Erdgasausschreibung 2024/2025 Bad Belzig Kur GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 2023DR000028
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Kurpark 15
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Roshkoski, Dejan
E-Mail:
Telefon: +49 3853031259
Fax: +49 3853031255
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgasausschreibung 2024/2025 Bad Belzig Kur GmbH
Lieferung von Erdgas für die Abnahmestelle der Bad Belzig Kur GmbH,
1. Lieferzeitraum: 01.02.2024 - 01.01.2025, Liefermenge: ca. 9.055.379 kWh,
2. Lieferzeitraum: 01.01.2025 - 01.01.2026, Liefermenge: ca. 9.878.595 kWh
Los Bad Belzig Kur GmbH
Abnahmestellen gem. Leistungsverzeichnis
Lieferung von Erdgas für die Abnahmestelle der Bad Belzig Kur GmbH,
1. Lieferzeitraum: 01.02.2024 - 01.01.2025, Liefermenge: ca. 9.055.379 kWh,
2. Lieferzeitraum: 01.01.2025 - 01.01.2026, Liefermenge: ca. 9.878.595 kWh
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los Bad Belzig Kur GmbH
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird gem. § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufgehoben. Es wurde kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt.
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
- Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
- Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).