Leistungen zur Lieferung kalter Nahwärme im Neubaugebiet „Weiberdell-Teilbereich II“ in der Stadt Nastätten im Contracting
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstr. 1
Ort: Nastätten
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RA'in Dr. Dr. Stefanie Theis, LL.M.
E-Mail:
Telefon: +49 6131/971767310
Fax: +49 6131/97176771
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vg-nastaetten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen zur Lieferung kalter Nahwärme im Neubaugebiet „Weiberdell-Teilbereich II“ in der Stadt Nastätten im Contracting
Für das Neubaugebiet „Weiberdell-Teilbereich II“ Nastätten soll eine ökologische und nachhaltige Wärmeversorgung in der Form eines Liefercontractingsystems (Wärme-Contracting) realisiert werden. Die Wärmeerzeugung hat dabei 100 % regenerativ zu erfolgen.
Nastätten
a. Grundlagen des Verfahrens
Für das Neubaugebiet „Weiberdell - Teilbereich II“ Nastätten soll eine ökologische und nachhaltige Wärmeversorgung realisiert werden. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zur Energieversorgung des geplanten Neubaugebiets, wurden bereits die wesentlichen Parameter zum Energieverbrauch festgelegt und die Untersuchung verschiedener Energieversorgungsvarianten abgeschlossen. Die Stadt Nastätten möchte eine kalte Nahwärmeversorgung realisieren. In der Machbarkeitsstudie stellt sich ein Erdwärmesondenfeld als Wärmequelle für das passive, kalte Nahwärmenetz wirtschaftlich besser als eine Kombination aus einem Eis-Energiespeicher mit Energiezaun und einem Erdwärmesondenfeld dar. Die kalte Nahwärme soll als energieeffiziente Wärmequelle für die Wärmepumpen in den angeschlossenen Gebäuden genutzt werden. Die Wärmepumpen sind durch den Betreiber/Errichter zu liefern. Eine bauseitige Errichtung durch private Bauherren ist nicht vorgesehen, auch nicht als Option. Für die Umsetzung der kalten Nahwärmelösung im Baugebiet sucht die Stadt Nastätten einen Investor und Betreiber. Auftraggeberin ist die Stadt Nastätten. Die Vertragsdauer soll 10 Jahre betragen mit der Option einer Verlängerung um 5 Jahre.
b. Beschreibung der Beschaffung
Die Machbarkeitsstudie nebst der funktionalen Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Leistungsumfang: Der Investor und Betreiber realisiert ein passives, kaltes Nahwärmenetz mit einem Erdwärmesondenfeld. Es ist im Verfahren zugelassen, dass als Nebenangebot die technischen Komponenten der kalten Nahwärmeversorgung in Kombination mit Eis-Energiespeicher ggf. mit Energiezaun eingesetzt werden sollen. Die spezifischen Planungen und der spezifische Anlagenaufbau im Verantwortungsbereich des AN ist der Leistungsbeschreibung unter Kapitel 3 zu entnehmen. Die nachfolgend gegebenen Leistungsdaten sowie die beschriebenen Parameter sind durch den Bieter in jedem Fall zu prüfen. Im Rahmen der investiven und betrieblichen Maßnahmen übernimmt der Auftragnehmer:
• Komplette Planung, Einholung von Genehmigungen, Finanzierung und Einwerbung von Fördermitteln sowie Lieferung.
• Errichtung, Betrieb, Wartung und Instandhaltung des Erdwärmesondenfelds, ggf. eines Eis-Energiespeichers
• Errichtung, Betrieb, Wartung und Instandhaltung des kalten Nahwärmenetzes
• Messungen sowie Fernüberwachung (mindestens nach den Anforderungen aus der Genehmigung)
c. Schnittstellen und Abrechnung
Nach Errichtung sind die Eigentumsgrenzen: Im Eigentum des Bieters befinden sich: • Erdwärmesondenfeld
• Kaltes Nahwärmenetz Die technische Schnittstelle der Wärmelieferung befindet sich hinter der Absperrarmatur (Kugelhahn) nach dem Eintritt des Hausanschlusses in den Gebäuden. Zur Abrechnung der bereitgestellten Wärmequelle für die dezentralen Wärmepumpen in den Neubauten ist entweder eine mengenmäßige Abrechnung oder eine Flatrate möglich. In den Preisangaben ist die Abrechnungsart zu definieren
Die Machbarkeitsstudie dient nur der Beurteilung der ökonomischen Vorteilhaftigkeit des beabsichtigten Projekts.
