Projekt ARIADNE II Bewertung von politischen Instrumenten für Industriewende, Wasserstoffhochlauf und Gestaltung grüner Wertschöpfungsketten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0323
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Telegrafenberg A26
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Beschaffungsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 3312882-547
Fax: +49 3312882-600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pik-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt ARIADNE II Bewertung von politischen Instrumenten für Industriewende, Wasserstoffhochlauf und Gestaltung grüner Wertschöpfungsketten
Die Herausforderungen der Energiewende im Detail zu beleuchten und robuste Strategien für politisches Handeln zu entwerfen, mit denen diese Herausforderungen bewältigt werden können, ist Ziel der zweiten Förderphase des Ariadne-Projektes. Ein gemeinsamer Lernprozess wird sich auch diesmal wie ein roter Faden durch das Projekt ziehen, um Wege aufzuzeigen, wie Hemmnisse überwunden und Optionen zur Bewältigung multipler Krisen ausbuchstabiert werden können. Ziel des Auftrags ist es, politische Handlungsoptionen und konkrete Maßnahmen zu bewerten zu Politikinstrumenten der Industriewende, Instrumenten für den Übergang vom Wasserstoffhochlauf hin zu Wasserstoffmärkten und Strategien zur Gestaltung zukünftiger grüner Wertschöpfungsketten in der energieintensiven Industrie.
Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e.V. Telegrafenberg A26 14473 Potsdam
In den drei o.g. Bereichen Politikinstrumente für die Industriewende, Instrumente für den Übergang vom Wasserstoffhochlauf hin zu Wasserstoffmärkten sowie Strategien zur Gestaltung zukünftiger grüner Wertschöpfungsketten in der energieintensiven Industrie sind jeweils gemeinsame Analysen und Publikationen geplant. Im Detail sind diese in der Leistungsbeschreibung beschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Nachweis über eine aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist.
2. Der Auftraggeber erkennt als Nachweise/Erklärungen im jeweils dort geprüften Umfang auch die Eintragung in die allgemein zugänglichen Präqualifizierungsdatenbanken an, soweit diese mit den geforderten Nachweisen/Erklärungen inhaltlich identisch sind. Weitergehend oder ergänzend geforderte Nachweise/Erklärungen müssen auch von präqualifizierten Unternehmen beigebracht werden.
3. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU) - auch vom Nachunternehmer.
4. Im Falle von Bietergemeinschaften oder bei Einsatz von Nachunternehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Die Nachweise müssen von den Beteiligten gemeinsam - je nach Leistungsanteil - erbracht werden (Formular 4.2 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung).
5. Im Falle von Unteraufträgen/Eignungsleihe ist Formular 4.3 EU (Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe) und Formular 4.4 EU (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) einzureichen.
Sonstiges (EEE)
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Link zur Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) :
https://eee.evergabe-online.de/
Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläufigen Beleg für seine Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden beabsichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU) 2016/7 vollständig aus und - soweit gefordert oder notwendig - unterzeichnet dieses.
Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müssen Angaben zu den in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation zugrunde liegen und für die daher nicht die Eignungsvermutung gemäß § 48 Abs. 8 VgV gilt.
Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland teilnehmen und eine EEE einreichen sollen oder möchten, finden sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonseiten der Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen Informationssystem "e-Certis".
1. Formfreie Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2. Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall (nicht älter als 6 Monate). Alternativ Verpflichtung des Abschlusses einer Versicherungspolice im Auftragsfall.
3. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, ist durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 - 2 genannte Erklärung/Nachweis, unter Berücksichtigung des jeweils zu erbringenden Leistungsanteils innerhalb der Bietergemeinschaft, der grob zu beschreiben ist, vorzulegen.
4. Der Auftraggeber erkennt als Nachweise/Erklärungen im jeweils dort geprüften Umfang auch die Eintragung in die allgemein zugänglichen Präqualifizierungsdatenbanken an, soweit diese mit den geforderten Nachweisen/Erklärungen inhaltlich identisch sind. Weitergehend oder ergänzend geforderte Nachweise/Erklärungen müssen auch von präqualifizierten Unternehmen beigebracht werden.
5. Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener, Unterlagen (z.B. Patronatserklärung, Eignungsleihe) belegen.
6. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU) - auch vom Nachunternehmer.
Alternativ: Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): siehe Text unten:
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Link zur Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) :
https://eee.evergabe-online.de/
Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläufigen Beleg für seine Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden beabsichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU) 2016/7 vollständig aus und - soweit gefordert oder notwendig - unterzeichnet dieses.
Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müssen Angaben zu den in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation zugrunde liegen und für die daher nicht die Eignungsvermutung gemäß § 48 Abs. 8 VgV gilt.
Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland teilnehmen und eine EEE einreichen sollen oder möchten, finden sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonseiten der Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen Informationssystem "e-Certis".
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Qualifikation der Anbietenden und gegebenenfalls von Kooperationspartnerinnen und -partnern sind durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen (Einverständnis der früheren Auftraggebers sollte beim Bieter vorliegen. Es könnte sich nachteilig auswirken, wenn das Einverständnis nicht vorliegt und gerade diese Referenz von der Vergabestelle überprüft wird). Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar und nicht älter als 5 Jahre sind (Mindestbudget von [Betrag gelöscht] Euro und/oder Laufzeit min. 6 Monate).
Aussagekräftiges Profil des Bewerbers inklusive Unternehmensdarstellung (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift)).
Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt.
Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters: abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Projektteams und des Projektleiters. Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen), insbesondere Tätigkeitsprofile und Qualifikation der Projektleiterin bzw. des Projektleiters: Universitätsabschluss als Sozialwissenschaftler, Kommunikationswissenschaftler, Politikwissenschaftler, Ingenieur oder Naturwissenschaftler (Diplom, Master) oder vergleichbare Qualifikation mit mindestens fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung.
Insgesamt müssen durch die Referenzen des Bieters und der Qualifikation des Projektteams folgende Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar und die technische Leistungsfähigkeit als erfüllt angesehen werden kann.
1. Kenntnisse und Erfahrungen in der Analyse von qualitativen und quantitativen Politikinstrumenten für Klimaschutz in den energieintensiven Industriesektoren, sowie beim Wasserstoffhochlauf.
2. Erfahrung in der Zusammenarbeit und Vernetzung mit Industrieunternehmen, Entscheider/innen, weiteren relevanten Stakeholdern inklusive wissenschaftlichen Partnern
3. Erfahrungen in verständlicher Aufbereitung komplizierter Sachverhalte für Entscheider/innen
4. Kenntnisse im wissenschaftlichen Forschungsbereich (insbesondere umweltökonomischen Zusammenhänge und Industrieprozesse) und Kenntnisse des politischen Umfeldes im Bereich der Energiewende und Industriewende und des Wasserstoffhochlaufs.
5. Deutschkenntnisse auf C2-Niveau in Wort und Schrift für alle Projektmitarbeiter/innen.
Es ist zu den Punkten 1-4 jeweils mindestens eine Referenzen auf je max. zwei DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Mehrfachnennung von Referenzen ist möglich. Zum Punkt 5 ist eine formlose Eigenerklärung ausreichend. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
- Projektbezeichnung
- Projektinhalt
- Projektlaufzeit
- Angaben zum Auftraggeber
- Zeitraum der Auftragserfüllung
- Erbrachte Leistung und Zusammenhang zur ausgeschriebenen Leistung
Sonstiges (EEE)
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Link zur Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) :
https://eee.evergabe-online.de/
Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläufigen Beleg für seine Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden beabsichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU) 2016/7 vollständig aus und - soweit gefordert oder notwendig - unterzeichnet dieses.
Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müssen Angaben zu den in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation zugrunde liegen und für die daher nicht die Eignungsvermutung gemäß § 48 Abs. 8 VgV gilt.
Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland teilnehmen und eine EEE einreichen sollen oder möchten, finden sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonseiten der Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen Informationssystem "e-Certis".
Das Angebot muss ein kurzes Konzept für die drei Analysen zu i) Politikinstrumente im Industriesektor, ii) Wasserstoffhochlauf und iii) grüne Wertschöpfungsketten beinhalten, in dem der Bietende auch darlegt, wie er eine Abstimmung mit dem Auftraggeber gewährleisten kann. Darüber hinaus muss das Angebot den Angebotspreis enthalten, welcher kalkuliert ist auf Grundlage der Leistungsbeschreibung und des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vertragsentwurfs.
Mindestentgeltanforderungen nach Brandenburgischem Vergabegesetz (s. Ergänzende Vereinbarung BbgVergG (Formular 5.3 EU) sowie Nachunternehmererklärung BbgVergG (Formular 5.4 EU) im Bereich"Vergabeunterlagen" im Projektraum (Identifikationsnummer: CXP9Y406NY7) auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg.
Für die konzeptionelle Vorbereitung, Durchführung, Kommunikation und Nachbereitung der angebotenen Dienstleistung muss der AN sicherstellen, dass alle Prozesse und Funktionalitäten so umzusetzen sind, dass personenbezogene Daten, gesetzeskonform bezüglich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verarbeitet werden. Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß § 28 EU-DSGVO ist vorgesehen und liegt unter "Sonstiges" den Ausschreibungsunterlagen bei.
- Eigenerklärung Dokument:anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-14042022-muster-eigenerklarung(1)
Abschnitt IV: Verfahren
Potsdam Institut für Klimafolgenforschung e.V
Gebäude A26 in 14473 Potsdam
(elektronische Öffnung der Angebote).
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Herr Hauke und Herr Uwe Inker
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Abgabe von Angeboten genügt die Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel. Vor Auftragsvergabe sind der Vertrag (siehe Vergabeunterlagen) im Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift aller Vertragsparteien, oder elektronischer Signatur, der Beschaffungsstelle PIK vorzuliegen.
Hinweis: Vor Vertragsabschluss zwischen dem AN und dem PIK bedarf es der schriftlichen Bestätigung des Projektträgers (Zuwendungsgeber für das Verbundvorhaben Ariadne 2).
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y406NY7
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-610
Fax: +49 3318661-652
Internet-Adresse: https://mwe.brandenburg.de
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-610
Fax: +49 3318661-652
Internet-Adresse: https://mwe.brandenburg.de
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Widersprüche, hat er das PIK unverzüglich und vor Einreichung des Angebots schriftlich darauf hinzuweisen. Die Hinweise sind an die benannten Kontaktstellen (über den Vergabemarktplatz Brandenburg) zu richten. Widersprüche oder Unklarheiten, die nach Einreichen der Angebote bzw. nach Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote zur Kenntnis gegeben werden, gehen nicht zu Lasten des Auftraggebers.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB.
Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-610
Fax: +49 3318661-652
Internet-Adresse: https://mwe.brandenburg.de