Verbesserung Abflussvermögen Umfluter "Kleine Elster" in Doberlug-Kirchhain (LP 5-9) Referenznummer der Bekanntmachung: VB-19-365
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sonia Antochowska-Klaja
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verbesserung Abflussvermögen Umfluter "Kleine Elster" in Doberlug-Kirchhain (LP 5-9)
Doberlug-Kirchhain Doberlug-Kirchhain Lage und Beschreibung des Planungsgebietes
Der Umfluter "Kleine Elster" befindet sich im Landkreis Elbe-Elster in der Stadt Doberlug-Kirchhain im Stadtteil Kirchhain. Der ca. 820 m lange Bereich des Umfluters zwischen Herzberger und Torgauer Straße weist prinzipiell 3 verschiedene Querschnittsformen auf:
- beidseitige Begrenzung durch Schwergewichtswände
- Begrenzung durch Schwergewichtswand und Böschung
- beidseitige Begrenzung durch Böschung
Unmittelbar westlich des Umfluters verläuft die Friedrich-Ludwig-Jahn Straße. Auf der östlichen Seite grenzen private und öffentliche Grundstücke an.
Gequert wird der Umfluter in diesem Abschnitt von folgenden Bauwerken:
- Brücke Herzberger Str. bei Stat. 1656,2
- Brücke Siedlerweg bei Stat. 1546,58
- Brücke 6 bei Stat. 1433,77
- Brücke 5 bei Stat. 1379,88
- Brücke Waldhufenstraße bei Stat. 1234,12
- Brücke 4 - Fußgängerbrücke bei Stat. 1016,18
- Brücke 3 bei Stat. 871,18
- Brücke...
Anlass
Die Stadt Doberlug-Kirchhain wird von der Kleinen Elster - Gewässer II. Ordnung - durchflossen, so dass sich bei erhöhten Abflüssen aufgrund der ufernahen Bebauung teilweise kritische Verhältnisse einstellen. Im Zeitraum von 1966 bis 1668 wurde zur Hochwasserableitung und zur Hochwasserentlastung des Stadtgebietes der Umfluter "Kleine Elster" - Gewässer I. Ordnung - angelegt. Durch die teilweise vorhandene Bebauung auf der einen Uferseite und den beengten Platzverhältnissen durch die Straße mit anschließender Bebauung auf der anderen Uferseite musste der Umfluter über größere Abschnitte mit senkrechten Uferwänden (Schwergewichts-wände aus Beton) begrenzt werden.
Nach hydraulischen Berechnungen ist der Umfluter in der Lage ein HQ100 von 15,6 m³/s abzu-führen - 5 m³/s können als maximale Abflussmenge über den Altlauf durch die Stadt Doberlug-Kirchhain geführt werden. Die Uferwände des Umfluters wurden als Schwergewichtswände ausgeführt. Voraussetzung für den Bau / Genehmigung des Umfluters war der Erhalt der Zu-gänglichkeit der angrenzenden Grundstücke. Dies wurde durch den Bau mehrerer Brücken rea-lisiert, von denen sich 5 im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Umwelt Brandenburg (LfU) befinden. Die Uferwände weisen einen mangelhaften Bauzustand auf. Als Ergebnis der Bauzustandsuntersuchung wurden Umbauvarianten für die Uferwand erarbeitet sowie die Standsicherheit an verschiedenen Bereichen untersucht. Die Lösungsvarianten wurden bewertet sowie über die weitere Vorgehensweisen des Umbaus und der damit verbundenen Verbesserung des Abflussvermögens des Umfluters entschieden.
Im Rahmen der Prüfung der Brückenbauwerke wurden weiterhin massive Schäden an der Brücke 5 festgestellt, so dass dringender Handlungsbedarf besteht. Es wurde für die Brücke 5 an Station 1+379,88 eine Planung beauftragt, welche mit dem Umbau der Uferwände abzugleichen war. Die dabei gleichzeitig laufenden Planungen des Uferwandumbaus des Umfluters sind in dem Ersatzneubau der Brücke mit zu berücksichtigen gewesen. Die geplanten Maßnahmen für den Umbau der Schwergewichtsuferwand sind im Brückenbereich weiterzuführen. Die Brücke 5 liegt auf diesen Uferwänden auf, sodass diese gleichzeitig als Gründungen der Brücke funktionieren. Die Uferbefestigung, die gleichzeitig auch die Funktion als Bauwerksgründung übernimmt, befindet sich derzeitig in einem mangelhaften Zustand. Die Standsicherheit und Tragfähigkeit kann nicht nachgewiesen werden. Eine Nutzung ist nur mit reduzierten Lasten möglich. Mit dem geplanten Umbau der Uferwände ist auch der Bereich der Brücke 5 betroffen.
