Rahmenvertrag für LV 30 Vermessung Referenznummer der Bekanntmachung: 230719_EWP_DS_012
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Steinstraße 101
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ewp-potsdam.de
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ngp-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für LV 30 Vermessung
Ausgeschrieben werden Rahmenverträge zu Vermessungsleistungen bei Bauvorhaben, Instandhaltung, Instandsetzung und Reparaturen für die Gesellschaften Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) und Netzgesellschaft Potsdam GmbH (NGP).
Im Verfahrensablauf befinden wir uns im Schritt 3.I.: die Bepreisung des leeren Leistungsverzeichnisses.
Einzugsgebiet der EWP/NGP Potsdam Das Einzugsgebiet von EWP und NGP umfasst teilweise auch den Umkreis der Stadt Potsdam.
Ausschreibung von Rahmenverträgen (LV30 Vermessung) für jegliche Vermessungsleistungen im Invest- und Instandhaltungsprozess als auch für Störungen und Bestandsaufnahmen. Die Ausschreibung erfolgt im Gesamtverbund für Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) und für die Netzgesellschaft Potsdam GmbH (NGP).
Für das aufgestellte LV 30 werden zwei bis drei Dienstleister für Vermessungsarbeiten auf Basis eines verpreisten LVs gesucht.
Abschluss von Rahmenverträgen mit zwei bis drei RV-Dienstleistern, mit einer Laufzeit von drei Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung für Auf- oder Abgebot zur Ausschreibungsnummer
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzten Beschäftigten sind von dem Bieter die Erklärungen nach § 6 Abs. 2 ff. Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) zur Zahlung eines Arbeitnehmerbruttoentgeltes von mindestens des nach § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes geltenden Bruttoentgelts gerechnet auf die Arbeitsstunde. zu unterzeichnen (Formblatt 3 und ggf. 4). Soweit ein Bieter oder ein zum Einsatz vorgesehener Nachunternehmer seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat und ausgeschriebene und angebotene (Teil-)Leistungen in diesem Mitgliedstaat erbringen wird, besteht keine Verpflichtung zur Zahlung des in § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes genannten Bruttoentgelts für diese Beschäftigten. Dies folgt insbesondere aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 18. September 2014, Rs. C - 549/13 ("Bundesdruckerei") und vom 17. November 2015, Rs. C - 115/14 ("RegioPost"). Für den Fall, dass Bieter diese Einschätzung nicht teilen, werden sie hiermit ausdrücklich auf ihre Rügeobliegenheit nach § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
(1) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Dokumente in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
(2) Die Vergabe erfolgt unter Berücksichtigung der Regelungen des Brandenburgischen Gesetzes über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz -BbgVergG) vom 1.10.2016
(3) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich bis spätestens zum 28.01.2019, bis 13.00 über die Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich über diese Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(4) Der Nachweis der Eignung ist nach § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A zu führen. Dieser Nachweis kann mit der Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen und umfasst die Erklärungen und Angaben gemäß Ziffer III.1.1),III.1.2) und III.1.3). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweiszugelassen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt VHB 124 Eigenerklärungen zur Eignung vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb von 6 Kalendertagen nach gesondertem Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
(5) Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist der Leistungsanteil, der an andere Unternehmen untervergeben werden soll, mit Angebotsabgabe zu benennen.
(6) Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die anderen Unternehmen zu benennen. Für die anderen Unternehmen ist gleichzeitig die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder ist gleichzeitig eine Eigenerklärung gemäß dem Formblatt VHB124 Eigenerklärung zur Eignung (diese umfasst die Erklärungen und Angaben gemäß Ziffer III.1.1, III.1.2) undIII.1.3) vorzulegen. Zusätzlich ist eine Verpflichtungserklärung des/der anderen Unternehmen(s) einzureichen.
(7) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.2) sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind diese Unternehmen mit Angebotsabgabe zu benennen und ist für diese Unternehmen mit Angebotsabgabe der Nachweis der Eignung nach § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 VOB/A zu führen. Dieser Nachweis kann mit der Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen. e.V. (Präqualifikat
Bekanntmachungs-ID: CXP9YAA6N6L
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661617
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Angebotsfrist gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 4 GWB).