Ausschreibung "Dienstrad-Leasing" für die Bediensteten der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz Referenznummer der Bekanntmachung: 0412-1401-1
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 094-291675)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 1
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, RA Dr. Christian Teuber
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mkuem.rlp.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung "Dienstrad-Leasing" für die Bediensteten der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings im Sinne von § 2 Abs. 3 Sätze 2 und 3 LBesG an Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter sowie - optionsweise - an Tarifbeschäftigte des Landes einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals) mit höchstmöglichem Digitalisierungsgrad.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Das Land Rheinland-Pfalz ist bestrebt, ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Dienstrad-Leasing für
seine Bediensteten (Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter und Tarifbeschäftigte des
Landes) zu verwirklichen.
Mit der Einführung eines Dienstrad-Leasings möchte Rheinland-Pfalz seine Vorbildfunktion beim Klimaschutz
und der Luftreinhaltung weiter ausbauen, indem es ein weiteres Angebot für eine nachhaltigere Mobilität der
Bediensteten auf dem Weg von und zur Arbeit schafft. Da die Inanspruchnahme des Angebots und somit auch
die damit erwünschten Wirkungen auf die Verkehrsmittelwahl sowie die Reduzierung der Schadstoffemissionen
maßgeblich von der Attraktivität des Rad-Leasings abhängig sind, muss das Dienstrad-Leasing für die
Bediensteten - verglichen mit dem Barkauf - wirtschaftlich vorteilhaft sein.
Zu diesem Zweck hat das Land eine Ergänzung des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG) vorgenommen, nach
der Leistungen im Rahmen einer Entgeltumwandlung für vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder, die den
Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern auch zur privaten Nutzung überlassen werden,
soweit es sich um Fahrräder im verkehrsrechtlichen Sinne handelt, vom besoldungsrechtlichen Verzichtsverbot
gemäß § 2 Abs. 3 Sätze 2 und 3 LBesG ausgenommen sind.
Um einen entsprechenden Gleichklang auch für die Tarifbeschäftigten des Landes zu gewährleisten, konnte
in der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ein Beschluss gefasst werden, wonach
die Länder zur Aufnahme von Tarifverhandlungen zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Dienstradleasings
ermächtigt sind, soweit in ihren Landesbesoldungsgesetz eine Regelung zum Verzicht auf Besoldung für
Leistungen im Rahmen einer Entgeltumwandlung für vom Dienstherrn geleaste Fahrräder enthalten ist. In
Rheinland-Pfalz dürfte jedenfalls bis 2024 eine entsprechende Tarifeinigung zu erwarten sein.
Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Diensträdern für alle Beamtinnen und Beamten sowie
der Richterinnen und Richter und Tarifbeschäftigte des Landes soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber
und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer
sollen hierbei nicht die Bediensteten werden, sondern das Land Rheinland-Pfalz, welches das Dienstrad den
Bediensteten im Rahmen eines Überlassungsvertrags zur Verfügung stellt. Das Dienstrad-Angebot muss den
gesetzlichen Vorgaben in § 2 Abs. 3 Sätze 2 und 3 LBesG entsprechen.
Bei dem Dienstradleasing sind auch Spezialräder für Menschen mit Behinderungen (zum Beispiel Handbikes,
Tandems, Dreiräder) einzubeziehen. Das Land Rheinland-Pfalz hat als Dienststelle eine vorbildgebende
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Funktion für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Deshalb sind beim Dienstradleasing auch die
besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen und Bediensteten mit Behinderungen zu achten. Dazu
gehören zum Beispiel Handbikes für Rollstuhlnutzer*innen, Tandems für blinde und sehbehinderte Menschen
mit Assistenz und/oder Begleitperson sowie weitere Spezialräder, die im entsprechenden Fachhandel erhältlich
sind. Die rechtliche Grundlage für dieses Kriterium findet sich im Benachteiligungsverbot öffentlicher Stellen
nach § 4 des Landesinklusionsgesetzes in Verbindung mit der Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen (§
3 Abs. 2 und 3 des Landesinklusionsgesetzes).
Gegenstand der Ausschreibung ist vor diesem Hintergrund eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung
von Fahrrädern im Wege des Leasings im Sinne von § 2 Abs. 3 Sätze 2 und 3 LBesG an Beamtinnen
und Beamten sowie der Richterinnen und Richter sowie - optionsweise - an Tarifbeschäftigte des Landes
einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-,
Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung
eines Online-Portals) mit höchstmöglichem Digitalisierungsgrad.
