Lieferung eines modifizierten Ultraleichtflugzeuges für die Forschung an einem eigenständigen 5G-Mobilfunknetz Referenznummer der Bekanntmachung: EU-2023-02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hochschulring 1
Ort: Wildau
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15745
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3375-508-489
Fax: +49 3375-508-908
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.th-wildau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines modifizierten Ultraleichtflugzeuges für die Forschung an einem eigenständigen 5G-Mobilfunknetz
Die Technische Hochschule Wildau beabsichtigt für Forschungs-, Lehr- und Ausbildungszwecke ein zweisitziges Ultraleicht-Flugzeug zu beschaffen. Ausgeschrieben werden die Lieferung und die betriebsbereite Übergabe eines Ultraleicht-Flugzeugs nach Musterzulassung "Bauvorschrift LTF-UL" (inkl. Zulassung und Abnahme mit allen notwendigen Papieren und Unterlagen, Ersteinweisung und einem Testflug). Weiterhin muss das Flugzeug über Hardpoints unter dem Rumpf und den Flügeln zur Aufnahme von Außenlasten verfügen.
Technische Hochschule Wildau Hochschulring 1 15745 Wildau Flugplatz Schönhagen EDAZ
Flugplatz
14959 Trebbin
Die Technische Hochschule Wildau beabsichtigt für Forschungs-, Lehr- und Ausbildungszwecke ein zweisitziges Ultraleicht-Flugzeug zu beschaffen.
Das Gesamtpaket setzt sich aus den folgenden Anteilen zusammen:
1. Flugzeug
2. Sonderausstattungen
3. Dokumentation
4. Cockpitausstattung
5. Wartung
Weiterhin gehören die Zulassung und Abnahme mit allen erforderlichen Dokumenten für den Betrieb des Flugzeuges, die Lieferung in einem betriebsbereiten Zustand, die Ersteinweisung sowie einen Testflug zum Nachweis des ausgeschriebenen Leistungsgegenstands.
Die Durchführung des Testfluges und damit einhergehenden Übergabe an die Technische Hochschule Wildau muss auf dem Flugplatz Schönhagen (EDAZ) in 14959 Trebbin (OT Schönhagen) vollzogen werden.
Das Flugzeug soll insbesondere für die Forschung eingesetzt werden. Dies erfordert oft Umbauten / Modifikationen am Flugzeug, welche nur durch fachkundiges Personal durchgeführt werden dürfen. Modifikationen am Flugzeug sollen herstellerbegleitend durchgeführt werden.
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach den Vergabeunterlagen erfüllen.
Grundsätzlich werden die Angebote hinsichtlich
- formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
- Eignung der Bewerber / Bieter / Nachunternehmer,
- Angemessenheit der Preise sowie
- fachliche Bewertung/ Wirtschaftlichkeit
geprüft und gewertet.
Angebote, die den formellen Anforderungen des Auftraggebers nicht entsprechen, können von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen werden.
Die Wertungskriterien setzen sich wie folgt zusammen:
- Preis mit einer Gewichtung von 40%
- Technische Funktionalitäten und Sonderausstattung von 30%
- Lieferzeit von 30%
Die jeweiligen Unterkriterien sind den Ausschreibungs- und Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Zeitraum der Leistungserbringung beginnt mit Auftragsvergabe und endet spätestens am 30.11.2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, u.a.
- über die Vorlage einer ordnungsgemäßen gewerberechtlichen Anmeldung, die zur Ausführung der angebotenen Leistungen berechtigt
- über Eintragungen in Register, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist
- über die Nichtvorlage von rechtskräftiger Verurteilungen von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen in §§ 123, 124 GWB genannter Verstöße
- über die Nichtvorlage von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen
- über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- ,sozialoderarbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens
nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
- keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
- das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- das Unternehmen nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten,
durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten,
- ferner, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen und die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingehalten werden
Anstelle der Eignungsnachweise kann der Bieter als vorläufigen Beleg der Eignung das Standardformular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("EEE") in der Form des Anhangs 1
der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16),
abrufbar unter https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd, ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben oder über das elektronisch ausfüllbare, exportierte und gespeicherte Standard-Online-Formular einreichen (vgl. § 50 Absatz 1 Satz 1 VgV 2016)
- Die Erklärung des Bieters/ jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in der dem Vergabeverfahren entsprechenden Leistungsart für die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Die Erklärung des Bieters/ jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zur Referenz (zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind drei oder mehr mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzobjekte der letzten 3 Geschäftsjahre anzugeben.)
Mit dem Angebot sind folgende, weitere Unterlagen/Nachweise/Erklärungen/Vereinbarungen gefordert:
- Anschreiben mit Kurzvorstellung des Bieters
- Produktbeschreibung bzw. Datenblätter
- Flughandbuch des Flugzeugmusters
- Wartungskonzept
- Ausgefülltes Formblatt "Leistungsumfang" (Formblatt - 04 Leistungsumfang)
- Eigenerklärung des Bieters (Formblatt - 05 Eigenerklärung Bieter)
- Erklärung zur Referenz (Formblatt - 06 Referenzprojekte Bieter
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt - 07 Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG), (Zahlung eines Mindestlohnes, Einräumen von Kontrollen durch den Auftraggeber)
- Vorlage des Auszugs aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bieters
- Ist der Einsatz Dritter/Nachunternehmen geplant, so ist für die Nachunternehmer mit dem Angebot eine Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmen (Verleiher von Arbeitskräften) und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem BbgVergG vorzulegen
- Erklärung, dass eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-und Sachschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR und Vermögensschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR abgeschlossen wird. Abschluss für den Fall der Beauftragung genügt.
Eine detaillierte Übersicht aller mit dem Angebot einzureichender Unterlagen/Nachweise/Erklärungen/Vereinbarungen kann den Ausschreibungs- und Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRU6AV7
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: +49 3318661-652
GWB § 160 (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.