ELER VV-WM Förderung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Verbesserung Abflussvermögen Umfluter "Kleine Elster" in Doberlug-Kirchhain (LP 5-9)
Postanschrift: Franz-Jacob-Straße 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10369
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Stufenweise Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Leistungsstufen, die der AG optional mit Vertrags-abschluss beauftragt (Grundleistungen, besondere Leistungen sowie besondere Leistungen - Sonstige der LP 8 und LP 9 sowie öBü), stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie gemäß dem Optionsrecht abruft. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauf-tragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaß-nahme zu beschränken.
Der AG beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Der Abruf erfolgt schriftlich. Der AN hat den AG rechtzeitig auf die Notwendigkeit des Anschlussabrufs hinzuweisen. Für diese Leistungen werden die Termine bzw. Fristen schriftlich bei Abruf vereinbart.
Ein Rechtsanspruch auf den Abruf weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der AN ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie abruft. Aus der Beauftragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Der AN ist verpflichtet seine Leistungen in allen Leistungsstufen so zu erbringen, dass die bauliche Anlage/die Baumaßnahme gemäß den Vorgaben der AVB-ING (Stand 03/2014) mangelfrei hergestellt werden kann.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4DJBF
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-7232
Fax: +49 331866-7248
Internet-Adresse: www.mlul.brandenburg.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-7232
Fax: +49 331866-7248
Internet-Adresse: www.mlul.brandenburg.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Doberlug-Kirchhain Doberlug-Kirchhain Lage und Beschreibung des Planungsgebietes
Der Umfluter "Kleine Elster" befindet sich im Landkreis Elbe-Elster in der Stadt Doberlug-Kirchhain im Stadtteil Kirchhain. Der ca. 820 m lange Bereich des Umfluters zwischen Herzberger und Torgauer Straße weist prinzipiell 3 verschiedene Querschnittsformen auf:
- beidseitige Begrenzung durch Schwergewichtswände
- Begrenzung durch Schwergewichtswand und Böschung
- beidseitige Begrenzung durch Böschung
Unmittelbar westlich des Umfluters verläuft die Friedrich-Ludwig-Jahn Straße. Auf der östlichen Seite grenzen private und öffentliche Grundstücke an.
Gequert wird der Umfluter in diesem Abschnitt von folgenden Bauwerken:
- Brücke Herzberger Str. bei Stat. 1656,2
- Brücke Siedlerweg bei Stat. 1546,58
- Brücke 6 bei Stat. 1433,77
- Brücke 5 bei Stat. 1379,88
- Brücke Waldhufenstraße bei Stat. 1234,12
- Brücke 4 - Fußgängerbrücke bei Stat. 1016,18
- Brücke 3 bei Stat. 871,18
- Brücke...
Anlass
Die Stadt Doberlug-Kirchhain wird von der Kleinen Elster - Gewässer II. Ordnung - durchflossen, so dass sich bei erhöhten Abflüssen aufgrund der ufernahen Bebauung teilweise kritische Verhältnisse einstellen. Im Zeitraum von 1966 bis 1668 wurde zur Hochwasserableitung und zur Hochwasserentlastung des Stadtgebietes der Umfluter "Kleine Elster" - Gewässer I. Ordnung - angelegt. Durch die teilweise vorhandene Bebauung auf der einen Uferseite und den beengten Platzverhältnissen durch die Straße mit anschließender Bebauung auf der anderen Uferseite musste der Umfluter über größere Abschnitte mit senkrechten Uferwänden (Schwergewichts-wände aus Beton) begrenzt werden.
Nach hydraulischen Berechnungen ist der Umfluter in der Lage ein HQ100 von 15,6 m³/s abzu-führen - 5 m³/s können als maximale Abflussmenge über den Altlauf durch die Stadt Doberlug-Kirchhain geführt werden. Die Uferwände des Umfluters wurden als Schwergewichtswände ausgeführt. Voraussetzung für den Bau / Genehmigung des Umfluters war der Erhalt der Zu-gänglichkeit der angrenzenden Grundstücke. Dies wurde durch den Bau mehrerer Brücken rea-lisiert, von denen sich 5 im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Umwelt Brandenburg (LfU) befinden. Die Uferwände weisen einen mangelhaften Bauzustand auf. Als Ergebnis der Bauzustandsuntersuchung wurden Umbauvarianten für die Uferwand erarbeitet sowie die Standsicherheit an verschiedenen Bereichen untersucht. Die Lösungsvarianten wurden bewertet sowie über die weitere Vorgehensweisen des Umbaus und der damit verbundenen Verbesserung des Abflussvermögens des Umfluters entschieden.