Der Rahmenleasingvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von sechs Jahren ab dem
Bereitstehen der Fahrräder auf dem dafür vorgesehenen Weg zum Abruf. Die Zuschlagserteilung soll bis
zum 31. Dezember 2023 erfolgen. Die Einführung des Dienstradleasings muss im Laufe des Jahres 2024
abgeschlossen werden.
Das Land Rheinland-Pfalz hat 65.214 Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter
(Stand 05.12.2022) und rund 56.000 Tarifbeschäftigte Landes (21.000 Kernhaushalt und 35.000 inklusive
Landesbetriebe, Universitäten und Fachhochschulen). Auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus anderen
Ländern geht das Land davon aus, dass in den ersten drei Vertragsjahren rund 15 % der Nutzungsberechtigten
ein Dienstrad in Anspruch nehmen wird und in den weiteren drei Vertragsjahren rund 10 %. Die Reduzierung
der geschätzten Abnahmemenge in der zweiten Vertragshälfte begründet sich u. a. in der Annahme, dass rund
ein Drittel der Nutzungsberechtigten das zunächst geleaste Rad kaufen und deshalb kein neues Rad least.
Hiervon ausgehend beläuft sich das in Aussicht genommene Auftragsvolumen über die Gesamtlaufzeit
der Rahmenvereinbarung auf 16.304 Einzel-Leasingverträge für die Beamtinnen und Beamten sowie
der Richterinnen und Richter sowie 12.750 Einzel-Leasingverträge für die Tarifbeschäftigten. Es wird
eine verbindliche Höchstabgrenze von 20.000 Einzel-Leasingverträge für Beamtinnen und Beamte sowie
Richterinnen und Richter und von 15.500 Einzel-Leasingverträge für Tarifbeschäftigte festgelegt. Die
Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Mindestabnahmemenge.
Das Land Rheinland-Pfalz ist bestrebt, ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Dienstrad-Leasing für seine Bediensteten (Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter und Tarifbeschäftigte des Landes) zu verwirklichen.
Mit der Einführung eines Dienstrad-Leasings möchte Rheinland-Pfalz seine Vorbildfunktion beim Klimaschutz und der Luftreinhaltung weiter ausbauen, indem es ein weiteres Angebot für eine nachhaltigere Mobilität der Bediensteten auf dem Weg von und zur Arbeit schafft. Da die Inanspruchnahme des Angebots und somit auch die damit erwünschten Wirkungen auf die Verkehrsmittelwahl sowie die Reduzierung der Schadstoffemissionen maßgeblich von der Attraktivität des Rad-Leasings abhängig sind, muss das Dienstrad-Leasing für die Bediensteten - verglichen mit dem Barkauf - wirtschaftlich vorteilhaft sein.
Zu diesem Zweck hat das Land eine Ergänzung des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG) vorgenommen, nach der Leistungen im Rahmen einer Entgeltumwandlung für vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder, die den Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern auch zur privaten Nutzung überlassen werden, soweit es sich um Fahrräder im verkehrsrechtlichen Sinne handelt, vom besoldungsrechtlichen Verzichtsverbot gemäß § 2 Abs. 3 Sätze 2 und 3 LBesG ausgenommen sind.
Um einen entsprechenden Gleichklang auch für die Tarifbeschäftigten des Landes zu gewährleisten, konnte in der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ein Beschluss gefasst werden, wonach die Länder zur Aufnahme von Tarifverhandlungen zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Dienstradleasings ermächtigt sind, soweit in ihren Landesbesoldungsgesetz eine Regelung zum Verzicht auf Besoldung für Leistungen im Rahmen einer Entgeltumwandlung für vom Dienstherrn geleaste Fahrräder enthalten ist. In Rheinland-Pfalz dürfte jedenfalls bis 2024 eine entsprechende Tarifeinigung zu erwarten sein.
Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Diensträdern für alle Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter und Tarifbeschäftigte des Landes soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die Bediensteten werden, sondern das Land Rheinland-Pfalz, welches das Dienstrad den Bediensteten im Rahmen eines Überlassungsvertrags zur Verfügung stellt. Das Dienstrad-Angebot muss den gesetzlichen Vorgaben in § 2 Abs. 3 Sätze 2 und 3 LBesG entsprechen.
