Beschreibung: Mit der Anlage "Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit" ist
eine Referenzliste mit der Angabe von mind. 3 Referenzobjekten; die Referenzobjekte
sollten mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sein. Von den Referenzobjekten
muss mindestens eine Referenz im öffentlichen Sektor sein. Dabei sind Auftraggeber
mit Ansprechpartner,- der Zeitraum der Leistungserbringung- der Auftragsinhalt (Kurzbeschreibung
der Leistung und das Auftragsvolumen sowie Modulumfang) anzugeben. Darüber hinaus
sind nachfolgende Allgemeine Angaben (Bereich CAFM) zu machen: Anzahl der qualifizierten
Mitarbeiter der letzten 3 Jahre,- Anzahl und Entwicklung der letzten 5 Jahre: Entwicklung
- funktionale Inovationen (Weiterentwicklung), Anzahl und Entwicklung der letzten
3 Jahre: Support, Anzahl und Entwicklung der letzten 3 Jahre: Projektleitung / Projektberatung,
Anzahl und Entwicklung der letzten 3 Jahre: Vertrieb, Anzahl und Entwicklung der letzten
3 Jahre: Administration, Anzahl begonnener und abgeschlossener Projekte in den letzten
5 Jahren, Anzahl von Projekten im öffentlichen Sektor in den letzten 5 Jahre, Durchschnittliche
Verweildauer im Betrieb, Anzahl der Installationen deutschlandweit (Bereich CAFM),
Anzahl Kunden deutschlandweit (Bereich CAFM) mit Angabe zur Branche, Aussage zu Zertifikaten
(z.B. GEFMA), Aussagen über Microsoftzertifikate, Aussage zu ISO DIN 9000 ff Zertifizierungen,
Ort von dem aus das Projekt betreut wird, Projektleitung/Projektteam: bitte Angaben
zur Befähigung (Referenzen, Erfahrungen, Ausbildung, Erfahrung in der Betreuung von
Projekten im öffentlichen Sektor, Anzahl der Projektführungen in den letzten 5 Jahren,
Aufgabengebiete, ... der Teammitglieder). Es wird darauf hingewiesen, dass aus Sicht
des Auftraggebers die Befähigung des Projektleiters wesentlicher Faktor eines erfolgreichen
Projektes ist. Darüber hinaus soll mitgeteilt werden, wie viele Updates und Upgrades
pro Jahr durchgeführt werden. Der Auftraggeber behält sich bei Leistungsübertragung
an Unterauftragnehmer vor, vor Zuschlagserteilung vom Bieter für diese die entsprechenden
Nachweise für die zu erbringenden Leistungsteile anzufordern. Darüber hinaus ist mitzuteilen,
welche Teileleistungen beabsichtigt werden, als Unteraufträge zu vergeben.