Geplante und operative Betriebsleistungen mit Kraftomnibussen im Linien-, Sonderlinien- und Gelegenheitsverkehr gemäß Personenbeförderungsgesetz und im Tram-Ersatzverkehr als Subunternehmer und ANÜ Referenznummer der Bekanntmachung: 230831_ViP_015_101-2023eu_MN
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swp-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geplante und operative Betriebsleistungen mit Kraftomnibussen im Linien-, Sonderlinien- und Gelegenheitsverkehr gemäß Personenbeförderungsgesetz und im Tram-Ersatzverkehr als Subunternehmer und ANÜ
Die ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH ist der Mobilitätsdienstleister der Landeshauptstadt Potsdam. Das Liniennetz der ViP erschließt das Stadtgebiet Potsdams fast flächendeckend. .
Ziel ist der Abschluss mehrerer Rahmenverträge. Der Leistungsabruf erfolgt jeweils anlassbezogen für die entsprechenden Linienfahrten, Sonderfahrten oder Fahrten im SEV.
Leistungsgegenstand der Rahmenverträge ist die Erbringung von geplanten und operativen Betriebsleistungen mit Kraftomnibussen im Linien-, Sonderlinien- und Gelegenheitsverkehr gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und im Tram-Ersatzverkehr im Bediengebiet der ViP.
Die Leistungserbringung erfolgt dabei in zwei Losen:
Los 1 - Subunternehmer mit eigenem Personal auf eigenen Fahrzeugen
Los 2 - Arbeitnehmerüberlassung auf Fahrzeugen des Auftraggebers
Subunternehmerleistung mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal
Die Leistungserbringung bezieht sich auf geplante und operative Fahrten im Linien-, Sonderlinien- und Gelegenheitsverkehr gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und im Tram-Ersatzverkehr im Bediengebiet der ViP mit barrierefreien Gelenk-, Standard-, Midi- und/oder Minibussen, im Havarie-SEV auch im Ausnahmefall mit Low-Entry-Fahrzeugen.
der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Auftrag vier Mal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)
Leistungsgegenstand ist die Überlassung von Leiharbeitnehmern auf Grundlage eines Rahmenvertrages gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vom 07.08.1972 in der jeweils gültigen Fassung als Busfahrerin/Busfahrer (m/w/d) im Linien-, Sonderli-nien- und Gelegenheitsverkehr gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und im Tram-Ersatzverkehr im Bediengebiet der ViP.
Der Einsatz der Leiharbeitnehmer erfolgt auf den Standard- und Gelenkbussen des Auftraggebers auf vom Auftraggeber geplanten Fahrdiensten.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Auftrag vier Mal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Bewerber- bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert - sind mit dem Angebot folgende Erklärungen vorzulegen:
1. Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Formular 4.1 EU (rechtsverbindlich unterschrieben)
Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei dem Bieter vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen.
2. Soweit zutreffend: Erklärungen der Mitglieder von Bietergemeinschaften - Formular 4.2 EU
3. Kopie eines max. 3 Monate alten Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister (mittels Dritterklärung vorzulegen)
1. Erklärung über den Umsatz des Bieters / der Bietergemeinschaft jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Bieter / die Bietergemeinschaft gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn dieser durchschnittliche Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Los 1 und 2 jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR erreichte. (Formular 4.5)
2. Schriftlicher Nachweis (Kopie der aktuell gültigen Versicherungspolice), dass der Bieter / die Bietergemeinschaft jedenfalls im Falle der Zuschlagserteilung über eine am Umfang der ausgeschriebenen Leistungen gemessenen hinreichende Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden verfügt. Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung seiner Versicherung beibringen, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfalle abgeschlossen wird. Bei einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis/ die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen.
Die Mindeststandards sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise unter Ziffer 1 bis 2 ausdrücklich genannt.
Vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Angebot folgende Nachweise und Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen. Nachweise eines Bewerbers, der als Teil eines Konzerns auf die Ressourcen anderer Konzerngesellschaften zugreifen kann, werden als gleichwertig betrachtet, wenn die Konzerngesellschaft(en), auf deren Ressourcen der Bewerber zugreifen möchte, durch entsprechende Verpflichtungserklärung(en) erklärt, dass diese Ressourcen für die hier ausgeschriebene Leistung uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. Nachweise eines Bewerbers, der in den letzten 3 Geschäftsjahren durch Zusammenschluss, Übernahme oder Formwechsel gemäß Umwandlungsgesetz entstanden ist, werden als gleichwertig betrachtet, wenn der Bewerber durch Eigenerklärung nachweist, dass die Ressourcen der angegebenen Referenz weiterhin zur Verfügung stehen.
1. Referenzen (Formular 4.6) 3 ausführliche Referenzen über die Erbringung der jeweiligen Leistung für in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Los1 und/oder Los 2) (vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben)
2. Nachweis der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß §§1, 2 AÜG (Los 2) (mittels Dritterklärung vorzulegen)
Die Mindeststandards sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise unter Ziffer 1 bis 2 ausdrücklich genannt.
Restriktive Maßnahmen Russland (Anlage 7)
(vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben)
Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).
Es gelten die Vorschriften des Brandenburgischen Gesetzes über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz -BbgVergG).
Der Bieter / die Bietergemeinschaft wird daraufhin gewiesen, dass gem. § 4 Abs. 1 S. 1 BbgVergG der Auftrag nur an einen Bieter vergeben wird, der sich gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, den bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen eingesetzten Beschäftigten mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der repräsentative Tarifvertrag Nahverkehr Brandenburg (TV-N BRB) vorgibt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YBN6A56
Ort: Potsdam
Land: Deutschland