Bei dem Dienstradleasing sind auch Spezialräder für Menschen mit Behinderungen (zum Beispiel Handbikes, Tandems, Dreiräder) einzubeziehen. Das Land Rheinland-Pfalz hat als Dienststelle eine vorbildgebende Funktion für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Deshalb sind beim Dienstradleasing auch die besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen und Bediensteten mit Behinderungen zu achten. Dazu gehören zum Beispiel Handbikes für Rollstuhlnutzer*innen, Tandems für blinde und sehbehinderte Menschen mit Assistenz und/oder Begleitperson sowie weitere Spezialräder, die im entsprechenden Fachhandel erhältlich sind. Die rechtliche Grundlage für dieses Kriterium findet sich im Benachteiligungsverbot öffentlicher Stellen nach § 4 des Landesinklusionsgesetzes in Verbindung mit der Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen (§ 3 Abs. 2 und 3 des Landesinklusionsgesetzes).
Gegenstand der Ausschreibung ist vor diesem Hintergrund eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings im Sinne von § 2 Abs. 3 Sätze 2 und 3 LBesG an Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter sowie - optionsweise - an Tarifbeschäftigte des Landes einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals) mit höchstmöglichem Digitalisierungsgrad.
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von sechs Jahren ab dem Bereitstehen der Fahrräder auf dem dafür vorgesehenen Weg zum Abruf. Die Überschreitung der Regellaufzeit für Rahmenvereinbarungen begründet sich mit dem erheblichen Aufwand, der im Rahmen der Herstellung der gebotenen Schnittstellen und der Implementierung des Dienstrad-Leasings sowohl für den Dienstleister als auch für das Land Rheinland-Pfalz entsteht. Die Zuschlagserteilung soll bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen. Die Einführung des Dienstradleasings muss im 4. Quartal des Jahres 2024 abgeschlossen werden.
Das Land Rheinland-Pfalz hat 65.214 Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (Stand 05.12.2022) und rund 36.634 Tarifbeschäftigte Landes (24.117Kernhaushalt ohne Landesbetriebe, Universitäten und Fachhochschulen). Unter vollem Ansatz der Option für Tarifbeschäftigte ergeben sich in Summe mithin 101.848 mögliche Nutzungsberechtigte. Auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus anderen Ländern geht das Land davon aus, dass in den ersten drei Vertragsjahren rund 10 % der Nutzungsberechtigten ein Dienstrad in Anspruch nehmen wird (= 10.184 Einzelleasingverträge) und in den weiteren drei Vertragsjahren rund 7,5 % (= 7639 Einzelleasingverträge). Die Reduzierung der geschätzten Abnahmemenge in der zweiten Vertragshälfte begründet sich u. a. in der Annahme, dass ein Teil der Nutzungsberechtigten das zunächst geleaste Rad kauft und deshalb kein neues Rad least.
Hiervon ausgehend beläuft sich das in Aussicht genommene Auftragsvolumen über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung auf 11.412 Einzel-Leasingverträge für die Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter sowie 6.411Einzel-Leasingverträge für die Tarifbeschäftigten. Es wird eine verbindliche Höchstabgrenze von 20.000 Einzel-Leasingverträge für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter und von 12.000 Einzel-Leasingverträge für Tarifbeschäftigte festgelegt. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Mindestabnahmemenge.
3. Alle monatlichen Leasingraten sind einheitlich wie abgefragt (orangefarbene Felder) in Euro (brutto)
mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Sie müssen alle bei vertragsgemäßem
Gebrauch anfallenden Zusatzkosten beinhalten, d. h. insbesondere auch alle anfallenden Inspektions- und
Versicherungskosten. Dabei ist jeweils das maximal buchbare Leistungspaket ("Premium Paket") zugrunde zu
legen. Als Gebrauchtkaufpreis für den Fall des Erwerbs der Leasingräder nach dem Ende der Leasinglaufzeit
sind in der Angebotskalkulation einheitlich 18 % des tatsächlichen Neukaufpreises anzusetzen. Etwa anfallende
Steuern nach § 37b EStG für den Fall einer möglichen Übernahme des Dienstrades nach dem Ende der
Leasinglaufzeit sind auftragnehmerseits zu tragen und nicht in die Leasingrate, die Servicerate oder die
Versicherungsrate einzukalkulieren.
