Rahmenvertrag für LV 30 Vermessung Referenznummer der Bekanntmachung: 230719_EWP_DS_012

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Energie und Wasser Potsdam GmbH
Postanschrift: Steinstraße 101
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ewp-potsdam.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Netzgesellschaft Potsdam GmbH
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ngp-potsdam.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6)Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag für LV 30 Vermessung

Referenznummer der Bekanntmachung: 230719_EWP_DS_012
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausgeschrieben werden Rahmenverträge zu Vermessungsleistungen bei Bauvorhaben, Instandhaltung, Instandsetzung und Reparaturen für die Gesellschaften Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) und Netzgesellschaft Potsdam GmbH (NGP).

Im Verfahrensablauf befinden wir uns im Schritt 3.I.: die Bepreisung des leeren Leistungsverzeichnisses.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71353000 Oberirdische Vermessung
71355000 Vermessungsarbeiten
71354000 Kartografiedienste
71353200 Vermessungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Einzugsgebiet der EWP/NGP Potsdam Das Einzugsgebiet von EWP und NGP umfasst teilweise auch den Umkreis der Stadt Potsdam.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausschreibung von Rahmenverträgen (LV30 Vermessung) für jegliche Vermessungsleistungen im Invest- und Instandhaltungsprozess als auch für Störungen und Bestandsaufnahmen. Die Ausschreibung erfolgt im Gesamtverbund für Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) und für die Netzgesellschaft Potsdam GmbH (NGP).

Für das aufgestellte LV 30 werden zwei bis drei Dienstleister für Vermessungsarbeiten auf Basis eines verpreisten LVs gesucht.

Abschluss von Rahmenverträgen mit zwei bis drei RV-Dienstleistern, mit einer Laufzeit von drei Jahren.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 141-451684
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 230719_EWP_DS_012AA
Bezeichnung des Auftrags:

Ausschreibung für Auf- oder Abgebot zur Ausschreibungsnummer

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzten Beschäftigten sind von dem Bieter die Erklärungen nach § 6 Abs. 2 ff. Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) zur Zahlung eines Arbeitnehmerbruttoentgeltes von mindestens des nach § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes geltenden Bruttoentgelts gerechnet auf die Arbeitsstunde. zu unterzeichnen (Formblatt 3 und ggf. 4). Soweit ein Bieter oder ein zum Einsatz vorgesehener Nachunternehmer seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat und ausgeschriebene und angebotene (Teil-)Leistungen in diesem Mitgliedstaat erbringen wird, besteht keine Verpflichtung zur Zahlung des in § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes genannten Bruttoentgelts für diese Beschäftigten. Dies folgt insbesondere aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 18. September 2014, Rs. C - 549/13 ("Bundesdruckerei") und vom 17. November 2015, Rs. C - 115/14 ("RegioPost"). Für den Fall, dass Bieter diese Einschätzung nicht teilen, werden sie hiermit ausdrücklich auf ihre Rügeobliegenheit nach § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.

(1) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Dokumente in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.

(2) Die Vergabe erfolgt unter Berücksichtigung der Regelungen des Brandenburgischen Gesetzes über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz -BbgVergG) vom 1.10.2016

(3) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich bis spätestens zum 28.01.2019, bis 13.00 über die Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich über diese Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

(4) Der Nachweis der Eignung ist nach § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A zu führen. Dieser Nachweis kann mit der Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen und umfasst die Erklärungen und Angaben gemäß Ziffer III.1.1),III.1.2) und III.1.3). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweiszugelassen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt VHB 124 Eigenerklärungen zur Eignung vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb von 6 Kalendertagen nach gesondertem Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.

(5) Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist der Leistungsanteil, der an andere Unternehmen untervergeben werden soll, mit Angebotsabgabe zu benennen.

(6) Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die anderen Unternehmen zu benennen. Für die anderen Unternehmen ist gleichzeitig die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder ist gleichzeitig eine Eigenerklärung gemäß dem Formblatt VHB124 Eigenerklärung zur Eignung (diese umfasst die Erklärungen und Angaben gemäß Ziffer III.1.1, III.1.2) undIII.1.3) vorzulegen. Zusätzlich ist eine Verpflichtungserklärung des/der anderen Unternehmen(s) einzureichen.

(7) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.2) sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind diese Unternehmen mit Angebotsabgabe zu benennen und ist für diese Unternehmen mit Angebotsabgabe der Nachweis der Eignung nach § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 VOB/A zu führen. Dieser Nachweis kann mit der Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen. e.V. (Präqualifikat

Bekanntmachungs-ID: CXP9YAA6N6L

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661617
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).

Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Angebotsfrist gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1

Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/10/2023

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