Beschreibung: Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, das bestehende Erlebnishallenbad durch einen Neubau
des Erschließungs- und Funktionstraktes zu erweitern sowie das ursprüngliche Schwimmbad
aus dem Jahre 1970 grundhaft zu sanieren sowie die technischen Anlagen zu erneuern.
Hierzu erfolgte im Jahre 2020 die Beauftragung von Planungsleistungen für die Objekt-
sowie Technische Anlagenplanung. Nach dem Baustart im Mai 2022 und der bereits erfolgten
Errichtung des ersten Geschoßes (Kelleranbau) wurden am Bestandsbau der ursprünglichen
Schwimmhalle erhebliche Betonschäden an tragenden Bauteilen im Untergeschoß festgestellt.
Auf Grund der Notwendigkeit von Teilabbrüchen und grundhaften Sanierungsarbeiten wurde
in 02.2023 ein Baustopp verfügt. Nach einer gutachterlichen Stellungnahme zur Bausubstanz
sowie Wirtschaftlichkeitsbetrachtunge erfolgte in 07.2023 ein Beschluss zur Fortführung
der Maßnahme. Dabei wird bei der als "Variante B" bezeichneten Lösung ("teilweiser
Ersatzneubau einschließlich Instandsetzung des Altbestandes") von der kostengünstigsten
und gleichzeitig wirtschaftlichsten Lösung ausgegangen. Es soll dieser Lösung im Rahmen
der Vorplanung jedoch auch die in den Gutachten aufgezeigte "Variante C" ("kompletter
Ersatzneubau des Altbestandes aus 1970") nochmals gegenübergestellt werden. Es ist
beabsichtigt, unter Verwendung von wesentlichen Teilen der vorliegenden Planungen
den Betrachtungsraum unter der Prämisse Schwimmbadplanung zu erweitern, da auf Grund
der Bestandsschädigungen von einem Abriss des Schwimmbeckens, einschl. dessen Umgangsdecken
auszugehen ist. Inhalt der Neuplanung ist des Weiteren die grundhafte Sanierung tragender
Bauteile des Altbestandes, insbesondere von nachweislich geschädigten Betonbauteilen
im Kellerbereich. Das Ursprungsbauwerk wurde im Jahr 1970 als Schwimmhalle mit einem
25 m Sportschwimmbecken über 5 Einzelbahnen neu errichtet (DDR-Typenbau "Anklam").
In den Jahren 1995/96 erfolgten der Umbau und die Erweiterung als Erlebnisbad. Bestandteil
dieser Maßnahme waren die komplette Entkernung des Gebäudes, die Erweiterung durch
einen Erlebnisbereich sowie ein unterkellerter Anbau mit Foyer und Funktionsbereichen.
Im aktuell vorliegenden Projekt wurde der aus 1995/96 stammende Anbau bereits abgebrochen
und soll durch eine Erweiterung über zwei Geschoße, sogenannter Funktions- und Erschließungsbau,
ersetzt werden. Im Wesentlichen sind mit der aktuellen Maßnahme neben der gesamtheitlichen
Schwimmbadplanung die aus baulichen und energetischen Gründen notwendigen Erneuerung
technischer Komponenten, die Optimierung von diversen Funktionsabläufen sowie eine
Anpassung bzw. die Umsetzung aktueller Anforderungen des Brandschutzes sowie des Arbeits-
und Unfallschutzes vorgesehen. Darüber hinaus ist eine energetische Ertüchtigung der
Altbauhülle geplant. Der Auftraggeber beabsichtigt, an dem der vorhandenen Planung
zu Grunde liegenden Gesamtkonzept festzuhalten Die geplanten erforderlichen Maßnahmen
im Bereich der Gebäudetechnik umfassen die Erneuerung der Trink- und Abwasseranlage,
die Anpassung der Wärmeversorgungsanlage, die Ertüchtigung bzw. den Komplettaustauch
der Raumlufttechnischen Anlagen (RTL), die Anpassung der Starkstromanlage bzw. Niederspannungsverteilung,
den Austausch der Badwasseranlage (hier Austausch der Reglungstechnik sowie diverser
Umwälzpumpen; Maßnahmen zur Wasseraufbereitung und Leitungsführungen) sowie eine Anlagenerneuerung
im Bereich der Gebäudeautomation. Eine Brandmeldeanlage sowie eine flächendeckende
Sicherheitsbeleuchtungsanlage sollen installiert werden. Folgende technische Anlagen
wurden bereits im Zuge der Baumaßnahme bis zum aktuellen Baustopp erworben: Lüftungsgeräte,
Aufzugsanlage, Teile der Badewassertechnik. Das zu beplanende Gebäude "Erlebnisbad
Senftenberg" stellt planerisch ein Objekt im Sinne des § 2 Abs. 1 HOAI dar. Zur übersichtlicheren
Darstellung der Planungsinhalte dient dessen Einteilung in drei "Gebäudeteile": I:
"Altbau" - Baujahr 1970 inkl. des Ersatzneubaues des Schwimmerbecken II: "Erlebnisbereich"
- Baujahr 1995/96 III "Erweiterungsbau - Baujahr ab 2022 Für die Gebäudeteile I und
II liegen noch keine Planungen vor, lediglich Leistungen, welche in Verbindung mit
der Planung des Gebäudeteils III stehen (z.B. Erneuerung der TGA-Versorgungs- und
Leitungsanlagen). Darüber hinaus sind Leistungen zur Innenraumgestaltung der Gebäudeteile
I und II vorhanden (Aufwertung Innenraum, Erneuerung der Umkleide- und Schrankanlagen).
Für den Gebäudeteil III stellt sich der vorliegende Planungsstand wie folgt dar: Objektplanung
(LPH 1 bis 5, LPH 6 = 80%), Tragwerksplanung (LPH 1 bis 6), Brandschutzkonzept, Bauphysik
(LPH 1 bis 5) -Raumakustisches Gutachten -Energetische Gebäudeplanung Fachplanung
Technische Ausrüstung HLS + ELT (LPH 1 bis 5; LPH 6 = 100%) für die Anlagengruppen
1-8 nach § 53 Abs. 2 HOAI Die für den Gebäudeteil III vorliegende Planung ist Grundlage
für die weiteren Planungen des künftigen Auftragnehmers, der diese zu übernehmen und
in seine Planungen zu integrieren hat. Die Vergütung der zu vergebenden Leistungen
erfolgt hinsihtlich der Grundleistungen im Grundsatz auf Basis der in § 6 HOAI genannten
Honorarparemeter und der in §§ 34 Abs. 3, 51 Abs. 1 und 55 Abs. 1 HOAI genannten Prozentsätze
zur Honorarbewertung. Allerdings ist es Aufgabe der Bieter im Zuge der Angebotserstellung
zu ermitteln, ob die für die im Rahmen der LPH 1 bis 6 zu erbringenden Leistungen
aus den genannten Leistungsbildern aufgrund der bereits vorliegenden Planung angebotenen
Honorare sich auf Grundlage der vollen Prozentsätze ergeben oder aber, ob diese reduziert
angeboten werden (beispielhaft: Leistungsbild Objektplanung Gebäude LPH 1 bis 6 statt
63% nur 55%, insgesamt also statt 100% nur 92%). Die entsprechenden Eintragungen sind
vom Bieter in Anlage 1 zum Vertrag (Leistungsbild) und in Anlage 2 zum Vertrag (Honorarermittlung)
vorzunehmen.