4. In jedem abgefragten Konzept werden zu den in den Bewerbungsbedingungen mit Gewichtung angegebenen
Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag
unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet:
a) Schnittstelle zum LfF: Höchstmöglicher Digitalisierungsgrad des Abwicklungsprozesses bei größtmöglicher
Vermeidung von Aufwand und Kosten für die Landesverwaltung.
b) Sonstige Abwicklung mit der Verwaltung: Möglichst umfassendes Serviceniveau gegenüber der Verwaltung
insbesondere im Hinblick auf Ansprechpartner, Informationsaustausch, Problemlösung und Durchführung der
vorgesehenen Evaluierung (Durchführung der Befragungen und Aufbereitung für MKUEM).
c) Störfallmanagement Möglichst umfassendes Störfallmanagement nach Art und Umfang bei größtmöglicher
Vermeidung von Aufwand und Kosten für die Landesverwaltung.
d) Versicherung: Möglichst umfassende Versicherungsdeckung nach Art und Höhe insbesondere auch im
Hinblick auf Verschleiß und Mobilität (Pickup-Service / Ersatz-Fahrrad /Hotel etc.). Dabei ist das maximal
buchbare Leistungspaket ("Premium Paket") zugrunde zu legen.
e) Ansprechpartner: Möglichst umfassendes Serviceniveau gegenüber den Dienstrad-Nutzenden insbesondere
durch einheitliche gleichbleibende Ansprechpartner gleichermaßen für alle relevanten Anliegen (z. B. Fahrräder,
Entgeltumwandlung, Störfälle, Versicherungsleistungen) mit umfassender Erreichbarkeit.
f) Organisation: Möglichst zielführende Organisation der Auftragsdurchführung bis zur Bereitstellung der
Fahrräder, die dem erheblichen Auftragsumfang, dem eng gesetzten Zeitplan und den Herausforderungen beim
Schnittstellenmanagement angemessen Rechnung trägt (personell und prozessual).
g) Zeit- und Maßnahmenplan: Möglichst verbindlicher Zeit- und Maßnahmenplan bis zur Bereitstellung der
Fahrräder, der alle erforderlichen Arbeits- und Abstimmungsprozesse für die vertragsgemäße Bereitstellung von
Fahrrädern im Laufe des Jahres 2024 bei gleichzeitig weitestmöglicher Entlastung der Landesverwaltung Erfolg
versprechend ab.
h) Preisgestaltungskonzept: Möglichst attraktive Preisgestaltung für die zur Auswahl stehenden Fahrräder z.
B. durch transparente Weitergabe von Rabatten an die Nutzenden und dem Absehen einer Verlagerung von
Händlerprovisionen in die Bruttokaufpreise für die Fahrräder ("provisionsfreies Händlernetz").
5. Erforderliche Vertragsbestandteile des Auftragnehmers / Leasinggebers sind gemäß §§ 1 Abs. 1, 9 Abs. 1
Buchst. n) Bestandteil der Rahmenvereinbarung
3. Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08 (= Preisblatt) zu verwenden. Die im Preisblatt angegebenen Mengen bilden zum Zwecke der einheitlichen Angebotskalkulation das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ab. Alle monatlichen Leasingraten sind einheitlich wie abgefragt (orangefarbene Felder) in Euro (brutto) mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Sie müssen alle bei vertragsgemäßem Gebrauch anfallenden Zusatzkosten beinhalten, d. h. insbesondere auch alle anfallenden Inspektions- und Versicherungskosten. Dabei ist jeweils das maximal buchbare Leistungspaket ("Premium Paket") zugrunde zu legen. Als Gebrauchtkaufpreis für den Fall des Verkaufs der Leasingräder nach dem Ende der Regel-Leasinglaufzeit von 36 Monaten sind in der Angebotskalkulation einheitlich 15 % des tatsächlichen Neukaufpreises (gemäß UVP des Herstellers) zuzüglich der notwendigen Versteuerung anzusetzen. Diese Vorgabe der Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Angebotspreise im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung. Im Falle eines Verkaufs des Rades an den Nutzer nach Ablauf der Leasinglaufzeit ist die Versteuerung des geldwerten Vorteils nach den zu dem Zeitpunkt des Kaufangebots jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben durchzuführen. Etwa anfallende