Leistungen zur Lieferung kalter Nahwärme im Neubaugebiet „Weiberdell-Teilbereich II“ in der Stadt Nastätten im Contracting

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Verbandsgemeinde Nastätten
Postanschrift: Bahnhofstr. 1
Ort: Nastätten
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RA'in Dr. Dr. Stefanie Theis, LL.M.
E-Mail:
Telefon: +49 6131/971767310
Fax: +49 6131/97176771
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vg-nastaetten.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Leistungen zur Lieferung kalter Nahwärme im Neubaugebiet „Weiberdell-Teilbereich II“ in der Stadt Nastätten im Contracting

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09323000 Fernwärme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für das Neubaugebiet „Weiberdell-Teilbereich II“ Nastätten soll eine ökologische und nachhaltige Wärmeversorgung in der Form eines Liefercontractingsystems (Wärme-Contracting) realisiert werden. Die Wärmeerzeugung hat dabei 100 % regenerativ zu erfolgen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Nastätten

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

a. Grundlagen des Verfahrens

Für das Neubaugebiet „Weiberdell - Teilbereich II“ Nastätten soll eine ökologische und nachhaltige Wärmeversorgung realisiert werden. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zur Energieversorgung des geplanten Neubaugebiets, wurden bereits die wesentlichen Parameter zum Energieverbrauch festgelegt und die Untersuchung verschiedener Energieversorgungsvarianten abgeschlossen. Die Stadt Nastätten möchte eine kalte Nahwärmeversorgung realisieren. In der Machbarkeitsstudie stellt sich ein Erdwärmesondenfeld als Wärmequelle für das passive, kalte Nahwärmenetz wirtschaftlich besser als eine Kombination aus einem Eis-Energiespeicher mit Energiezaun und einem Erdwärmesondenfeld dar. Die kalte Nahwärme soll als energieeffiziente Wärmequelle für die Wärmepumpen in den angeschlossenen Gebäuden genutzt werden. Die Wärmepumpen sind durch den Betreiber/Errichter zu liefern. Eine bauseitige Errichtung durch private Bauherren ist nicht vorgesehen, auch nicht als Option. Für die Umsetzung der kalten Nahwärmelösung im Baugebiet sucht die Stadt Nastätten einen Investor und Betreiber. Auftraggeberin ist die Stadt Nastätten. Die Vertragsdauer soll 10 Jahre betragen mit der Option einer Verlängerung um 5 Jahre.

b. Beschreibung der Beschaffung

Die Machbarkeitsstudie nebst der funktionalen Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

Leistungsumfang: Der Investor und Betreiber realisiert ein passives, kaltes Nahwärmenetz mit einem Erdwärmesondenfeld. Es ist im Verfahren zugelassen, dass als Nebenangebot die technischen Komponenten der kalten Nahwärmeversorgung in Kombination mit Eis-Energiespeicher ggf. mit Energiezaun eingesetzt werden sollen. Die spezifischen Planungen und der spezifische Anlagenaufbau im Verantwortungsbereich des AN ist der Leistungsbeschreibung unter Kapitel 3 zu entnehmen. Die nachfolgend gegebenen Leistungsdaten sowie die beschriebenen Parameter sind durch den Bieter in jedem Fall zu prüfen. Im Rahmen der investiven und betrieblichen Maßnahmen übernimmt der Auftragnehmer:

• Komplette Planung, Einholung von Genehmigungen, Finanzierung und Einwerbung von Fördermitteln sowie Lieferung.

• Errichtung, Betrieb, Wartung und Instandhaltung des Erdwärmesondenfelds, ggf. eines Eis-Energiespeichers

• Errichtung, Betrieb, Wartung und Instandhaltung des kalten Nahwärmenetzes

• Messungen sowie Fernüberwachung (mindestens nach den Anforderungen aus der Genehmigung)

c. Schnittstellen und Abrechnung

Nach Errichtung sind die Eigentumsgrenzen: Im Eigentum des Bieters befinden sich: • Erdwärmesondenfeld

• Kaltes Nahwärmenetz Die technische Schnittstelle der Wärmelieferung befindet sich hinter der Absperrarmatur (Kugelhahn) nach dem Eintritt des Hausanschlusses in den Gebäuden. Zur Abrechnung der bereitgestellten Wärmequelle für die dezentralen Wärmepumpen in den Neubauten ist entweder eine mengenmäßige Abrechnung oder eine Flatrate möglich. In den Preisangaben ist die Abrechnungsart zu definieren

Die Machbarkeitsstudie dient nur der Beurteilung der ökonomischen Vorteilhaftigkeit des beabsichtigten Projekts.

d. Zeitplan

Im Zeitplan ist das gesamte Vorhaben einer kalten Nahwärmeversorgung für das Neubaugebiet in Nastätten dargestellt. Der Betreiber des passiven, kalten Nahwärmenetzes hat die weitere Planung, die Beantragung von Fördermitteln, die Umsetzung und den Contractingbetrieb der kalten Nahwärme zur Aufgabe. Ein wesentlicher Meilenstein ist, dass die Kindertagesstätte im Neubaugebiet im ersten Quartal 2024 eine Wärmeversorgung benötigt, die ggf. provisorisch zu lösen ist.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Aussage zum Konzept / Gewichtung: 50 %
Qualitätskriterium - Name: Aussagen zu Investitionskosten / Gewichtung: 30 %
Preis - Gewichtung: 20 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragsdauer soll 10 Jahre betragen mit der Option einer Verlängerung um 5 Jahre. Die Option kann einmalig und einseitig von der Stadt Nastätten gezogen werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 144-459574
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Formelles:

a) Sämtliche Formblätter können unter: www.subreport/ELVIS heruntergeladen werden.

b) Für das Angebot sind ausschließlich die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an der hierfür vorgesehenen Stelle auszufüllen und der Name des Erklärenden ist einzutragen.

c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen der/des Bieters*in an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB (nicht in elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.

e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.

2) Bietendengemeinschaften:

a) Bietendengemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bietendengemeinschaft sind unzulässig und führen zum Abschluss aller betroffenen Bietendengemeinschaften.

b) Für jedes Mitglied einer Bietendengemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.

c) Liegt bei einem Mitglied einer Bietendengemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.

d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietendengemeinschaft ist darzustellen.

3) Eignungsleihe, § 47 VgV

a) Beabsichtigten Bietende auf die erforderliche, wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.

b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff. III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.

c) Zum Nachweis, dass dem Bietenden die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmers zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

4) Unteraufträge, § 36 VgV:

a) Beabsichtigt der Bietende eine Unterauftragsvergabe, so hat die/der Bietende die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmenden.:in zu benennen.

b) Der/die Bietende hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlage 5 und 6) vorzulegen.

2) Für das Angebot ist das Angebotsformblatt zu nutzen. Eigenerklärungen müssen in Textform den Aussteller ausweisen;

3) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen oder Nachweise unter Fristsetzung gemäß den Bestimmungen der VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bietenden auf Nachforderung besteht nicht;

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-0
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/10/2023

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