Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes im Landkreis Trier-Saarburg
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.trier-saarburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://eu.eu-supply.com/ctm/Company/CompanyInformation/Index/375238
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes im Landkreis Trier-Saarburg
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeih. zu ermöglichen, die im LK Trier-Saarburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein NGA-Netz zu erschließen. Es sollen in diesem Verfahren insgesamt ca. 178 Teilnehmer angeschl. werden. Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Konz.-bek. entspricht dem in Ziff. 5 d. Richtl. Förd. z. Unterst. d. Breitb.-ausb. in d. BRD v. 22.10.2015 in d. Fass. v. 18.08.2020 („Bundesförderrichtlinie“) verwendeten Teilnehmerbegriff. Die gewährten Investitionsbeih. sollen ausschl. zur Errichtung eines NGA-Netzes verwendet werden, das die Bandbreitenanf. des Auftraggebers erfüllt. Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber Endkunden die entsprechenden Dienstleist. auf der Grundlage von entspr. Endkundenverträgen zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur im Landkreis Trier-Saarburg
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Trier-Saarburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Es soll den zu erschließenden Teilnehmern zuverlässig eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Im Landkreis Trier-Saarburg fand ein geförderter Breitbandausbau von unterversorgten Teilnehmern im Rahmen des Programmes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ statt. Die geförderte Bestandsinfrastruktur, kann über bestehende Open Access Instrumente genutzt werden. Den Zuschlag erhielt die innogy TelNet GmbH, heute firmierend als Westconnect GmbH, bei der der offene Zugang zur geförderten Infrastruktur angefragt werden kann.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Technisches Konzept einschließlich Netzplanung
- Kriterium: Konzept zur Erweiterbarkeit und alternative Verlegemethoden
- Kriterium: Zeitplan (Zeit und Meilen-steinplanung)
- Kriterium: Endkundenpreise
- Kriterium: Konzept zur Nutzung von Synergien durch Mitnutzung, Mitverlegung, und Nutzung bereits vorhandener kommunaler passiver Breitbandinfrastrukturen
Die Best. der Rahmenreg. d. BRD zur Unterstützung d. Aufbaus einer flächendeck. NGA-Breitbandvers. v. 15.06.2015 und d. Richtl. über d. “Förderung zur Unterst. d. Breitbandausbaus in d. BRD vom 22.10.2015 in d. Fass. v. 18.08.2020“ sowie d. Förderrichtl. d. Min. d. für Arbeit, Soziales, Transf. u. Digit. Rheinl.-Pfalz zur Förd. d. Ausb. v. Hochgeschw.-Breitb.-netzen v. 09.06.2021 sind einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes im Landkreis Trier-Saarburg
Nationale Identifikationsnummer: HRB 22565
Postanschrift: Opernplatz 1
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2011245043
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Vergabebedingungen
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
• der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;
• Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.