Im Rahmen der Prüfung der Brückenbauwerke wurden weiterhin massive Schäden an der Brücke 5 festgestellt, so dass dringender Handlungsbedarf besteht. Es wurde für die Brücke 5 an Station 1+379,88 eine Planung beauftragt, welche mit dem Umbau der Uferwände abzugleichen war. Die dabei gleichzeitig laufenden Planungen des Uferwandumbaus des Umfluters sind in dem Ersatzneubau der Brücke mit zu berücksichtigen gewesen. Die geplanten Maßnahmen für den Umbau der Schwergewichtsuferwand sind im Brückenbereich weiterzuführen. Die Brücke 5 liegt auf diesen Uferwänden auf, sodass diese gleichzeitig als Gründungen der Brücke funktionieren. Die Uferbefestigung, die gleichzeitig auch die Funktion als Bauwerksgründung übernimmt, befindet sich derzeitig in einem mangelhaften Zustand. Die Standsicherheit und Tragfähigkeit kann nicht nachgewiesen werden. Eine Nutzung ist nur mit reduzierten Lasten möglich. Mit dem geplanten Umbau der Uferwände ist auch der Bereich der Brücke 5 betroffen.
Postanschrift: Franz-Jacob-Straße 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10369
Land: Deutschland
Im Zeitraum vom 20.01. bis 11.05.2023 kam es zu nicht vorhersehbaren witterungs-/ überflutungsbedingten Bauunterbrechungen für Arbeiten im Kanal. Durch diese Bauunterbrechungen kommt es zu einer Bauzeitenverlängerung von 6 weiteren Monaten.
Die Gesamtbauzeit beträgt aktuell 38 Monate, davon vertragliche Bauzeit 16 Monate zzgl. 1. Bauzeitverlängerung von 16 Monaten zzgl. 2. Bauzeitverlängerung von 6 Monaten. Gemäß dem aktuellen Bauzeitenplan ist das voraussichtliche Bauende zum 28.06.2024 statt bereits zum 22.12.2023 vorgesehen.
Der mit den HOAI-Leistungsphasen (LPH) 5 bis 9 beauftragte AN hat mit Schreiben vom 06.07.2023 Mehrkosten für seine Leistungen angezeigt und dafür ein Nachtragsangebot unterbreitet. Die Mehrkosten sind bedingt durch die vorgenannte 2. Bauzeiten-verlängerung von 6 weiteren Monaten.
Für den Zeitraum der 2. Bauzeitverlängerung von 6 weiteren Monaten werden die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung (ÖBÜ), der ökologischen Baubegleitung (ÖBB) und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SIGEKO) benötigt. Sie sind für den Fortgang des Bauvorhabens fachlich erforderlich und unabdingbar.
Diese besonderen Leistungen sind bereits Inhalt des Auftrags vom 22.08.2019 (vertragliche Bauzeit von 16 Monaten) und der 1. Auftragsänderung vom 13.12.2022 (1. Bauzeitenverlängerung von 16 Monaten). Sie werden nunmehr für eine Gesamtbauzeit von 38 statt 32 Monaten benötigt.
Das Vertragsende vom 22.12.2023 wird auf den 28.06.2024 verschoben.
§ 132 II 1 Nr. 3 GWB liegt vor.
Der Gesamtcharakter des Auftrages ändert sich nicht, da die erforderlichen Änderungen der Gesamterfüllung der Leistung dienlich sind. Die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung (ÖBÜ), der ökologischen Baubegleitung (ÖBB) und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SIGEKO) sind für den Fortgang des Bauvorhabens fachlich erforderlich und unabdingbar.
Die Änderung war für den Auftraggeber notwendig und unvorhersehbar, weil es zu witterungs-/ überflutungsbedingten Bauunterbrechungen kam. Hierher rührt der Mehrkostenaufwand.
Der Gesamtwert der Änderung liegt nicht höher als 50 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes.