Gemeinde Kleinmachnow: Gebäudereinigung in verschiedenen Objekten Referenznummer der Bekanntmachung: 23.1059
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Adolf-Grimme-Ring 10
Ort: Kleinmachnow
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14532
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 61209199635
Fax: +49 61209199699
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kleinmachnow.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Kleinmachnow: Gebäudereinigung in verschiedenen Objekten
Unterhalts-, Grund- und Glas- und Rahmenreinigung von 11 Liegenschaften der Gemeinde Kleinmachnow
Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Unterhaltsreinigung diverser Liegenschaften der Gemeinde Kleinmachnow mit
rund 4,8 Mio. m² Jahresreinigungsfläche
Eine Verlängerung um zweimal ein Jahr ist möglich, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Los 2: Glas- und Rahmenreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Glas- und Rahmenreinigung diverser Liegenschaften der Gemeinde
Kleinmachnow mit rund 7,7 Tsd. m² Glasflächen
Eine Verlängerung um zweimal ein Jahr ist möglich, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer, alternativ Eigenerklärung
Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Mitarbeiterzahlen (Gesamt/Meister/Facharbeiter/Auszubildende
keine
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Angebotsöffnung im 4-Augen-Prinzip
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.