d. Zeitplan
Im Zeitplan ist das gesamte Vorhaben einer kalten Nahwärmeversorgung für das Neubaugebiet in Nastätten dargestellt. Der Betreiber des passiven, kalten Nahwärmenetzes hat die weitere Planung, die Beantragung von Fördermitteln, die Umsetzung und den Contractingbetrieb der kalten Nahwärme zur Aufgabe. Ein wesentlicher Meilenstein ist, dass die Kindertagesstätte im Neubaugebiet im ersten Quartal 2024 eine Wärmeversorgung benötigt, die ggf. provisorisch zu lösen ist.
Die Vertragsdauer soll 10 Jahre betragen mit der Option einer Verlängerung um 5 Jahre. Die Option kann einmalig und einseitig von der Stadt Nastätten gezogen werden.
Die Vertragsdauer soll 10 Jahre betragen mit der Option einer Verlängerung um 5 Jahre. Die Option kann einmalig und einseitig von der Stadt Nastätten gezogen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sollte auf eine entsprechende Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z. B Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).
1) Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer IV.2.2.). Bei ausländischen Bewerber:innen ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle vorzulegen; 2) Eigenerklärung zur Eignung, u. a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 1);
3) Erklärung Antikorruption (Anlage 8);
4) Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 2), falls erforderlich;
5) Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Anlage 3), falls erforderlich;
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden.
1) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung. Alternativ kann eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den nachfolgend benannten Anforderungen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Fall ist spätestens vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu übergeben;
2) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 4). Vergleichbar sind Leistungen der Wärmeversorgung.
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/ Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/ Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber:innen haben gleichwertige Nachweise der für die zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen.
Zu 1):
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bietende/Bietendengemeinschaft für den Fall der Zuschlagserteilung zu erklären, spätestens mit Ausführungsbeginn über eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zu verfügen.
Zu 2):
Der durchschnittliche Umsatz in den vergangenen 3 Jahren im Bereich der Wärmeversorgung muss mindestens 3 Mio. EUR netto betragen.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden.
Aussagekräftige Darstellung von Mindeststandards entsprechenden Referenzen zu vergleichbaren Contractingverträgen mit öffentlichen Auftraggebern bei Wärmeversorgung mit kalter Nahwärme.
Es sind mindestens 3 Referenzen vorzulegen, die die qualitativen Mindestanforderungen erfüllen:
Vergleichbare Contractingverträge mit öffentlichen Auftraggebern bei Wärmeversorgung mit kalter Nahwärme:
- in den letzten 6 Jahren Wärmenetze errichtet und in Betrieb genommen (2017-2023)
- Vergleichbar sind Wärmecontracting Verträge mit in etwa gleicher Anzahl der Anschlussnehmer, nach unten keine Abweichung von mehr als 20 % nach oben offen
- Laufzeit mindestens 10 Jahre und
- ein Investitionsvolumen von 2 Mio. EUR netto pro Projekt
Abschnitt IV: Verfahren
Nastätten.
Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter: www.subreport/ELVIS heruntergeladen werden.
b) Für das Angebot sind ausschließlich die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an der hierfür vorgesehenen Stelle auszufüllen und der Name des Erklärenden ist einzutragen.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen der/des Bieters*in an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB (nicht in elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2) Bietendengemeinschaften:
a) Bietendengemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bietendengemeinschaft sind unzulässig und führen zum Abschluss aller betroffenen Bietendengemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bietendengemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bietendengemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietendengemeinschaft ist darzustellen.
3) Eignungsleihe, § 47 VgV
a) Beabsichtigten Bietende auf die erforderliche, wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff. III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass dem Bietenden die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmers zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4) Unteraufträge, § 36 VgV:
a) Beabsichtigt der Bietende eine Unterauftragsvergabe, so hat die/der Bietende die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmenden.:in zu benennen.
b) Der/die Bietende hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlage 5 und 6) vorzulegen.
2) Für das Angebot ist das Angebotsformblatt zu nutzen. Eigenerklärungen müssen in Textform den Aussteller ausweisen;
3) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen oder Nachweise unter Fristsetzung gemäß den Bestimmungen der VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bietenden auf Nachforderung besteht nicht;
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-0
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de