verfügen, die eine Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens 1.000.000,00
Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie[Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden
absichert. Die Obergrenze für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist
dabei auf jeweils mindestens [Betrag gelöscht] Euro (oder höher) festgesetzt. Die nachfolgende
Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab: 1. Der / die Auftragnehmer gehört / gehören
nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung
des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland
im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des
Auftragnehmers oder dessen Niederlassung in Russland, b) durch die Beteiligung einer
natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe
a) zutrifft, am Auftragnehmer über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als
50%, c) durch das Handeln des Auftragnehmers im Namen oder auf Anweisung von Personen
oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen 2.
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten
im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden,
beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören
ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu
Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch
während der weiteren Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises
in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr
als 10 % des Auftragswerts entfällt. Der Bieter erklärt, dass - das Unternehmen bei
der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels
Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität
des Unternehmens infrage gestellt wird, - das Unternehmen keine Vereinbarungen mit
anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenkonflikt bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für
den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das
Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien
keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in
der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen
nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen, nicht versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch
die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig
oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung
des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat,
solche Informationen zu übermitteln. Ferner wird erklärt, dass die Voraussetzungen
für einen Ausschluss nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen und die Bestimmungen
gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch
i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des
Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingehalten werden.