Steuern für den Fall einer möglichen Übernahme des Dienstrades nach dem Ende der Leasinglaufzeit sind auftragnehmerseits zu tragen und nicht in die Leasingrate, die Servicerate oder die Versicherungsrate einzukalkulieren. Bitte beachten Sie, dass die monatliche Versicherungsrate im Vordruck 08: Preisblatt inklusive Versicherungssteuer anzugeben ist.c) Maßgeblich für die Bildung des Angebotsvergleichspreises ist der Wert "Gesamtsumme (brutto) = Angebotsvergleichspreis". Hierzu werden die monatlichen Gesamtraten des Bieters mit den jeweils angegebenen Schätzmengen multipliziert und die sich hierdurch ergebenden Produkte addiert. Spalte F des Vordrucks 08 soll die Summe der Einzelbestandteile der monatlichen Kosten für ein Fahrrad enthalten, Spalte G die Multiplikation der Spalte F mit 36 Monaten und anschließend Multiplikation dieses Ergebnisses mit der geschätzten Auftragsmenge aus Spalte B. Der sich ergebende Betrag wird auf die Laufzeit eines Einzelleasingvertrags hochgerechnet, um dessen volle Kosten darzustellen. Der Bieter mit dem hiernach in Summe niedrigsten Angebotsvergleichspreis (vgl. Preisblatt) erhält die volle Punktzahl in Höhe von 30 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 30 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
4. d) Zur Feststellung der Angebotsqualität hat jeder Bieter ein Konzept zu schreiben. Dafür sind der Vordruck 09: Digitalisierungskonzept, der Vordruck 10: Service- und Versicherungskonzept, der Vordruck 11: Umsetzungskonzept und der Vordruck 12: Preisgestaltungskonzept zu verwenden. Dabei ist jeweils das maximal buchbare Leistungspaket ("Premium Paket") zugrunde zu legen. Angaben außerhalb dieser Vordrucke bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Die Vordrucke dürfen ausgefüllt jeweils bis zu 20 DIN-A4-Seiten umfassen (Schriftgröße und Zeilenabstand wie vorgegeben oder vergleichbar; Skizzen sind zulässig). Bei Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben werden ausschließlich die Inhalte der jeweils ersten 20 Seiten des Vordrucks bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. In jedem Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung bezogen auf den angegebenen Gesamt-Gewichtungsanteil) angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet:
Zuschlagskriterium 2: Digitalisierungskonzept 30,0 % (= 30 Punkte)
- Schnittstelle zum LfF (für digitalen Bestell- und Abwicklungsprozess sowie Entgeltumwandlung) 25,0 % (= 25 Punkte)
- Sonstige Abwicklung mit der Verwaltung 05,0 % (= 05 Punkte)
Zuschlagskriterium 3: Service- und Versicherungskonzept 20,0 % (= 20 Punkte)
- Störfallmanagement 07,5 % (= 7,5 Punkte)
- Versicherung 07,5 % (= 7,5 Punkte)
- Ansprechpartner 05,0 % (= 5,0 Punkte)
Zuschlagskriterium 4: Umsetzungskonzept 15,0 % (= 15 Punkte)
- Organisation 07,5 % (= 7,5 Punkte)
- Zeit- und Maßnahmenplan 07,5 % (= 7,5 Punkte)
Zuschlagskriterium 5: Preisgestaltungskonzept 05,0 % (= 05 Punkte)
Die Wertungsanforderungen, worauf es dem Auftraggeber zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert:
Schnittstelle zum LfF: Höchstmöglicher Digitalisierungsgrad des Abwicklungsprozesses bei größtmöglicher Vermeidung von Aufwand und Kosten für die Landesverwaltung.
Sonstige Abwicklung mit der Verwaltung: Möglichst umfassendes Serviceniveau gegenüber der Verwaltung insbesondere im Hinblick auf Ansprechpartner, Informationsaustausch, Problemlösung.
Störfallmanagement Möglichst umfassendes Störfallmanagement nach Art und Umfang bei größtmöglicher Vermeidung von Aufwand und Kosten für die Landesverwaltung.
Versicherung: Möglichst umfassende Versicherungsdeckung nach Art und Höhe insbesondere auch im Hinblick auf Verschleiß und Mobilität (Pickup-Service / Ersatz-Fahrrad /Hotel etc.). Dabei ist das maximal buchbare Leistungspaket ("Premium Paket") zugrunde zu legen.
