Neubau Mehrzweckhalle -BernauArena- Los 47 Wegebau Referenznummer der Bekanntmachung: 230153-1-026
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bürgermeisterstraße 25
Ort: Bernau bei Berlin
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16321
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauamt/ 60.1- SG Hochbau
E-Mail:
Telefon: +49 3338365359
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bernau-bei-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Mehrzweckhalle -BernauArena- Los 47 Wegebau
Herstellung von ca. 1.200 m² Granitpflasterflächen, Treppenanlagen mit Geländer
Lieferung und Montage von 112 Fahrradanlehnbügeln
Lieferung und Verlegung von ca. 220 lfdm Betonborden als Traufkante
Betonarbeiten
Stadt Bernau bei Berlin Ladeburger Chaussee 2 16321 Bernau bei Berlin
Herstellung von ca. 1.200 m² Granitpflasterflächen, Treppenanlagen mit Geländer
Lieferung und Montage von 112 Fahrradanlehnbügeln
Lieferung und Verlegung von ca. 220 lfdm Betonborden als Traufkante
Betonarbeiten
Die Angebotsabgabe wird in einer GAEB-Datei gewünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Coppistr. 10
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16227
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3334281349
Fax: +49 3334281320
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 7 Tage vor dem geplanten Submissionstermin über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHV6N6A
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren nach §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht mehr abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die Rügefrist des §160 Abs. 3 Nr. 1 GWB gilt.