Ansprechpartner: Möglichst umfassendes Serviceniveau gegenüber den Dienstrad-Nutzenden insbesondere durch einheitliche, gleichbleibende Ansprechpartner gleichermaßen für alle relevanten Anliegen (z. B. Fahrräder, Entgeltumwandlung, Störfälle, Versicherungsleistungen) mit umfassender Erreichbarkeit.
Organisation: Möglichst zielführende Organisation der Auftragsdurchführung bis zur Bereitstellung der Fahrräder, die dem erheblichen Auftragsumfang, dem eng gesetzten Zeitplan und den Herausforderungen beim Schnittstellenmanagement angemessen Rechnung trägt (personell und prozessual). Dies erfordert eine Darstellung der geplanten Projektstruktur und der zugehörigen Projektmanagement-Prozesse sowie der Ressourcenanforderungen sowohl auf Seiten des Auftragnehmers als auch auf Seiten des Auftraggebers.
Zeit- und Maßnahmenplan: Möglichst verbindlicher Zeit- und Maßnahmenplan bis zur Bereitstellung der Fahrräder, der alle erforderlichen Arbeits- und Abstimmungsprozesse für die vertragsgemäße Bereitstellung von Fahrrädern im 4. Quartal des Jahres 2024 bei gleichzeitig weitestmöglicher Entlastung der Landesverwaltung Erfolg versprechend abdeckt. Dies erfordert eine möglichst konkrete und schlüssige inhaltliche Darstellung der geplanten Maßnahmen, der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sowie der Zeitplanung.
Preisgestaltungskonzept: Möglichst attraktive Preisgestaltung für die zur Auswahl stehenden Fahrräder z. B. durch transparente Weitergabe von Händler-Rabatten an die Nutzenden und dem Absehen einer Verlagerung von Händlerprovisionen in die Bruttokaufpreise für die Fahrräder ("provisionsfreies Händlernetz").
Angebote, die eine dargelegte Mindestanforderung nicht erfüllen, kommen für den Zuschlag nicht in Betracht. Im Weiteren werden die Konzepte zu jedem Unterkriterium (Wertungsanforderung) gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.
10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
Die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet der Auftraggeber die folgende Formel an: Formel: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
5. Erforderliche Vertragsbestandteile des Auftragnehmers / Leasinggebers sind gemäß § 15 Abs. 1
Buchst. o) Bestandteil der Rahmenvereinbarung
Abrufberechtigt im Sinne der Rahmenvereinbarung ist das Land Rheinland-Pfalz selbst als Körperschaft des öffentlichen Rechts für alle Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Tarifbeschäftigte der rechtlich unselbstständigen Landesbehörden (oberste Landesbehörden, obere Landesbehörden und untere Landesbehörden einschließlich Landes-betriebe - unmittelbare Landesverwaltung).
Das Land Rheinland-Pfalz hat die Option, die folgenden, rechtlich verselbständigten Teile der Landesverwaltung (mittelbare Landesverwaltung) in die Rahmenvereinbarung ganz oder teil-weise als abrufberechtigte Stellen einzuziehen:
a. Johannes Gutenberg-Universität Mainz,
b. Rheinland-Pfälzische Technische Universität,
c. Universität Koblenz, Universität Trier,
d. Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer,
e. Technische Hochschule Bingen ,
f. Hochschule Kaiserslautern,
g. Hochschule Koblenz,
h. Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen,
i. Hochschule Mainz,
j. Hochschule Trier - Trier University of Applied Sciences,
k. Hochschule Worms,
l. Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie,
m. Hochschule für Finanzen Rheinland-Pfalz,
n. Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz
o. Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz.
Es kann diese Option während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung für jede Stelle jeweils gesondert jederzeit durch einseitige Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin ausüben. Die Erklärung bedarf der gesetzlichen Schriftform.
Soweit das Land Rheinland-Pfalz die Beitrittsoption ausübt, wird die davon erfasste Stelle Partei der Rahmenvereinbarung. Im Weiteren vertritt das Land Rheinland-Pfalz diese Stellen hinsichtlich der Durchführung dieser Rahmenvereinbarung in allen Rechts-, Vertrags- und Zahlungsangelegenheiten. Die Vergütung des Dienstradleasings erfolgt in allen Fällen vermittels des Landesamt für Finanzen (LfF) des Landes Rheinland-Pfalz.
Siehe Vergabevermerk.